Betreff
Einführung und Verpflichtung der neuen Ratsmitglieder Wolfgang Greve-Tegeler und Fred-Harry-Frenzel für die durch Verzicht ausgeschiedenen Ratsmitglieder Jürgen Spelter und Lothar Kaltenborn
Vorlage
WP 09-14 SV 01/109
Aktenzeichen
01-Sch
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-entfällt-


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

I. Mandatsverzicht

 

I.1 Mandatsverzicht Jürgen Spelter

 

Der mit der Wahl am 30. August 2009 in den Rat gewählte Bewerber der CDU, Herr Jürgen Spelter, Diesterwegstraße 8, 40723 Hilden, hat mir als Wahlleiter für die Kommunalwahl in Hilden, entsprechend den Regelungen des § 38 KWahlG, am 10. Juli 2013 mit Wirkung zum 31. Juli 2013 wirksam seinen Verzicht auf den Sitz im Rat der Stadt zur Niederschrift erklärt.

Damit ist der Verzicht wirksam geworden.

Der Verzicht kann nicht widerrufen werden.

 

I.2 Mandatsverzicht Lothar Kaltenborn

 

Der mit der Wahl am 30. August 2009 in den Rat gewählte Bewerber der Partei CDU, Herr Lothar Kaltenborn, Hoffeldstr. 21, Hilden, hat mir als Wahlleiter für die Kommunalwahl in Hilden, entsprechend den Regelungen des § 38 KWahlG, am 16. August 2013   mit Wirkung zum 31. August 2013 wirksam seinen Verzicht auf den Sitz im Rat der Stadt zur Niederschrift erklärt.

      Damit ist der Verzicht wirksam geworden.

      Der Verzicht kann nicht widerrufen werden.

 

 

II. Ersatzbestimmung

 

Die Ersatzbestimmung für ein Ratsmitglied, das während einer Wahlperiode aus dem Rat ausscheidet, regelt sich nach § 45 KWahlG NW und § 69 KWahlO.

 

II.1 Ersatzbestimmung Jürgen Spelter

 

Der Bewerber, Herr Jürgen Spelter, ist auf Grund des Kommunalwahlergebnisses vom 30. August 2009 in den Rat berufen worden. Da für ihn und seinen Wahlbezirk nicht ausdrücklich eine Ersatzperson benannt worden ist, bestimmt sich die Nachfolge aus der Reihenfolge der Reserveliste der CDU (§ 45 KWahlG).

 

Gleichzeitig bleiben von der Reserveliste diejenigen Bewerber und Bewerberinnen außer Betracht, die aus der Partei, für die sie bei der Wahl aufgestellt waren, ausgeschieden oder in der gem. § 38 KWahlG vorgeschriebenen Form auf ihre Anwartschaft verzichtet haben, oder gem. § 39 KwahlG die Vorausset-zungen für die Wählbarkeit nachträglich entfallen sind.

 

Die Reihenfolge der Reserveliste der Partei CDU sieht als nächsten Bewerber/in vor:

 

10. Susanne Brandenburg, geb. 1966

 

Entsprechend den gesetzlichen Regelungen wurde Frau Brandenburg gebeten, eine Erklärung zur Annahme der Wahl abzugeben. Am 17. Juli erklärte sie vor dem Beauftrageten des Wahlleiters schriftlich, dass sie auf die Annahme des Mandates verzichtet.

 

Nach der Reihenfolge der Reserveliste kommt für die Nachfolge danach in Betracht:

 

11. Herr Alexander Büttner, geb. 1978

 

Herr Büttner ist zwischenzeitlich aus Hilden verzogen, damit sind die Voraussetzungen für seine Wählbarkeit entfallen.

 

 

Dementsprechend kommen in Betracht:

 

12. Herr Heinz-Georg Wingartz, geb.1950

 

sowie

 

14. Herr Peter Hancke, geb.1945

 

Ausweislich der Bescheinigung des CDU-Stadtverbandes sind beide Bewerber aus der CDU ausgeschieden.

 

 

Der nächste Bewerber auf der Reserveliste der CDU ist:

 

17. Wolfgang Greve-Tegeler

                   Meide 63

                   40723 Hilden

                   geb. 1942

 

 

Die Annahme-Erklärung liegt vor.

 

 

 

 

II.1 Ersatzbestimmung Lothar Kaltenborn

 

Der Bewerber, Herr Lothar Kaltenborn, ist auf Grund des Kommunalwahlergebnisses vom 30. August 2009 in den Rat berufen worden. Da für ihn und seinen Wahlbezirk nicht ausdrücklich eine Ersatzperson benannt worden ist, bestimmt sich die Nachfolge aus der Reihenfolge der Reserveliste der Partei CDU (§ 45 KWahlG).

 

Gleichzeitig bleiben von der Reserveliste diejenigen Bewerber und Bewerberinnen außer Betracht, die aus der Partei, für die sie bei der Wahl aufgestellt waren, ausgeschieden oder in der gem. § 38 KWahlG vorgeschriebenen Form auf ihre Anwartschaft verzichtet haben, oder gem. § 39 KwahlG die Vorausset­zungen für die Wählbarkeit nachträglich entfallen sind.

 

Nach der Reihenfolge der Reserveliste kommt als nächster Bewerber in Betracht:

 

20.  Patrick Strösser, geb. 1973

 

Ausweislich der Bestätigung des Ortsverbandes ist Herr Strösser zwischenzeitlich aus der Partei ausgeschieden. 

 

Nach der Reihenfolge der Reserveliste kommt daher als nächster Bewerber in Betracht:

 

21.  Fred-Harry Frenzel

       Schalbruch 133

       40721 Hilden

       Geb. 1949

 

Die Annahme-Erklärung liegt vor.

 

 

II. Einführung und Verpflichtung

 

Nach § 67 Abs. 3 GO NW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel hat nach der Verwaltungsvorschrift zu § 32 Abs. 3 der GO (altes Recht) folgenden Wortlaut:

 

“Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.”

 

 

gez.

Horst Thiele