Beschlussvorschlag:
Der
Integrationsrat beschließt, die im Haushalt 2013 veranschlagten Einzelzuschüsse
an die ausländischen Vereine in Höhe von insgesamt 6.000,00 € wie folgt zu
verteilen:
Erläuterungen und Begründungen:
Nach den Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen gem. Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom 14.06.1989, zuletzt geändert am 05.12.2011, erhalten die ausländischen Vereine für ihre Handlungsfelder Sprachförderung und Chancengleichheit, stadtteilorientierte Förderung der Integration, interkulturelle Initiativen und Zusammenarbeit, Integrationsförderung im Sport, interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit, interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung und politische Partizipation, insgesamt 6.000,00 Euro an Einzelzuschüssen. Die Anträge wurden fristgerecht eingereicht.
Im Amt für Soziales und Integration sind von insgesamt 5 Vereinen Anträge auf Einzelzuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 15.950,00 € eingegangen. Die Verteilung der einzelnen Zuschüsse erfolgte zu gleichen Anteilen an die Migrantenvereine, die einen entsprechenden Antrag in 2013 gestellt haben. Demzufolge ist an jeden Verein jeweils 1.200,00 € auf die entsprechenden Projekte zu verteilen. Hierbei wurden sowohl die Fehlbeträge, die beantragten Zuschüsse und die jeweiligen Projekte betrachtet. Zum einen wurden die Anträge, die nicht den derzeitig gültigen Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen oder den Handlungsfeldern des Strategiekonzepts entsprechen, bzw., die bereits anderweitige Fördermittel erhalten haben, entsprechend mit 0,00 € beziffert. Hierunter fallen die Anträge folgender Vereine:
1.) PHILIA – Internationale Adventsfeier
2.) CITH – Karnevalsfeier am 09.02.2013Â
3.) CITH – Weihnachtsfeier am 07.12.2013
4.) Jugoslawisch-Deutscher Kulturverein – Internationaler Literaturabend „ Int. Lyrische Herbst Impressionen“
5.) WiD – Kreativkurse 01.-12.2013
Zum anderen wurde von Verwaltungsseite aufgegriffen, dass die Bezuschussung von religiösen Feierlichkeiten in der Vergangenheit zu Diskussionsbedarf im Integrationsrat führte, sodass die Anträge von PHILIA für die „Internationale Adventsfeier“, und vom italienischen Verein CITH für die „Weihnachtsfeier am 07.12.2013“ mit 0,00 € als Beschlussvorschlag der Verwaltung beziffert wurden. Bei dem Antrag des italienischen Vereins CITH für die Karnevalsfeier am 09.02.2013 handelt es um keine öffentliche Veranstaltung, da diese für die Mitglieder ausgerichtet wurde.
Der Jugoslawisch-Deutsche Kulturverein erhielt für die Maßnahme „Internationaler Literaturabend“ bereits anderweitige Fördermittel.
Der inhaltliche Schwerpunkt für den Kreativkurs des Vereins WiD entspricht nicht den Integrationsleitgedanken der Stadt Hilden. Laut Antrag nehmen 10-15 Personen teil. Es handelt sich hierbei nicht um eine öffentliche Veranstaltung, sodass davon auszugehen ist, dass dies eine interne Veranstaltung ist. Auch wurde nicht näher erläutert, wie hier einzelne Teile der hohen Kosten zustande kommen.
Erhält ein Migrantenverein keinen Zuschuss, so wurde dieser Anteil ebenfalls auf die restlichen antragstellenden Vereine zu gleichen Teilen verteilt und somit auf jeweils 1.500,00 € aufgestockt.
Eine Liste der beantragten Zuschüsse ist als Anlage 1 beigefügt.
Gez. Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
0505011000 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0505011000 |
Hilfen zur Integration |
531800 |
Züschüsse |
12.800,00 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (X) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (X) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer |
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