Betreff
Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet von Hilden für den öffentlichen Verkehr:
Giesenheide - westlicher Neubauabschnitt
Vorlage
WP 09-14 SV 61/214
Aktenzeichen
IV/61-6123 12 142
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss wie folgt:

 

Folgende Straße in der Stadt Hilden wird gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028 ff.) in der z. Z. gültigen Fassung

 

-   als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NW) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

 

Lfd. Nr.

 

Straße

 

von - bis

 

Gemarkung Hilden

 

Flur

 

Flurstück

 

 

 

Giesenheide

 

Westlicher Neubaubereich ab Kosenberg

 

25

 

181, 126, 208, 205, 206

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Der westliche Abschnitt der Straße „Giesenheide“ (von dem Weg Kosenberg bis östlich des Hühnergrabens) wird nach ihrer Ab- und Übernahme durch die Stadt Hilden dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße erstmalig gewidmet und hiermit öffentlich-rechtlich in die Straßenbaulast der Stadt übertragen.
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 232, 1. Änderung verbleibt die Brücke über den Hühnergraben inkl. der Verkehrsflächen als private Erschließung der Grundstücke nordwestlich des Hühnergrabens im Privateigentum und wird nicht gewidmet.

 

 

 

gez.

H. Thiele