Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege beschließt, der Anregung zu
folgen und eine Erinnerungstafel im Gebäude des Kultur- und
Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“ anzubringen.
Gestaltung und Inhalt werden mit den Antragstellern abgestimmt werden.
Ãœber die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel wird im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.“
Horst Thiele
Erläuterungen und Begründungen:
Am 22.07.2013
stellten die Herren Johannes Mousek und Klaus-Peter Fritscher, beide wohnhaft
in Hilden, die folgende Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW, die am 01.08.2013 bei
der Verwaltung eintraf, und die hiermit gemäß der Gemeindeordnung zu
Beschlussfassung gestellt wird:
„Die Unterzeichner
beantragen hiermit eine Erinnerungstafel „Altes Helmholtz-Gymnasium“ Hilden, im
Gebäude der heutigen Musikschule Hilden, Gerresheimer Straße 20, anzubringen.“
Die Bürgeranregung
ist als Anlage beigefügt. Sie wird von weiteren 14 Hildener Bürger
unterstützt.
Die Verwaltung
nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Ein Hinweis im
Kultur- und Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“ auf seine frühere Bedeutung
als Schulgebäude des ehemaligen Helmholtz-Gymnasiums fehlt.
Insofern ist
dieser Bürgerantrag sinnvoll und berechtigt.
Die vorgeschlagene
Gestaltung einer „Info-Geschichts-Tafel“ (180 x 120 cm) im Eingangsbereich ist
aus Sicht der Verwaltung aus zweierlei Gründen so nicht umsetzbar.
Zum einen sind
Brandschutzauflagen im Gebäude zu beachten, zum anderen ist die vorgesehene
verschnörkelte Schrift nicht barrierefrei.
Eine
Erinnerungstafel sollte die wesentlichen Punkte zur Geschichte dieses Gebäudes
enthalten, ggf. unter einer Glasabdeckung an der Wandfläche angebracht werden
und für alle Personen gut sichtbar und lesbar sein.
Die Gestaltung
sollte dem CD der Stadt Hilden angepasst sein.
Die Verwaltung
rechnet mit Kosten in Höhe von ca. 1.200,-€, die bei positiver Entscheidung
über diese Bürgeranregung ggf. zusätzlich in die Haushaltsplanung 2014
aufgenommen werden müßten.
Horst Thiele
Â
Finanzielle Auswirkungen
jaÂ
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
040103 |
Kulturelle Veranstaltungen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2014 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0401030190 |
Sonstige Veranstaltungen |
78* |
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1.200,- |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen: nein