Beschlussvorschlag:
Stadtentwicklungsausschuss
„ Der
Stadtentwicklungsausschuss lehnt die Anregung nach §24GO und damit die Einrichtung
eines zusätzlichen Parkplatzes entlang der Garage bei Azaleenweg Haus Nr. 29 ab.“
Haupt- und
Finanzausschuss
„Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss zur
Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Eine Anwohnerin
des Azaleenwegs bittet mit Ihrer Anregung um die Einrichtung zusätzlicher Stellplätze
auf der Straße (siehe Anlage 1). Zum
besseren Verständnis der Sachlage wird nachfolgend die bisherige Bearbeitung
dargestellt.
Die Antragstellerin  hat erstmalig im Februar dieses Jahres telefonisch dem Tiefbauamt ihr Anliegen, zusätzliche Parkflächen auf dem Azaleenweg betreffend, vorgetragen.
Eine Prüfung der zwingenden Fahrgassenanforderungen  der Feuerwehr und der Müllabfuhr (siehe Anlage 2 –Lageplan-) führte zu dem Ergebnis, dass theoretisch nur an einer Stelle, nämlich unmittelbar entlang der Garage an Haus Nr. 29 hinter der kleinen kreisrunden Straßenbaumscheibe (siehe Anlage 3  – Luftbild-) ein einzelner Parkstand denkbar wäre.
Dies wurde der Antragstellerin telefonisch mitgeteilt. Mit dem Wissen, dass es unter Nachbarn allzu oft unterschiedliche Meinung geben könnte, wurde dann die  Antragstellerin telefonisch gebeten, sie möge über den zusätzlichen Parkstand mit den direkten Nachbarn sprechen, da dies zur Konfliktvermeidung hilfreich wäre. Dies wurde auch bereitwillig zugesagt.
Es haben sich Anwohner aus dem Hause Azaleenweg 29, das über die östliche Spitze der Straße angefahren wird, mit der schriftlichen Begründung bei der Verwaltung gegen den Parkstand ausgesprochen:
„Die Zufahrt zu unserem Grundstück ist aufgrund der Anpflanzung eines Baumes durch Umfahren dieses Pflanzbereichs schon immer beschwerlich. Die rechte Zufahrt ist häufig durch Paketdienste, Besucher-Kfz, Entsorgungsunternehmen, Post etc. verstellt, so dass ein zwangsläufiges Ausweichen auf die andere Zufahrt unbedingt erforderlich ist. Mit Schaffung einer weiteren Parkfläche an dieser Stelle ist für uns eine ungehinderte Durchfahrt nicht mehr gewährleistet, schon gar nicht in Notfällen.“
Bei den Ortsbesichtigungen im Laufe der Jahre konnte nicht erkannt werden, wie häufig die Behinderungen bei der Durchfahrt zum Grundstück 29 und 31 sind.
Nach telefonischer Mitteilung an die Antragstellerin, dass aufgrund fehlenden Einvernehmens der Parkstand nicht eingerichtet wird, hat diese mit Schreiben vom 31.05.2013 (siehe Anlage 4 ) ihr Anliegen erneut vorgetragen. Das ablehnende Antwortschreiben der Verwaltung hierzu ist als Anlage 5 beigefügt.
Falls beschlossen wird, einen zusätzlichen Parkstand zu kennzeichnen, so kann dies entweder durch einen optisch besseren Pflasteraustausch (ca. 450 €) oder die weniger schöne Fahrbahnmarkierung (80 €) erreicht werden.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
12010 |
Verkehrsflächen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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6611000020 |
Verkehrsflächen |
521151 |
Unterhaltung |
ggf.  450,- |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja  (hier
ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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