Betreff
Jahresabschluss 2012
Vorlage
WP 09-14 SV 20/110
Aktenzeichen
II/20.1 - En
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Jahresabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2012 wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

2.      Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Ãœbertragung eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen i. H. v. 1.775.715,40 Euro (davon Ermächtigungsübertragungen für zweckgebundene Erträge gem. § 22 Abs. 3 GemHVO i. H. v. 320.181,35 Euro) und an Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 3.607.108,22 Euro zur Kenntnis.

 

3.      Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahme von Krediten im Haushaltsjahr 2012 nicht erforderlich gewesen ist.

 

4.    Nach der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresüberschuss i. H. v. 6.802.154,54 Euro der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Jahresabschluss 2012 wurde unter Beachtung des NKF und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss besteht aus:

 

            1. der Ergebnisrechnung,

            2. der Finanzrechnung,

            3. den Teilrechnungen,

            4. der Bilanz und

            5. dem Anhang.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses ist vom Kämmerer aufzustellen und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorzulegen. Hiermit wird der bestätigte Entwurf (siehe Anlage) zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

 

Ergebnisrechnung:

 

Der Ergebnishaushalt 2012 war mit einem leichten Überschuss von 257.320,- € geplant. Tatsächlich konnte ein Jahresüberschuss von 6.802.154,54 € erzielt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen wurden dem Rat zeitnah zur Kenntnis gegeben. Für die im Laufe des Jahres 2012 eingetretenen oder zu erwartenden Veränderungen wurde ein „Finanzstatus“ erstellt, der den Ratsmitgliedern mit den entsprechenden Erläuterungen ebenfalls zur Kenntnis gegeben wurde.

 

Bereits mit dem Finanzstatus konnte ein besseres Ergebnis mitgeteilt werden. Diese positive Tendenz setzte sich auch im Laufe des Jahres fort.  Über den Finanzstatus konnte eine Erhöhung auf 2,5 Mio. € mitgeteilt werden.

 

Per 31.12.2012 ergab sich dann ein Jahresüberschuss von 6,8 Mio. €, der sich insbesondere aus Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer und den Landeszuweisungen und Minderaufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen zusammensetzt.

 

Ausgleichsrücklage:

 

Im Jahre 2012 wurde das Haushaltsrecht evaluiert und das NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG)  verabschiedet. Dieses hat auch Auswirkungen auf die Ausgleichsrücklage. Die Ausgleichsrücklage ist neben der allgemeinen Rücklage als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen. Sie wurde im Rahmen der Eröffnungsbilanz ermittelt und konnte bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet werden, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und der allgemeinen Zuweisungen. Die Höhe dieser Einnahmen bemaß sich nach dem Durchschnitt der drei Haushaltsjahre, die dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangingen.

 

Dieser Wert stellte für alle nachfolgenden Bilanzen bis einschl. 2011 den zulässigen Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage dar. Der Ausgleichsrücklage konnten Jahresüberschüsse künftiger Jahre durch Beschluss zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den in der Eröffnungsbilanz zulässigen Betrag (= Maximalbetrag) überschritt.

 

Durch das NKF-Weiterentwicklungsgesetz wurde die GO NRW insofern geändert, dass nunmehr der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse zugeführt werden können, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat.

 

Die Übergangsregelungen des NKFWG bestimmen, dass im Jahresabschluss 2012 Überschüsse und Defizite der Vorjahre, die der allgemeinen Rücklage zugeführt wurden, im Jahresabschluss 2012 in die  Ausgleichsrücklage umgebucht werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat.

 

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2012 à 293.150.683,80 € - hiervon ein Drittel: 97.716.894,60 €.

 

Entwicklung der Ausgleichsrücklage

 

 

Anfangsbestand

Inanspruchnahme/

Endbestand

 

am 01.01. d. J.

Zuführung 

am 31.12. d. J.

2007

26.962 TEUR

0 TEUR

26.962 TEUR

2008

26.962 TEUR

0 TEUR

26.962 TEUR

2009

26.962 TEUR

0 TEUR

26.962 TEUR

2010

26.962 TEUR

- 1.488 TEUR

25.474 TEUR

2011

25.474 TEUR

- 5.429 TEUR

20.045 TEUR

2012 – Entnahme Fehlbetrag 2011

20.045 TEUR

-1.612 TEUR

 

2012 – Zuführung Überschuss 2007

 

5.359 TEUR

 

2012 – Zuführung Überschuss 2008

 

11.531 TEUR

 

2012 – Entnahme Anteil des Fehlbetrags  2009, der der allg. Rücklage entnommen wurde

 

-1.640 TEUR

33.683 TEUR

 

Der Endstand ist noch um das Jahresergebnis 2012 von 6,8 Mio. € zu erhöhen. Diese Buchung wird systembedingt zum 1.1.2013 vorgenommen.

 

Dieses ist eine sehr gute Ausgangslage für die kommenden Haushalte.

 

 

Finanzrechnung:

 

Gut war auch im gesamten Jahr 2012 die Liquidität. Per 31.12.2012 betrugen die Kassenbestände 11,3 Mio. €. Kassenkredite mussten nicht aufgenommen werden. Die gute Liquiditätslage hat sich bis heute fortgesetzt.

 

Im gesamten Zeitraum  war es möglich, vorübergehend nicht benötigte Mittel anzulegen, so dass hieraus Zinserträge von 0,3 Mio. € realisiert werden konnten und dass, obwohl das Zinsniveau „leider“ ausgesprochen niedrig war bzw. immer niedriger geworden ist.

 

Die Aufnahme von Krediten war im Haushaltsjahr 2012 nicht erforderlich. Der Schuldenstand konnte planmäßig um 1,36 Mio. € auf 18,26 Mio. € gesenkt werden.

 

Von den in das Haushaltsjahr 2012 übertragenen Aufwandsermächtigungen i. H. v. 1.775.715,40 € wurden bis zum 30.09.2013 bereits 0,8 Mio. € in Anspruch genommen.

 

Von den übertragenen Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 3.607.108,22 € wurden bis zum 30.09.2013 bereits 1,43 Mio. € in Anspruch genommen.

 

Der umfangreiche Rechenschafts- und Lagebericht mit den ausführlichen Begründungen, den detaillierten Produktinformationen, Zahlen, Kennzahlen etc. steht vor dem Abschluss. Er wird kurzfristig nachgereicht.

 

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister

 

 

Anlagen:

Bilanz

Gesamtergebnisrechnung

Gesamtfinanzrechnung