Betreff
Blumenkübel zur Verkehrsberuhigung Overbergstraße hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 12.06.2013
Vorlage
WP 09-14 SV 66/144
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Datum vom 12.06.2013 hat die CDU-Fraktion der als Anlage 1 beigefügten Anfrage gestellt.

Da es hier einen anderweitigen Beschluss des Ausschusses gibt, ist hier eine Behandlung der Angelegenheit im Sinne eines Antrags erforderlich.

 

Aus Sicht des Fachamtes  haben die beiden markierten  „Schein“-Schwellen  tatsächlich zu keiner erkennbaren Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten geführt.

Es werden vermutlich hier noch annähernd gleiche Geschwindigkeiten gefahren wie  sie in 2011  gemessen und in der SV 66/072  mit   V85 von 29 bis 31 km/h genannt wurden.

 

Die Bildung von Fahrbahnversätzen, hier durch Blumenkübel, gilt allgemein als Mittel der Verkehrsberuhigung. Allerdings sind sie nur dann fahrdynamisch wirksam, wenn ihre Tiefe der Fahrgassenbreite entspricht oder sie übertrifft. Bei einer Fahrgassenbreite von 4,0 m auf der knapp 6 m breiten Overbergstraße ist kaum eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung zu erwarten.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass die Overbergstraße im problematischen Abschnitt schnurgerade ist und nur wenig Verkehr herrscht. Autofahrer würden daher trotz Blumenkübeln letztlich eine behinderungsfreie Fahrbahn vorfinden, welche auch weiter überhöhte Geschwindigkeiten ermöglicht.

 

Die  Unterhaltung der Blumenkübel selbst ist sehr aufwändig; aus diesem Grunde  versucht die Verwaltung seit einigen Jahren, die Anzahl der Blumenkübel sukzessive zu reduzieren.

 

Eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung für den westlichen Abschnitt der Overbergstaße als verkehrsberuhigter Bereich  ist nur erreichbar, wenn hier fahrdynamisch wirksame Schwellen / Aufpflasterungen eingebaut werden. Ein entsprechender Beschlussvorschlag wurde mit der SV 66/072 zum Bürgerantrag „Zusätzliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Overbergstraße „ gemacht:

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, an drei Standorten im Zuge des Verkehrsberuhigten Bereichs fahrdynamisch wirksame Schwellen zu montieren.

Standort 1  (östlich Tiefgaragenausfahrt Overbergstraße 14-18) und Standort 2  (nahe Overberstraße 20) sind die Stellen, wo das Pflaster  bereits leicht erhöht ist. Standort 3 befindet sich etwa in Höhe Overbergstraße 33/35, ca. 17 m von der Kreuzung Bruchhauser Weg entfernt (siehe Lufbildskizze Anlage 3).

Es wird empfohlen, einen Fahrbahnschwellentyp zu verwenden, der bei einer Höhe von 75 mm  auf  900 mm noch eine Passiergeschwindigkeit von kleiner 15 - 20 km/h zulässt.

 

Die Kosten für eine haltbare Installation  der 3 Schwellen  belaufen sich auf  ca. 3.600 €.

Die hierfür erforderlichen Mittel stehen bei der Straßenunterhaltung  - Erhöhung der Verkehrssicherheit – in 2011 zur Verfügung.

 

Der Ausschuss ist dem damals nicht gefolgt, sondern hat die o.a. eine farbliche Markierung beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

Horst Thiele