hier: Sperrung der Straße Am Steg
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
„Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und lehnt die Sperrung der Straße Am Steg durch Feuerwehrpfosten ab.
Stattdessen beschließt er die Ausweisung der Straße als verkehrsberuhigter
Bereich sowie den Einbau von bis zu 3 Asphaltkissen.“
Haupt- und
Finanzausschuss
„Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur
Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Datum vom 22.07.2013 hat  ein  Anwohner der Straße Am Steg angeregt, die Straße im Bereich der Einmündung in die Richrather Straße durch Feuerwehrpfosten abzubinden und sie somit zu einer für Fußgänger und Radfahrer durchlässige Sackgasse zu machen.  Die große Mehrheit der Anwohner hat sich laut Schreiben (4 Seiten), das als Anlage 1 beigefügt ist, dafür ausgesprochen..
Die Straße am Steg ist ca. 110 m lang. Sie hat nur eine Breite von bis maximal 4,45 m und somit kein Platz für Gehweg(e). Sie ist seit 1992 mit dem „Verbot der Einfahrt“ von der Richrather Straße aus als sog. „unechte Einbahnstraße“ gekennzeichnet.
Das Verkehrsaufkommen ist nach hiesiger Kenntnis nicht groß. Allerdings wird erst eine Verkehrserhebung nach den Sommerferien mit dem Radarmesssystem Aufschluss darüber geben, in welcher Größenordnung die Verkehrsbelastung und die Fahrgeschwindigkeiten tatsächlich hier liegen. Die Ergebnisse werden aller Voraussicht zum Sitzungstermin vorliegen.
Eine Sperrung durch herausnehmbare Feuerwehrpfosten erhöht zweifelsohne die Verkehrssicherheit im Besonderen für den Fußgänger. In der Praxis beinhaltet sie erhebliche Einschränkungen für die Polizei, die Rettungsdienste, Anlieferung mit größeren Fahrzeugen und die Entsorger für die Müll-, Papier- und Biotonnen.
Für den vorgenannten Personenkreis beinhalten ein Öffnen der Sperrung und vor allem das „lästige“ Schließen der Sperrung einen zusätzlichen Aufwand. Es ist zu erwarten, dass dann aus Bequemlichkeit häufig auf das Schließen der Sperrpfosten verzichtet wird.
Kraft ihres Amtes und Auftrags haben die Polizei, die Rettungsdienste und der städt. Bauhof Schlüsselgewalt über die abschließbaren Feuerwehrpfosten. Dieses Sonderrecht auch privaten Lieferanten, Paketdiensten, etc. für eine Schließung, die an vielen Stellen im Stadtgebiet im Einsatz ist, zu übertragen, führt unweigerlich zu entsprechenden Missbrauch.
Laut Bauhof sollte die Sperrung in der Frostperiode ohnehin geöffnet sein, da grundsätzlich die Gefahr besteht, dass der Feuerwehrpfosten durch gefrierendes Wasser in der Bodenhülse festgefroren ist und sich nicht mehr öffnen lässt.
Aus Sicht des Tiefbauamtes sollte eine erhöhte Verkehrssicherheit für den Radfahrer und Fußgänger durch die Ausweisung der Straße als „verkehrsberuhigter Bereich“ (asphaltierte Mischfläche) erreicht werden. Der Fahrzeugführer sollte dann durch 2 bis max. 3 „Asphaltkissen“ zur Schrittgeschwindigkeit veranlasst werden.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
1201010 |
Straßenunterhaltung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1201010010 |
Verkehrsflächen |
521151 |
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2.000 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer |
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