Betreff
Bildung eines Abrechnunsgebietes sowie Beschluß über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Giesenheide-Kosenberg bis einschl. Wendehammer"
Vorlage
WP 09-14 SV 60/070
Aktenzeichen
IV/60.1
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtentwicklungsausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

„Alle von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 5 der

Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hilden vom 07.11.1988 in der z.Zt. geltenden Fassung das Abrechnungsgebiet (Anlage)

Nach § 132 Baugesetzbuch regeln die Gemeinden durch Satzung die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage.

Die vorbezeichnete Erschließungsanlage entspricht den Merkmalen, die in § 8 Abs. 1 und 2 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hilden festgelegt sind (Fahrbahn mit Abgrenzung der beidseitigen Gehwege).

Sie ist endgültig hergestellt.

 

Vorstehender Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“

 

 

H. Thiele


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die von der Erschließungsanlage „ Giesenheide - von Kosenberg bis einschl. Wendehammer“ erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet (Anlage 1 und 1a).

Gem. § 133 Abs. 1 Satz 3 Bundesbaugesetz gibt die Gemeinde bekannt, welche Grundstücke der Beitragspflicht unterliegen.

 

Zur Refinanzierung von Erschließungskosten stehen noch die Grunderwerbskosten an.

 

 

gez. H. Thiele