Betreff
Antrag der Bürgeraktion "Bürgersparbuch offenlegen"
Vorlage
WP 09-14 SV 20/113
Aktenzeichen
II/20
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Vor etwas mehr als fünf Jahren, am 6. Oktober 2008, verkündete der damalige Kämmerer und heutige Bürgermeister, Horst Thiele, in der „Rheinischen Post" die Botschaft, dass „nach dem Verkauf der Stadtwerke-Anteile (...) der Kämmerer 52 Millionen Euro auf seinem Konto" habe. Hilden, so Thiele damals weiter, sei „in einer super Situation, die es erlaubt, ein Sparbuch anzulegen."

In der Öffentlichkeit hat sich dafür bis heute der Begriff „Bürgersparbuch" eingeprägt, und zwar sowohl in der Presse als auch in der politischen Diskussion. Der Eindruck, es handele sich wirklich um eine Art Sparbuch, ist weder aus dem Rathaus noch aus dem Rat dementiert worden.

Seit einiger Zeit wird in der Öffentlichkeit allerdings nicht mehr von 52 Millionen Euro auf dem „Bürgersparbuch" gesprochen, sondern von 45 Millionen.

Um hier endlich Klarheit und Transparenz zu schaffen und um dem Begriff „Bürgersparbuch" gerecht zu werden, sollte die Stadt den Menschen in Hilden - analog einer öffentlichen Schuldenuhr - regelmäßig und aktualisiert erlauben, sich ein eigenes Bild vom Kontostand und von der Mittelverwendung zu machen.

Die dafür benötigten Informationen könnten auf der Homepage der Stadt veröffentlicht werden. Die Öffentlichkeit könnte sich so ein ungeschminktes, objektives Bild davon machen, was mit dem Geld geschieht, das Rathaus und Rat im Namen aller Bürgerinnen und Bürger gewissermaßen treuhänderisch verwalten.

 

 

 


Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden möge beschließen:

 

„Das aus dem Verkaufserlös für die Teilprivatisierung der Stadtwerke Hilden angelegte, sogenannte ,Bürgersparbuch‘  wird auf der Homepage der Stadt Hilden - ähnlich einer Schuldenuhr - offengelegt, damit sich alle Bürgerinnen und Bürger ein objektives Bild vom Kontostand und von der Mittelverwendung machen können.

 

Die Offenlage umfasst:

a) Angaben über die Geldanlage (Kreditinstitut, Verzinsung, Laufzeit)

b) alle Verwendungen/ Ein- und Auszahlungen seit Oktober 2008

c) den jeweils aktuellen Kontostand.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen."


Stellungnahme der Verwaltung:

Aus der Vergangenheit dürfte die Gesamtsituation zum Anteilsverkauf der Stadtwerke Hilden GmbH hinlänglich bekannt sein. Der Begriff „Bürgersparbuch“ hat sich seinerzeit bei einigen Fraktionen etabliert, obwohl der Erlös sicherlich nicht den Einwohnerinnen und Einwohnern „zusteht“, sondern der Gesellschaft bzw. der Stadt Hilden.

 

In den vergangenen Monaten und Jahren wurde in den Medien über die Frage diskutiert und spekuliert, was mit dem Geld aus dem Anteilsverkauf der Stadtwerke Hilden GmbH passiert sei. Unterschiedliche Zahlen und Fakten wurden dabei veröffentlicht. Ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Gesellschaft Stadt Hilden Holding GmbH zu verletzen, ergibt sich folgender Sachverhalt:

 

Aus steuerlichen Gründen wurde seinerzeit ein mehrstufiger Kaufvertrag geschlossen, mit der Folge, dass die Stadt  5,1 % der Anteile der Stadtwerke Hilden GmbH verkaufte, 94,9 % wurden von der Stadt Hilden Holding GmbH übernommen und anschließend 49,9 % an die Stadtwerke Düsseldorf AG verkauft.

 

Hierfür erhielt die Stadt Hilden rd. 5,3 Mio. € brutto. Anteilig waren dann Transaktionskosten, Steuern etc. zu begleichen. Außerdem hatte der Rat der Stadt Hilden zeitgleich beschlossen, 4 Mio. € langfristig anzulegen, um die Pensions- und Beihilferückstellungen auf Dauer finanzieren zu können. Diese Informationen wurden seinerzeit auch im Haushaltsplan und in den Lageberichten dargestellt. Der Verkaufsanteil wurde so gesehen angelegt. Der gesamte erzielte Kaufpreis ist um den Anteil, den die Stadt Hilden direkt bekommen hat, zu bereinigen. Soweit zu diesen Informationen, die die Stadt Hilden direkt betreffen.

 

Anders sieht es aber bei der Stadt Hilden Holding GmbH aus. Die Aufsichtsratssitzungen und die Gesellschafterversammlungen sind nicht-öffentlich und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind geheim zu halten. Unter Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis versteht man dabei jede Tatsache, die sich auf das Geschäft oder den Betrieb bezieht, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt ist und die die Geschäftsleitung erkennbar geheim halten will/muss.

Geschäftsgeheimnisse sind dabei eher dem kaufmännischen/wirtschaftlichen Bereich eines Unternehmens zuzurechnen, während Informationen aus dem Betriebsablauf und der Technik eher als Betriebsgeheimnisse gelten. Die genauen Beträge des aus dem Anteilsverkauf der Stadtwerke Hilden GmbH erzielten Erlöses sind Geschäftsgeheimnisse in diesem Sinne. Außerdem müssen auch die Verhältnisse zur Stadtwerke Düsseldorf AG geschützt werden, damit es z. B. nicht zu einer öffentlichen Diskussion kommt, welche Rendite die Stadtwerke Düsseldorf AG im Verhältnis zum eingesetzten Kapital erwirtschaftet. Das würde nicht die Position am Markt stärken.

 

Die haushaltsrechtlichen Vorschriften bzw. die Gemeindeordnung NRW versuchen allerdings, einen Spagat zu schaffen und zum einen, die Öffentlichkeit zu informieren und zum anderen die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren.

 

Wie bekannt ist, hat die Stadt Hilden einen Beteiligungsbericht aufzustellen, der gleichzeitig Anlage zum Haushaltsplan ist. Hier wird z. B. auch die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Stadt Hilden Holding GmbH dargestellt.

 

Im Gegensatz zu früheren Beteiligungsberichten hat sich aber eine Änderung ergeben, weil der Gesetzgeber einen Gesamtabschluss für den „Konzern Stadt Hilden“ vorschreibt und daher der bisherige Beteiligungsbericht in den Gesamtabschluss integriert wurde. Der erste Gesamtabschluss liegt allen Beteiligten vor. Dem Haushaltsplan wird als Anlage noch eine reduzierte Übersicht beigefügt.

 

So gesehen ist eine deutliche Erweiterung der Informationen über die städtischen Gesellschaften vorgenommen worden.

 

Bezüglich der Stadt Hilden Holding GmbH wäre eine weitere noch allgemein zugängliche Quelle zu nennen, nämlich der gemäß § 325 HBG zu erstellende kaufmännische Jahresabschluss, der im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen ist. Aus diesem Jahresabschluss der Stadt Hilden Holding GmbH ergeben sich weitere Informationen.

 

Per 31.12.2012 mit Vergleichswerten zum 31.12.2011 kann dort neben dem Lagebricht etc. folgendes zur Bilanz der Stadt Hilden Holding GmbH nachgelesen werden.

 

 

 

Explizite Regelungen darüber, was bei einer GmbH geheim bleiben muss bzw. über die Gesellschaft offen zu legen ist, existieren grundsätzlich nicht. Bei einer kommunalen GmbH ist ein Ausgleich zwischen den Prinzipien der Geheimhaltung über streng vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft und dem Öffentlichkeitsprinzip zu schaffen. Der Kernbereich gesellschaftlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, wozu insbesondere Investitions-, Finanz- und Absatzplanung der Gesellschaft zählen können, berechtigte Ansprüche von Privatpersonen (Interesse einzelner Personen, die eine Geheimhaltungspflicht erfordern, wie z.B. Erörterung über Kreditwürdigkeit von Personen, Personalangelegenheiten etc.) und das Allgemeinwohl werden regelmäßig Vorrang vor dem Öffentlichkeitsprinzip haben.

 

Hinsichtlich der Offenlegung von Daten des „Bürgersparbuches“ für die Hilden Holding GmbH gilt daher, dass die Finanzmittel einen wesentlichen Teil der Investitions- und Finanzplanung der Gesellschaft betreffen und mithin unter den Kernbereich gesellschaftlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu fassen wären.

 

Soweit Angaben über die aktuelle Geldanlage, insbesondere über die Höhe der Verzinsung und die Laufzeit, sowie der jeweils aktuelle Kontostand offengelegt werden sollen, wäre aber ersichtlich, dass Investitions- und Finanzplanung der Gesellschaft hiervon betroffen sind und somit der Kernbereich gesellschaftlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen wäre.

 

Weiterhin ist zu bedenken, dass für die vorgenommen Geldanlagen Angebote eingeholt werden und somit bei einer Veröffentlichung Rückschlüsse durch andere Geldinstitute möglich sind, die nicht den Zuschlag bekommen haben. Bekanntlich werden auch die bei der Stadt Hilden getätigten Vergaben nicht-öffentlich behandelt. Dieses gilt auch für Geldanlagen, Umschuldungen  etc. Analog muss dieses auch für die Stadt Hilden Holding GmbH gelten.  

 

In Kenntnis dieser Ausführungen sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, den durch die Bürgeraktion gestellten Antrag zu unterstützen und die erforderlichen Daten auf der Homepage der Stadt Hilden zu veröffentlichen.

 

Ganz abgesehen davon wäre der gesamte Themenbereich zuvor im Aufsichtsrat der Stadt Hilden Holding GmbH zu behandeln. 

 

 

 

Horst Thiele