Betreff
Bericht über die Arbeit der Bildungs- und Teilhabecoaches
Vorlage
WP 09-14 SV 51/274
Aktenzeichen
III/51 UB
Art
Mitteilungsvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss bzw. der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den Bericht zur Arbeit der Bildungs- und Teilhabecoaches zur Kenntnis.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

1.    Ausgangslage

Im März 2011 wurde im Rahmen einer Reform der Sozialgesetzbücher II und XII auch das  Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket im Bundesgesetzblatt verkündet.

Rückwirkend zum 01.01.2011 erhalten Kinder und Jugendliche aus finanzschwächeren Familien auf Antrag gesellschaftliche, schulische und jugendhilfeinitiierte Angebote und Maßnahme, wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Kita und Schule oder Klassenausflügen. Anspruchsberechtigt sind Familien im Bezug von Wohngeld, Kindergeldzuschlag, dem Asylbewerberleistungsgesetz und als größte Gruppe diejenigen, die im Bezug von Leistungen der Jobcenter (ALG II) stehen.

Verbunden mit den finanziellen Leistungen dieser Gesetze war auch der Aufbau einer diesbezüglichen, kommunalen Beratungsstruktur. Dazu wurden, ebenfalls finanziert aus Bundesmitteln, Mittel für sozialpädagogische Fachkraftstellen, befristet auf 3 Jahre zur Verfügung gestellt. Diese Fachkräfte werden in der öffentlichen Diskussion als „Schulsozialarbeiter nach dem BTP“ bezeichnet. Die Verteilung auch dieser Finanzmittel erfolgt über den Kreis Mettmann, hier über eine eigens eingerichtete Fachstelle des Kreissozialamtes.

Rechtlich ist die Sicherstellung dieser Leistungen über eine Vereinbarung des Kreises Mettmann, vertreten durch den Landrat, mit den jeweiligen Kreisstädten, vertreten durch die jeweiligen Bürgermeister, abgesichert. Zu dieser Ausgangsvereinbarung existieren mittlerweile zwei Änderungsvereinbarungen, welche den mittlerweile eingetretenen Entwicklungen Rechnung tragen.

Für die Stadt Hilden bedeutete dies zunächst die Einrichtung von 3,4 Fachstellenanteilen. Durch Umsetzungsverzögerungen, die durch externe Informationsverluste zu begründen sind, konnte die Einstellung dieser Fachkräfte erst zum 1.1.2012 realisiert werden. Erfreulicherweise ist mittlerweile sichergestellt, dass die durch die Verzögerung entstandenen Ausfälle zu Beginn der Finanzierung, im Nachgang durch eine Verlängerung der Anstellungsverhältnisse vollständig kompensiert werden können.

 

 

2.    Kommunale Umsetzung 

Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde in der Stadt Hilden im Amt für Jugend, Schule und Sport und hier in der Abteilung Stellwerk – Büro für Familie und Bildung verortet. Durch diese Verortung versprach man sich einen niederschwelligen, nicht stigmatisierenden Zugang zur Zielgruppe. Zudem ermöglichte diese Zuordnung auch eine Beratung der Antragsteller zu weiteren familienrelevanten Themen und Vermittlung von Unterstützung von Hilfebedarfen.

 

Vor diesem Hintergrund entschied man sich bei der Umsetzung der finanzierten „Schulsozialarbeit nach BTP“ ebenfalls vorhandene Spielräume zu nutzen und einen eigenen, kommunal passenden Weg zu beschreiten. So wurden die Stellen ebenfalls im Familien- und Bildungsbüro angesiedelt und nahmen die vielfältigen Aufgaben des Informieren, Coachens, Vermittelns und Begleitens von potentiellen Antragsstellern wahr. Dies spiegelt sich auch in ihrer Bezeichnung BTC – Bildungs- und Teilhabecoaches –Die Wegweiser wieder.

Ursächlich für diese Herangehensweise waren mehrere fachliche Hintergründe, die hier kurz beleuchtet werden:

  1. Der im Jahr 2010 von Faktor Familie erstellte Familienbericht hat zusätzlich zur Tatsache, dass ca. 20% der Hildener Familien in Armut oder armutsnah leben aufgezeigt, dass die zahlreichen vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten für diese Familien, noch besser an die Zielgruppen transportiert werden müssen. Die Risikofaktoren für Armut sind benannt: Kinderreichtum, Migration, Alleinerziehende.  In Konsequenz wurde mit der Einrichtung eines Familien- und Bildungsbüros Stellwerk ein Instrument geschaffen, um die Information und Unterstützung der Hildener Familien zu optimieren. Dieses Instrument sollte durch die neuen Fachkräfte gestärkt werden
  2. Das Hildener Bildungsnetzwerk arbeitet seit dem Jahr 2009 mit dem Leitbild „Kein Kind darf verloren gehen“ an der Optimierung von Präventionsketten in den Bildungsbiografien, die von den Frühen Hilfen bis zum Übergang in den Beruf reichen. Der gerechte Zugang  zu Bildungschancen ist das zentrale Element in der Vermeidung von sich manifestierenden Teilhabedefiziten. Hier braucht es gerade in den Übergängen zwischen den Bildungsinstitutionen Mittler und Begleiter.
  3. Soziale Arbeit hat sich in den vergangenen Jahren immer mehr in Aufgabenbereiche der Koordination und des Casemanagements entwickelt. Das ist fachlich richtig und zwangsläufig. Allerdings ist zunehmend ein Fehlen von pragmatischem, sozialarbeiterischem Handeln zu konstatieren. Das geht einher mit der Wahrnehmung, dass immer mehr Familien damit überfordert sind, sich im bürokratischen Geflecht unserer Gesellschaft  zu Recht zu finden. Dies durchaus weitab von erzieherischen Defiziten, sondern bereits bei der Sicherung der eigenen familiären Existenzgrundlagen. Hier ist praktische Unterstützung, auch zur Vermeidung von daraus möglicherweise entstehenden  erzieherischen Problematiken, dringend geboten.
  4. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes kommen - qua gesetzlichem Auftrag - nicht nur Familien mit Schulkindern, sondern auch solchen mit Kindergartenkindern oder Kindern in der Ausbildung zu Gute. Eine alleinige Verengung der Beratungsaufgaben auf Schulsozialarbeit erscheint auch daher dem gesetzlichen  Auftrag nicht zu entsprechen

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In der Konsequenz entwickelte das Fachamt daraufhin ein Konzept, dass die Umsetzung des Aufgabenkanons außerhalb von Schule und in kommunaler Zuständigkeit definierte. Selbstverständlich spielt in diesem Konzept auch der schulsozialarbeiterische Ansatz eine gewichtige Rolle. Die Präsenz der Fachkräfte an Schule und im Umfeld von Schule wurde folglich auch betont. Darüber hinaus war aber der Verwaltung die eindeutige Präsenz der Fachkräfte im gesamten Netzwerk der Stadt Hilden wichtig. In der Praxis bedeutet dies nicht nur regelmäßige Sprechstunden, Teilnahme an Feiern oder Elternabenden in Schulen, sondern auch in Kindertageseinrichtungen und der Trägerlandschaft. Nur so kann der umfassende Ansatz einer Beratung von allen anspruchsberechtigten Familien in Hilden gewährleistet werden.  Dabei war immer zielführend, dass die Fachkräfte nicht nur zum kommunalen Teil der  Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes (Wohngeld und Kindergeldzuschlag), sondern auch in Richtung der Jobcenter beraten sollen. Letztendlich begrenzt sich der Auftrag nicht nur in der Beratung zu diesen Leistungen, sondern kann das existenzsichernde Lotsen von Familien und deren Kindern in finanziell prekären Lebenssituationen umfassen.

 

 

3.    Leistungsangebote

Alle Kinder und Jugendlichen deren Eltern Transferleistungen (z. B. ALG II oder Wohngeld) beziehen, haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Leistungen dienen der  Finanzierung bzw. Bezuschussung der Mittagsverpflegung, Nachhilfeunterricht, Leistungen zur Teilhabe (Vereinsbeiträge, Musikunterricht, Teilnahme an Freizeiten o.ä.), Klassen- und Schulausflügen und einem jährlichen Zuschuss für Schulmaterialien. Je nach Art der Transferleistung (ALG II oder Wohngeld bzw. Kinderzuschlag und Asylbewerberleistungsgesetz) werden die Leistungen vom Jobcenter (ALG II) oder über den Kreis Mettmann (Wohngeld) bewilligt.

Der Fokus der Wegweiser liegt somit in der Vermittlung und der Anregung, Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket zu beantragen. Die Eltern werden von den Wegweisern diesbezüglich beraten und die Anträge werden dann auch gemeinsam ausgefüllt und ggf. weitergeleitet. Falls Eltern offensichtlich nicht über die formalen Anspruchsvoraussetzungen (Bezug von ALG II oder Wohngeld) verfügen, wird bei einer erkennbaren Bedarfslage die Antragstellung für den Bezug von Transferleistungen begleitet oder hinsichtlich anderen Fördermöglichkeiten beraten. Im Mittelpunkt steht für die Wegweiser hierbei immer die Sicherstellung der Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.

In diesem Sinne verstehen sich die Wegweiser als langfristige Bildungs- und Familienbegleiter und stehen auch über das Bildungs- und Teilhabepaket hinaus beratend und Weg weisend zur Seite. Diese einzelfallbezogenen und langfristig angelegte Arbeit versteht sich immer gleichzeitig als unterstützend und  aktivierendes Angebot, d. h. es werden immer die Ressourcen, Stärken und Schwächen der Familien einbezogen.

Jede Familie wird hinsichtlich ihrer individuelle Lebenslage passgenau beraten und begleitet.

 

Durch den regen Kontakt zu Familien in unterschiedlichen Lebenslagen besteht die Möglichkeit, frühzeitig häufig auftretende Bedarfe zu erkennen, zu analysieren und Lösungsansätze zu entwickeln. Beispielweise wurde aus den Erfahrungen in der Arbeit mit Familien in Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Hilden das Angebot eines „Familiencoaching“ entwickelt.

Das Familiencoaching wird seit Mai 2013 angeboten und durchgeführt. Es handelt sich hierbei um eine themenzentrierte Unterstützung von Familien, die Schwierigkeiten haben, sich mit behördlichen und finanziellen Angelegenheiten zu Recht finden. Der Allgemeine Soziale Dienst tritt in diesen Fällen an die Wegweiser heran, der Bedarf wird gemeinsam festgestellt und ein gemeinsamer Termin mit der Familie vereinbart. Der ASD legt die Ziele für die Arbeit fest, die Ziele werden in der Regel nach 3 Monaten überprüft. Die Familien gewinnen auf diese Weise an Sicherheit in behördlichen Angelegenheiten und werden motiviert und gestärkt, diese eigenständig in die Hand zu nehmen. Das Familiencoaching ist ein niederschwelliges, freiwilliges Angebot für Familien, um behördliche Angelegenheiten zu regeln. Es beinhaltet ausdrücklich keine pädagogischen Themenbereiche.

Ein weiteres Beispiel eines bedarfsgerechten Angebots ist der seit Mai 2013 installierte  „Willkommenskurs“. Unter den von den Wegweisern betreuten Familien, befinden sich auch eine Reihe Familien mit wenig oder gar keinen Deutschkenntnisse. Diese Familien werden von den Wegweisern bezüglich eines Austauschs mit anderen Behörden, Schulen etc. intensiver betreut. Die Familien haben somit einen erleichterten Start in Hilden und einen zuverlässigen Ansprechpartner. Dieser Kurs wurde zusätzlich, als weitere Erleichterung, für Mütter in den Räumen des Stellwerks eingerichtet. Hier können besonders die Frauen ohne Deutschkenntnisse eine erste alltagsrelevante Sprachförderung in Deutsch erhalten, bevor sie zu den Integrationskursen angemeldet sind. 

Auch immer wiederkehrende Fragen bzw. Problemstellungen werden von den Wegweisern erfasst, so dass man sich in bestimmten Fragestellungen ein Expertenwissen (z.B. SGB II) angeeignet hat.

 

3.1 Der Weg zu den Wegweisern

In der Anfangsphase wurden ca. 100 Einrichtungen (KiTas, Schulen) und Institutionen (Soziale Dienste) persönlich aufgesucht, um in einem fachlichen Austausch über die Fördermöglichkeiten im Rahmen von Bildung und Teilhabe zu informieren, wie auch Bedarfe und Erwartungen seitens der Einrichtungen und Institutionen zu ermitteln. Durch die frühe Kontaktaufnahme zu Einrichtungen und Institutionen konnte ein effektives Netzwerk an „Mittlern“ (z.B. KiTa Mitarbeiter, Lehrer) aufgebaut werden. Da die „Mittler“ in den Einrichtungen tätig sind, haben sie engen Kontakt zu den Familien und können entsprechende Beratungsbedarfe frühzeitig an Wegweisern weiterleiten. Entsprechend konnten unmittelbar nach der Kontaktphase feste Sprechstundenangebote in Kitas und Schulen oder flexible Beratungsangebote nach Bedarf eingerichtet werden.

Als ein weiterer wichtiger Zugang bzw. Kontakt haben sich im Laufe der Zeit auch die eigenen Klienten entwickelt. Vermehrt werden „neue Klienten“ von ihrem sozialen Umfeld auf das Angebot aufmerksam gemacht oder Familien, die bereits bei den Wegweisen angegliedert sind begleiten andere Familien in das Büro der Wegweiser. Seit Mitte des Jahres werden die berechtigten Familien auch von der Wohngeldstelle der Stadt in einem ausführlichen Infoschreiben auf das Bildungs- und Teilhabepaket sowie auf das Beratungsangebot der Wegweiser hingewiesen, was zu einem merklichen Anstieg der Kontakte zu Familien im Wohngeldbezug geführt hat. Auch das Jobcenter Hilden verweist bei Unstimmigkeiten auf das Beratungsangebot der Wegweiser.

 

4.         Vernetzung

Die Wegweiser stimmen sich im innerstädtischen Sozialraum ab und unterstützen relevante Kooperationen vor Ort. Gemeinsame Schnittmengen und Ergänzungen in den Stadtvierteln werden identifiziert und im Sinne der Beteiligten genutzt. Sie nutzen vorhandene Kontakte und Vernetzungs- strukturen zur Erschließung bedarfsorientierter gelingender Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten.

Im Einzelnen bedeutet dies die Gewinnung von ortsansässigen Vereinen und Institutionen in den verschiedenen Stadtteilen und die Bündelung dieser in regelmäßig stattfindenden Arbeitskreisen. Auch Kontakte zu außerschulischen Bildungsträgern, wie Sportvereinen, Kulturbetrieben und Freizeiteinrichtungen werden gepflegt und z.T. neu aufgebaut. Der Vernetzung der einzelnen Beteiligten im Sinne von Bildung und Teilhabe kommt ein bedeutender Teil der Arbeit zu.

Auch die Mitwirkung bei schulischen Veranstaltungen obliegt dem Aufgabenbereich der Wegweiser. Auf diese Weise können sowohl die Lehrkräfte, als auch die Familien direkt vor Ort bei ihren Fragen bedient werden, wodurch man einen großen Wirkungskreis erreicht.

Besonders wichtig ist die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und dem Amt für Soziales und Integration der Stadt Hilden für die tägliche Arbeit der Wegweiser.

Mit dem Jobcenter konnte ein effektiver und kurzer Kommunikationsweg aufgebaut werden, um dem Klienten bestmöglich zu helfen bzw. Unstimmigkeiten und Missverstände bezüglich des Bildung- und Teilhabepakets zu klären.

Mit dem Sozialamt und den Sozialen Diensten der Stadt Hilden sind die Kommunikationswege ebenfalls kurz und kundenorientiert. So werden beispielweise Familien mit offensichtlichem Beratungsbedarf oder Fragen zu Bildung- und Teilhabe direkt an die Wegweiser weitervermittelt. Die Fachkräfte stimmen sich in diesen Fällen zumeist mit den Wegweisern kurz ab, wodurch schnelle Unterstützung gewährleistet wird. Auch mit den freien Trägern sind Schnittstellen erkannt worden.

 

 

5.    Zahlen, Daten, Fakten

5.1 Transferleistungsbezüge der Kunden

Insgesamt werden von den Wegweisern 230 Familien (Stand 30.09.2013) in Angelegenheiten rund um das Bildungs- und Teilhabepaket bzw. den einzelnen Fördermöglichkeiten betreut. Die unten angeführte Graphik, stellt die Verteilung der Klientel in Hinblick auf die Art der bezogenen Transferleistungen dar. An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass ein Großteil der Bezieher von Transferleistungen gleichzeitig auch berufstätig ist.

 

 

 

 

5.2 Erstkontakte

Die Wegweiser sind seit Januar 2012 in Hilden aktiv. Im ersten Quartal 2012 wurde von den Wegweisern intensiv durch Informationsveranstaltungen die Bekanntheit des Bildungs- und Teilhabe Paket vorangetrieben. Die unten aufgeführte Grafik veranschaulicht z.B., wie sich dies ab März 2012 auf die Zahl der Erstantragsstellungen ausgewirkt hat. Diese Aktion wurde in ähnlicher Weise im Zeitraum von Mai bis Juni 2013 wiederholt. Auch hier zeigt sich, wie sich eine gezielte Präsenz in Informationsveranstaltungen von Einrichtungen und Schulen auf die Zahl der Erstanstellungen auswirkt. An der Grafik lässt sich ebenfalls darstellen, dass die Zahl der Erstkontakte bzw. Erstantragstellung im Verlauf des aktuellen Jahres kontinuierlich angestiegen ist.

 

 

5.3 Kontakte pro  Monat

Parallel zu einem Anstieg der Erstkontakte ist auch ein signifikanter Anstieg der Beratungen insgesamt zu vermerken. Bei vielen Familien bleibt es nicht bei einer Unterstützung zur Erstantragstellung, sondern sie benötigen auch weiterhin Hilfe bei Folgeanträgen, haben Fragen zu noch nicht beantragten Fördermöglichkeiten aus dem Bildungspaket oder benötigen Beratung zu anderen Angelegenheiten, die über den Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes hinaus gehen.

Die folgende Grafik zeigt die Zahl aller Kontakte, aufgeschlüsselt nach Monaten, welche  die Wegweiser in den eigenen Büroräumen empfangen haben bzw. telefonisch unterstützt haben. Es zeigt sich auch hier, dass es im Jahr 2013 zu einem signifikanten Anstieg der Kontakte gekommen ist.

 

5.4 Weitere Hilfen für  BuT-Kunden

Wie bereits weiter oben angeführt, bearbeiten die Wegweiser auch Anfragen und Problemstellungen die über das Bildungs- und Teilhabepaket hinausgehen. Die Grafik „Weitere Hilfen“ gibt einen Überblick zur thematischen Bandbreite der Bereiche, zu denen die Wegweiser Beratung und Begleitung anbieten. Ein Großteil dieser Anfragen kann nicht zeitnah in der Beratungssituation geklärt werden, so dass zum Teil umfangreiche „Backoffice“ Tätigkeiten notwendig sind.

 

 

 

5.5 Besondere Merkmale der Arbeit

Die Arbeit der Wegweiser funktioniert sowohl im sozialräumlichen Kontext, als auch über den Zugang zu ausgewählten Zielgruppen. Dabei wird eine möglichst unbürokratische Ansprache gewählt, damit eine angemessene Niederschwelligkeit erreicht und umgesetzt werden kann. Die sprachliche Verständlichkeit und Eindeutigkeit der Aussagen ist ein zentrales  Anliegen, um für alle Kunden einen einfachen  Zugang zu den Leistungen zu gewährleisten. In den zentral gelegenen Räumen des Bürgerhauses werden dazu z.B. kostenlos und besonders familienfreundlich ein Wickeltisch und Getränke angeboten. Es wird in offener Struktur gearbeitet, um eine vielfältige und umfassende Beratung anbieten zu können. Der Kontakt zu anderen Institutionen wie Schule, Kindertagesstätten, Sozialen Diensten und dem Jobcenter Hilden wird konstant gehalten und gepflegt, um eine reibungslose Zusammenarbeit, sowie einen fortlaufenden Informationsaustausch zu gewährleisten.

 

5.6 Schnittstellen zum Familien- und Bildungsbüro Stellwerk

Nicht nur die räumliche Ansiedlung im Stellwerk verbindet die Arbeit der Wegweiser mit  den inhaltlichen Ansätzen dieser Einrichtung. Die Verknüpfung der Kundschaft von Stellwerk und Wegweisern ist von großem Vorteil.

Während das Familienbüro dabei einen allgemeinen Informationspool vorhält, können die Wegweiser diesen Informationsprofit an ihre Kundschaft vermitteln. Anderseits wählen auch immer wieder Familien den niederschwelligen Weg über das Familienbüro, um mit ihren Anliegen sozusagen unverbindlich ins Gespräch zu kommen. Immer wieder führt folglich der Weg vom Familienbüro auch zu den Wegweisern und umgekehrt. Auch inhaltlich sind die beiden Arbeitsgruppen (Familienbüro und Wegweiser) in einem fortwährenden Abstimmungsprozess, um Angebot und Nachfrage passgenau zu entwickeln.

Vorbildlich ist die Verbindung der Wegweiser zur Antragssachbearbeitung der Bildungs- und Teilhabeleistungen. Die Anbindung der Fachkräfte hat dazu geführt, dass kein Antragsstau bei der Bearbeitung mehr existiert und in aller Regel von der Antragsstellung bis zum Bescheid nicht mehr als 14 Tage vergehen.

 

6. Praxisbeispiele

Fallbeispiel 1

Frau Z. (alleinerziehend) wurde von der Schule ihres 8-jährigen Sohnes über die Leistungen der Wegweiser informiert, woraufhin sie zur Beratung kam. Sie schien sehr belastet und erschöpft zu sein und schilderte ihr Problem. Frau Z. sei erst vor einigen Tagen nach Hilden gezogen und wisse nun nicht, welche behördlichen Gänge sie zu erledigen hätte. Sie brachte diverse Schreiben vom Jobcenter und der Schule mit, die gemeinsam gesichtet wurden. Ihren Sohn habe sie bereits bei der Grundschule angemeldet, dort sei sie sehr zufrieden. Sie habe jedoch bereits eine Klassenfahrt bezahlt, die direkt nach Anmeldung an der Schule erfolgte. Finanziell sei dies eine große Belastung, da sie ALG II bekomme. Zudem habe sie sich noch nicht beim der hiesigen Jobcenter gemeldet und sei noch nicht in ihrem vorherigen Wohnort abgemeldet. Frau Z. wurde von den Wegweisern dahingehend beraten, dass sie sich umgehend beim abgebenden Jobcenter abmeldet und sich beim hiesigen Jobcenter arbeitslos meldet. Mit Frau Z. wurde direkt ein Folgetermin vereinbart, um dann gemeinsam die Angelegenheiten rund um Bildung und Teilhabe zu klären. Hierbei musste geklärt werden, ob die Kosten für die Klassenfahrt übernommen werden, obwohl Frau Z. die Kosten bereits vorgestreckt hat. Zudem musste die Zuständigkeit des Jobcenters geklärt werden, da Frau Z. zu dem Zeitpunkt der Kostenübernahme noch nicht in Hilden gemeldet war. Hier waren gemeinsame Anrufe beim  hiesigen Jobcenter notwendig. Frau Z. sah sich selbst nicht in der Lage dies alleine zu regeln, sie fühlt sich unsicher und hatte Bedenken, Fehler im Kontakt zu den Jobcentern zu begehen. Sie wurde bestärkt sich bei weiteren Fragen und Unsicherheiten an die Wegweiser zu wenden, dieses Angebot nahm sie dankend an und wirkte gelöst und beruhigt.

 

Fallbeispiel 2

Frau S. (alleinerziehend) wurde im Juni 2012 im Rahmen einer Sprechstunde im Kindergarten auf die Leistungen der Wegweiser aufmerksam. Dort wurde auch der erste Kontakt durchgeführt. Seitdem hat sie das Büro der Wegweiser 29 Mal besucht. Neben den Fördermöglichkeiten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden der Mutter Freizeitmöglichkeiten für ihre Kinder vorgestellt und diese gemeinsam beantragt. Es stellte sich dabei heraus, dass eine selbständige, regelmäßige Antragstellung für die Weiterbewilligung der Leistungen nach SGB II eine große Herausforderung für die Frau zu sein scheint.

Durch negative Erfahrung mit behördlichen Institutionen in der Vergangenheit und eine für sie sehr undurchsichtige bürokratische Struktur fühle sich Frau S. hilflos und unsicher, deshalb habe sie die niederschwellige Unterstützung der Wegweiser mit großer Freude angenommen. Aufgrund des noch unklaren Aufenthaltsstatus ihrer 13-jährigen Tochter, weigere sich das Jobcenter das Kind in die bestehende Bedarfsgemeinschaft aufzunehmen. Diese Begebenheit bedeute eine große finanzielle Belastung für die Familie, da sie auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sei. Gleichzeitig würde der volle Verpflegungsbetrag für ihr zweites Kind abgebucht, trotz der Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Frau S. wurde von den Wegweisern daraufhin eine schnelle Hilfe über den Bildungsfonds ermöglicht, die kurzfristig schulische Ausgaben decken konnte. Ebenfalls fand eine Klärung der falschen Abbuchung des Verpflegungsbetrages bei der zuständigen Institution statt. Auch die bewohnte 2-Zimmer Wohnung der Familie war für eine dreiköpfige Familie zu klein. Frau S. traute sich aber nicht beim Jobcenter nachzufragen, ob eine größere Wohnung für sie in Frage käme. Die Wegweiser haben Frau S. ermutigt und sie dabei unterstützt, beim Jobcenter einen Antrag auf eine größere Wohnung zu stellen. Die Wegweiser haben Frau S. zudem bei der Kündigung der alten Wohnung beraten und ihr dabei geholfen, Unklarheiten mit ihrem  neuen Vermieter auszuräumen.           

 

Fallbeispiel 3

Familie A. hat die Wegweiser an einem Elternabend in der Schule im Februar 2013 kennengelernt. Kurz danach kam Frau A. mit einer Mahnung von der VHS zu den Wegweisern. Auf Empfehlung des Jobcenters nahm sie an einem Integrationskurs der VHS teil. Als ALG II Empfängerin hätte sie einen Antrag auf Befreiung von Selbstbeteiligungskosten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen müssen, um von den Gebühren komplett befreit werden zu können. Laut Aussage von Frau A., habe sie davon nichts gewusst und hat den Antrag nicht gestellt. Daraufhin folgte die Mahnung von VHS mit der Aufforderung zur Zahlung der Selbstbeteiligungskosten. Die Wegweiser haben mit dem BAMF telefoniert und den Antrag auf die Befreiung von Selbstbeteiligungskosten sofort mit Frau A. gestellt. Eine rückwirkende Befreiung war beim BAMF leider nicht möglich, aber nach mehreren Telefonaten mit der Volkshochschule, hat diese die Selbstbeteiligungskosten aus Kulanz storniert. Weiterhin hatte Familie A. vor 2 Jahren einen Antrag auf Kindergeld gestellt. Bis auf die Aufforderungen zur Mitwirkung, dem auch rechtzeitig nachgegangen wurde, hat die Familie immer noch keinen Bescheid von der Familienkasse bekommen. Nach mehreren Telefonaten und einer Beschwerde bei der Familienkasse seitens der Wegweiser, haben die Wegweiser die Familie dahingehend beraten, sich an einen Anwalt zu wenden, um rechtlich gegen die Familienkasse vorzugehen.

Herr A. ist Alleinverdiener in der Familie. Es war ihm nicht bewusst, dass seine Steuerklasse VI in seinem Fall unbegründet war und in diesem Fall die Steuerklasse III deutlich vorteilhafter für die Familie wäre. Die Änderung sei allerdings für ihn sehr problematisch gewesen, weil er keine Steuerkarte hatte und das Finanzamt angebliche Probleme mit seiner Steueridentifikationsnummer hatte (unter seinem Namen sind zwei Steueridentifikationsnummer zu finden, was selbst für das Finanzamt unverständlich war). Die Wegweiser haben Herrn A. zum Finanzamt begleitet und die Angelegenheit mit ihm zusammen klären können.

 

 

7.         Zusammenfassung

Die Bekanntheit der Wegweiser hat in den vergangenen Monaten stetig zugenommen, damit verbunden auch die Nachfrage nach Leistungen bzw. nach Beratungen bezüglich des Bildungs- und Teilhabepakets. Zu Beginn bestehende Unsicherheiten über Antragswege und Zuständigkeiten bauten sich zunehmend ab. Es wurde allerdings deutlich, dass konsequente Öffentlichkeitsarbeit als wichtiger Bestandteil der Arbeit notwendig bleibt. Die zahlreichen Sprechstunden an Schulen und Kindertagesstätten waren für viele Familien eine gern genutzte Möglichkeit, sich über die Leistungen zu informieren und den eigenen Bedarf festzustellen.

Seit Einführung des Angebotes  hat sich ein fester Stamm an Nutzern aufgebaut (230 Familien). Die meisten Familien nehmen das Beratungsangebot der Wegweiser regelmäßig in Anspruch, wodurch eine langfristige Begleitung ermöglicht wird. Langfristiges Ziel bleibt dabei die Verselbstständigung der Familien im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe. Allerdings bleibt eine begleitende Beratungsinstanz zumindest mittelfristig von großer Bedeutung. Nur so ist es möglich, entstehende Bedarfe schneller zu erkennen und darauf angemessen zu reagieren. Durch rechtzeitige „kleine Hilfestellungen“ können so größere Konfliktherde vermieden werden. Die Ergebnisse der eigenen Evaluation, wie auch die Erfahrungen der mittlerweile fast zweijährigen Tätigkeit verdeutlichen nachdrücklich, dass die Arbeit der Wegweiser für die Familien zu einer effektiven  Unterstützung und Hilfe geworden ist. Bildung und Teilhabe, die Information zu den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, die Beantragung und die Zugangswege sind komplex und benötigen eine Instanz die aufklärt, vermittelt, wie auch ggf. initiiert und begleitet.

In der bisherigen Arbeit der Wegweiser hat sich herausgestellt, dass über den „Türöffner“ Bildung und Teilhabe oftmals auch andere familiäre oder bildungsrelevante Problemlagen zur Sprache kommen können. Die Problemlagen umspannen hierbei das komplette Spektrum familiärer Alltagssorgen, wie z.B., Verständnisschwierigkeiten bei Behördengängen, Erziehungsfragen, Schulversagen, Arbeitslosigkeit, Trennung, etc. Der niederschwellige Ansatz der Wegweiser erweist sich hierbei vor allem in Konfliktsituationen als effizient, da die Wegweiser in der Beratungssituation als neutrale und überparteiliche Partner wahrgenommen werden. Somit können sie den Weg bahnen bei komplexeren Problemlagen; andere Dienste und Netzwerkpartner hinzuzuziehen oder - wenn notwendig - andere kommunale Ressourcen erschließen. Viele Familien konnten so effektiv unterstützt  werden, selber notwendige Prozesse anzustoßen. Dabei wurden sie solange begleitet, bis die Familien ihre Situation eigenständig bewältigen konnten.

Die Wegweiser sind somit ein zentrales Element, das dabei hilft, die Angebote der Institutionen und die anspruchsberechtigten Familien zusammen zu bringen und den Zugang der Familien zu den  ihnen zustehenden Leistungen oftmals erst ermöglicht. Sie unterstützen beim Verfahren der Beantragung und sind die Ansprechpartner für alle Fragen rund um Bildung und Teilhabe. Dieses Angebot ist den Bürgern vorgehalten und zugänglich gemacht worden. Den Bürgern kommen die Leistungen zugute und diese werden ihnen auf unkompliziertem Wege vermittelt.

Es ist Hilfe, die ankommt!

 

8.         Ausblick

8.1       auf kommunaler Ebene

Mit dem Auslaufen der finanziellen Förderung über Bundesmittel für die Bildungs- und Teilhabecoaches besteht die konkrete Gefahr, dass die oben ausgeführten Leistungen den Hildener Bürgerinnen und Bürgern dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Das würde das soziale Gefüge der Stadt Hilden in mehrfacher Hinsicht betreffen.

Zunächst verlören die zurzeit 230 Hildener Familien ihre zentralen Ansprechpartner rund um das Thema Bildung und Teilhabe. Die auf Vertrauen und Bindung ausgelegten Hilfestrukturen würden erheblichen Schaden nehmen. Das Familien und Bildungsbüro Stellwerk könnte ohne die fachlich versierten Mitarbeiter der Wegweiser dieses Angebot nur völlig unzureichend kompensieren. Weitere Beratungsbedarfe könnten nicht im bisherigen Rahmen bedient werden.

Neubürger oder Familien die erstmalig Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten, könnten sich mit ihren Anliegen nicht an eine zentrale Stelle in der Stadt wenden. Ihnen bliebe ausschließlich die antragstechnische Beratung im Rahmen des Antragsbearbeitungsverfahrens im Stellwerk oder beim Jobcenter.

Damit würde sich  - entweder - der Beratungsdruck bei anderen, öffentlichen Instanzen erheblich erhöhen. Betroffen wären Schulen, Kindertageseinrichtungen, Soziale Dienste in der Stadt Hilden, Kirchen, Sportvereine etc. Oder die betroffenen Familien würden sich zukünftig wieder in ihren „Nichtteilhabestrukturen“ einrichten und zumindest teilweise auf die ihnen zustehenden Leistungen verzichten. Aus prekären Lebenssituationen resultierende Problemlagen könnten sich manifestieren und möglicherweise zu persönlichen Krisen eskalieren, unter denen die Kinder der Familien leiden würden.

Das Projekt Pro.Te.Kt zur Prävention von Kinderarmut in Hilden verlöre bei einer solchen Entwicklung ein zentrales Handlungselement. Der Aufbau eines Mittlernetzwerkes als Ergebnis von Pro.Te.Kt ist für alle Mittler ein Aufwand, der „on top“ also zusätzlich zur alltäglichen beruflichen Belastung zu leisten ist. Das findet nachvollziehbar seine Grenzen in der Realisierung der alltäglichen pädagogischen oder sozialen Arbeit. Hier übernehmen die Wegweiser als professionelle Mittler oder stehen den Erstkontaktmittlern beratend zur Seite. Dieses wichtige Unterstützungselement entfiele.

Letztlich geriete das Hildener Familien und Bildungsbüro Stellwerk aus seiner - mit großem Einsatz aufgebauten -  Balance. Die Vernetzung des Quartetts Familie(nbüro), Bildung(snetzwerk), Teilhabe(paket) und dessen Antragsbearbeitung war in den vergangenen 3  Jahren ein großer Kraftakt für das Amt für Jugend, Schule und Sport und beginnt jetzt Früchte zu tragen. Der Wegfall einer tragenden Säule dieses Konstrukts hätte erhebliche Folgewirkungen für das Sachgebiet Stellwerk und die mit ihm verbundenen Arbeitsbereiche.

 

8.2.      auf überörtlicher Ebene

Zurzeit formiert sich quer durch die gesamte Bundesrepublik eine Allianz, die sich um die Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Kontext zum Bildungs- und Teilhabepaket bemüht. Aktionsbündnisse, Petitionen und Resolutionen sind hier die gängigen Artikulationen. Die Großstädte Leipzig, Köln und Dortmund seien hier als Beispiele genannt. Auch Berufsfachverbände, Gewerkschaften und Sozialverbände organisieren Protest gegen das Auslaufen der Schulsozialarbeit.

Auf bundespolitischer Ebene haben die SPD-geführten Bundesländer eine Gesetzgebungsinitiative über den Bundesrat initiiert. Es liegt ein entsprechender Antrag vor, der die dauerhafte Installation der Schulsozialarbeit nach BuT beinhaltet. Leider wurde dieser Antrag in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr beraten. Er steht aber für den neu gewählten Bundestag auf der Tagesordnung. Somit besteht die nicht unbegründete Hoffnung, dass in nächster Zeit eine bundespolitische Lösung gefunden werden kann.

 

9.         Vorschlag zum weiteren Vorgehen

 

Aufgrund des verspäteten Beginns der Schulsozialarbeit im Kreis Mettmann und der daraus resultierenden kreisweiten Übertragung der verbleibenden restlichen Bundesmittel in das Jahr 2014, können über den 31.12.2013 hinaus (hier endet nach derzeitigem Stand die Bundesfinanzierung) 2,24 Stellenanteile (der ursprünglich 3,4 Stellenanteile) bis zum Ende des Jahres 2014 finanziert werden.

 

Kommt es zu einer bundes- oder landespolitischen Lösung, welche die dauerhafte Finanzierung der Maßnahme gewährleistet, so wäre das die ideale Lösung für die Stadt Hilden und die Arbeit könnte uneingeschränkt fortgesetzt werden. 

 

Sollte eine dauerhafte oder auch eine weitere befristete Finanzierung der Schulsozialarbeit anhand Bundes- und/oder Landesmittel nicht sichergestellt werden, ist von allen Städten zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Schulsozialarbeit mit eigenen Mitteln fortgesetzt werden kann.

 

In der nächsten Sitzung der Fachausschüsse wird über die weitere Entwicklung berichtet werden.

 

 

Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

060305

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Erträge und Aufwendungen werden im Haushaltsplanentwurf 2014 „neutral“ dargestellt.

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete