Betreff
Anregung gemäß § 24 GO NW
hier: Sperrung der Straße Am Steg
Vorlage
WP 09-14 SV 66/145
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt die Sperrung der Straße Am Steg durch Feuerwehrpfosten ab. Stattdessen beschließt er die Ausweisung der Straße als verkehrsberuhigter Bereich sowie den Einbau von bis zu 3 Asphaltkissen.“

 

 

 

 

 

 

Haupt- und Finanzausschuss

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Kenntnis.“


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Mit Datum vom 22.07.2013 hat  ein  Anwohner der Straße Am Steg  angeregt, die Straße  im Bereich der Einmündung in die Richrather Straße durch Feuerwehrpfosten abzubinden und sie somit zu einer für Fußgänger und Radfahrer durchlässige Sackgasse zu machen.  Die große Mehrheit der Anwohner hat sich  laut Schreiben  (4 Seiten), das als Anlage 1 beigefügt ist, dafür ausgesprochen..

 

Die  Straße am Steg ist ca. 110 m lang.  Sie hat nur eine Breite von bis maximal 4,45 m und somit kein Platz für Gehweg(e). Sie ist seit 1992 mit dem „Verbot der Einfahrt“ von der Richrather Straße aus als sog. „unechte Einbahnstraße“ gekennzeichnet.

 

Das Verkehrsaufkommen ist nach hiesiger Kenntnis nicht groß. Allerdings wird erst eine Verkehrserhebung nach den Sommerferien mit dem Radarmesssystem Aufschluss darüber geben, in welcher Größenordnung  die Verkehrsbelastung und die Fahrgeschwindigkeiten tatsächlich hier liegen. Die Ergebnisse werden aller Voraussicht zum Sitzungstermin vorliegen.

 

Eine Sperrung durch herausnehmbare Feuerwehrpfosten erhöht zweifelsohne die Verkehrssicherheit im Besonderen für den Fußgänger. In der Praxis beinhaltet sie erhebliche Einschränkungen für die Polizei, die Rettungsdienste, Anlieferung mit größeren Fahrzeugen  und die Entsorger für die Müll-, Papier-  und Biotonnen.

 

Für den vorgenannten Personenkreis beinhalten ein Öffnen der Sperrung und vor allem das „lästige“ Schließen der Sperrung einen zusätzlichen Aufwand. Es ist zu erwarten, dass dann aus Bequemlichkeit häufig auf das Schließen der Sperrpfosten verzichtet  wird.

 

Kraft ihres Amtes und Auftrags haben die Polizei, die Rettungsdienste und der städt. Bauhof Schlüsselgewalt über die abschließbaren Feuerwehrpfosten. Dieses Sonderrecht auch privaten Lieferanten, Paketdiensten, etc. für eine Schließung, die an vielen Stellen im Stadtgebiet im Einsatz ist,  zu übertragen, führt unweigerlich zu entsprechenden Missbrauch.

 

Laut Bauhof sollte die Sperrung in der Frostperiode ohnehin geöffnet sein, da grundsätzlich die Gefahr besteht, dass der Feuerwehrpfosten durch gefrierendes Wasser in der Bodenhülse festgefroren ist und sich nicht mehr öffnen lässt.

 

Aus Sicht des Tiefbauamtes sollte eine erhöhte Verkehrssicherheit für den Radfahrer und Fußgänger durch die Ausweisung der Straße  als „verkehrsberuhigter Bereich“  (asphaltierte Mischfläche) erreicht werden. Der Fahrzeugführer  sollte dann durch 2 bis max.  3  „Asphaltkissen“  zur Schrittgeschwindigkeit veranlasst werden.

 

 

 

 

 

Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

1201010

Straßenunterhaltung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1201010010

Verkehrsflächen

521151

 

2.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer