Betreff
Anregung gemäß § 24 GO NW hier: Schaffung eines zusätzlichen Parkstands am Azaleenweg 29
Vorlage
WP 09-14 SV 66/151
Aktenzeichen
WP 09-14 SV 66/151
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Stadtentwicklungsausschuss

„ Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die Anregung nach §24GO und damit die Einrichtung eines zusätzlichen Parkplatzes entlang der Garage bei Azaleenweg Haus Nr. 29 ab.“

 

 

 

Haupt- und Finanzausschuss

„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis.“


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Eine Anwohnerin des Azaleenwegs bittet mit Ihrer Anregung um die Einrichtung zusätzlicher Stellplätze auf der Straße (siehe  Anlage 1). Zum besseren Verständnis der Sachlage wird nachfolgend die bisherige Bearbeitung dargestellt.

 

Die Antragstellerin  hat erstmalig im Februar dieses Jahres telefonisch dem Tiefbauamt ihr Anliegen, zusätzliche Parkflächen auf dem Azaleenweg betreffend, vorgetragen.

 

Eine Prüfung der zwingenden Fahrgassenanforderungen  der Feuerwehr und der Müllabfuhr (siehe Anlage 2 –Lageplan-) führte zu dem Ergebnis, dass theoretisch nur an einer Stelle, nämlich unmittelbar entlang der Garage an Haus Nr. 29 hinter der kleinen kreisrunden Straßenbaumscheibe (siehe Anlage 3  – Luftbild-) ein einzelner Parkstand denkbar wäre.

 

Dies wurde der Antragstellerin telefonisch mitgeteilt. Mit dem Wissen, dass es unter Nachbarn allzu oft unterschiedliche Meinung geben könnte, wurde dann die  Antragstellerin telefonisch gebeten, sie möge über den zusätzlichen Parkstand mit den direkten  Nachbarn sprechen, da dies zur Konfliktvermeidung hilfreich wäre. Dies wurde auch bereitwillig zugesagt.

 

Es haben sich  Anwohner  aus dem Hause Azaleenweg 29, das über die östliche Spitze der Straße angefahren wird, mit der schriftlichen  Begründung bei der Verwaltung gegen den Parkstand ausgesprochen:

„Die Zufahrt zu unserem Grundstück ist aufgrund der Anpflanzung eines Baumes durch Umfahren dieses Pflanzbereichs schon immer beschwerlich. Die rechte Zufahrt ist häufig durch Paketdienste, Besucher-Kfz, Entsorgungsunternehmen, Post etc. verstellt, so dass ein zwangsläufiges Ausweichen auf die andere Zufahrt unbedingt erforderlich ist. Mit Schaffung einer weiteren Parkfläche an dieser Stelle ist für uns eine ungehinderte Durchfahrt nicht mehr gewährleistet, schon gar nicht in Notfällen.“

Bei den Ortsbesichtigungen  im Laufe der Jahre konnte nicht erkannt werden, wie häufig die Behinderungen bei der Durchfahrt zum Grundstück 29 und 31 sind.

 

Nach telefonischer Mitteilung an die  Antragstellerin, dass aufgrund fehlenden Einvernehmens der Parkstand nicht eingerichtet wird, hat diese mit Schreiben vom 31.05.2013 (siehe Anlage 4 ) ihr Anliegen erneut vorgetragen. Das ablehnende Antwortschreiben der Verwaltung hierzu ist als Anlage 5 beigefügt.

 

Falls beschlossen wird, einen zusätzlichen Parkstand zu kennzeichnen, so kann dies entweder durch  einen optisch besseren Pflasteraustausch (ca. 450 €) oder die weniger schöne Fahrbahnmarkierung (80 €) erreicht werden.

 

 

 

 

 

Horst Thiele

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

12010

Verkehrsflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

6611000020

Verkehrsflächen

521151

Unterhaltung

ggf.   450,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 (hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete