Begründung:
Der STEA hat von der
Verwaltung seinerzeit gefordert, neben den vom Bürgerverein befragten Bewohnern
auch Meinungen der Bewohner der Lodenheide 1-9 einzuholen. Die Verwaltung hat
aber eigenmächtig alle Bewohner der Lodenheide befragt.
In der seinerzeitigen
Erläuterung der Verwaltung nach erfolgter Umfrage wurden die Ergebnisse der
Umfrage richtig dargestellt. Allerdings wurden die vom Bürgerverein
beigebrachten Unterschriften der auch betroffenen Bewohner des Sibeliusweg in
der Vorlage nicht mitgezählt, wohl aber die Unterschriften der Bewohner ab
Lodenheide 19/12 , Diese sind aber garnicht betroffen und fahren schon deshalb
über den Kosenberg, weil sie sonst über 9 Aufpflasterungen fahren müssten, um
die besagte Einmündung zu erreichen.
Wir
hoffen im Interesse der Betroffenen, dass Verwaltung und Politik nunmehr
unserem Antrag stattgeben.
Antragstext:
Bürgerantrag
gemäß § 24 GO NW
Sehr geehrter Herr Bürgermeister
Thiele,
wir bitten, den
nachfolgenden Antrag baldmöglichst zu behandeln:
Antrag auf Umgestaltung der Einmündung der Straße „Lodenheide" in die Gerresheimer Straße derart, dass die dreieckige Insel eingeebnet wird. Die Verkehrsführung soll so geändert werden, dass ein Abbiegen vom Norden in die Lodenheide und das Links-Abbiegen aus der Lodenheide in Richtung Hilden- Innenstadt zukünftig erlaubt wird.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Ein erster Bürgerantrag mit gleichem Ziel wurde seitens des Bürgervereins Hilden-Meide mit Datum vom 08.06.2010 gestellt.
Nach mehrmaliger Beratung im Stadtentwicklungsausschuss hat abschließend der Haupt- und Finanzausschuss am 29.06.2011 den nachstehend aufgeführten Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss mit Mehrheit durch Kenntnisnahme bestätigt.
„Der  Antrag des Bürgervereins Hilden Meide e.V. vom
08.06.2010 nach GO NW auf Umgestaltung der Einmündung der Straße „Lodenheide“
in die Gerresheimer Straße derart, dass die Verkehrsinsel eingeebnet und die
Verkehrsführung geändert wird, wird abgelehnt.“
Die  zugehörige Sitzungsvorlage
hat die Nr.SV 66/39. Darin heißt es unterÂ
Erläuterungen
und Begründungen (vom 27.06.2010):
Für den Bürgerverein Hilden-Meide
hat Frau Steinfeld als Vorstand den als
Anlage 1 beigefügten Antrag gestellt, die Einmündung Gerresheimer Straße /
Lodenheide derart umzubauen, so dass über die bestehenden Fahrbeziehungen
„rechts-rein / rechts-raus“ hinaus auch
die die übrigen Fahrbeziehungen wie das Linksabbiegen in die Lodenheide und das
Linkseinbiegen in die Gerresheimer Straße möglich und erlaubt ist.
Die bestehende Regelung an der
Einmündung stammt aus den frühen 80-ziger Jahren, als die Tennisranch Bungert
(Straße Dieckhaus) noch über den Kosenberg – Lodenheide angefahren wurde. Der
Straßenbaulasträger der Gerresheimer Straße, die damals auch noch Landesstraße
– L404- war, hat seinerzeit bei der
Entwicklung des neuen Baugebiets die neue Einmündung nur mit den
Fahrbeziehungen „rechts-rein / rechts-raus“ zugelassen. Nach dem Bau des
Nordrings und der Ansiedlung von Mc DonaldÂ
erhielt die Tennisranch eine direkte Anbindung an die Umgehungsstraße,
so dass seitdem in der Lodenheide fast ausnahmslos Quartier bezogener
Verkehr stattfindet.
Der Antrag des Bürgervereins ist
von 28 Personen, die bis auf 2 ihre Wohnung im Sibeliusweg oder an der
westlichen Lodeheide haben, unterschrieben.
Anzumerken ist darüber hinaus,
dass keine Unterschriften aus den 11 Reihenhäusern Lodenheide 2 -2e und 1-1d vorliegt. Dieser
Straßenabschnitt wäre durch den zusätzlichen Verkehr, den eine Zulassung aller
Fahrbeziehungen an o. g. Einmündung nach sich zieht, am stärksten betroffen. Inwieweit dieses
relativ geringe, zusätzliche Verkehrsaufkommen von den Anwohnern als störend
empfunden wird, kann von hier nicht beurteilt werden.
Mit einem Durchgangsverkehr von
der Gerresheimer Straße über die Lodenheide zum Kosenberg ist in der Tat kaum
zu rechnen, da im Zuge dieser Strecke etliche fahrdynamisch wirksame Einbauten
(Gussaspaltschwellen, Rampen, etc) vorhanden sind.
Um alle Fahrbeziehungen in der Einmündung Gerresheimer
Straße/Lodenheide auch mit LKW (Müllfahrzeug, Feuerwehr,etc.) zu ermöglichen,
muss die Dreiecksinsel zurückgebaut werden. Selbst für eine schmale Mittelinsel,
die hier wünschenswert wäre, ist nicht ausreichend Fläche vorhanden. Es bleibt
daher nur die Markierung eines „Tropfens“ als Fahrbahnteiler gemäß Anlage 2.
Um den fließenden Verkehr auf der
Gerresheimer Straße in Fahrtrichtung Zentrum durch Linksabbieger in die
Lodenheide nicht zu behindern, sollte die Mittelmarkierung verlagert werden.
Gegen eine entsprechende Regelung
gemäß Anlage 2 bestehen auch seitens der Polizei keine Bedenken.
Die Kosten für den Umbau
einschließlich der Markierungsarbeiten betragen etwa 6.500 €. Hierfür stehen im
laufenden Haushalt keine Mittel zur Verfügung.
Zusätzliche
Erläuterungen (15.11.2010):
Der
Stadtentwicklungsausschuss hat in der Sitzung am 13.09.2010 die Verwaltung
beauftragt, auch die Meinung der Bewohner der 11 Reihenhäuser Lodenheide 2-2d
und 1-1d zu einer Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung Gerresheimer
Straße / Lodenheide abzufragen.
Die
Verwaltung hat sich aus Gründen der Gleichbehandlung schließlich dazu
entschieden, alle Anwohner der Lodenheide (16 Jahre und älter), die unter
Lodenheide gemeldet sind, um ihr Votum zu bitten. Außerdem wurden die Bewohner
des Hauses Gerresheimer Straße 340 mit einer Zufahrt / Zugang an die Lodenheide
angeschrieben. Die Straßen Sibeliusweg und Edvard-Grieg-Weg wurden als „Hinteranlieger“ nicht berücksichtigt.
Von
den insgesamt 140 angeschriebenen (siehe Anlage Anschreiben) Anwohnern haben 99
Bürger den Fragebogen mit eindeutiger Antwort zurückgeschickt. Drei Schreiben kamen zurück, da der Empfänger
vom Zusteller als „zwischenzeitlich verzogen“ oder als „nicht zu ermitteln“
deklariert worden war.
55
Anwohner sprachen sich für eine Änderung der Einmündung Gerresheimer Straße /
Lodenheide gemäß Anregung des BV Hilden-Meide aus.
44
Anwohner hingegen votierten für die Beibehaltung der derzeitigen Lösung. In
vereinzelten Kommentaren hierzu war die Befürchtung erkennbar, dass die
Lodenheide bei Änderung als „Abkürzung
benutzt werde und das Verkehrsaufkommen dadurch erhöht wird“. Außerdem wurden
schon heute nicht angepasste Fahrgeschwindigkeiten (weit über
Schrittgeschwindigkeit) kritisiert.
Verkehrserhebungen
mit dem Radarmesssystem in den
vergangenen Wochen haben ergeben, dass an der Einmündung Gerresheimer
Straße 40 Kfz am Werktag (24 Stunden) in
die Lodenheide einfahren und 236 Kfz ausfahren. An der Einmündung Kosenberg
fahren 219 Kfz/Tag ein und 147 Kfz/Tag aus.
                                                                                                                                            Â
Weitere
zusätzliche Erläuterungen (1.3.2011):
Mit
dem beigefügten Schreiben (Anlage 1) hat der Bürgerverein Hilden Meide e.V
mitgeteilt, dass er sich nicht in der Lage sieht, den vom
Stadtentwicklungsausschuss gefassten Beschluss bezüglich einer
Anliegerversammlung umzusetzen. Der Bürgerverein hat stattdessen um eine
Ortsbesichtigung mit dem Ausschuss gebeten.
Anmerkung:
Die bisher (in 2010) vorgesehene Finanzierung (Deckung aus anderem Budget)
steht in 2011 nicht mehr zur Verfügung. Es müssten 6.500€ überplanmäßig im
Produkt 120101 auf dem Konto 521151 zur Verfügung gestellt werden, wenn dem
Antrag des Bürgervereins gefolgt würde.
Seitens der Verwaltung wurde in
den zusätzlichen Erläuterungen vom 15.11.2010 darauf hingewiesen, dass nur die
Anwohner der Lodenheide (und der Gerresheimer Straße 340) um ihr Votum gebeten
wurden. Die Straßen Sibeliusweg
und Edvard-Grieg-Weg wurden alsÂ
„Hinteranlieger“ nicht berücksichtigt. Es ist wohl damit zu rechnen,
dass im Falle einer Befragung dieser „Hinteranlieger“ sich die Mehrheit der 110
Anwohner (16 Jahre und älter) vom Sibeliusweg und Edvard-Grieg-Weg für die
Umgestaltung der Einmündung Gerresheimer Straße aussprechen werden, da sie mit
der Zulassung aller Fahrbeziehungen an der Einmündung nur Vorteile haben und
Nachteile für sie nicht zu erkennen sind.
Die erforderlichen Mittel für einen möglichen Umbau in Höhe von 6.500 € stehen bei positiver Beschlussfassung in diesem Jahr
jedoch nicht mehr zur Verfügung, so dass die Tiefbau- und Markierungsarbeiten
erst in 2014 erfolgen könnten. Verkehrstechnisch bestehen, wie auch in der
Vergangenheit schon von der Verwaltung dargelegt, keine Bedenken gegen die
Umgestaltung.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen und
Brücken |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2014 |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1201010010 |
Verkehrsflächen |
521151 |
Unterhaltung |
6.500,- |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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|
|
|
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|
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|
|
|
|
|
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
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|
|
|
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
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nein |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
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nein |
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Finanzierung:
Aus dem Ansatz Straßenunterhaltung 2014 |
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Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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