Antrag der CDU-Fraktion vom 18.03.2009
Beschlussvorschlag:
Die
Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am
18.03.2009 beantragte Herr Spelter für die CDU-Fraktion, dass künftig alle
Anlagen zu Sitzungsvorlagen, die Zeichnungen oder Karten enthalten,
„maßstäblich“ sein müssen.
Zu diesem Themenfeld hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am
09.04.2003 unter anderem beschlossen, „allen Vorlagen, die planungs- und
verkehrsrelevante Sachverhalte betreffen bzw. zu deren Erläuterung
Planunterlagen in der Verwaltung vorliegen, die entsprechenden Unterlagen in aussagekräftiger und informativer Form
(Verkleinerungen, Ausschnittsvergrößerungen, etc.) beizufügen“.
Damals wurde seitens der Mandatsträger moniert, dass „nach wie vor nur
unzureichend informative Übersichtszeichnungen“ den Sitzungsvorlagen beigefügt
würden. „Aussagekräftige Verkleinerungen oder auch Ausschnittsvergrößerungen
der konkreten Planunterlagen (beispielsweise ein Bebauungsplanabschnitt, aus
dem die textlichen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung auch anhand der
Planzeichnung nachvollzogen werden können) fehlen.“ (aus dem Antrag der Fraktion
Bürgeraktion vom 19.02.2003)
In der Folge des Ratsbeschlusses wurde bei den Anlagen zu den Sitzungsvorlagen daher
der Maßstäblichkeit der beigefügten Zeichnung gegenüber ihrer
Lesbarkeit/Aussagekraft weniger Gewicht eingeräumt. Dies begründet sich auch
darin, dass in den Bebauungsplänen, Straßenplanungen und sonstigen konkreten
technischen Zeichnungen – jedoch weniger bei städtebaulichen Entwürfen oder
anderen Vorentwürfen – in der Regel Maßangaben enthalten sind.
[Seit 2007 können in der städtischen Druckerei auch farbige Druckerzeugnisse
für Sitzungsvorlagen erstellt werden. Seit dieser Zeit werden ausgewählte
Anlagen auch farbig gedruckt, um die Lesbarkeit der Anlage für die
Mandatsträger weiter zu verbessern.]
Die maximale Papiergröße für die Anlagen der Sitzungsvorlagen stellt aus
technischen Gründen das Format DIN A3 dar, da die Druckerei des Ratshauses
keine größeren Papierformate bedrucken kann. Bei einer Auflagenhöhe von 99 Sitzungsvorlagen-Sätze
für eine Ratssitzung, 93 für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses und
70 für die Sitzung des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses ist es
auch nicht angebracht, Anlagen im größeren Format auf einem Spezialplotter zu
drucken und anschließend mit der Hand auf das Zustellformat DIN A4 zu falten.
Auf Grund des maximalen Papierformats DIN A3 werden den Sitzungsvorlagen bei
technischen Zeichnungen in der Regel Verkleinerungen der Originalplanunterlagen
beigelegt, die der Druckerei im Format PDF zur Verfügung gestellt werden. Nicht
lesbare Teile – wie z.B. bei Bebauungsplanentwürfen: Textliche Festsetzungen
oder Legenden – werden den Sitzungsvorlagen als weitere Ausschnittvergrößerungen
beigefügt. Da die Papierformate der PDF-Dateien regelmäßig nicht im DIN
A3-Format vorliegen, werden in der Druckerei des Rathauses die Dateien mit der
Funktion „In den Druckbereich einpassen“ gedruckt. Bereits dadurch ist eine
vorhandene Maßstäblichkeit der Originaldatei nicht mehr vorhanden.
[Auf Grund der Masse der zu druckenden Sitzungsvorlagen und der dadurch
bedingten Arbeitsabläufe ist eine Prüfung des Einzelfalls, ob eine Anlage mit
einer anderen Einstellung gedruckt werden kann, um die Maßstäblichkeit zu
erhalten, - insbesondere seit Einführung des Ratsinformationssystems ´session´
– nicht möglich.]
In der Sitzung der Fachausschüsse (Stadtentwicklungsausschuss oder Wirtschafts-
und Wohnungsbauförderungsausschuss) hängen im weiteren die Zeichnungen im
Originalmaßstab auch an der Wand und werden regelmäßig über Beamer an die Wand
projiziert – auf Wunsch auch ausschnittsweise. Nachfragen der
Ausschussmitglieder werden an Hand der Darstellungen erläutert. Bei Sitzungsvorlagen
gemäß § 14 GemHVO für den Bau von Straßen, etc. werden zusätzlich zu den
verkleinerten Anlagen der Sitzungsvorlage jeweils eine Ausfertigung der zugehörigen
Planungsunterlagen im Originalmaßstab den Fraktionen zur Sitzungsvorbereitung
vorab zur Verfügung gestellt.
Falls trotzdem Probleme bei der Lesbarkeit und Interpretation der Unterlagen
auftreten sollten, können die Mitglieder der Verwaltung eventuelle Nachfragen –
gerne auch im Rahmen der Vorbereitung auf eine Sitzung gestellt – beantworten
und Verständnisschwierigkeiten aufklären.
Außerdem hatte die Stadtverwaltung auf Grund des oben erwähnten Ratsbeschlusses
vom 09.04.2003 „zu prüfen, ob die Planunterlagen zu Verwaltungsvorlagen, die
sich im Geschäftsgang befinden, den Ratsfraktionen über einen limitierten
Zugang im städtischen Internet zur Verfügung gestellt werden können“.
Seit Anfang dieses Jahres werden die Verfahren zur Erstellung der
Sitzungsvorlagen und die Dokumentation der Beratungsergebnisse durch das
Ratsinformationsinformationssystem ´session´ „unterstützt“. Alle
Sitzungsvorlagen (inkl. ihrer Anlagen), etc. sind seit diesem Zeitpunkt im
Internet einsehbar und in ihren Ausgangsgrößen herunterzuladen.
Im weiteren stehen die Planunterlagen für die Aufstellung, Änderung und
Aufhebung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplanänderungen im Internet für
alle Bürgerinnen und Bürger – somit auch für die Mandatsträger – unter www.hilden.de und www.stadtplanung-hilden.de in
ihren Ausgangsgrößen zur Verfügung. Die Unterlagen werden im Lauf des
jeweiligen Aufstellungsverfahrens zeitnah aktualisiert.
[Wie in der Sitzungsvorlage Nr. 61/242 erläutert und nachgewiesen, wird von
dieser Möglichkeit zur Einsicht rege Gebrauch gemacht.]
Mit diesem Service – das im übrigen in Kürze durch das GeoPortal der Stadt
Hilden in seiner Aussagekraft ergänzt wird – kam die Stadtveraltung dem Wunsch
der Mandatsträger (z.B. Herr Wingartz in der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 04.02.2004 ) sehr frühzeitig nach.
Zum Schluss bleibt noch festzuhalten, dass außer dem Antrag des Herrn Spelter
seit dem Beschluss des Rates am 09.04.2003 gegenüber der Verwaltung keine
grundsätzlichen Beschwerden über die Aussagekraft und Qualität der Anlagen
vorgetragen wurde.
Um nicht unnötig noch mehr Ressourcen zur Qualitätsverbesserung der Anlagen der
Sitzungsvorlagen einzusetzen, empfiehlt daher die Verwaltung die grundsätzliche
Festlegung, die mit dem Antrag verbunden ist, abzulehnen.
Die Stadtverwaltung wird sich aber auch künftig bemühen, die Anlagen zu
Sitzungsvorlagen, die technische Zeichnungen beinhalten, in einem ungefähren
Maßstab zur Verfügung zu stellen, diesen anzugeben und hierzu auch die
beauftragten Planungsbüros anzuhalten.
Sollte dennoch dem Antrag gefolgt werden, ist in weiteren
Untersuchungsschritten zu klären, wie im Produktionsablauf dem Wunsch gefolgt werden
kann und welche Kosten – auch in Form von Personalaufwand – hierdurch
entstehen.
Günter Scheib