Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von
Zuschüssen an Hildener Sportvereine, der St. Sebastianer Schützenbruderschaft
einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 7.558,04 € zu bewilligen.
Die Auszahlung
erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen
Zuschussrichtlinien.
Erläuterungen und Begründungen:
Die St. Sebastianer Schützenbruderschaft hat mit Schreiben vom
04.09.2013 einen Antrag auf Bezuschussung für den Umbau der Kleinkaliber-Vogelschießanlage
auf dem Gelände Oststraße 80 in Hilden gestellt.
Die im Jahr 1980 erbaute Kleinkaliber-Vogel-Schießanlage entspricht
nicht mehr den zurzeit gültigen Schießstands-Richtlinien. Aufgrund eines
Gutachtens eines Sachverständigen (s. Anlage) soll Ende des Jahres mit den
Umbauarbeiten begonnen werden. Hinzu kommt, dass der Boden innerhalb der
Vogelschießanlage gepflastert werden muss.Â
Der Verein hat der Verwaltung Angebote für den Umbau des Geschossfangs,
die Pflasterarbeiten sowie Material und Eigenleistung vorgelegt. Die Rechnungen
für den Sachverständigen und Statiker wurden am 15.10.2013 nachgereicht.
Ebenfalls wurde die Schätzung der Materialkosten für den Umbau des
Schützenstandes nachgereicht. Aufgrund der speziellen Anforderungen an die
Sonderkonstruktion, konnte lediglich ein Angebot einer Fachfirma eingeholt
werden. Die Prüfung des vorliegenden Angebots durch das Amt für
Gebäudewirtschaft und das Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt hat zum einen
ergeben, dass „keine Aussage über die Wirtschaftlichkeit gemacht werden kann,
da die einschlägigen Baukosteninformationszentren die entsprechenden Angaben
nicht gelistet haben“ und es keine städtischen Erfahrungen in dem Bereich
existieren. Zum anderen ist der Umbau genehmigungsfrei. Des Weiteren wurde eine
Rechnung in Höhe von 3.757,44 € über bereits stattgefundene Fundament- und
Pflasterarbeiten eingereicht. Die Notwendigkeit zur frühzeitigen Durchführung
der Arbeiten ist im Schreiben vom 04.09.2013 dargestellt, nämlich dass diese Pflasterarbeiten vor Beginn der
Umbauarbeiten stattfinden müssen, d.h. vor Einbruch der kalten Jahreszeit
müssen diese Arbeiten erledigt sein.
Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien
können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen
Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den
Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in
Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Für das Umbauvorhaben ergibt sich laut
Auflistung des Vereins incl. der Fundament- und Pflasterarbeiten ein voraussichtliches
Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 25.193,45 €. Der städtische Zuschuss kann
bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein Zuschuss
in Höhe von maximal 7.558,04 €.
Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend
Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu
gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte
Baumaßnahme auszuzahlen.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 |
Sport-, Vereins- und Verbandsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0802010010 |
Zuschussgewährung |
531880 |
Zuschüsse aus Sportpauschale |
102.228,57 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Nein