Betreff
Zwischenbericht Jeki
Vorlage
WP 09-14 SV 41/138
Aktenzeichen
III/41 He
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege nimmt den JeKi-Zwischenbericht zur Kenntnis.“

 

 

 

Horst Thiele

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Sachstandsbericht zum Kooperationsprogramm JeKi

Das Programm „Jedem Kind ein Instrument in Hilden“, seit 2008 nun bereits im sechsten Jahr, läuft außerordentlich erfolgreich. Entsprechend dem zugrunde liegenden Stufenplan sind inzwischen alle acht Hildener Grundschulen sowie zwei Förderschulen mit insgesamt 854 Schülerinnen und Schülern in das Programm eingebunden. „JeKi in Hilden“ ist damit wichtiger Bestandteil und ein musikalischer Grundpfeiler der „Kultur- und Bildungsstadt Hilden“ geworden.

 

Die derzeitige Schülerzahl von 854 Kindern setzt sich wie folgt zusammen:

-      446 Kinder sind seit diesem Sommer im ersten Jahr dabei (Erstklässler).

-      293 Zweitklässler erhalten Instrumentalunterricht auf einem selbst gewählten Instrument. Denn nahezu 70 % der insgesamt 412 Kinder des ersten „JeKi“-Jahres im Schuljahr 2012/13 wollten weitermachen!

-      115 Kinder nehmen teil an den derzeit sieben „JeKi“-Orchestern „Kunterbunt“ an den Grundschulen, in denen alle aus dem zweiten JeKi-Jahr kommenden und auch alle sonstigen interessierten Kinder ab dem 3. Schuljahr mitmachen können.

-      Darüber hinaus ist auch interessant, welcher Anteil der Kinder nach „JeKi 2“ im normalen Musikschulunterricht weiter macht: Es waren diesen Sommer 50%.

-      Man kann also sagen, dass sich momentan in Hilden jedes 3. Grundschulkind nach JeKi weiterführend an der Musikschule anmeldet. Das ist als großer Erfolg zu werten und spricht für das Engagement aller Beteiligten.

 

Entwicklung 2008 bis 2015

„Jedem Kind ein Instrument in Hilden“ startete mit zwei Grundschulen - GGS Am Elbsee und Astrid-Lindgren-Schule. 2009 kamen zwei weitere Grundschulen sowie 1 Förderschule hinzu - Wilhelm-Busch-Schule, Adolf-Kolping-Schule und Paul-Maar-Schule. 2010 folgten die Schulen Im Kalstert und Schulstraße; im Sommer 2011 die Walter-Wiederhold- und die Ferdinand-Lieven-Schule (Förderschule). Zuletzt stiegen im Sommer 2012 die Wilhelm-Hüls- und die Adolf-Reichwein-Schule ein.

Nach derzeitigem Überblick werden bis 2015 etwa 900 Schülerinnen und Schüler in einem laufenden ersten und zweiten JeKi-Jahr inklusive „Orchester-Kunterbunt“ in das Programm integriert.

 

Kinder aus finanzschwachen Familien können von der Teilnahmegebühr befreit werden. Zu 50% wird ihnen eine Sozialermäßigung gemäß Musikschulsatzung gewährt. Die verbleibenden 50 % können durch Mittel aus dem „Bildungs- und Teilhabe-Paket“ abgedeckt werden. Auf diese Weise werden im Moment 33 Kinder mit 100% Gebührenbefreiung unterstützt.

Für einkommensschwache Familien, die knapp über der Bemessungsgrenze für Ermäßigungen liegen, werden nach Abstimmung mit den Grundschulleitungen die Gebühren aus einem Stipendienfond bezahlt, den der Förderverein der Musikschule auffüllt und verwaltet.

 

„JeKi“ in der Paul-Maar-Schule bildet im Hildener Programm eine Ausnahme. Dort wird der Unterricht zwar von der Musikschule organisiert, jedoch absolut frei von Zuschüssen durchgeführt. Die Kosten werden vom Kreis Mettmann als Träger getragen.

 

Übersicht und Prognose der Schülerzahlen für JeKi / Schuljahr:

 

2008/09

2009/10

2010/11

2011/12

2012/13

2013/14

2014/15

JeKi 1. Jahr

74

221

322

372

412

446

446

JeKi 2. Jahr

0

69

143

240

230

293

299

Orchester

Kunterbunt

0

0

 60

80

105

115

145

 

 

 

 

 

 

Landesförderung – nicht für alle Schulen

Durch das Einfrieren der Förderbedingungen auf den Stand vor der Landtagswahl 2011 sind in Hilden ungleiche Zugangschancen für die Schülerinnen und Schüler von drei Grundschulen entstanden, die erst nach der Landtagswahl in das Programm eingestiegen sind. Die Astrid-Lindgren-, Wilhelm-Busch-, Elbsee-, Kalstert- und Adolf-Kolping-Schule sowie die GGS Schulstraße erhalten wie schon 2010 die JeKi-Landesförderung. Die Ferdinand-Lieven-,  Wilhelm-Hüls- und die Adolf-Reichwein-Schule erhalten keine Förderung und die Schülerinnen und Schüler dieser Schulen müssten eigentlich für das 1. JeKi-Jahr 15 € monatlich zahlen. Die JeKi 2-Schülerinnen und Schüler dieser Schulen müssten eigentlich ohne Förderung 25 € (mit Förderung 20 €) monatlich zahlen. Bis 2015  hat das Land NRW „JeKi in Hilden“ mit 255.479 € gefördert.

 

Beseitigung der ungleichen Voraussetzungen für Hildener Grundschüler

Das Programm „JeKi“ in Hilden ist eingerichtet worden, um allen Hildener Kindern gleiche Bildungschancen zu bieten und dies besonders im kreativen und emotionalen Bereich, der durch die Musik angesprochen wird. Hierbei werden wichtige Schlüsselkompetenzen für unsere heutige und zukünftige Gesellschaft vermittelt. Leider ist jetzt durch die Förderbedingungen des Landes NRW eine Situation entstanden, die nicht allen Kindern die gleichen Zugangsvoraussetzungen bietet. Sechs Grundschulen werden vom Land gefördert und drei Grundschulen nicht, weil sie nach 2010 in das Programm eingestiegen sind. Im vergangenen Schuljahr wurden die ungleichen Voraussetzungen für die Kinder durch den Verzicht der Stadt Hilden auf die Entgelte an den drei nicht landesgeförderten Schulen aufgehoben.

 

Konsequenter Weise soll diese Vorgehensweise auch für das laufende Jahr sowie für 2014 und 2015 fortgesetzt werden. Durch ein Herabsetzen der Erträge für „JeKi in Hilden“ werden diese fehlenden Erträge im Haushaltsplan 2014 berücksichtigt, damit allen Kindern in Hilden die gleichen Bildungschancen ermöglicht werden können.

 

Finanzierungsübersicht Stand November 2013:

Unterricht/

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

Zwischen-
stand

Personal

HH-Jahr

2.667

16.733

57.694

82.772

111.756

131.352

127.900

124.856

655.730

Einnahmen:

 

TN-Gebühr

6.225

16.395

24.864

65.517

71.765

59.614

83.883

106.565

434.828

Landesmittel

0

6.416

30.315

43.375

55.897

54.933

44.978

19.565

255.479

Erstattungen

 

 

 

 

0

2.000

2.000

2.000

6.000

Summen:

6.225

22.811

55.179

108.892

127.662

116.547

130.861

128.130

696.307

 

 

Ergebnis:

3.558

6.078

-2.515

26.120

15.906

-14.805

2.961

3.274

40.577

Instrumente/

 

 

 

 

 

 

 

 

Sozialfond:

966

1.022

1.066

1.100

1.100

1.100

6.354

Städt. Mittel

2.500

14.996

8.666

7.389

0

15.251

2.000

7.000

57.802

Schulen

4.500

936

0

1.300

0

0

0

0

6.736

Fö.Vereine

Sponsoren

10.670

19.020

9.720

2.000

9.779

1.500

4.000

0

56.689

Stiftung

0

5.000

10.000

15.000

15.000

12.500

6.000

0

63.500

Gesamt

17.670

39.952

29.352

26.711

25.845

30.351

13.100

8.100

191.081

(Die kursiv gedruckten Zahlen sind Prognosen.)

 

Fazit:

- Es ist erfolgreich gelungen, „JeKi“ wie geplant umzusetzen. Wie in kaum einer anderen „JeKi“-Stadt sind in Hilden tatsächlich alle Erstklässler dabei und lernen somit die Welt der Musik kennen. Also quantitativ mit 100% ein voller Erfolg für „JeKi-1“. Ebenfalls einen Spitzenwert erlangen die Anmeldezahlen für „JeKi-2. Mit über 70% Anmeldungen für den Instrumentalunterricht im 2. Schuljahr erreicht Hilden einen Höchstwert im Vergleich zu anderen Kommunen.

 

- Nicht nur quantitativ sondern auch qualitativ ist dieses Breitenmusikalisierungsprogramm ein großer Erfolg. Die beteiligten Schülerinnen und Schüler sind begeistert dabei. Sie werden dazu von ihren Grundschulen mit großem Engagement unterstützt. Eine bemerkenswerte Quote von 60% machen in der Musikschule nach Abschluss von „JeKi-2“ weiter. Die Schulen und Eltern sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis und stolz auf das Musizieren ihrer Kinder, nicht zuletzt in den vielen JeKi-Orchestern.

 

- Auch hinsichtlich der Finanzierung liegt das Ergebnis mehr als im Plan. Die Finanzierung der Unterrichte war dort mit plus/minus Null kalkuliert worden und weist nach derzeitigem Ergebnis ein Plus von 40.577 € aus. Die Ausstattung der Schulen und Unterrichte mit ausreichend Instrumenten konnte dank einer Spendensumme von über 56.000 € auch an den Doppelstandorten der Verbundschulen voll und ganz erfolgen. Dabei liegen die Ausgaben von rd. 121.000 € unter der kalkulierten Summe von 123.500 €. Bemerkenswert ist die Solidarität, mit der diese Bildungsoffensive von so vielen Seiten - von der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert, vom Lions-Hilfswerk und vom Rotary-Club Hilden-Haan sowie diversen privaten Sponsoren - immer noch unterstützt wird.

 

- Vor dem Hintergrund dieser äußerst erfolgreichen Bilanz war es konsequent und richtig, den Ertragsausfall durch die drei nicht vom Land geförderten Schulen über den städtischen Etat abzudecken. Hierdurch wurde die durch das Land entstandene Ungleichbehandlung Hildener Schüler aufgehoben und für alle gleiche Chancen und Bedingungen zur die Teilnahme an „JeKi in Hilden“ geschaffen.

 

Den großen Erfolg des Programms feiern wir in diesem Jahr gemeinsam mit allen beteiligten Grund- und Förderschulen: Am 9. Dezember werden sich alle JeKi-2-Kinder und die sieben Orchester Kunterbunt in einer Großveranstaltung - „JeKi Hilden - Das sind wir!“ - gemeinsam mit den drei großen Orchestern der Musikschule sowie der Dozenten-Band in der Stadthalle dem Hildener Publikum präsentieren.

 

 

 

 

Horst Thiele

 

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

040501

Betreiben einer städt.

Musikschule

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

 (hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Siehe Erläuterungen.

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 

 


 Personelle Auswirkungen: nein

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent