Betreff
Verfassungsbeschwerde gegen die Solidaritätsumlage
Vorlage
WP 09-14 SV 20/112
Aktenzeichen
II/20.1 - En
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„1.        Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis vom Sachstand zum Thema Solidaritätsumlage und beauftragt die Verwaltung, alle rechtlichen Möglichkeiten überprüfen zu lassen und gegebenenfalls auf gerichtlichem Wege geltend zu machen, um gegen das Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes und somit gegen die von der Stadt Hilden zu erbringende Solidaritätsumlage vorzugehen.

 

2.         Die Aufwendungen zur Überprüfung der rechtlichen Mittel und gegebenenfalls für die Kosten der Einlegung von Rechtsmitteln werden im Haushaltsjahr 2013 überplanmäßig im Produkt 011101 „Rechts- und Versicherungsangelegenheiten“ in Höhe von 10.000,- Euro bei Sachkonto 542910 „Prozess-/Rechtsbeistandskosten“ bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge im Produkt 160101 „Zahlungsströme der allg. Finanzwirtschaft“ bei Sachkonto 418100 „Allgemeine Umlagen vom Land“.“


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mitte Juli 2013 hat die Landesregierung Eckpunkte der Solidaritätsumlage bekannt gegeben. Dieses Thema hat landauf -  landab die Betroffenen „erhitzt“, für Diskussionsstoff in den Sommermonaten gesorgt und es haben bereits Abstimmungen stattgefunden. Hierzu wurde auch im letzten Rat sehr ausführlich durch den Kämmerer berichtet. Auch haben etliche Stadträte schon beschlossen, dass sie klagen werden, wenn das Gesetz so oder in ähnlicher Form beschlossen werden sollte.

 

Die Anhörung im Kommunalausschuss im Landtag ist am 15. Okt. 2013 vorgesehen. Der Kämmerer wird hieran teilnehmen.

 

Weiterhin hat sich die Stadt Düsseldorf positioniert und die betroffenen Städte zu einem Abstimmungsgespräch am 16. Okt. 2013 nach Düsseldorf eingeladen. Analog der Verfassungsbeschwerde zum Solidarbeitrag würde die Stadt Düsseldorf das Verfahren wieder federführend begleiten. Details können in der Sitzung mitgeteilt werden.     

 

Die Punkte und Rahmenbedingungen zur Solidaritätsumlage müssen an dieser Stelle sicherlich nicht wiederholt werden. Der Tenor des Gesetzes (siehe Anlage) bestimmt, dass mit der Solidaritätsumlage vom kommenden Jahr an die besonders steuerstarken Kommunen für maximal sieben Jahre lang  einen Finanzierungsbeitrag leisten sollen. Für Hilden bedeutet das Vorhaben der Landesregierung, eine Belastung von 4,4 Mio. € im Jahre 2014. Mangels Grundlagendaten muss dieser Wert zunächst für den Finanzplanungszeitraum fortgeschrieben werden.

Diese finanzielle Belastung war nicht kalkulierbar und wird auch ohne weitere Maßnahmen nicht zu finanzieren sein. Haushaltsrechtlich wird, insbesondere auch durch die Veränderungen bei der Bemessung der Ausgleichsrücklage, die Stadt Hilden in der Lage sein, für einen kurzen Zeitraum die Aufwendungen zu stemmen. Es wird aber immer „ein Griff“ in die Ausgleichrücklage notwendig werden. Der Haushalt ist rechtlich immer noch ausgeglichen, wenn auch „nur“ fiktiv.

Auch wenn über die letzten Jahre hin die Abschlüsse teilweise positiv waren und Mittel der Ausgleichsrücklage zugeführt werden konnten, so wird ein Ausgleich des Finanzhaushaltes nur über eine Kreditfinanzierung von Investitionen möglich sein. Dieses Szenario wurde in der letzten Ratssitzung auch schon mündlich vorgetragen. Wie genau die Zahlen für den Ergebnis- und für den Finanzhaushalt sein werden, kann erst nach der Einbringung des Entwurfes im Dezember gesagt werden.  

Vom Grundsatz her ist es eigentlich unüblich, jetzt schon einen Beschluss zu fassen, gegen ein Gesetz zu klagen, was noch nicht verabschiedet ist. Um zum einen aber aussagefähig zu sein, wenn es um Abstimmungen und um weitere Vorgehensweisen geht und zum anderen deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass der Rat der Stadt sich klar und eindeutig gegen dieses Vorhaben der Landesregierung ausspricht, sollte schon jetzt dieser Beschluss gefasst werden.

 

Für die Prüfung und ggf. Einlegung von Rechtsmitteln sollen zunächst im laufenden Haushaltsjahr 10.000,- Euro bereitgestellt werden (Schätzung). Weitere finanzielle Mittel werden bei positivem Beschluss gfl. in den Haushaltsplanentwurf 2014 aufgenommen. Beim letzten Verfahren war die Basis der Verteilung die Einwohner der am Verfahren Beteiligten.


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

 

011101

Rechts- und Versicherungsangelegenheiten

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0111010020

Führung von Rechtsstreitigkeiten

542910

Prozess-/Rechts-beistandskosten

10.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1601010010

Steuerbeteiligungen, allg. Zuweisungen u. Umlagen

418100

Allgemeine Umlagen vom Land

10.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete