Beschlussvorschlag:
-entfällt-
Erläuterungen und Begründungen:
I. Mandatsverzicht
I.1 Mandatsverzicht Jürgen
Spelter
Der mit der Wahl am 30. August 2009 in den
Rat gewählte Bewerber der CDU, Herr Jürgen Spelter, Diesterwegstraße 8, 40723
Hilden, hat mir als Wahlleiter für die Kommunalwahl in Hilden, entsprechend den
Regelungen des § 38 KWahlG, am 10. Juli 2013 mit Wirkung zum 31. Juli 2013
wirksam seinen Verzicht auf den Sitz im Rat der Stadt zur Niederschrift
erklärt.
Damit ist der Verzicht wirksam geworden.
Der Verzicht kann nicht widerrufen werden.
I.2 Mandatsverzicht Lothar
Kaltenborn
Der mit der Wahl am 30. August 2009 in den
Rat gewählte Bewerber der Partei CDU, Herr Lothar Kaltenborn, Hoffeldstr. 21,
Hilden, hat mir als Wahlleiter für die Kommunalwahl in Hilden, entsprechend den
Regelungen des § 38 KWahlG, am 16. August 2013 Â
mit Wirkung zum 31. August 2013 wirksam seinen Verzicht auf den Sitz im
Rat der Stadt zur Niederschrift erklärt.
     Damit
ist der Verzicht wirksam geworden.
     Der
Verzicht kann nicht widerrufen werden.
II. Ersatzbestimmung
Die Ersatzbestimmung für ein Ratsmitglied,
das während einer Wahlperiode aus dem Rat ausscheidet, regelt sich nach § 45
KWahlG NW und § 69 KWahlO.
II.1
Ersatzbestimmung Jürgen Spelter
Der Bewerber, Herr Jürgen Spelter, ist auf
Grund des Kommunalwahlergebnisses vom 30. August 2009 in den Rat berufen
worden. Da für ihn und seinen Wahlbezirk nicht ausdrücklich eine Ersatzperson
benannt worden ist, bestimmt sich die Nachfolge aus der Reihenfolge der Reserveliste
der CDU (§ 45 KWahlG).
Gleichzeitig bleiben von der Reserveliste
diejenigen Bewerber und Bewerberinnen außer Betracht, die aus der Partei, für
die sie bei der Wahl aufgestellt waren, ausgeschieden oder in der gem. § 38
KWahlG vorgeschriebenen Form auf ihre Anwartschaft verzichtet haben, oder gem.
§ 39 KwahlG die Vorausset-zungen für die Wählbarkeit nachträglich entfallen
sind.
Die Reihenfolge der Reserveliste der Partei
CDU sieht als nächsten Bewerber/in vor:
10.
Susanne Brandenburg, geb. 1966
Entsprechend den gesetzlichen Regelungen
wurde Frau Brandenburg gebeten, eine Erklärung zur Annahme der Wahl abzugeben.
Am 17. Juli erklärte sie vor dem Beauftrageten des Wahlleiters schriftlich,
dass sie auf die Annahme des Mandates verzichtet.
Nach der Reihenfolge der Reserveliste kommt
für die Nachfolge danach in Betracht:
11.
Herr Alexander Büttner, geb. 1978
Herr Büttner ist zwischenzeitlich aus Hilden
verzogen, damit sind die Voraussetzungen für seine Wählbarkeit entfallen.
Dementsprechend kommen in Betracht:
12.
Herr Heinz-Georg Wingartz, geb.1950
sowie
14.
Herr Peter Hancke, geb.1945
Ausweislich der Bescheinigung des
CDU-Stadtverbandes sind beide Bewerber aus der CDU ausgeschieden.
 
Der nächste Bewerber auf der Reserveliste
der CDU ist:
17.
Wolfgang Greve-Tegeler
                 Meide
63
                 40723
Hilden
                 geb.
1942
Die Annahme-Erklärung liegt vor.
II.1
Ersatzbestimmung Lothar Kaltenborn
Der Bewerber, Herr Lothar Kaltenborn, ist
auf Grund des Kommunalwahlergebnisses vom 30. August 2009 in den Rat berufen
worden. Da für ihn und seinen Wahlbezirk nicht ausdrücklich eine Ersatzperson
benannt worden ist, bestimmt sich die Nachfolge aus der Reihenfolge der Reserveliste
der Partei CDU (§ 45 KWahlG).
Gleichzeitig bleiben von der Reserveliste
diejenigen Bewerber und Bewerberinnen außer Betracht, die aus der Partei, für
die sie bei der Wahl aufgestellt waren, ausgeschieden oder in der gem. § 38
KWahlG vorgeschriebenen Form auf ihre Anwartschaft verzichtet haben, oder gem.
§ 39 KwahlG die VoraussetÂzungen für die Wählbarkeit nachträglich entfallen
sind.
Nach der Reihenfolge der Reserveliste kommt
als nächster Bewerber in Betracht:
20. Patrick Strösser, geb. 1973
Ausweislich der Bestätigung des
Ortsverbandes ist Herr Strösser zwischenzeitlich aus der Partei ausgeschieden.Â
Nach der Reihenfolge der Reserveliste kommt
daher als nächster Bewerber in Betracht:
21. Fred-Harry Frenzel
      Schalbruch 133
      40721 Hilden
      Geb. 1949
Die Annahme-Erklärung liegt vor.
II. Einführung und Verpflichtung
Nach § 67 Abs. 3 GO NW werden die
Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel hat nach der
Verwaltungsvorschrift zu § 32 Abs. 3 der GO (altes Recht) folgenden Wortlaut:
“Ich verpflichte mich, dass ich meine
Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die
Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle
der Gemeinde erfüllen werde.â€
gez.
Horst Thiele