Betreff
Zuschussantrag der St. Sebastianer Schützenbruderschaft
Vorlage
WP 09-14 SV 51/265
Aktenzeichen
III 51 -le
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine, der St. Sebastianer Schützenbruderschaft einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 7.558,04 € zu bewilligen.

Die Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen Zuschussrichtlinien.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die St. Sebastianer Schützenbruderschaft hat mit Schreiben vom 04.09.2013 einen Antrag auf Bezuschussung für den Umbau der Kleinkaliber-Vogelschießanlage auf dem Gelände Oststraße 80 in Hilden gestellt.

 

Die im Jahr 1980 erbaute Kleinkaliber-Vogel-Schießanlage entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Schießstands-Richtlinien. Aufgrund eines Gutachtens eines Sachverständigen (s. Anlage) soll Ende des Jahres mit den Umbauarbeiten begonnen werden. Hinzu kommt, dass der Boden innerhalb der Vogelschießanlage gepflastert werden muss. 

 

Der Verein hat der Verwaltung Angebote für den Umbau des Geschossfangs, die Pflasterarbeiten sowie Material und Eigenleistung vorgelegt. Die Rechnungen für den Sachverständigen und Statiker wurden am 15.10.2013 nachgereicht. Ebenfalls wurde die Schätzung der Materialkosten für den Umbau des Schützenstandes nachgereicht. Aufgrund der speziellen Anforderungen an die Sonderkonstruktion, konnte lediglich ein Angebot einer Fachfirma eingeholt werden. Die Prüfung des vorliegenden Angebots durch das Amt für Gebäudewirtschaft und das Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt hat zum einen ergeben, dass „keine Aussage über die Wirtschaftlichkeit gemacht werden kann, da die einschlägigen Baukosteninformationszentren die entsprechenden Angaben nicht gelistet haben“ und es keine städtischen Erfahrungen in dem Bereich existieren. Zum anderen ist der Umbau genehmigungsfrei. Des Weiteren wurde eine Rechnung in Höhe von 3.757,44 € über bereits stattgefundene Fundament- und Pflasterarbeiten eingereicht. Die Notwendigkeit zur frühzeitigen Durchführung der Arbeiten ist im Schreiben vom 04.09.2013 dargestellt, nämlich dass diese Pflasterarbeiten vor Beginn der Umbauarbeiten stattfinden müssen, d.h. vor Einbruch der kalten Jahreszeit müssen diese Arbeiten erledigt sein.

 

Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Für das Umbauvorhaben ergibt sich laut Auflistung des Vereins incl. der Fundament- und Pflasterarbeiten ein voraussichtliches Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 25.193,45 €. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von maximal 7.558,04 €.

 

Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte Baumaßnahme auszuzahlen.

 

Horst Thiele

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

080201

Sport-, Vereins- und Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0802010010

Zuschussgewährung

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

102.228,57

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete

 

 

 



Personelle Auswirkungen

Nein