Betreff
Anregung gemäß § 24 GO NW
Aufstellung von bepflanzten Kübeln zur Verkehrsberuhigung auf der Overbergstraße
Vorlage
WP 09-14 SV 66/150
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Stadtentwicklungsaussschuss

„Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die Bürgeranregung nach § 24 GO zur Aufstellung von Pflanzkübeln zur Verkehrsberuhigung  ab, da dies nicht den gewünschten Erfolg verspricht.

Stattdessen  wird der Einbau  von fahrdynamisch wirksamen Schwellen an 3 Stellen im verkehrsberuhigten Abschnitt der Overbergstraße beschlossen.“

 

 

Haupt- und Finanzausschuss

„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis vom Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss.“


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Datum vom 24.07.2013 haben 3 Familien, wohnhaft am westlichen Abschnitt der  Overbergstraße den Antrag gestellt, durch  eine Versatzbildung mittels  Pflanzkübel im Zuge des Verkehrsberuhigten Bereichs den Autofahrer zu angepasster Geschwindigkeit zu veranlassen.  Der Antrag, der als Anlage 1 beigefügt ist, wird laut Unterschriftenliste von 47 Anwohnern unterstützt.

 

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn sich Anlieger mit der Verkehrssicherheit an Ihrer Straße beschäftigen und hier ggfls. auch konkrete Vorschläge machen. Außergewöhnlich positiv ist dann sicher auch noch, wenn sich die Anlieger finanziell beteiligen wollen. Es ist dann Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde eine rechtliche und fachliche Prüfung dahingehend vorzunehmen, ob die Anregung straßenrechtlich möglich ist und das gewünschte Ziel fachlich erreicht werden kann.

 

Dies vorausschickend ergibt sich folgende Situation:

 

Aus Sicht des Fachamtes  haben die beiden Anfang 2012 auf Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses markierten  „Schein“-Schwellen  tatsächlich zu keiner erkennbaren Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten geführt.

Es werden vermutlich hier noch annähernd gleiche Geschwindigkeiten gefahren wie  sie in 2011  gemessen und in der SV 66/072  mit  von 29 bis 31 km/h genannt wurden.

 

Die Bildung von Fahrbahnversätzen, hier durch Blumenkübel, gilt allgemein als Mittel der Verkehrsberuhigung. Insofern wäre der Vorschlag der Anlieger grundsätzlich denkbar. Allerdings sind sie nur dann fahrdynamisch wirksam, wenn ihre Tiefe der Fahrgassenbreite entspricht oder sie übertrifft. Bei einer Fahrgassenbreite von 4,0 m auf der knapp 6 m breiten Overbergstraße ist aber durch solche Einbauten kaum eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung zu erwarten.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass die Overbergstraße im problematischen Abschnitt schnurgerade ist und nur wenig Verkehr herrscht. Autofahrer würden daher trotz Blumenkübeln letztlich eine behinderungsfreie Fahrbahn vorfinden, welche auch weiter überhöhte Geschwindigkeiten ermöglicht.

 

Die  Unterhaltung der Blumenkübel selbst ist sehr aufwändig; aus diesem Grunde  versucht die Verwaltung seit einigen Jahren, die Anzahl der Blumenkübel sukzessive zu reduzieren. Selbst wenn die Anwohner sich bereit erklären, die Pflanzkübel zu beschaffen und zu bepflanzen, so ist damit nicht gewährleistet, dass auf Dauer  mit der wachsenden Bepflanzung auch die ausreichende Sicht auf ggf. spielende Kinder  bestehen bleibt.  

 

Eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung für den westlichen Abschnitt der Overbergstaße als verkehrsberuhigter Bereich  ist  nur erreichbar, wenn hier fahrdynamisch wirksame Schwellen / Aufpflasterungen eingebaut werden. Ein entsprechender Beschlussvorschlag wurde mit der SV 66/072 zum Bürgerantrag „Zusätzliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Overbergstraße „ gemacht:

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, an drei Standorten im Zuge des Verkehrsberuhigten Bereichs fahrdynamisch wirksame Schwellen zu montieren.

Standort 1  (östlich Tiefgaragenausfahrt Overbergstraße 14-18) und Standort 2  (nahe Overberstraße 20) sind die Stellen, wo das Pflaster  bereits leicht erhöht ist. Standort 3 befindet sich etwa in Höhe Overbergstraße 33/35, ca. 17 m von der Kreuzung Bruchhauser Weg entfernt (siehe Lufbildskizze Anlage 3).

Es wird empfohlen, einen Fahrbahnschwellentyp zu verwenden, der bei einer Höhe von 75 mm  auf  900 mm noch eine Passiergeschwindigkeit von kleiner 15 - 20 km/h zulässt.

 

Die Kosten für eine haltbare Installation  der 3 Schwellen  belaufen sich auf  ca. 3.600 €.

Die hierfür erforderlichen Mittel stehen bei der Straßenunterhaltung  - Erhöhung der Verkehrssicherheit – in 2011 zur Verfügung.

 

Der Ausschuss ist dem damals nicht gefolgt, sondern hat die o.a. eine farbliche Markierung beschlossen.

 

Um dem gerechtfertigten Anliegen der Bewohner gerecht zu werden und ein eine wirklich erfolgversprechende Lösung zu verwirklichen, schlägt die Verwaltung die Umsetzung des o.a. Vorschlags vor.

 

 

Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

6611000020

Verkehrsflächen

521151

Unterhaltung

3.600

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete