Beschlussvorschlag:
Die
Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden hat am 17.12.2008 die Verwaltung beauftragt, dem Stadtentwicklungsausschuss Vorschläge zu unterbreiten, wie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
- die Belange der Öffentlichkeit verbessert,
- die Belange der Umwelt gesichert,
- das Verfahren rascher durchgeführt werden kann,
ohne dass die bisherigen Standards der Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger, der Verbände, der Träger öffentlicher Belange und der
Gremien der Stadt Hilden sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung unterboten
werden.
Im Kern geht es bei diesem Auftrag, um Vorschläge für eine weitere Verbesserung
der Information der Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen oder Änderungen des Flächennutzungsplans. Denn eine noch
bessere Information der Bürgerinnen und Bürger als bisher schafft aus Sicht der
Verwaltung eine bessere Basis für ihre Mitwirkung im Verfahren.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung das in der Anlage beigefügte Konzept
entwickelt, in dem Vorschläge dargelegt werden, wie das „normale“
Aufstellungsverfahren im Sinne eines „Mehr“ an Bürgerbeteiligung optimiert
werden kann. In dem Konzept werden bewusst Sonderformen der Bürgerbeteiligung –
wie z.B. Werkstattverfahren, Informationsbroschüren, Informationsstände, Architektenwettbewerbe,
etc. – ausgeklammert, weil hier der Standard der Planungsverfahren untersucht
wurde.
Das soll nicht bedeuten, dass besondere Beteiligungsformen nicht durchgeführt
werden sollen oder können. Aber diese Maßnahmen sollten doch besonderen
Planungsvorhaben vorbehalten bleiben. In den letzten Jahren hat die Verwaltung
bei übergreifenden Planungsprojekten wie z.B. der Aufstellung des Rahmenplans
„Nördliche Unterstadt“, der Erstellung des Einzelhandels- und
Nahversorgungskonzepts und des Verkehrsentwicklungsplans sowie bei der Planung zur
Neugestaltung des „alten“ Markts Sonderveranstaltungen und öffentliche
Work-Shops durchgeführt.
Jedoch ist im nach hinein festzustellen, dass auch Sonderformen der
Bürgerbeteiligung nicht unbedingt zu einem Ergebnis führen, die den
tatsächlichen Bürgerwillen widerspiegeln. Außerdem beschränkt sich auch hier
die Beteiligung immer auf den Kreis der Engagierten und / oder unmittelbar
Betroffenen.
Das beigefügte Konzept konzentriert sich auf die weitere Verbesserung der
Bürgerbeteiligung, da die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange durch die formellen Abläufe und der Mithilfe des Internets
gut organisiert ist.
Die Vorschläge bedeuten eine Weiterentwicklung der bisherigen Planungsarbeit in
Hilden, aber auch ein Zurücktreten von liebgewordenen und bei den
Mandatsträgern akzeptierten Vorgehens- und Verhaltensweisen. Ein „Mehr“ an
tatsächlicher Bürgerbeteiligung kann nur in Verbindung mit einem „Weniger“ an
Einfluss der Mandatsträger zu Beginn eines Bebauungsplanverfahrens ermöglicht
werden.
Außerdem ist deutlich zu machen, dass die Umsetzung der Vorschläge zu einer
Verzögerung der Aufstellungsverfahren führen wird. Da jedes
Bebauungsplanverfahren ein eigenständiges Projekt ist und die Zeitdauer eines
Verfahrens immer von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig ist,
kann die Verzögerung losgelöst von einem Verfahren nicht seriös angegeben
werden. Jedoch bin ich überzeugt, dass die aus der Umsetzung der Vorschläge
resultierenden Verzögerungen wesentlich geringer ausfallen als manche
Verzögerungen, die heute in der Regel durch erneute „Planungsrunden“ auftreten.
Günter Scheib