Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt folgendes.
Die Beleuchtung
der Erschließungsanlage „Am Kronengarten“ wurde dem Bauprogramm entsprechend
fertiggestellt.
Gemäß § 8 KAG NRW
wird der beitragsfähige Aufwand für die nachmalige Herstellung der Beleuchtung
ermittelt und abgerechnet.
Alle von der
Anlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung
der Stadt Hilden vom 30.06.2005 in der derzeit gültigen Fassung das
Abrechnungsgebiet.
Die nachmalige
Herstellung der Beleuchtung wurde im Dezember 2011 abgeschlossen.
Vorstehender
Beschluss sowie die der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke sind
öffentlich bekannt zu machen.“
H. Thiele
Erläuterungen und Begründungen:
In seiner Sitzung am 16.03.2011 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage „Am Kronengarten“.
Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen werden für derartige kommunale Investitionen Beiträge von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlage wirtschaftliche Vorteile geboten werden..
Da diese Voraussetzungen hinsichtlich der Teileinrichtung Beleuchtung, die im Dezember 2011 fertiggestellt wurde, erfüllt sind, beabsichtigt die Verwaltung nach Vorliegen des Beschlusses und dessen Veröffentlichung das Beitragsverfahren hinsichtlich des auf diese Teileinrichtung entfallenden Aufwandes durchzuführen.
H. Thiele