Betreff
Offene Ganztagsgrundschule (OGS)
- Erweiterung des Angebotes zum Schuljahr 2014/2015
- Ausblick auf die Neufassung des Rahmenkonzeptes
Vorlage
WP 09-14 SV 51/270
Aktenzeichen
III 51 em
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport:

 

  1. Der Bericht zu der geplanten Weiterentwicklung des OGS-Konzeptes wird zur Kenntnis genommen.

  2. Zur Schaffung eines bedarfsorientierten Bildungs- und Betreuungsangebotes werden zum Schuljahresbeginn 2014/2015 weitere drei OGS-Gruppen eingerichtet.


Die erforderlichen Haushaltsmittel (s. finanzielle Auswirkungen) und die notwendigen Stellenanteile (s. personelle Auswirkungen) sind im Haushaltsplan 2014 zu berücksichtigen und werden im Vorgriff auf den Haushalt 2014 bereitgestellt.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Grundlage und bisherige Entwicklung

Die Offene Ganztagsgrundschule (OGS) schafft einen zeitlich und organisatorisch verbindlichen Rahmen für den Unterricht und die außerunterrichtlichen Angebote in der Primarstufe. Sie eröffnet Chancen, Fächer und Inhalte von Schule durch außerunterrichtliche Angebote zu erweitern und gibt Kindern die zusätzliche Möglichkeit, Begabungen und Neigungen zu entdecken, die durch den Schulunterricht allein nicht entscheidend erkannt und gefördert werden können.

 

Zudem stellt sie eine wichtige Komponente hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar.

 

Seit Einrichtung der OGS an Hildener Grundschulen im Jahre 2004 hat die Stadt kontinuierlich und konsequent den Ausbau der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich verfolgt, um der stetig wachsenden Zahl von Kindern, deren Eltern sich für die Offene Ganztagsschule entscheiden, Rechnung zu tragen.

 

Die Struktur der Offenen Ganztagsschule soll dazu befähigen, ein ganztägig geöffnetes Haus des Lernens und Lebens zu schaffen, in dessen Rahmen Kinder bestmöglich und individuell gebildet, erzogen, gefördert und betreut werden – unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft.

 

An dieser Zielsetzung arbeitet die Stadt Hilden seit Jahren mit großem Engagement.

Im Laufe des Jahres 2014 wird das bislang erfolgreiche OGS-Rahmenkonzept weiterentwickelt, optimiert und den Entwicklungen angepasst werden. Dieses mit allen beteiligten und verantwortlichen Akteuren zu erarbeitete Konzept „OGS 2020“ wird im Herbst 2014 den Fachausschüssen vorgestellt werden.

 

Auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW wurde die Offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) in Nordrhein-Westfalen mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 eingeführt.

Für Hilden beschloss der Rat der Stadt am 10.12.2003 die Einführung des Offenen Ganztagsbetriebs zum Schuljahr 2004/2005.

 

Am 01.08.2004 begann an sechs städtischen Grundschulen mit insgesamt sieben OGS-Gruppen a 25 Plätze -insgesamt 175 Plätze- der Offene Ganztagsbetrieb in Hilden.

 

Seitdem hat sich die OGS zu einem festen Bestandteil des Schulgesetzes in NRW bzw. in der Schullandschaft Hildens entwickelt. Nach den anfänglich größeren und unterschiedlichen Entwicklungsschritten stellt sich seit einigen Jahren eine kontinuierliche Fortschreibung im Prozess ein. Jährlich hat die Stadt auf der Grundlage der steigenden Nachfrage das bestehende Angebot angepasst und jeweils zwei bzw. drei Gruppen zusätzlich eingerichtet.

 

Heute besuchen mit über 900 von 1791 Grundschülerinnen und -schülern rund 51% die inzwischen 36 eingerichteten OGS-Gruppen.

 

Berücksichtigt man die seit Jahren mit 440 Kindern konstant bleibende Zahl in den Gruppen der Verlässlichen Grundschule (VGS), nutzen zurzeit rund 1.340 Kinder die Betreuungsangebote der städtischen Grundschulen, also über 75%.

 

Die Entwicklung der vergangenen fünf Jahre stellt sich wie folgt dar:

 

 

Name der Grundschule

Entwicklung der OGS- Gruppen in den letzten 5 Jahren

Schuljahr 2009/10

Schuljahr 2010/11

Schuljahr 2011/12

Schuljahr 2012/13

Schuljahr 2013/14

Adolf-Reichwein-Schule

2

2

2

2

2

Adolf-Kolping-Schule (KGS)

2

3

3

3

3

Astrid-Lindgren-Schule (KGS)

3

3

3

3

3

Schule am Elbsee

3

3

4

4

4

Verbundsch. Kalstert

3

3

3

5

6

Verbundsch. Schulstr.

5

5

5

5

5

Wilhelm-Busch-Schule

4

4

5

5

6

Wilhelm-Hüls-Schule

4

5

5

6

7

Summe

26

28

30

33

36

OGS-Plätze

(Orientierungswert 25 je Gruppe)

650

700

750

825

900

Grundschüler gesamt

1.882

1.798

1.818

1.774

1.791

Versorgungsquote

in %für OGS

35

39

41

47

51

 

 

 

 

 

 

VGS-Plätze

440

440

440

440

440

Betreuungsplätze insgesamt

1.090

1.140

1.190

1.265

1.340

Versorgungsquote Betreuungsplätzen in Grundschulen in %

58

63

65

71

75

 

Je OGS-Gruppe werden zwei Teilzeitkräfte eingesetzt, die über die Qualifikation einer Erzieherin verfügen sollen. Eine Erzieherin wird mit 28,35 Wochenstunden, die andere mit 19,25 Wochenstunden beschäftigt. Durch den Einsatz qualifizierter Erzieherinnen und Erzieher in der OGS wird dem Qualitätsanspruch Rechnung getragen. Auch diese Vorgabe hat sich eindeutig bewährt und wurde zwischenzeitlich von zahlreichen Kommunen übernommen.

Hinzu kommt eine Küchenkraft pro Gruppe, die mit 10,13 Wochenstunden beschäftigt wird.

 

Die Zurverfügungstellung von 5,6 Lehrerwochenstunden pro Gruppe ist ein elementarer Bestandteil des Bausteines ‚Bildungsförderung‘ der OGS in Hilden. Damit gelingt es, der „Vormittagsschule“ den „Betreuungsteil“ am Nachmittag nicht nur additiv anzugliedern, sondern Bildung und Betreuung integrativ miteinander zu verbinden und die Chance für eine anders rhythmisierte Ganztagsschule zu eröffnen. Die zunehmende Anzahl der Ganztagsklassen in der OGS in Hilden zeigt die Richtigkeit der damaligen Entscheidung auf. Für Ganztagsklassen sind zusätzliche Lehrerstellen zwingend erforderlich.

 

Entwicklung der Betreuungsangebote im Schuljahr 2014/15

Mitte November d. J. haben die Eltern der künftigen Erstklässler ihre Kinder in den Hildener Grundschulen angemeldet. Für das Schuljahr 2014/15 wurden bislang 413 Kinder angemeldet. Somit werden zum 01.08.2014 insgesamt voraussichtlich 1.765 Kinder an städtischen Grundschulen erwartet. Einen Platz in der OGS wünschen inzwischen 276 Eltern der Erstklässler, also inzwischen 67%. 174 OGS-Kinder verlassen als Viertklässler die Grundschulen. So entsteht ein zusätzlicher Bedarf für 102 Kinder.

Die VGS wird in diesem Jahr nicht mehr so stark nachgefragt wie bisher. 96 Kinder verlassen die Schulen und 76 kommen hinzu.

Diese Verschiebungen zugunsten der OGS zeigen erneut, wie gut das Erfolgsmodell der Offenen Ganztagsgrundschule in Hilden angenommen wird. Der Rückgang der Nachfrage in der VGS ist eine logische Konsequenz aus dieser Entwicklung und muss in künftigen Konzepten Berücksichtigung finden. Eine OGS-Anmeldequote von 67% übersteigt den guten Wert des Vorjahres um fast 10%.

Im Ergebnis ist für das Schuljahr 2014/15 mit drei weiteren OGS-Gruppen zu rechnen, die zum 01.08.2014 in

 

der Adolf-Reichwein-Schule,

der Wilhelm-Busch- Schule und

der Wilhelm-Hüls-Schule

 

einzurichten sind. Diese drei Gruppen mit 75 Plätzen reichen aus, weil in anderen Schulen mit einer angemessenen Auslastung der OGS-Gruppen die Differenz aufgefangen wird. Die zurückgehende VGS-Nachfrage setzt Personal aus diesem Betreuungsbereich frei und bietet damit die Möglichkeit, Überbelegungen personell auszugleichen. Diese mit den Schulen abgestimmte, flexible Handlungsweise macht es möglich, die erheblich gestiegene Nachfrage mit weiteren drei OGS-Gruppen abzudecken. 

 

Die Versorgungsquote im Schuljahr 2014/15 entwickelt sich demnach wie folgt:

1.765 Grundschülerinnen und -schüler werden versorgt mit

   975 Plätzen OGS                                                   entspricht        55 %

   420 Plätzen VGS                                                   entspricht        24 %

1.395 Betreuungsplätzen insgesamt                         entspricht        79 %

 

Zusätzliche personelle und finanzielle Aufwendungen

Das Konzept zur Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule in Hilden sieht je OGS-Gruppe folgende Personalausstattung vor:

 

1 Erzieher/in                          28,36 Wochenstunden

1 Erzieher/in                          19,25 Wochenstunden

1 Küchenkraft                        10,13 Wochenstunden

 

Durch die Personalausstattung wird sichergestellt, dass die Konzeption eines Bildungs- und Betreuungsangebotes in der OGS umgesetzt und Betreuungszeiten auch in der Ganztagsklasse bis mindestens 16.00 Uhr gewährleistet werden. Einige Schulen überschreiten die Mindestöffnungszeit und haben bedarfsgerecht angepasst.

 

Um dem gestiegenen Bildungs- und Betreuungsbedarf an den genannten städt. Gemeinschaftsgrundschulen Rechnung zu tragen, sind für die zusätzlichen drei OGS-Gruppen folgende zusätzliche Stellen ab 01.08.2013 einzurichten:

 

            3 Teilzeitstellen für Erzieher/innen mit                je 28,36 Wochenstunden

            3 Teilzeitstellen für Erzieher/innen mit                je 19,25 Wochenstunden

            3 Teilzeitstellen für Küchenkräfte   mit                je 10,13 Wochenstunden

 

Die Honorare werden im Produkt Schulen und in der SV unter „Finanzielle Auswirkungen“ aufgeführt sowie den Schulen als Budget zur Verfügung gestellt .Daher wird diese Form der Personalkosten unter Sachkosten addiert.

 

Für Honorarkräfte stehen jeder Gruppe per anno 4.300 € zur Verfügung.

 

Das Budget für Honorare ist um

12.900 € p. a.

 

zu erhöhen.

 

Ab dem 01.08.14 werden drei Gruppen eingerichtet:

4.300 € x 3 Gruppen für 5 von 12 Monaten entspricht

 

5.375 €

 

Grundsätzlich kostenneutral fällt die Finanzierung der Mittagsverpflegung aus. Die Kosten je Speise sind mit 2,50 € kalkuliert, ebenso der Elternbeitrag Dies führt zu Jahreskosten:

 

durchschnittlich 19 Schultage monatlich                         47,50 €

jährlich somit                                                                  570,00 €

Bei 75 Kindern liegt der Aufwand bei                        42.750,00 €

 

Für die Zeit von August bis Dezember 2014:          

 

17.800,00 €

 

Je Gruppe werden 2.000 € pädagogisches Material benötigt und zur Verfügung gestellt.

 

3 Gruppen x 2.000 € ergeben 6.000 € p. a..

Für 2014 beträgt der Anteil: 6.000 € : 12 Monate x 5 Monate =

 

2.500 Euro

 

Personal- und Sachaufwendungen

                                                                                                je Gruppe p. a.         je Kind p. a.

1 Erzieher/in               28,36 Wochenstunden                       28.000 Euro

1 Erzieher/in               19,25 Wochenstunden                        19.000 Euro

1 Küchenkraft            10,13 Wochenstunden                          8.300 Euro

Honorare                                                                                  4.300 Euro

Pädagogisches Material                                                          2.000 Euro

Mittagsverpflegung                                                                 14.250 Euro

 

Summe der Aufwendungen für eine Gruppe                  75.850 Euro              3.034 Euro

Bezogen auf die drei zusätzlichen OGS-Gruppen betragen die laufenden Sach- und Personalaufwendungen jährlich

 

227.550 Euro.

 

Für 2014 sind incl. Personalkosten zu veranschlagen:

 

rd. 95.000 €

 

Hinzu kommen in 2014 einmalig Einrichtungskosten von 4.500 Euro je OGS-Gruppe, der Gesamtbetrag der Einrichtungskosten beläuft sich in 2014 auf

 

13.500 Euro.

5. Erträge

 

Die Landesmittel

An den laufenden Betriebskosten der OGS beteiligt sich das Land NRW durch Gewährung eines Festbetrages je Kind/Jahr und durch die Bereitstellung von zusätzlichen Lehrerstunden (0,2 Stellen je OGS-Gruppe). Der Festbetrag je Kind/Jahr liegt bei 700 Euro. Bezogen auf die drei zusätzlichen OGS-Gruppen mit je 25 Kindern liegt die Landeszuweisung p. a. bei 52.500 Euro. Für das Haushaltsjahr 2014

 

21.875 €

Die Elternbeiträge

Die Stadt Hilden erhebt einkommensabhängige Elternbeiträge. Je OGS-Platz ist auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungswerte von einem durchschnittlichen Elternbeitragsaufkommen in Höhe von 45,30 Euro monatlich auszugehen. Dies entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Elternbeitragsaufkommen je Kind von 544 Euro jährlich, also bei 75 Kindern 40.800 €, bezogen auf das Haushaltsjahr 2014 bei rd.

 

17.000 Euro.

Die Mittagsverpflegung

Kostenneutral fällt -wie oben erwähnt- die Finanzierung der Mittagsverpflegung aus. Die Kosten je Speise sind mit 2,50 € kalkuliert, die Erträge ebenso. Dies führt zu Jahreserträgen:

 

durchschnittlich 19 Schultage monatlich                         47,50 Euro

jährlich somit                                                                  570,00 Euro

Bei 75 Kindern liegt der Ertrag bei                            42.750,00 Euro

 

Für die Zeit von August bis Dezember 2014:          

 

17.800 Euro

Die Gesamterträge

Bezogen auf die drei zusätzlichen OGS-Gruppen ergibt sich diese Einnahmesituation 2014:

 

Landeszuweisung                                21.875 Euro

Elternbeitragsaufkommen                   17.000 Euro

Beiträge Mittagessen                           17.800 Euro

 

Gesamt-Erträge                                   56.560 Euro

 

Der Finanzierungsanteil Stadt

Die Gesamtfinanzierung für drei zusätzliche OGS-Gruppen sieht p. a. wie folgt aus:

 

Gesamtaufwendungen                                                         227.550 Euro

 

Gesamt-Erträge                                                                    135.960 Euro

 

Der jährliche Finanzierungsanteil der Stadt beträgt somit rd. 76.110 Euro. Da die drei zusätzlichen OGS-Gruppen erst zum 01.08.2013 eingerichtet werden, ergibt sich bezogen auf das Haushaltsjahr 2014 ein Finanzierungsanteil der Stadt von

 

38.000 Euro

 

zzgl. der einmaligen Einrichtungskosten von 13.500 Euro.

 

Weiterentwicklung des Konzeptes zu „OGS 2020“

 

 

Die bestehende Rahmenkonzeption der Stadt Hilden aus dem Jahre 2003 hat den handelnden Akteuren bisher gute Dienste geleistet und eine erfolgreiche Arbeit in den Schulen ermöglicht.

Um den gesellschaftspolitischen Herausforderungen an eine ganzheitliche Erziehung, Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern mit den Ganztagsangeboten der Grundschulen noch besser gerecht werden zu können, soll mit dem neuen Rahmenkonzept gleichzeitig eine Erweiterung um Jugendhilfethemen und pädagogische Handlungsfelder einhergehen.

Die Verwaltung entwickelt diese Konzeption zurzeit in Abstimmung mit

 

            den Schulleitungen,

            den Koordinatorinnen und weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der OGS,

            den Kooperationspartnern,

            den Eltern und

            den Kindern.

 

Im Sinne der strukturellen und qualitativen Weiterentwicklung der OGS werden unter anderem die Handlungsfelder

 

            Inklusion

            Kooperationen, Vernetzungen

            Finanzierung

            Personal

            Raumbedarfe

            Pädagogische Handlungsfelder

            Organisatorische Rahmenbedingungen in der OGS

 

bearbeitet.

 

Im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung wird das neue OGS Konzept sowohl dem Ausschuss für Schule und Sport als auch dem Jugendhilfeausschuss in der Herbstsitzung 2014 vorgelegt.

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

030101

Grundschulen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

X

Einrichtung der 3 Gruppen zum 01.08.2014, Mittelbedarf für 5 Monate

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

0301010040

OGS (4500 Euro pro Gruppe)

081201

Zugänge Einrichtung von Schulen und Sporthallen

  13.500 €

dito

OGS (2,50 Euro je Essen)

527950

Lebensmittel

  17.800 €

dito

OGS (4.300 Euro p.a. je

           Gruppe)

501900

Honorare

    5.400 €

dito

OGS (2000 Euro p.a. je

           Gruppe)

527900

Sachleistungen

   2.500 €

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

0301010040

OGS

414100

Landeszusch.

21.900 €

 

 

433110

Elternbeitrag

17.000 €

 

 

433120

Essensgeld

17.800 €

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

            

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

Für Stellenplan 2014 beantragt

 

 

Planstelle(n):

3 ErzieherInnen mit 19,25 Wochenstunden

3 ErzieherInnen mit 28,36 Wochenstunden

3 Küchenkräfte mit 10,13 Wochenstunden

 

Vermerk Personaldezernent

Die genannten Stellenanteile sind im Entwurf des Stellenplans 2014 enthalten.

gez. Danscheidt