Betreff
Beschluss über die nachmalige Herstellung der Beleuchtung der Erschließungsanlage "Am Kronengarten" gemäß § 8 KAG NRW sowie Bildung eines Abrechnungsgebietes
Vorlage
WP 09-14 SV 60/062
Aktenzeichen
IV/60
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt folgendes.

 

Die Beleuchtung der Erschließungsanlage „Am Kronengarten“ wurde dem Bauprogramm entsprechend fertiggestellt.

 

Gemäß § 8 KAG NRW wird der beitragsfähige Aufwand für die nachmalige Herstellung der Beleuchtung ermittelt und abgerechnet.

 

Alle von der Anlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hilden vom 30.06.2005 in der derzeit gültigen Fassung das Abrechnungsgebiet.

 

Die nachmalige Herstellung der Beleuchtung wurde im Dezember 2011 abgeschlossen.

 

Vorstehender Beschluss sowie die der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke sind öffentlich bekannt zu machen.“

 

 

 

H. Thiele


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

In seiner Sitzung am 16.03.2011 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage „Am Kronengarten“.

 

Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen werden für derartige kommunale Investitionen Beiträge von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlage wirtschaftliche Vorteile geboten werden..

 

Da diese Voraussetzungen hinsichtlich der Teileinrichtung Beleuchtung, die im Dezember 2011 fertiggestellt wurde, erfüllt sind, beabsichtigt die Verwaltung nach Vorliegen des Beschlusses und dessen Veröffentlichung das Beitragsverfahren hinsichtlich des auf diese Teileinrichtung entfallenden Aufwandes durchzuführen.

 

 

 

H. Thiele