Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung
wird anheim gestellt.“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Datum vom 12.06.2013 hat die CDU-Fraktion der als Anlage 1 beigefügten Anfrage gestellt.
Da es hier einen anderweitigen Beschluss des Ausschusses gibt, ist hier eine Behandlung der Angelegenheit im Sinne eines Antrags erforderlich.
Aus Sicht des Fachamtes haben die beiden markierten „Schein“-Schwellen tatsächlich zu keiner erkennbaren Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten geführt.
Es werden vermutlich hier noch annähernd gleiche Geschwindigkeiten gefahren wie sie in 2011 gemessen und in der SV 66/072 mit  V85 von 29 bis 31 km/h genannt wurden.
Die Bildung von Fahrbahnversätzen, hier durch Blumenkübel, gilt allgemein als Mittel der Verkehrsberuhigung. Allerdings sind sie nur dann fahrdynamisch wirksam, wenn ihre Tiefe der Fahrgassenbreite entspricht oder sie übertrifft. Bei einer Fahrgassenbreite von 4,0 m auf der knapp 6 m breiten Overbergstraße ist kaum eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung zu erwarten.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Overbergstraße im problematischen Abschnitt schnurgerade ist und nur wenig Verkehr herrscht. Autofahrer würden daher trotz Blumenkübeln letztlich eine behinderungsfreie Fahrbahn vorfinden, welche auch weiter überhöhte Geschwindigkeiten ermöglicht.
Die Unterhaltung der Blumenkübel selbst ist sehr aufwändig; aus diesem Grunde versucht die Verwaltung seit einigen Jahren, die Anzahl der Blumenkübel sukzessive zu reduzieren.
Eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung für den westlichen Abschnitt der Overbergstaße als verkehrsberuhigter Bereich ist nur erreichbar, wenn hier fahrdynamisch wirksame Schwellen / Aufpflasterungen eingebaut werden. Ein entsprechender Beschlussvorschlag wurde mit der SV 66/072 zum Bürgerantrag „Zusätzliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Overbergstraße „ gemacht:
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, an drei Standorten im Zuge des
Verkehrsberuhigten Bereichs fahrdynamisch wirksame Schwellen zu montieren.
Standort 1 (östlich
Tiefgaragenausfahrt Overbergstraße 14-18) und Standort 2 (nahe Overberstraße 20) sind die Stellen, wo
das Pflaster bereits leicht erhöht ist.
Standort 3 befindet sich etwa in Höhe Overbergstraße 33/35, ca. 17 m von der
Kreuzung Bruchhauser Weg entfernt (siehe Lufbildskizze Anlage 3).
Es wird empfohlen, einen Fahrbahnschwellentyp zu verwenden, der bei
einer Höhe von 75 mm auf 900 mm noch eine Passiergeschwindigkeit von
kleiner 15 - 20 km/h zulässt.
Die Kosten für eine haltbare Installation der 3 Schwellen belaufen sich auf ca. 3.600 €.
Die hierfür erforderlichen Mittel stehen bei der Straßenunterhaltung - Erhöhung der Verkehrssicherheit – in 2011 zur Verfügung.
Der Ausschuss ist dem damals nicht gefolgt, sondern hat die o.a. eine farbliche Markierung beschlossen.
Horst Thiele