Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss bzw. der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den Bericht
zur Arbeit der Bildungs- und Teilhabecoaches zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
1. Ausgangslage
Im März
2011 wurde im Rahmen einer Reform der Sozialgesetzbücher II und XII auch das  Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket im
Bundesgesetzblatt verkündet.
Rückwirkend
zum 01.01.2011 erhalten Kinder und Jugendliche aus finanzschwächeren Familien auf
Antrag gesellschaftliche, schulische und jugendhilfeinitiierte Angebote und
Maßnahme, wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Kita und Schule
oder Klassenausflügen. Anspruchsberechtigt sind Familien im Bezug von Wohngeld,
Kindergeldzuschlag, dem Asylbewerberleistungsgesetz und als größte Gruppe
diejenigen, die im Bezug von Leistungen der Jobcenter (ALG II) stehen.
Verbunden
mit den finanziellen Leistungen dieser Gesetze war auch der Aufbau einer
diesbezüglichen, kommunalen Beratungsstruktur. Dazu wurden, ebenfalls
finanziert aus Bundesmitteln, Mittel für sozialpädagogische Fachkraftstellen,
befristet auf 3 Jahre zur Verfügung gestellt. Diese Fachkräfte werden in der
öffentlichen Diskussion als „Schulsozialarbeiter
nach dem BTP“ bezeichnet. Die Verteilung auch dieser Finanzmittel erfolgt
über den Kreis Mettmann, hier über eine eigens eingerichtete Fachstelle des
Kreissozialamtes.
Rechtlich ist die
Sicherstellung dieser Leistungen über eine Vereinbarung des Kreises Mettmann,
vertreten durch den Landrat, mit den jeweiligen Kreisstädten, vertreten durch
die jeweiligen Bürgermeister, abgesichert. Zu dieser Ausgangsvereinbarung
existieren mittlerweile zwei Änderungsvereinbarungen, welche den mittlerweile
eingetretenen Entwicklungen Rechnung tragen.
Für die Stadt Hilden
bedeutete dies zunächst die Einrichtung von 3,4 Fachstellenanteilen. Durch
Umsetzungsverzögerungen, die durch externe Informationsverluste zu begründen
sind, konnte die Einstellung dieser Fachkräfte erst zum 1.1.2012 realisiert
werden. Erfreulicherweise ist mittlerweile sichergestellt, dass die durch die
Verzögerung entstandenen Ausfälle zu Beginn der Finanzierung, im Nachgang durch
eine Verlängerung der Anstellungsverhältnisse vollständig kompensiert werden
können.
2. Kommunale
UmsetzungÂ
Das Bildungs- und
Teilhabepaket wurde in der Stadt Hilden im Amt für Jugend, Schule und Sport und
hier in der Abteilung Stellwerk – Büro für Familie und Bildung verortet. Durch
diese Verortung versprach man sich einen niederschwelligen, nicht
stigmatisierenden Zugang zur Zielgruppe. Zudem ermöglichte diese Zuordnung auch
eine Beratung der Antragsteller zu weiteren familienrelevanten Themen und
Vermittlung von Unterstützung von Hilfebedarfen.
Vor diesem Hintergrund
entschied man sich bei der Umsetzung der finanzierten „Schulsozialarbeit nach BTP“ ebenfalls vorhandene Spielräume zu
nutzen und einen eigenen, kommunal passenden Weg zu beschreiten. So wurden die
Stellen ebenfalls im Familien- und Bildungsbüro angesiedelt und nahmen die
vielfältigen Aufgaben des Informieren, Coachens, Vermittelns und Begleitens von
potentiellen Antragsstellern wahr. Dies spiegelt sich auch in ihrer Bezeichnung
BTC – Bildungs- und Teilhabecoaches –Die Wegweiser wieder.
Ursächlich für diese
Herangehensweise waren mehrere fachliche Hintergründe, die hier kurz beleuchtet
werden:
- Der
im Jahr 2010 von Faktor Familie erstellte Familienbericht hat zusätzlich
zur Tatsache, dass ca. 20% der Hildener Familien in Armut oder armutsnah
leben aufgezeigt, dass die zahlreichen vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten
für diese Familien, noch besser an die Zielgruppen transportiert werden
müssen. Die Risikofaktoren für Armut sind benannt: Kinderreichtum,
Migration, Alleinerziehende. In
Konsequenz wurde mit der Einrichtung eines Familien- und Bildungsbüros
Stellwerk ein Instrument geschaffen, um die Information und Unterstützung
der Hildener Familien zu optimieren. Dieses Instrument sollte durch die
neuen Fachkräfte gestärkt werden
- Das
Hildener Bildungsnetzwerk arbeitet seit dem Jahr 2009 mit dem Leitbild
„Kein Kind darf verloren gehen“ an der Optimierung von Präventionsketten
in den Bildungsbiografien, die von den Frühen Hilfen bis zum Übergang in
den Beruf reichen. Der gerechte ZugangÂ
zu Bildungschancen ist das zentrale Element in der Vermeidung von
sich manifestierenden Teilhabedefiziten. Hier braucht es gerade in den
Übergängen zwischen den Bildungsinstitutionen Mittler und Begleiter.
- Soziale
Arbeit hat sich in den vergangenen Jahren immer mehr in Aufgabenbereiche
der Koordination und des Casemanagements entwickelt. Das ist fachlich
richtig und zwangsläufig. Allerdings ist zunehmend ein Fehlen von
pragmatischem, sozialarbeiterischem Handeln zu konstatieren. Das geht
einher mit der Wahrnehmung, dass immer mehr Familien damit überfordert
sind, sich im bürokratischen Geflecht unserer Gesellschaft zu Recht zu finden. Dies durchaus weitab
von erzieherischen Defiziten, sondern bereits bei der Sicherung der
eigenen familiären Existenzgrundlagen. Hier ist praktische Unterstützung,
auch zur Vermeidung von daraus möglicherweise entstehenden erzieherischen Problematiken, dringend
geboten.
- Die
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes kommen - qua gesetzlichem
Auftrag - nicht nur Familien mit Schulkindern, sondern auch solchen mit
Kindergartenkindern oder Kindern in der Ausbildung zu Gute. Eine alleinige
Verengung der Beratungsaufgaben auf Schulsozialarbeit erscheint auch daher
dem gesetzlichen Auftrag nicht zu
entsprechen
.
In der
Konsequenz entwickelte das Fachamt daraufhin ein Konzept, dass die Umsetzung
des Aufgabenkanons außerhalb von Schule und in kommunaler Zuständigkeit
definierte. Selbstverständlich spielt in diesem Konzept auch der
schulsozialarbeiterische Ansatz eine gewichtige Rolle. Die Präsenz der
Fachkräfte an Schule und im Umfeld von Schule wurde folglich auch betont.
Darüber hinaus war aber der Verwaltung die eindeutige Präsenz der Fachkräfte im
gesamten Netzwerk der Stadt Hilden wichtig. In der Praxis bedeutet dies nicht
nur regelmäßige Sprechstunden, Teilnahme an Feiern oder Elternabenden in
Schulen, sondern auch in Kindertageseinrichtungen und der Trägerlandschaft. Nur
so kann der umfassende Ansatz einer Beratung von allen anspruchsberechtigten
Familien in Hilden gewährleistet werden.Â
Dabei war immer zielführend, dass die Fachkräfte nicht nur zum
kommunalen Teil der Leistungen des
Bildungs- und Teilhabepaktes (Wohngeld und Kindergeldzuschlag), sondern auch in
Richtung der Jobcenter beraten sollen. Letztendlich begrenzt sich der Auftrag
nicht nur in der Beratung zu diesen Leistungen, sondern kann das existenzsichernde
Lotsen von Familien und deren Kindern in finanziell prekären Lebenssituationen
umfassen.
3. Leistungsangebote
Alle
Kinder und Jugendlichen deren Eltern Transferleistungen (z. B. ALG II oder
Wohngeld) beziehen, haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket. Die Leistungen dienen derÂ
Finanzierung bzw. Bezuschussung der Mittagsverpflegung,
Nachhilfeunterricht, Leistungen zur Teilhabe (Vereinsbeiträge, Musikunterricht,
Teilnahme an Freizeiten o.ä.), Klassen- und Schulausflügen und einem jährlichen
Zuschuss für Schulmaterialien. Je nach Art der Transferleistung (ALG II oder
Wohngeld bzw. Kinderzuschlag und Asylbewerberleistungsgesetz) werden die
Leistungen vom Jobcenter (ALG II) oder über den Kreis Mettmann (Wohngeld)
bewilligt.
Der
Fokus der Wegweiser liegt somit in der Vermittlung und der Anregung, Leistungen
aus dem Bildungs-und Teilhabepaket zu beantragen. Die Eltern werden von den
Wegweisern diesbezüglich beraten und die Anträge werden dann auch gemeinsam
ausgefüllt und ggf. weitergeleitet. Falls Eltern offensichtlich nicht über die
formalen Anspruchsvoraussetzungen (Bezug von ALG II oder Wohngeld) verfügen,
wird bei einer erkennbaren Bedarfslage die Antragstellung für den Bezug von
Transferleistungen begleitet oder hinsichtlich anderen Fördermöglichkeiten beraten.
Im Mittelpunkt steht für die Wegweiser hierbei immer die Sicherstellung der
Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.
In
diesem Sinne verstehen sich die Wegweiser als langfristige Bildungs- und
Familienbegleiter und stehen auch über das Bildungs- und Teilhabepaket hinaus
beratend und Weg weisend zur Seite. Diese einzelfallbezogenen und langfristig
angelegte Arbeit versteht sich immer gleichzeitig als unterstützend und aktivierendes Angebot, d. h. es werden immer
die Ressourcen, Stärken und Schwächen der Familien einbezogen.
Jede
Familie wird hinsichtlich ihrer individuelle Lebenslage passgenau beraten und
begleitet.
Durch den regen Kontakt
zu Familien in unterschiedlichen Lebenslagen besteht die Möglichkeit,
frühzeitig häufig auftretende Bedarfe zu erkennen, zu analysieren und
Lösungsansätze zu entwickeln. Beispielweise wurde aus den Erfahrungen in der
Arbeit mit Familien in Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst der
Stadt Hilden das Angebot eines „Familiencoaching“ entwickelt.
Das Familiencoaching
wird seit Mai 2013 angeboten und durchgeführt. Es handelt sich hierbei um eine
themenzentrierte Unterstützung von Familien, die Schwierigkeiten haben, sich
mit behördlichen und finanziellen Angelegenheiten zu Recht finden. Der
Allgemeine Soziale Dienst tritt in diesen Fällen an die Wegweiser heran, der
Bedarf wird gemeinsam festgestellt und ein gemeinsamer Termin mit der Familie vereinbart.
Der ASD legt die Ziele für die Arbeit fest, die Ziele werden in der Regel nach
3 Monaten überprüft. Die Familien gewinnen auf diese Weise an Sicherheit in
behördlichen Angelegenheiten und werden motiviert und gestärkt, diese
eigenständig in die Hand zu nehmen. Das Familiencoaching ist ein
niederschwelliges, freiwilliges Angebot für Familien, um behördliche Angelegenheiten
zu regeln. Es beinhaltet ausdrücklich keine pädagogischen Themenbereiche.
Ein
weiteres Beispiel eines bedarfsgerechten Angebots ist der seit Mai 2013
installierte „Willkommenskurs“. Unter
den von den Wegweisern betreuten Familien, befinden sich auch eine Reihe Familien
mit wenig oder gar keinen Deutschkenntnisse. Diese Familien werden von den
Wegweisern bezüglich eines Austauschs mit anderen Behörden, Schulen etc.
intensiver betreut. Die Familien haben somit einen erleichterten Start in
Hilden und einen zuverlässigen Ansprechpartner. Dieser Kurs wurde zusätzlich,
als weitere Erleichterung, für Mütter in den Räumen des Stellwerks eingerichtet.
Hier können besonders die Frauen ohne Deutschkenntnisse eine erste
alltagsrelevante Sprachförderung in Deutsch erhalten, bevor sie zu den
Integrationskursen angemeldet sind.Â
Auch
immer wiederkehrende Fragen bzw. Problemstellungen werden von den Wegweisern
erfasst, so dass man sich in bestimmten Fragestellungen ein Expertenwissen
(z.B. SGB II) angeeignet hat.
3.1 Der
Weg zu den Wegweisern
In der
Anfangsphase wurden ca. 100 Einrichtungen (KiTas, Schulen) und Institutionen
(Soziale Dienste) persönlich aufgesucht, um in einem fachlichen Austausch über
die Fördermöglichkeiten im Rahmen von Bildung und Teilhabe zu informieren, wie
auch Bedarfe und Erwartungen seitens der Einrichtungen und Institutionen zu
ermitteln. Durch die frühe Kontaktaufnahme zu Einrichtungen und Institutionen
konnte ein effektives Netzwerk an „Mittlern“ (z.B. KiTa Mitarbeiter, Lehrer)
aufgebaut werden. Da die „Mittler“ in den Einrichtungen tätig sind, haben sie
engen Kontakt zu den Familien und können entsprechende Beratungsbedarfe
frühzeitig an Wegweisern weiterleiten. Entsprechend konnten unmittelbar nach
der Kontaktphase feste Sprechstundenangebote in Kitas und Schulen oder flexible
Beratungsangebote nach Bedarf eingerichtet werden.
Als ein
weiterer wichtiger Zugang bzw. Kontakt haben sich im Laufe der Zeit auch die
eigenen Klienten entwickelt. Vermehrt werden „neue Klienten“ von ihrem sozialen
Umfeld auf das Angebot aufmerksam gemacht oder Familien, die bereits bei den
Wegweisen angegliedert sind begleiten andere Familien in das Büro der
Wegweiser. Seit Mitte des Jahres werden die berechtigten Familien auch von der
Wohngeldstelle der Stadt in einem ausführlichen Infoschreiben auf das Bildungs-
und Teilhabepaket sowie auf das Beratungsangebot der Wegweiser hingewiesen, was
zu einem merklichen Anstieg der Kontakte zu Familien im Wohngeldbezug geführt
hat. Auch das Jobcenter Hilden verweist bei Unstimmigkeiten auf das
Beratungsangebot der Wegweiser.
4.        Vernetzung
Die
Wegweiser stimmen sich im innerstädtischen Sozialraum ab und unterstützen
relevante Kooperationen vor Ort. Gemeinsame Schnittmengen und Ergänzungen in
den Stadtvierteln werden identifiziert und im
Sinne der Beteiligten genutzt. Sie nutzen vorhandene Kontakte und Vernetzungs-
strukturen zur Erschließung bedarfsorientierter gelingender Bildungs- und
Teilhabemöglichkeiten.
Im
Einzelnen bedeutet dies die Gewinnung von ortsansässigen Vereinen und
Institutionen in den verschiedenen Stadtteilen und die Bündelung dieser in
regelmäßig stattfindenden Arbeitskreisen. Auch Kontakte zu außerschulischen
Bildungsträgern, wie Sportvereinen, Kulturbetrieben und Freizeiteinrichtungen
werden gepflegt und z.T. neu aufgebaut. Der Vernetzung der einzelnen Beteiligten
im Sinne von Bildung und Teilhabe kommt ein bedeutender Teil der Arbeit zu.
Auch
die Mitwirkung bei schulischen Veranstaltungen obliegt dem Aufgabenbereich der
Wegweiser. Auf diese Weise können sowohl die Lehrkräfte, als auch die Familien
direkt vor Ort bei ihren Fragen bedient werden, wodurch man einen großen
Wirkungskreis erreicht.
Besonders wichtig ist
die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und dem Amt für Soziales und Integration der
Stadt Hilden für die tägliche Arbeit der Wegweiser.
Mit dem Jobcenter konnte
ein effektiver und kurzer Kommunikationsweg aufgebaut werden, um dem Klienten
bestmöglich zu helfen bzw. Unstimmigkeiten und Missverstände bezüglich des Bildung-
und Teilhabepakets zu klären.
Mit dem Sozialamt und
den Sozialen Diensten der Stadt Hilden sind die Kommunikationswege ebenfalls kurz
und kundenorientiert. So werden beispielweise Familien mit offensichtlichem Beratungsbedarf
oder Fragen zu Bildung- und Teilhabe direkt an die Wegweiser weitervermittelt.
Die Fachkräfte stimmen sich in diesen Fällen zumeist mit den Wegweisern kurz
ab, wodurch schnelle Unterstützung gewährleistet wird. Auch mit den freien
Trägern sind Schnittstellen erkannt worden.
5.   Zahlen, Daten, Fakten
5.1
Transferleistungsbezüge der Kunden
Insgesamt
werden von den Wegweisern 230 Familien (Stand 30.09.2013) in Angelegenheiten
rund um das Bildungs- und Teilhabepaket bzw. den einzelnen Fördermöglichkeiten
betreut. Die unten angeführte Graphik, stellt die Verteilung der Klientel in
Hinblick auf die Art der bezogenen Transferleistungen dar. An dieser Stelle
soll nicht unerwähnt bleiben, dass ein Großteil der Bezieher von
Transferleistungen gleichzeitig auch berufstätig ist.
5.2
Erstkontakte
Die
Wegweiser sind seit Januar 2012 in Hilden aktiv. Im ersten Quartal 2012 wurde
von den Wegweisern intensiv durch Informationsveranstaltungen die Bekanntheit
des Bildungs- und Teilhabe Paket vorangetrieben. Die unten aufgeführte Grafik
veranschaulicht z.B., wie sich dies ab März 2012 auf die Zahl der Erstantragsstellungen
ausgewirkt hat. Diese Aktion wurde in ähnlicher Weise im Zeitraum von Mai bis
Juni 2013 wiederholt. Auch hier zeigt sich, wie sich eine gezielte Präsenz in
Informationsveranstaltungen von Einrichtungen und Schulen auf die Zahl der Erstanstellungen
auswirkt. An der Grafik lässt sich ebenfalls darstellen, dass die Zahl der
Erstkontakte bzw. Erstantragstellung im Verlauf des aktuellen Jahres
kontinuierlich angestiegen ist.
5.3
Kontakte pro Monat
Parallel
zu einem Anstieg der Erstkontakte ist auch ein signifikanter Anstieg der
Beratungen insgesamt zu vermerken. Bei vielen Familien bleibt es nicht bei
einer Unterstützung zur Erstantragstellung, sondern sie benötigen auch
weiterhin Hilfe bei Folgeanträgen, haben Fragen zu noch nicht beantragten
Fördermöglichkeiten aus dem Bildungspaket oder benötigen Beratung zu anderen
Angelegenheiten, die über den Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes hinaus
gehen.
Die
folgende Grafik zeigt die Zahl aller Kontakte, aufgeschlüsselt nach Monaten, welche die Wegweiser in den eigenen Büroräumen
empfangen haben bzw. telefonisch unterstützt haben. Es zeigt sich auch hier,
dass es im Jahr 2013 zu einem signifikanten Anstieg der Kontakte gekommen ist.
5.4
Weitere Hilfen für BuT-Kunden
Wie
bereits weiter oben angeführt, bearbeiten die Wegweiser auch Anfragen und
Problemstellungen die über das Bildungs- und Teilhabepaket hinausgehen. Die Grafik
„Weitere Hilfen“ gibt einen Überblick zur thematischen Bandbreite der Bereiche,
zu denen die Wegweiser Beratung und Begleitung anbieten. Ein Großteil dieser
Anfragen kann nicht zeitnah in der Beratungssituation geklärt werden, so dass
zum Teil umfangreiche „Backoffice“ Tätigkeiten notwendig sind.
5.5
Besondere Merkmale der Arbeit
Die
Arbeit der Wegweiser funktioniert sowohl im sozialräumlichen Kontext, als auch
über den Zugang zu ausgewählten Zielgruppen. Dabei wird eine möglichst unbürokratische
Ansprache gewählt, damit eine angemessene Niederschwelligkeit erreicht und
umgesetzt werden kann. Die sprachliche Verständlichkeit und Eindeutigkeit der
Aussagen ist ein zentrales Anliegen, um
für alle Kunden einen einfachen Zugang
zu den Leistungen zu gewährleisten. In den zentral gelegenen Räumen des
Bürgerhauses werden dazu z.B. kostenlos und besonders familienfreundlich ein Wickeltisch
und Getränke angeboten. Es wird in offener Struktur gearbeitet, um eine
vielfältige und umfassende Beratung anbieten zu können. Der Kontakt zu anderen
Institutionen wie Schule, Kindertagesstätten, Sozialen Diensten und dem
Jobcenter Hilden wird konstant gehalten und gepflegt, um eine reibungslose
Zusammenarbeit, sowie einen fortlaufenden Informationsaustausch zu gewährleisten.
5.6 Schnittstellen zum Familien- und Bildungsbüro
Stellwerk
Nicht
nur die räumliche Ansiedlung im Stellwerk verbindet die Arbeit der Wegweiser
mit den inhaltlichen Ansätzen dieser
Einrichtung. Die Verknüpfung der Kundschaft von Stellwerk und Wegweisern ist
von großem Vorteil.
Während
das Familienbüro dabei einen allgemeinen Informationspool vorhält, können die
Wegweiser diesen Informationsprofit an ihre Kundschaft vermitteln. Anderseits
wählen auch immer wieder Familien den niederschwelligen Weg über das
Familienbüro, um mit ihren Anliegen sozusagen unverbindlich ins Gespräch zu
kommen. Immer wieder führt folglich der Weg vom Familienbüro auch zu den
Wegweisern und umgekehrt. Auch inhaltlich sind die beiden Arbeitsgruppen
(Familienbüro und Wegweiser) in einem fortwährenden Abstimmungsprozess, um
Angebot und Nachfrage passgenau zu entwickeln.
Vorbildlich
ist die Verbindung der Wegweiser zur Antragssachbearbeitung der Bildungs- und
Teilhabeleistungen. Die Anbindung der Fachkräfte hat dazu geführt, dass kein
Antragsstau bei der Bearbeitung mehr existiert und in aller Regel von der
Antragsstellung bis zum Bescheid nicht mehr als 14 Tage vergehen.
6. Praxisbeispiele
Fallbeispiel 1
Frau Z. (alleinerziehend) wurde von der Schule
ihres 8-jährigen Sohnes über die Leistungen der Wegweiser informiert, woraufhin
sie zur Beratung kam. Sie schien sehr belastet und erschöpft zu sein und
schilderte ihr Problem. Frau Z. sei erst vor einigen Tagen nach Hilden gezogen
und wisse nun nicht, welche behördlichen Gänge sie zu erledigen hätte. Sie
brachte diverse Schreiben vom Jobcenter und der Schule mit, die gemeinsam
gesichtet wurden. Ihren Sohn habe sie bereits bei der Grundschule angemeldet,
dort sei sie sehr zufrieden. Sie habe jedoch bereits eine Klassenfahrt bezahlt,
die direkt nach Anmeldung an der Schule erfolgte. Finanziell sei dies eine
große Belastung, da sie ALG II bekomme. Zudem habe sie sich noch nicht beim der
hiesigen Jobcenter gemeldet und sei noch nicht in ihrem vorherigen Wohnort
abgemeldet. Frau Z. wurde von den Wegweisern dahingehend beraten, dass sie sich
umgehend beim abgebenden Jobcenter abmeldet und sich beim hiesigen Jobcenter
arbeitslos meldet. Mit Frau Z. wurde direkt ein Folgetermin vereinbart, um dann
gemeinsam die Angelegenheiten rund um Bildung und Teilhabe zu klären. Hierbei
musste geklärt werden, ob die Kosten für die Klassenfahrt übernommen werden,
obwohl Frau Z. die Kosten bereits vorgestreckt hat. Zudem musste die
Zuständigkeit des Jobcenters geklärt werden, da Frau Z. zu dem Zeitpunkt der
Kostenübernahme noch nicht in Hilden gemeldet war. Hier waren gemeinsame Anrufe
beim hiesigen Jobcenter notwendig. Frau
Z. sah sich selbst nicht in der Lage dies alleine zu regeln, sie fühlt sich
unsicher und hatte Bedenken, Fehler im Kontakt zu den Jobcentern zu begehen.
Sie wurde bestärkt sich bei weiteren Fragen und Unsicherheiten an die Wegweiser
zu wenden, dieses Angebot nahm sie dankend an und wirkte gelöst und beruhigt.
Fallbeispiel 2
Frau S. (alleinerziehend) wurde im Juni 2012 im
Rahmen einer Sprechstunde im Kindergarten auf die Leistungen der Wegweiser
aufmerksam. Dort wurde auch der erste Kontakt durchgeführt. Seitdem hat sie das
Büro der Wegweiser 29 Mal besucht. Neben den Fördermöglichkeiten aus dem
Bildungs- und Teilhabepaket wurden der Mutter Freizeitmöglichkeiten für ihre
Kinder vorgestellt und diese gemeinsam beantragt. Es stellte sich dabei heraus,
dass eine selbständige, regelmäßige Antragstellung für die Weiterbewilligung der
Leistungen nach SGB II eine große Herausforderung für die Frau zu sein scheint.
Durch negative Erfahrung mit behördlichen
Institutionen in der Vergangenheit und eine für sie sehr undurchsichtige
bürokratische Struktur fühle sich Frau S. hilflos und unsicher, deshalb habe
sie die niederschwellige Unterstützung der Wegweiser mit großer Freude
angenommen. Aufgrund des noch unklaren Aufenthaltsstatus ihrer 13-jährigen
Tochter, weigere sich das Jobcenter das Kind in die bestehende
Bedarfsgemeinschaft aufzunehmen. Diese Begebenheit bedeute eine große finanzielle
Belastung für die Familie, da sie auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen
sei. Gleichzeitig würde der volle Verpflegungsbetrag für ihr zweites Kind
abgebucht, trotz der Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Frau
S. wurde von den Wegweisern daraufhin eine schnelle Hilfe über den Bildungsfonds
ermöglicht, die kurzfristig schulische Ausgaben decken konnte. Ebenfalls fand
eine Klärung der falschen Abbuchung des Verpflegungsbetrages bei der zuständigen
Institution statt. Auch die bewohnte 2-Zimmer Wohnung der Familie war für eine
dreiköpfige Familie zu klein. Frau S. traute sich aber nicht beim Jobcenter nachzufragen,
ob eine größere Wohnung für sie in Frage käme. Die Wegweiser haben Frau S. ermutigt
und sie dabei unterstützt, beim Jobcenter einen Antrag auf eine größere Wohnung
zu stellen. Die Wegweiser haben Frau S. zudem bei der Kündigung der alten
Wohnung beraten und ihr dabei geholfen, Unklarheiten mit ihrem neuen Vermieter auszuräumen.          Â
Fallbeispiel 3
Familie
A. hat die Wegweiser an einem Elternabend in der Schule im Februar 2013
kennengelernt. Kurz danach kam Frau A. mit einer Mahnung von der VHS zu den
Wegweisern. Auf Empfehlung des Jobcenters nahm sie an einem Integrationskurs
der VHS teil. Als ALG II Empfängerin hätte sie einen Antrag auf Befreiung von
Selbstbeteiligungskosten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen
müssen, um von den Gebühren komplett befreit werden zu können. Laut Aussage von
Frau A., habe sie davon nichts gewusst und hat den Antrag nicht gestellt.
Daraufhin folgte die Mahnung von VHS mit der Aufforderung zur Zahlung der
Selbstbeteiligungskosten. Die Wegweiser haben mit dem BAMF telefoniert und den
Antrag auf die Befreiung von Selbstbeteiligungskosten sofort mit Frau A.
gestellt. Eine rückwirkende Befreiung war beim BAMF leider nicht möglich, aber
nach mehreren Telefonaten mit der Volkshochschule, hat diese die Selbstbeteiligungskosten
aus Kulanz storniert. Weiterhin hatte Familie A. vor 2 Jahren einen Antrag auf
Kindergeld gestellt. Bis auf die Aufforderungen zur Mitwirkung, dem auch
rechtzeitig nachgegangen wurde, hat die Familie immer noch keinen Bescheid von
der Familienkasse bekommen. Nach mehreren Telefonaten und einer Beschwerde bei
der Familienkasse seitens der Wegweiser, haben die Wegweiser die Familie
dahingehend beraten, sich an einen Anwalt zu wenden, um rechtlich gegen die
Familienkasse vorzugehen.
Herr
A. ist Alleinverdiener in der Familie. Es war ihm nicht bewusst, dass seine
Steuerklasse VI in seinem Fall unbegründet war und in diesem Fall die Steuerklasse
III deutlich vorteilhafter für die Familie wäre. Die Änderung sei allerdings
für ihn sehr problematisch gewesen, weil er keine Steuerkarte hatte und das
Finanzamt angebliche Probleme mit seiner Steueridentifikationsnummer hatte
(unter seinem Namen sind zwei Steueridentifikationsnummer zu finden, was selbst
für das Finanzamt unverständlich war). Die Wegweiser haben Herrn A. zum
Finanzamt begleitet und die Angelegenheit mit ihm zusammen klären können.
7.        Zusammenfassung
Die
Bekanntheit der Wegweiser hat in den vergangenen Monaten stetig zugenommen,
damit verbunden auch die Nachfrage nach Leistungen bzw. nach Beratungen
bezüglich des Bildungs- und Teilhabepakets. Zu Beginn bestehende Unsicherheiten
über Antragswege und Zuständigkeiten bauten sich zunehmend ab. Es wurde
allerdings deutlich, dass konsequente Öffentlichkeitsarbeit als wichtiger
Bestandteil der Arbeit notwendig bleibt. Die zahlreichen Sprechstunden an
Schulen und Kindertagesstätten waren für viele Familien eine gern genutzte
Möglichkeit, sich über die Leistungen zu informieren und den eigenen Bedarf
festzustellen.
Seit
Einführung des Angebotes hat sich ein
fester Stamm an Nutzern aufgebaut (230 Familien). Die meisten Familien nehmen
das Beratungsangebot der Wegweiser regelmäßig in Anspruch, wodurch eine
langfristige Begleitung ermöglicht wird. Langfristiges Ziel bleibt dabei die
Verselbstständigung der Familien im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe.
Allerdings bleibt eine begleitende Beratungsinstanz zumindest mittelfristig von
großer Bedeutung. Nur so ist es möglich, entstehende Bedarfe schneller zu
erkennen und darauf angemessen zu reagieren. Durch rechtzeitige „kleine
Hilfestellungen“ können so größere Konfliktherde vermieden werden. Die
Ergebnisse der eigenen Evaluation, wie auch die Erfahrungen der mittlerweile
fast zweijährigen Tätigkeit verdeutlichen nachdrücklich, dass die Arbeit der
Wegweiser für die Familien zu einer effektivenÂ
Unterstützung und Hilfe geworden ist. Bildung und Teilhabe, die
Information zu den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, die Beantragung und
die Zugangswege sind komplex und benötigen eine Instanz die aufklärt,
vermittelt, wie auch ggf. initiiert und begleitet.
In der
bisherigen Arbeit der Wegweiser hat sich herausgestellt, dass über den
„Türöffner“ Bildung und Teilhabe oftmals auch andere familiäre oder
bildungsrelevante Problemlagen zur Sprache kommen können. Die Problemlagen
umspannen hierbei das komplette Spektrum familiärer Alltagssorgen, wie z.B.,
Verständnisschwierigkeiten bei Behördengängen, Erziehungsfragen, Schulversagen,
Arbeitslosigkeit, Trennung, etc. Der niederschwellige Ansatz der Wegweiser
erweist sich hierbei vor allem in Konfliktsituationen als effizient, da die
Wegweiser in der Beratungssituation als neutrale und überparteiliche Partner
wahrgenommen werden. Somit können sie den Weg bahnen bei komplexeren
Problemlagen; andere Dienste und Netzwerkpartner hinzuzuziehen oder - wenn notwendig
- andere kommunale Ressourcen erschließen. Viele Familien konnten so effektiv
unterstützt werden, selber notwendige
Prozesse anzustoßen. Dabei wurden sie solange begleitet, bis die Familien ihre
Situation eigenständig bewältigen konnten.
Die
Wegweiser sind somit ein zentrales Element, das dabei hilft, die Angebote der
Institutionen und die anspruchsberechtigten Familien zusammen zu bringen und den
Zugang der Familien zu den ihnen zustehenden
Leistungen oftmals erst ermöglicht. Sie unterstützen beim Verfahren der
Beantragung und sind die Ansprechpartner für alle Fragen rund um Bildung und
Teilhabe. Dieses Angebot ist den Bürgern vorgehalten und zugänglich gemacht worden.
Den Bürgern kommen die Leistungen zugute und diese werden ihnen auf
unkompliziertem Wege vermittelt.
Es ist
Hilfe, die ankommt!
8. Â Â Â Â Â Â Â Ausblick
8.1 Â Â Â Â Â auf
kommunaler Ebene
Mit dem
Auslaufen der finanziellen Förderung über Bundesmittel für die Bildungs- und
Teilhabecoaches besteht die konkrete Gefahr, dass die oben ausgeführten
Leistungen den Hildener Bürgerinnen und Bürgern dann nicht mehr zur Verfügung
stehen. Das würde das soziale Gefüge der Stadt Hilden in mehrfacher Hinsicht
betreffen.
Zunächst
verlören die zurzeit 230 Hildener Familien ihre zentralen Ansprechpartner rund
um das Thema Bildung und Teilhabe. Die auf Vertrauen und Bindung ausgelegten
Hilfestrukturen würden erheblichen Schaden nehmen. Das Familien und
Bildungsbüro Stellwerk könnte ohne die fachlich versierten Mitarbeiter der
Wegweiser dieses Angebot nur völlig unzureichend kompensieren. Weitere
Beratungsbedarfe könnten nicht im bisherigen Rahmen bedient werden.
Neubürger
oder Familien die erstmalig Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes
erhalten, könnten sich mit ihren Anliegen nicht an eine zentrale Stelle in der
Stadt wenden. Ihnen bliebe ausschließlich die antragstechnische Beratung im
Rahmen des Antragsbearbeitungsverfahrens im Stellwerk oder beim Jobcenter.
Damit
würde sich  - entweder - der
Beratungsdruck bei anderen, öffentlichen Instanzen erheblich erhöhen. Betroffen
wären Schulen, Kindertageseinrichtungen, Soziale Dienste in der Stadt Hilden,
Kirchen, Sportvereine etc. Oder die betroffenen Familien würden sich zukünftig
wieder in ihren „Nichtteilhabestrukturen“ einrichten und zumindest teilweise
auf die ihnen zustehenden Leistungen verzichten. Aus prekären Lebenssituationen
resultierende Problemlagen könnten sich manifestieren und möglicherweise zu
persönlichen Krisen eskalieren, unter denen die Kinder der Familien leiden
würden.
Das
Projekt Pro.Te.Kt zur Prävention von Kinderarmut in Hilden verlöre bei einer
solchen Entwicklung ein zentrales Handlungselement. Der Aufbau eines
Mittlernetzwerkes als Ergebnis von Pro.Te.Kt ist für alle Mittler ein Aufwand,
der „on top“ also zusätzlich zur alltäglichen beruflichen Belastung zu leisten
ist. Das findet nachvollziehbar seine Grenzen in der Realisierung der alltäglichen
pädagogischen oder sozialen Arbeit. Hier übernehmen die Wegweiser als
professionelle Mittler oder stehen den Erstkontaktmittlern beratend zur Seite.
Dieses wichtige Unterstützungselement entfiele.
Letztlich
geriete das Hildener Familien und Bildungsbüro Stellwerk aus seiner - mit
großem Einsatz aufgebauten - Balance. Die
Vernetzung des Quartetts Familie(nbüro), Bildung(snetzwerk), Teilhabe(paket)
und dessen Antragsbearbeitung war in den vergangenen 3 Jahren ein großer Kraftakt für das Amt für
Jugend, Schule und Sport und beginnt jetzt Früchte zu tragen. Der Wegfall einer
tragenden Säule dieses Konstrukts hätte erhebliche Folgewirkungen für das
Sachgebiet Stellwerk und die mit ihm verbundenen Arbeitsbereiche.
8.2.     auf
überörtlicher Ebene
Zurzeit
formiert sich quer durch die gesamte Bundesrepublik eine Allianz, die sich um
die Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Kontext zum Bildungs- und
Teilhabepaket bemüht. Aktionsbündnisse, Petitionen und Resolutionen sind hier
die gängigen Artikulationen. Die Großstädte Leipzig, Köln und Dortmund seien
hier als Beispiele genannt. Auch Berufsfachverbände, Gewerkschaften und
Sozialverbände organisieren Protest gegen das Auslaufen der Schulsozialarbeit.
Auf
bundespolitischer Ebene haben die SPD-geführten Bundesländer eine
Gesetzgebungsinitiative über den Bundesrat initiiert. Es liegt ein
entsprechender Antrag vor, der die dauerhafte Installation der
Schulsozialarbeit nach BuT beinhaltet. Leider wurde dieser Antrag in der
vergangenen Legislaturperiode nicht mehr beraten. Er steht aber für den neu
gewählten Bundestag auf der Tagesordnung. Somit besteht die nicht unbegründete
Hoffnung, dass in nächster Zeit eine bundespolitische Lösung gefunden werden
kann.
9.        Vorschlag zum weiteren Vorgehen
Aufgrund des
verspäteten Beginns der Schulsozialarbeit im Kreis Mettmann und der daraus resultierenden
kreisweiten Ãœbertragung der verbleibenden restlichen Bundesmittel in das Jahr
2014, können über den 31.12.2013 hinaus (hier endet nach derzeitigem Stand die
Bundesfinanzierung) 2,24 Stellenanteile (der ursprünglich 3,4 Stellenanteile)
bis zum Ende des Jahres 2014 finanziert werden.
Kommt es zu einer
bundes- oder landespolitischen Lösung, welche die dauerhafte Finanzierung der
Maßnahme gewährleistet, so wäre das die ideale Lösung für die Stadt Hilden und
die Arbeit könnte uneingeschränkt fortgesetzt werden.Â
Sollte eine
dauerhafte oder auch eine weitere befristete Finanzierung der Schulsozialarbeit
anhand Bundes- und/oder Landesmittel nicht sichergestellt werden, ist von allen
Städten zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Schulsozialarbeit mit eigenen
Mitteln fortgesetzt werden kann.
In der nächsten
Sitzung der Fachausschüsse wird über die weitere Entwicklung berichtet werden.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060305 |
|
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
2014 |
||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Erträge und
Aufwendungen werden im Haushaltsplanentwurf 2014 „neutral“ dargestellt. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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