Aufstellung von bepflanzten Kübeln zur Verkehrsberuhigung auf der Overbergstraße
Beschlussvorschlag:
Stadtentwicklungsaussschuss
„Der
Stadtentwicklungsausschuss lehnt die Bürgeranregung nach § 24 GO zur Aufstellung
von Pflanzkübeln zur VerkehrsberuhigungÂ
ab, da dies nicht den gewünschten Erfolg verspricht.
Stattdessen wird der Einbau  von fahrdynamisch wirksamen Schwellen an 3
Stellen im verkehrsberuhigten Abschnitt der Overbergstraße beschlossen.“
Haupt- und
Finanzausschuss
„Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt Kenntnis vom Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss.“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Datum vom 24.07.2013 haben 3 Familien, wohnhaft am westlichen Abschnitt der Overbergstraße den Antrag gestellt, durch eine Versatzbildung mittels Pflanzkübel im Zuge des Verkehrsberuhigten Bereichs den Autofahrer zu angepasster Geschwindigkeit zu veranlassen. Der Antrag, der als Anlage 1 beigefügt ist, wird laut Unterschriftenliste von 47 Anwohnern unterstützt.
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn sich Anlieger mit der Verkehrssicherheit an Ihrer Straße beschäftigen und hier ggfls. auch konkrete Vorschläge machen. Außergewöhnlich positiv ist dann sicher auch noch, wenn sich die Anlieger finanziell beteiligen wollen. Es ist dann Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde eine rechtliche und fachliche Prüfung dahingehend vorzunehmen, ob die Anregung straßenrechtlich möglich ist und das gewünschte Ziel fachlich erreicht werden kann.
Dies vorausschickend ergibt sich folgende Situation:
Aus Sicht des Fachamtes haben die beiden Anfang 2012 auf Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses markierten „Schein“-Schwellen tatsächlich zu keiner erkennbaren Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten geführt.
Es werden vermutlich hier noch annähernd gleiche Geschwindigkeiten gefahren wie sie in 2011 gemessen und in der SV 66/072 mit von 29 bis 31 km/h genannt wurden.
Die Bildung von Fahrbahnversätzen, hier durch Blumenkübel, gilt allgemein als Mittel der Verkehrsberuhigung. Insofern wäre der Vorschlag der Anlieger grundsätzlich denkbar. Allerdings sind sie nur dann fahrdynamisch wirksam, wenn ihre Tiefe der Fahrgassenbreite entspricht oder sie übertrifft. Bei einer Fahrgassenbreite von 4,0 m auf der knapp 6 m breiten Overbergstraße ist aber durch solche Einbauten kaum eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung zu erwarten.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Overbergstraße im problematischen Abschnitt schnurgerade ist und nur wenig Verkehr herrscht. Autofahrer würden daher trotz Blumenkübeln letztlich eine behinderungsfreie Fahrbahn vorfinden, welche auch weiter überhöhte Geschwindigkeiten ermöglicht.
Die Unterhaltung der Blumenkübel selbst ist sehr aufwändig; aus diesem Grunde versucht die Verwaltung seit einigen Jahren, die Anzahl der Blumenkübel sukzessive zu reduzieren. Selbst wenn die Anwohner sich bereit erklären, die Pflanzkübel zu beschaffen und zu bepflanzen, so ist damit nicht gewährleistet, dass auf Dauer mit der wachsenden Bepflanzung auch die ausreichende Sicht auf ggf. spielende Kinder bestehen bleibt. Â
Eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung für den westlichen Abschnitt der Overbergstaße als verkehrsberuhigter Bereich ist nur erreichbar, wenn hier fahrdynamisch wirksame Schwellen / Aufpflasterungen eingebaut werden. Ein entsprechender Beschlussvorschlag wurde mit der SV 66/072 zum Bürgerantrag „Zusätzliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Overbergstraße „ gemacht:
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, an drei Standorten im Zuge des
Verkehrsberuhigten Bereichs fahrdynamisch wirksame Schwellen zu montieren.
Standort 1 (östlich
Tiefgaragenausfahrt Overbergstraße 14-18) und Standort 2 (nahe Overberstraße 20) sind die Stellen, wo
das Pflaster bereits leicht erhöht ist.
Standort 3 befindet sich etwa in Höhe Overbergstraße 33/35, ca. 17 m von der
Kreuzung Bruchhauser Weg entfernt (siehe Lufbildskizze Anlage 3).
Es wird empfohlen, einen Fahrbahnschwellentyp zu verwenden, der bei
einer Höhe von 75 mm auf 900 mm noch eine Passiergeschwindigkeit von
kleiner 15 - 20 km/h zulässt.
Die Kosten für eine haltbare Installation der 3 Schwellen belaufen sich auf ca. 3.600 €.
Die hierfür erforderlichen Mittel stehen bei der Straßenunterhaltung - Erhöhung der Verkehrssicherheit – in 2011 zur Verfügung.
Der Ausschuss ist dem damals nicht gefolgt, sondern hat die o.a. eine farbliche Markierung beschlossen.
Um dem gerechtfertigten Anliegen der Bewohner gerecht zu werden und ein eine wirklich erfolgversprechende Lösung zu verwirklichen, schlägt die Verwaltung die Umsetzung des o.a. Vorschlags vor.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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6611000020 |
Verkehrsflächen |
521151 |
Unterhaltung |
3.600 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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