Betreff
Bepflanzung des kleinen Teiches im Holterhöfchen mit Wasserpflanzen
hier: Antrag der Fraktion "Allianz für Hilden" vom 17.09.2013
Vorlage
WP 09-14 SV 66/155
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschloss am 03.07.2013 unter Beschlusspunkt 3. mit 7 Stimmen die Entfernung der Springbrunnenanlage im kleinen Teich.

Flankierende Maßnahmen wurden leider nicht beschlossen, wie etwa die Bepflanzung mit Seerosen.

Es drohen somit eine zu hohe Anreicherung mit Pflanzennährstoffen und demzufolge von Phytoplankton, O²-Armut, Wasserblüte und die Bildung von Fäulnisschlamm. Eine optimierte Bepflanzung muss vor allem dieser Sommer-Eutrophierung entgegenwirken und das ökologische Gleichgewicht wieder herstellen. Die Bepflanzung muss vor Beginn der nächsten Sommerstagnation erfolgen.


Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz:

Der Bürgermeister wird beauftragt, die stellenweise Bepflanzung des kleinen Teiches mit Seerosen und anderen Wasserpflanzen während der nächsten pflanzlichen und tierischen Ruhephase zur Verhinderung einer drohenden Eutrophierung vorzunehmen


Stellungnahme der Verwaltung:

In der Sitzung des Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 03.07.2013 wurde beschlossen a) die vorhandene Springbrunnenanlage im kleinen Teich zu entfernen  sowie b) die Graskarpfen aus beiden Teichen umzusiedeln. Weitere Maßnahmen, wie der von der Verwaltung vorgeschlagene Rückbau der kleinen Teichanlage, wurden nicht beschlossen.

 

Gegen die stellenweise Bepflanzung (Anpflanzung von Wasserpflanzen in Schachtringen) des kleinen Teiches bestehen aus Sicht der Verwaltung keine grundsätzlichen Bedenken. Eine solche Maßnahme könnte im Zusammenhang mit der jährlichen Teichreinigung im Frühjahr 2014 durchgeführt werden. Bei diesen Arbeiten  würden dann auch die Wassertechnik entfernt und die Karpfen –soweit noch vorhanden- umgesiedelt werden. Die zusätzlich anfallenden Kosten (Einbringung von 4-6 Schachtringen, Verfüllung mit Boden und Bepflanzung mit Seerosen) sind mit max. 1.000€ zu kalkulieren und könnten aus Unterhaltungsmitteln bestritten werden.

 

Inwieweit -auch nach Umsiedlung der Fische- die neu eingebrachte Pflanzung nicht von den zahlreich vorhandenen Wasservögeln vernichtet wird und der verbleibende  Pflanzenbestand in der Lage ist eine zu starke Eutrophierung des Teiches zu verhindern, bleibt abzuwarten. Gleiches gilt auch für die Annahme, das Reinigungsintervall des Teiches könnte durch die Bepflanzung auf bis zu 5 Jahre verlängert werden. Für den Fall einer Bepflanzung sollte deshalb die weitere Entwicklung zunächst über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren beobachtet werden, um dann zu einer erneuten Bewertung zu gelangen.

 

Unabhängig davon wird von der Verwaltung auf den sanierungsbedürftigen Zustand der kleinen Teichanlage hingewiesen. Sowohl die Teicheinfassung, die Stützmauer und Teile der umgebenden Wegflächen sind nach wie vor sanierungsbedürftig. Um hier die Verkehrssicherheit sicherzustellen, wird sukzessive ein weiterer Rückbau der defekten bzw. losen Plattenbeläge erfolgen.

 

 

 

 

Thiele