Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW Erinnerungstafel "Altes Helmholtz-Gymnasium"Hilden, Gerresheimer Str. 20
Vorlage
WP 09-14 SV 41/139
Aktenzeichen
III/41 Doe
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege beschließt, der Anregung zu folgen und eine Erinnerungstafel im Gebäude des Kultur- und Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“ anzubringen.

Gestaltung und Inhalt werden mit den Antragstellern abgestimmt werden.

Über die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.“

 

 

 

Horst Thiele

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 22.07.2013 stellten die Herren Johannes Mousek und Klaus-Peter Fritscher, beide wohnhaft in Hilden, die folgende Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW, die am 01.08.2013 bei der Verwaltung eintraf, und die hiermit gemäß der Gemeindeordnung zu Beschlussfassung gestellt wird:

 

„Die Unterzeichner beantragen hiermit eine Erinnerungstafel „Altes Helmholtz-Gymnasium“ Hilden, im Gebäude der heutigen Musikschule Hilden, Gerresheimer Straße 20, anzubringen.“

 

Die Bürgeranregung ist als Anlage beigefügt. Sie wird von weiteren 14 Hildener Bürger unterstützt.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Ein Hinweis im Kultur- und Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“ auf seine frühere Bedeutung als Schulgebäude des ehemaligen Helmholtz-Gymnasiums fehlt.

Insofern ist dieser Bürgerantrag sinnvoll und berechtigt.

 

Die vorgeschlagene Gestaltung einer „Info-Geschichts-Tafel“ (180 x 120 cm) im Eingangsbereich ist aus Sicht der Verwaltung aus zweierlei Gründen so nicht umsetzbar.

Zum einen sind Brandschutzauflagen im Gebäude zu beachten, zum anderen ist die vorgesehene verschnörkelte Schrift nicht barrierefrei.

 

Eine Erinnerungstafel sollte die wesentlichen Punkte zur Geschichte dieses Gebäudes enthalten, ggf. unter einer Glasabdeckung an der Wandfläche angebracht werden und für alle Personen gut sichtbar und lesbar sein.

Die Gestaltung sollte dem CD der Stadt Hilden angepasst sein.

 

Die Verwaltung rechnet mit Kosten in Höhe von ca. 1.200,-€, die bei positiver Entscheidung über diese Bürgeranregung ggf. zusätzlich in die Haushaltsplanung 2014 aufgenommen werden müßten.

 

 

 

Horst Thiele

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen ja 

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

040103

Kulturelle

Veranstaltungen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0401030190

Sonstige Veranstaltungen

78*

 

1.200,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 



Personelle Auswirkungen: nein