Betreff
Konzept zur weiteren Verbesserung der Information der Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
Vorlage
WP 04-09 SV 61/281
Aktenzeichen
IV/61 St
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat am 17.12.2008 die Verwaltung beauftragt, dem Stadtentwicklungsausschuss Vorschläge zu unterbreiten, wie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen

-    die Belange der Öffentlichkeit verbessert,

-    die Belange der Umwelt gesichert,

-    das Verfahren rascher durchgeführt werden kann,

ohne dass die bisherigen Standards der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Verbände, der Träger öffentlicher Belange und der Gremien der Stadt Hilden sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung unterboten werden.

Im Kern geht es bei diesem Auftrag, um Vorschläge für eine weitere Verbesserung der Information der Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung von Bebauungsplänen oder Änderungen des Flächennutzungsplans. Denn eine noch bessere Information der Bürgerinnen und Bürger als bisher schafft aus Sicht der Verwaltung eine bessere Basis für ihre Mitwirkung im Verfahren.

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung das in der Anlage beigefügte Konzept entwickelt, in dem Vorschläge dargelegt werden, wie das „normale“ Aufstellungsverfahren im Sinne eines „Mehr“ an Bürgerbeteiligung optimiert werden kann. In dem Konzept werden bewusst Sonderformen der Bürgerbeteiligung – wie z.B. Werkstattverfahren, Informationsbroschüren, Informationsstände, Architektenwettbewerbe, etc. – ausgeklammert, weil hier der Standard der Planungsverfahren untersucht wurde.

Das soll nicht bedeuten, dass besondere Beteiligungsformen nicht durchgeführt werden sollen oder können. Aber diese Maßnahmen sollten doch besonderen Planungsvorhaben vorbehalten bleiben. In den letzten Jahren hat die Verwaltung bei übergreifenden Planungsprojekten wie z.B. der Aufstellung des Rahmenplans „Nördliche Unterstadt“, der Erstellung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts und des Verkehrsentwicklungsplans sowie bei der Planung zur Neugestaltung des „alten“ Markts Sonderveranstaltungen und öffentliche Work-Shops durchgeführt.

Jedoch ist im nach hinein festzustellen, dass auch Sonderformen der Bürgerbeteiligung nicht unbedingt zu einem Ergebnis führen, die den tatsächlichen Bürgerwillen widerspiegeln. Außerdem beschränkt sich auch hier die Beteiligung immer auf den Kreis der Engagierten und / oder unmittelbar Betroffenen.

Das beigefügte Konzept konzentriert sich auf die weitere Verbesserung der Bürgerbeteiligung, da die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durch die formellen Abläufe und der Mithilfe des Internets gut organisiert ist.

Die Vorschläge bedeuten eine Weiterentwicklung der bisherigen Planungsarbeit in Hilden, aber auch ein Zurücktreten von liebgewordenen und bei den Mandatsträgern akzeptierten Vorgehens- und Verhaltensweisen. Ein „Mehr“ an tatsächlicher Bürgerbeteiligung kann nur in Verbindung mit einem „Weniger“ an Einfluss der Mandatsträger zu Beginn eines Bebauungsplanverfahrens ermöglicht werden.

Außerdem ist deutlich zu machen, dass die Umsetzung der Vorschläge zu einer Verzögerung der Aufstellungsverfahren führen wird. Da jedes Bebauungsplanverfahren ein eigenständiges Projekt ist und die Zeitdauer eines Verfahrens immer von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig ist, kann die Verzögerung losgelöst von einem Verfahren nicht seriös angegeben werden. Jedoch bin ich überzeugt, dass die aus der Umsetzung der Vorschläge resultierenden Verzögerungen wesentlich geringer ausfallen als manche Verzögerungen, die heute in der Regel durch erneute „Planungsrunden“ auftreten.

 

Günter Scheib