Betreff
Anregung gemäß § 24 GO NW hier: Umgestaltung der Einmündung Gerresheimer Straße / Lodenheide
Vorlage
WP 09-14 SV 66/157
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

Der STEA hat von der Verwaltung seinerzeit gefordert, neben den vom Bürgerverein befragten Bewohnern auch Meinungen der Bewohner der Lodenheide 1-9 einzuholen. Die Verwaltung hat aber eigenmächtig alle Bewohner der Lodenheide befragt.

In der seinerzeitigen Erläuterung der Verwaltung nach erfolgter Umfrage wurden die Ergebnisse der Umfrage richtig dargestellt. Allerdings wurden die vom Bürgerverein beigebrachten Unterschriften der auch betroffenen Bewohner des Sibeliusweg in der Vorlage nicht mitgezählt, wohl aber die Unterschriften der Bewohner ab Lodenheide 19/12 , Diese sind aber garnicht betroffen und fahren schon deshalb über den Kosenberg, weil sie sonst über 9 Aufpflasterungen fahren müssten, um die besagte Einmündung zu erreichen.

Wir hoffen im Interesse der Betroffenen, dass Verwaltung und Politik nunmehr unserem Antrag stattgeben.

 

 


Antragstext:

Bürgerantrag gemäß § 24 GO NW

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Thiele,

wir bitten, den nachfolgenden Antrag baldmöglichst zu behandeln:

Antrag auf Umgestaltung der Einmündung der Straße „Lodenheide" in die Gerresheimer Straße derart, dass die dreieckige Insel eingeebnet wird. Die Verkehrsführung soll so geändert werden, dass ein Abbiegen vom Norden in die Lodenheide und das Links-Abbiegen aus der Lodenheide in Richtung Hilden- Innenstadt zukünftig erlaubt wird.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Ein erster Bürgerantrag mit gleichem Ziel wurde seitens des Bürgervereins Hilden-Meide mit Datum vom 08.06.2010 gestellt.

Nach mehrmaliger Beratung im Stadtentwicklungsausschuss hat abschließend der Haupt-  und Finanzausschuss  am 29.06.2011 den nachstehend aufgeführten Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss mit Mehrheit durch Kenntnisnahme bestätigt.

„Der  Antrag des Bürgervereins Hilden Meide e.V. vom 08.06.2010 nach GO NW auf Umgestaltung der Einmündung der Straße „Lodenheide“ in die Gerresheimer Straße derart, dass die Verkehrsinsel eingeebnet und die Verkehrsführung geändert wird, wird abgelehnt.“

 

 

Die  zugehörige Sitzungsvorlage hat die Nr.SV 66/39. Darin heißt es unter 

 

Erläuterungen und Begründungen (vom 27.06.2010):

 

Für den Bürgerverein Hilden-Meide hat Frau Steinfeld als Vorstand  den als Anlage 1 beigefügten Antrag gestellt, die Einmündung Gerresheimer Straße / Lodenheide derart umzubauen, so dass über die bestehenden Fahrbeziehungen „rechts-rein / rechts-raus“  hinaus auch die die übrigen Fahrbeziehungen wie das Linksabbiegen in die Lodenheide und das Linkseinbiegen in die Gerresheimer Straße möglich und erlaubt ist.

 

Die bestehende Regelung an der Einmündung stammt aus den frühen 80-ziger Jahren, als die Tennisranch Bungert (Straße Dieckhaus) noch über den Kosenberg – Lodenheide angefahren wurde. Der Straßenbaulasträger der Gerresheimer Straße, die damals auch noch Landesstraße – L404- war, hat seinerzeit  bei der Entwicklung des neuen Baugebiets die neue Einmündung nur mit den Fahrbeziehungen „rechts-rein / rechts-raus“ zugelassen. Nach dem Bau des Nordrings und der Ansiedlung von Mc Donald  erhielt die Tennisranch eine direkte Anbindung an die Umgehungsstraße, so dass seitdem in der Lodenheide fast ausnahmslos Quartier bezogener Verkehr  stattfindet.

 

Der Antrag des Bürgervereins ist von 28 Personen, die bis auf 2 ihre Wohnung im Sibeliusweg oder an der westlichen Lodeheide haben, unterschrieben.

Anzumerken ist darüber hinaus, dass keine Unterschriften aus den 11 Reihenhäusern  Lodenheide 2 -2e und 1-1d vorliegt. Dieser Straßenabschnitt wäre durch den zusätzlichen Verkehr, den eine Zulassung aller Fahrbeziehungen an o. g. Einmündung nach sich zieht,  am stärksten betroffen. Inwieweit dieses relativ geringe, zusätzliche Verkehrsaufkommen von den Anwohnern als störend empfunden wird, kann von hier nicht beurteilt werden.

 

Mit einem Durchgangsverkehr von der Gerresheimer Straße über die Lodenheide zum Kosenberg ist in der Tat kaum zu rechnen, da im Zuge dieser Strecke etliche fahrdynamisch wirksame Einbauten (Gussaspaltschwellen, Rampen, etc) vorhanden sind.

 

Um alle Fahrbeziehungen  in der Einmündung Gerresheimer Straße/Lodenheide auch mit LKW (Müllfahrzeug, Feuerwehr,etc.) zu ermöglichen, muss die Dreiecksinsel zurückgebaut werden. Selbst für eine schmale Mittelinsel, die hier wünschenswert wäre, ist nicht ausreichend Fläche vorhanden. Es bleibt daher nur die Markierung eines „Tropfens“ als Fahrbahnteiler  gemäß Anlage 2.

 

Um den fließenden Verkehr auf der Gerresheimer Straße in Fahrtrichtung Zentrum durch Linksabbieger in die Lodenheide nicht zu behindern, sollte die Mittelmarkierung verlagert werden.

 

Gegen eine entsprechende Regelung gemäß Anlage 2 bestehen auch seitens der Polizei keine Bedenken.

 

Die Kosten für den Umbau einschließlich der Markierungsarbeiten betragen etwa 6.500 €. Hierfür stehen im laufenden Haushalt keine Mittel zur Verfügung.

 

 

 

Zusätzliche Erläuterungen (15.11.2010):

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in der Sitzung am 13.09.2010 die Verwaltung beauftragt, auch die Meinung der Bewohner der 11 Reihenhäuser Lodenheide 2-2d und 1-1d zu einer Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung Gerresheimer Straße / Lodenheide abzufragen.

 

Die Verwaltung hat sich aus Gründen der Gleichbehandlung schließlich dazu entschieden, alle Anwohner der Lodenheide (16 Jahre und älter), die unter Lodenheide gemeldet sind, um ihr Votum zu bitten. Außerdem wurden die Bewohner des Hauses Gerresheimer Straße 340 mit einer Zufahrt / Zugang an die Lodenheide angeschrieben. Die Straßen Sibeliusweg und Edvard-Grieg-Weg wurden als  „Hinteranlieger“ nicht berücksichtigt.

 

Von den insgesamt 140 angeschriebenen (siehe Anlage Anschreiben) Anwohnern haben 99 Bürger den Fragebogen mit eindeutiger Antwort zurückgeschickt.  Drei Schreiben kamen zurück, da der Empfänger vom Zusteller als „zwischenzeitlich verzogen“ oder als „nicht zu ermitteln“ deklariert worden war.

55 Anwohner sprachen sich für eine Änderung der Einmündung Gerresheimer Straße / Lodenheide gemäß Anregung des BV Hilden-Meide aus.

 

44 Anwohner hingegen votierten für die Beibehaltung der derzeitigen Lösung. In vereinzelten Kommentaren hierzu war die Befürchtung erkennbar, dass die Lodenheide bei  Änderung als „Abkürzung benutzt werde und das Verkehrsaufkommen dadurch erhöht wird“. Außerdem wurden schon heute nicht angepasste Fahrgeschwindigkeiten (weit über Schrittgeschwindigkeit) kritisiert.

 

Verkehrserhebungen mit dem Radarmesssystem  in den vergangenen Wochen haben ergeben, dass an der Einmündung Gerresheimer Straße  40 Kfz am Werktag (24 Stunden) in die Lodenheide einfahren und 236 Kfz ausfahren. An der Einmündung Kosenberg fahren 219 Kfz/Tag ein und 147 Kfz/Tag aus.

 

 

                                                                                                                                             

Weitere zusätzliche Erläuterungen (1.3.2011):

 

Mit dem beigefügten Schreiben (Anlage 1) hat der Bürgerverein Hilden Meide e.V mitgeteilt, dass er sich nicht in der Lage sieht, den vom Stadtentwicklungsausschuss gefassten Beschluss bezüglich einer Anliegerversammlung umzusetzen. Der Bürgerverein hat stattdessen um eine Ortsbesichtigung mit dem Ausschuss gebeten.

 

Anmerkung: Die bisher (in 2010) vorgesehene Finanzierung (Deckung aus anderem Budget) steht in 2011 nicht mehr zur Verfügung. Es müssten 6.500€ überplanmäßig im Produkt 120101 auf dem Konto 521151 zur Verfügung gestellt werden, wenn dem Antrag des Bürgervereins gefolgt würde.

 

 

Seitens der Verwaltung  wurde in den zusätzlichen Erläuterungen vom 15.11.2010 darauf hingewiesen, dass nur die Anwohner der Lodenheide (und der Gerresheimer Straße 340) um ihr Votum gebeten wurden. Die Straßen Sibeliusweg und Edvard-Grieg-Weg wurden als  „Hinteranlieger“ nicht berücksichtigt. Es ist wohl damit zu rechnen, dass im Falle einer Befragung dieser „Hinteranlieger“ sich die Mehrheit der 110 Anwohner (16 Jahre und älter) vom Sibeliusweg und Edvard-Grieg-Weg für die Umgestaltung der Einmündung Gerresheimer Straße aussprechen werden, da sie mit der Zulassung aller Fahrbeziehungen an der Einmündung nur Vorteile haben und Nachteile für sie nicht zu erkennen sind.

 

 

Die erforderlichen Mittel für einen möglichen Umbau in  Höhe von 6.500 € stehen  bei positiver Beschlussfassung in diesem Jahr jedoch nicht mehr zur Verfügung, so dass die Tiefbau- und Markierungsarbeiten erst in 2014 erfolgen könnten. Verkehrstechnisch bestehen, wie auch in der Vergangenheit schon von der Verwaltung dargelegt, keine Bedenken gegen die Umgestaltung.

 

 

 

Horst Thiele


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen und Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1201010010

Verkehrsflächen

521151

Unterhaltung

6.500,-

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

 

nein

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

 

nein

 

 

Finanzierung: Aus dem Ansatz Straßenunterhaltung 2014

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete