Beschlussvorschlag:
1.
Der Jahresabschluss der Stadt Hilden für das
Haushaltsjahr 2012 wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss
verwiesen.
2.
Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Ãœbertragung
eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen i. H. v. 1.775.715,40 Euro
(davon Ermächtigungsübertragungen für zweckgebundene Erträge gem. § 22 Abs. 3
GemHVO i. H. v. 320.181,35 Euro) und an Auszahlungsermächtigungen für
Investitionen i. H. v. 3.607.108,22 Euro zur Kenntnis.
3.
Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass
die Aufnahme von Krediten im Haushaltsjahr 2012 nicht erforderlich gewesen ist.
4.
Nach der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses
durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresüberschuss i. H. v. 6.802.154,54
Euro der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Jahresabschluss 2012 wurde unter Beachtung des NKF und der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt.
Der
Jahresabschluss besteht aus:
           1. der Ergebnisrechnung,
           2. der Finanzrechnung,
           3. den Teilrechnungen,
           4. der Bilanz und
           5. dem Anhang.
Der Entwurf des Jahresabschlusses ist vom Kämmerer aufzustellen und dem
Bürgermeister zur Bestätigung vorzulegen. Hiermit wird der bestätigte Entwurf
(siehe Anlage) zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Ergebnisrechnung:
Der Ergebnishaushalt 2012 war mit einem leichten Überschuss von 257.320,- € geplant. Tatsächlich
konnte ein Jahresüberschuss von 6.802.154,54 € erzielt.
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen wurden dem Rat zeitnah zur
Kenntnis gegeben. Für die im Laufe des Jahres 2012 eingetretenen oder zu
erwartenden Veränderungen wurde ein „Finanzstatus“ erstellt, der den
Ratsmitgliedern mit den entsprechenden Erläuterungen ebenfalls zur Kenntnis
gegeben wurde.
Bereits mit dem
Finanzstatus konnte ein besseres Ergebnis mitgeteilt werden. Diese positive Tendenz
setzte sich auch im Laufe des Jahres fort.Â
Über den Finanzstatus konnte eine Erhöhung auf 2,5 Mio. € mitgeteilt
werden.
Per 31.12.2012
ergab sich dann ein Jahresüberschuss von 6,8 Mio. €, der sich insbesondere aus
Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer und den Landeszuweisungen und Minderaufwendungen
bei den Sach- und Dienstleistungen zusammensetzt.
Ausgleichsrücklage:
Im Jahre 2012 wurde das Haushaltsrecht evaluiert und das
NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG)Â
verabschiedet. Dieses hat auch Auswirkungen auf die Ausgleichsrücklage.
Die Ausgleichsrücklage ist neben der allgemeinen Rücklage als gesonderter
Posten des Eigenkapitals anzusetzen. Sie wurde im Rahmen der Eröffnungsbilanz
ermittelt und konnte bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet
werden, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen
und der allgemeinen Zuweisungen. Die Höhe dieser Einnahmen bemaß sich nach dem
Durchschnitt der drei Haushaltsjahre, die dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangingen.
Dieser Wert stellte für alle nachfolgenden Bilanzen bis einschl. 2011
den zulässigen Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage dar. Der Ausgleichsrücklage
konnten Jahresüberschüsse künftiger Jahre durch Beschluss zugeführt werden,
soweit ihr Bestand nicht den in der Eröffnungsbilanz zulässigen Betrag (=
Maximalbetrag) überschritt.
Durch das NKF-Weiterentwicklungsgesetz wurde die GO NRW insofern
geändert, dass nunmehr der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse zugeführt
werden können, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel
des Eigenkapitals erreicht hat.
Die Ãœbergangsregelungen des NKFWG bestimmen, dass im Jahresabschluss
2012 Überschüsse und Defizite der Vorjahre, die der allgemeinen Rücklage
zugeführt wurden, im Jahresabschluss 2012 in die Ausgleichsrücklage umgebucht werden, soweit
ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht
hat.
Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2012 à 293.150.683,80 €
- hiervon ein Drittel: 97.716.894,60 €.
Entwicklung der Ausgleichsrücklage
|
Anfangsbestand |
Inanspruchnahme/ |
Endbestand |
|
am 01.01. d. J. |
Zuführung |
am 31.12. d. J. |
2007 |
26.962 TEUR |
0 TEUR |
26.962 TEUR |
2008 |
26.962 TEUR |
0 TEUR |
26.962 TEUR |
2009 |
26.962 TEUR |
0 TEUR |
26.962 TEUR |
2010 |
26.962 TEUR |
- 1.488 TEUR |
25.474 TEUR |
2011 |
25.474 TEUR |
- 5.429 TEUR |
20.045 TEUR |
2012 – Entnahme Fehlbetrag 2011 |
20.045 TEUR |
-1.612 TEUR |
|
2012 – Zuführung Überschuss 2007 |
|
5.359 TEUR |
|
2012 – Zuführung Überschuss 2008 |
|
11.531 TEUR |
|
2012 – Entnahme Anteil des Fehlbetrags 2009, der der allg. Rücklage entnommen
wurde |
|
-1.640 TEUR |
33.683 TEUR |
Der Endstand ist noch um das Jahresergebnis 2012 von 6,8 Mio. € zu
erhöhen. Diese Buchung wird systembedingt zum 1.1.2013 vorgenommen.
Dieses ist eine
sehr gute Ausgangslage für die kommenden Haushalte.
Finanzrechnung:
Gut war auch im
gesamten Jahr 2012 die Liquidität. Per 31.12.2012 betrugen die Kassenbestände 11,3
Mio. €. Kassenkredite mussten nicht aufgenommen werden. Die gute Liquiditätslage
hat sich bis heute fortgesetzt.
Im gesamten
Zeitraum war es möglich, vorübergehend
nicht benötigte Mittel anzulegen, so dass hieraus Zinserträge von 0,3 Mio. €
realisiert werden konnten und dass, obwohl das Zinsniveau „leider“
ausgesprochen niedrig war bzw. immer niedriger geworden ist.
Die Aufnahme von
Krediten war im Haushaltsjahr 2012 nicht erforderlich. Der Schuldenstand konnte
planmäßig um 1,36 Mio. € auf 18,26 Mio. € gesenkt werden.
Von den in das Haushaltsjahr 2012 übertragenen Aufwandsermächtigungen i.
H. v. 1.775.715,40 € wurden bis zum 30.09.2013 bereits 0,8 Mio. € in Anspruch
genommen.
Von den übertragenen Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H.
v. 3.607.108,22 € wurden bis zum 30.09.2013 bereits 1,43 Mio. € in Anspruch genommen.
Der umfangreiche Rechenschafts- und Lagebericht mit den ausführlichen
Begründungen, den detaillierten Produktinformationen, Zahlen, Kennzahlen etc.
steht vor dem Abschluss. Er wird kurzfristig nachgereicht.
Horst Thiele
Bürgermeister
Anlagen:
Bilanz
Gesamtergebnisrechnung
Gesamtfinanzrechnung