Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 258/VEP Nr. 16
Durchführungsvertrag: Wechsel des Vorhabenträgers
Vorlage
WP 09-14 SV 60/069
Aktenzeichen
IV/60.1 - Ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat stimmt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss dem Wechsel des Vorhabenträgers bei der Durchführung des Vorhaben - und Erschließungsplanes Nr. 16 von der Fa. Logo Bau – Regie GmbH, Düsseldorf auf die Fa. Nöcker Grundbesitz GmbH & Co. KG, Haan

Gem. § 12 Abs. 5 Baugesetzbuch zu.

Gleichzeitig stimmt er dem Abschluss des als Anlage 1 beigefügten Nachtragvertrages zum Durchführungsvertrag vom 15.02.2012/22.03.2012 zu.

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen“


Erläuterungen und Begründungen:

Das Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.  258 (VEP Nr. 16) wurde mit dem Aufstellungsbeschluß des Stadtentwicklungsausschusses am 02.02.2011 begonnen.

Betroffen waren die Flurstücke 95, 98, 923, 926, 928, 929, 930, 931 der Flur 58 in der Gemarkung Hilden. Die Flurstücke liegen hinter dem Haus auf der Bech an der Schwanenstraße entlang der Itter.

 

Mit dem Bebauungsplanverfahren (parallel lief auch die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes) wurde das Ziel verfolgt, die v.g. Flurstücke der Bebauung zuzuführen.

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 29.02.2012 sowie in der Sitzung des Rates

am 21.03.2012 wurde dem Durchführungsvertrag zugestimmt und der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 258 gefasst.

 

Partner war während des gesamten Verfahrens die Fa. Logo Bau - Regie -, Düsseldorf - Geschäftsführung: Frau Dipl. Ing. Nicole Schuba.

Mit ihr wurde auch der Durchführungsvertrag abgeschlossen.

 

 

Im Laufe der Vertragsabwicklung wurde dem Vertragspartner die Vorlagefrist für die Baugenehmigungsanträge verlängert, da die Planungsarbeiten für einen potentiellen Erwerber von mehr als

50 % der geplanten Wohneinheiten die Einhaltung der ursprünglichen Frist nicht zuließ.

 

Mitte August 2013 wurde nun bekannt, dass die Fa. Logo Bau – Regie aufgrund nichtvorhergesehener Vermarktungsschwierigkeiten einen Wechsel in der Vorhabenträgerschaft anstrebt.

 

Mit Schreiben vom 29.08.2013 erklärt sie den Rücktritt vom Durchführungsvertrag und bittet die Fa. Nöcker Grundbesitz GmbH & Co. KG aus Haan als Nachfolgerin zu akzeptieren..

Diese hat ihrer Bereitschaft zur Übernahme der Vorhabenträgerschaft erklärt.

 

Gegen einen Wechsel des Vorhabenträgers hat die Verwaltung keine Einwendungen.

Sie legt deshalb einen Vertragsentwurf zur Zustimmung vor, der die Übernahmemodalitäten regelt.

So berechnet sich die Fertigstellungsfrist des Vorhabens ab dem Datum der letzten Unterschrift unter den Nachtrag, d.h. die Frist wird bis Oktober 2017 laufen.

 

 

H. Thiele