Erläuterungen zum
Antrag:
Vor etwas mehr als
fünf Jahren, am 6. Oktober 2008, verkündete der damalige Kämmerer und heutige
Bürgermeister, Horst Thiele, in der „Rheinischen Post" die Botschaft, dass
„nach dem Verkauf der Stadtwerke-Anteile (...) der Kämmerer 52 Millionen Euro
auf seinem Konto" habe. Hilden, so Thiele damals weiter, sei „in einer
super Situation, die es erlaubt, ein Sparbuch anzulegen."
In der
Öffentlichkeit hat sich dafür bis heute der Begriff „Bürgersparbuch"
eingeprägt, und zwar sowohl in der Presse als auch in der politischen Diskussion.
Der Eindruck, es handele sich wirklich um eine Art Sparbuch, ist weder aus dem
Rathaus noch aus dem Rat dementiert worden.
Seit einiger Zeit
wird in der Öffentlichkeit allerdings nicht mehr von 52 Millionen Euro auf dem
„Bürgersparbuch" gesprochen, sondern von 45 Millionen.
Um hier endlich
Klarheit und Transparenz zu schaffen und um dem Begriff „Bürgersparbuch"
gerecht zu werden, sollte die Stadt den Menschen in Hilden - analog einer
öffentlichen Schuldenuhr - regelmäßig und aktualisiert erlauben, sich ein
eigenes Bild vom Kontostand und von der Mittelverwendung zu machen.
Die dafür
benötigten Informationen könnten auf der Homepage der Stadt veröffentlicht
werden. Die Öffentlichkeit könnte sich so ein ungeschminktes, objektives Bild
davon machen, was mit dem Geld geschieht, das Rathaus und Rat im Namen aller
Bürgerinnen und Bürger gewissermaßen treuhänderisch verwalten.
Antragstext:
Der Rat der Stadt
Hilden möge beschließen:
„Das aus dem
Verkaufserlös für die Teilprivatisierung der Stadtwerke Hilden angelegte,
sogenannte ,Bürgersparbuch‘  wird auf der
Homepage der Stadt Hilden - ähnlich einer Schuldenuhr - offengelegt, damit sich
alle Bürgerinnen und Bürger ein objektives Bild vom Kontostand und von der
Mittelverwendung machen können.
Die Offenlage
umfasst:
a) Angaben über
die Geldanlage (Kreditinstitut, Verzinsung, Laufzeit)
b) alle
Verwendungen/ Ein- und Auszahlungen seit Oktober 2008
c) den jeweils
aktuellen Kontostand.
Der Bürgermeister wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen."
Stellungnahme der
Verwaltung:
Aus der Vergangenheit dürfte die Gesamtsituation zum
Anteilsverkauf der Stadtwerke Hilden GmbH hinlänglich bekannt sein. Der Begriff
„Bürgersparbuch“ hat sich seinerzeit bei einigen Fraktionen etabliert, obwohl
der Erlös sicherlich nicht den Einwohnerinnen und Einwohnern „zusteht“, sondern
der Gesellschaft bzw. der Stadt Hilden.
In den vergangenen Monaten und Jahren wurde in den Medien über die Frage
diskutiert und spekuliert, was mit dem Geld aus dem Anteilsverkauf der
Stadtwerke Hilden GmbH passiert sei. Unterschiedliche Zahlen und Fakten wurden
dabei veröffentlicht. Ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Gesellschaft
Stadt Hilden Holding GmbH zu verletzen, ergibt sich folgender Sachverhalt:
Aus steuerlichen Gründen wurde seinerzeit
ein mehrstufiger Kaufvertrag geschlossen, mit der Folge, dass die Stadt 5,1 % der Anteile der Stadtwerke Hilden GmbH
verkaufte, 94,9 % wurden von der Stadt Hilden Holding GmbH übernommen und
anschließend 49,9 % an die Stadtwerke Düsseldorf AG verkauft.
Hierfür erhielt die Stadt Hilden rd. 5,3
Mio. € brutto. Anteilig waren dann Transaktionskosten, Steuern etc. zu
begleichen. Außerdem hatte der Rat der Stadt Hilden zeitgleich
beschlossen, 4 Mio. € langfristig anzulegen, um die Pensions- und
Beihilferückstellungen auf Dauer finanzieren zu können. Diese Informationen
wurden seinerzeit auch im Haushaltsplan und in den Lageberichten dargestellt.
Der Verkaufsanteil wurde so gesehen angelegt. Der gesamte erzielte Kaufpreis
ist um den Anteil, den die Stadt Hilden direkt bekommen hat, zu bereinigen. Soweit
zu diesen Informationen, die die Stadt Hilden direkt betreffen.
Anders sieht es aber bei der Stadt Hilden
Holding GmbH aus. Die Aufsichtsratssitzungen und die
Gesellschafterversammlungen sind nicht-öffentlich und Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse sind geheim zu halten. Unter Geschäfts- oder
Betriebsgeheimnis versteht man dabei jede Tatsache, die sich auf das Geschäft
oder den Betrieb bezieht, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt ist
und die die Geschäftsleitung erkennbar geheim halten will/muss.
Geschäftsgeheimnisse sind dabei eher dem
kaufmännischen/wirtschaftlichen Bereich eines Unternehmens zuzurechnen, während
Informationen aus dem Betriebsablauf und der Technik eher als
Betriebsgeheimnisse gelten. Die genauen Beträge des aus dem Anteilsverkauf der
Stadtwerke Hilden GmbH erzielten Erlöses sind Geschäftsgeheimnisse in diesem
Sinne. Außerdem müssen auch die Verhältnisse zur Stadtwerke Düsseldorf AG geschützt
werden, damit es z. B. nicht zu einer öffentlichen Diskussion kommt, welche
Rendite die Stadtwerke Düsseldorf AG im Verhältnis zum eingesetzten Kapital
erwirtschaftet. Das würde nicht die Position am Markt stärken.
Die haushaltsrechtlichen Vorschriften bzw. die Gemeindeordnung NRW
versuchen allerdings, einen Spagat zu schaffen und zum einen, die
Öffentlichkeit zu informieren und zum anderen die Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu wahren.
Wie bekannt ist, hat die Stadt Hilden einen Beteiligungsbericht
aufzustellen, der gleichzeitig Anlage zum Haushaltsplan ist. Hier wird z. B.
auch die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Stadt Hilden Holding
GmbH dargestellt.
Im Gegensatz zu früheren Beteiligungsberichten hat sich aber eine
Änderung ergeben, weil der Gesetzgeber einen Gesamtabschluss für den „Konzern
Stadt Hilden“ vorschreibt und daher der bisherige Beteiligungsbericht in den
Gesamtabschluss integriert wurde. Der erste Gesamtabschluss liegt allen
Beteiligten vor. Dem Haushaltsplan wird als Anlage noch eine reduzierte
Übersicht beigefügt.
So gesehen ist eine deutliche Erweiterung der Informationen über die
städtischen Gesellschaften vorgenommen worden.
Bezüglich der Stadt Hilden Holding GmbH wäre eine weitere noch allgemein
zugängliche Quelle zu nennen, nämlich der gemäß § 325 HBG zu erstellende
kaufmännische Jahresabschluss, der im elektronischen Bundesanzeiger zu
veröffentlichen ist. Aus diesem Jahresabschluss der Stadt Hilden Holding GmbH ergeben
sich weitere Informationen.
Per 31.12.2012 mit Vergleichswerten zum 31.12.2011 kann dort neben dem
Lagebricht etc. folgendes zur Bilanz der Stadt Hilden Holding GmbH nachgelesen
werden.
Explizite Regelungen darüber, was bei einer GmbH geheim bleiben muss
bzw. über die Gesellschaft offen zu legen ist, existieren grundsätzlich nicht.
Bei einer kommunalen GmbH ist ein Ausgleich zwischen den Prinzipien der
Geheimhaltung über streng vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft
und dem Öffentlichkeitsprinzip zu schaffen. Der Kernbereich gesellschaftlicher
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, wozu insbesondere Investitions-, Finanz-
und Absatzplanung der Gesellschaft zählen können, berechtigte Ansprüche von
Privatpersonen (Interesse einzelner Personen, die eine Geheimhaltungspflicht
erfordern, wie z.B. Erörterung über Kreditwürdigkeit von Personen,
Personalangelegenheiten etc.) und das Allgemeinwohl werden regelmäßig Vorrang
vor dem Öffentlichkeitsprinzip haben.
Hinsichtlich der Offenlegung von Daten des „Bürgersparbuches“ für die
Hilden Holding GmbH gilt daher, dass die Finanzmittel einen wesentlichen Teil
der Investitions- und Finanzplanung der Gesellschaft betreffen und mithin unter
den Kernbereich gesellschaftlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu fassen
wären.
Soweit Angaben über die aktuelle Geldanlage, insbesondere über die Höhe
der Verzinsung und die Laufzeit, sowie der jeweils aktuelle Kontostand
offengelegt werden sollen, wäre aber ersichtlich, dass Investitions- und
Finanzplanung der Gesellschaft hiervon betroffen sind und somit der Kernbereich
gesellschaftlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen wäre.
Weiterhin ist zu bedenken, dass für die vorgenommen Geldanlagen Angebote
eingeholt werden und somit bei einer Veröffentlichung Rückschlüsse durch andere
Geldinstitute möglich sind, die nicht den Zuschlag bekommen haben. Bekanntlich
werden auch die bei der Stadt Hilden getätigten Vergaben nicht-öffentlich
behandelt. Dieses gilt auch für Geldanlagen, Umschuldungen etc. Analog muss dieses auch für die Stadt
Hilden Holding GmbH gelten. Â
In Kenntnis dieser Ausführungen sieht die Verwaltung keine Möglichkeit,
den durch die Bürgeraktion gestellten Antrag zu unterstützen und die
erforderlichen Daten auf der Homepage der Stadt Hilden zu veröffentlichen.
Ganz abgesehen davon wäre der gesamte Themenbereich zuvor im
Aufsichtsrat der Stadt Hilden Holding GmbH zu behandeln.Â
Horst Thiele