Betreff
Änderung der "Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen"
Vorlage
WP 09-14 SV 50/097
Aktenzeichen
III/50.2/wo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss beschließt nach Vorberatung im Integrationsrat am 12.09.2013 die Änderung der „Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“ gemäß dem Vorschlag der Verwaltung.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 14.06.1989 erließ der Rat der Stadt Hilden die „Richtlinien über die finanzielle Förderung ausländischer Vereine“. Die Förderung der damals sogenannten „Ausländerarbeit“ war eine Vorstufe dessen, was heute als Integrationsarbeit bezeichnet wird.

Inhaltlich ging es darum, Menschen mit gleicher Herkunft bei der Gründung von Organisationen zu unterstützen, u.a. um ihnen Räumlichkeiten zu geben, wo die gemeinsame Kultur gepflegt werden konnte, wo sie Ansprechpartner fanden, die ihre Sprache sprachen und wo ein Austausch stattfand, der es Neuankömmlingen erleichterte, in Hilden „Fuß zu fassen“.

 

In der Folge wurde die Förderung differenziert:

Es wurden Mittel für den damaligen Ausländerbeirat festgesetzt, und die Förderung der Vereine wurde aufgeteilt in einen Grundbetrag pro Verein („Globalzuschuss“) und in „zweckgebundene Einzelzuschüsse“, die die Vereine beantragen konnten und über deren Verteilung der Ausländerbeirat entschied. Die Einzelzuschüsse verfolgten dabei das Ziel, die internen Aktivitäten der Vereine zu unterstützen.

 

Im Jahr 2011 wurde schließlich ein Paradigmenwechsel vollzogen.

Mit Verweis auf das Hildener Strategiepapier „Integration ist machbar!“ aus dem Jahr 2005, in dem Integration als eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe definiert wurde, beschloss der Sozialausschuss am 05.12.2011 nach Vorberatung im Integrationsrat am 29.09.2011 eine Änderung der Förderrichtlinien. Die Verantwortung der Migrantenvereine für das Gelingen von Integration wurde betont, von nun an sollten mit den Einzelzuschüssen ausschließlich nur noch Maßnahmen und Projekte gefördert werden, die die Integration im Sinne der Handlungsfelder des Strategiepapiers fördern.

Bei dieser Gelegenheit wurden die Richtlinien auch sprachlich/ redaktionell angepasst.

 

Die erstmalige Anwendung der geänderten Richtlinien im Jahr 2012 zeigte auf, dass ein weiterer Veränderungsbedarf besteht, was die organisatorische Umsetzung betrifft:

 

Die Zweckbindung der Zuschüsse an integrative Arbeit macht es nunmehr erforderlich, detaillierter zu dokumentieren, was im Rahmen einer Maßnahme geplant ist – schließlich ist der Integrationsrat bei der Verteilung der Mittel nunmehr in der Pflicht, die Maßnahmen und Projekte der Vereine auch hinsichtlich des integrativen Aspekts gegeneinander abzuwägen.

Das bisherige Antragsverfahren war zu diesem Zweck unzureichend, weshalb die Verwaltung ein Formular entworfen hat, mit dem zukünftig Anträge auf „zweckgebundene Einzelzuschüsse“ zu stellen sind. Die Anträge werden dann in Kopie als Sitzungsvorlage an die Mitglieder des Integrationsrats weitergeleitet, damit diese in Zukunft eine bessere Grundlage für ihre Entscheidung haben.

Das Antragsformular ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Mit der größeren Transparenz in Bezug auf die Antragstellung, geht größere Transparenz in Bezug auf den Ablauf der geförderten Maßnahmen bzw. den Verwendungsnachweis einher.

Ein standardisierter Verwendungsnachweis soll deutlich machen, dass der Förderbetrag tatsächlich entsprechend dem beantragten Zweck eingesetzt wurde. Auch hierzu wurde von der Verwaltung ein Formular entworfen, das dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt ist.

 

Weitergehend ist eine Verbesserung in der Gleichbehandlung der Anträge hinsichtlich der Fristen beabsichtigt. Derzeit können (nach den aktuellen Förderrichtlinien) Anträge auf „zweckgebundene Einzelzuschüsse“ bis zum 30.06. für das laufende Jahr bei der Verwaltung eingereicht werden. Dies bedingt, dass Anträge für Projekte und Maßnahmen gestellt werden können, die bereits stattgefunden haben oder die sich erst in der Planung befinden. Dies erschwert es für die Mitglieder des Integrationsrates, über die Verteilung der Mittel zu entscheiden.

Angestrebt wird daher, dass Anträge zukünftig einheitlich zu Beginn eines Jahres mit den entsprechenden Planungen für das laufende Jahr bis zum 15. Januar gestellt werden. Dies erleichtert dem Integrationsrat die Entscheidung über die Vergabe der Mittel. Zudem erhöht sich die finanzielle Planungssicherheit der Vereine.

 

Der Verwendungsnachweis ist dann bis zum 31. Dezember vorzulegen (bisher: 6 Monate nach Auszahlung der Mittel).

 

Die dargestellten Veränderungen machen eine Neufassung der Förderrichtlinien notwendig.

Die bisherigen und die geänderten Förderrichtlinien sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage 3 (bisher) und Anlage 4 (neu) beigefügt. Die Neuerungen wurden durch Fettdruck deutlich gemacht.

 

Unverändert bleiben die Fördersummen:

Der Integrationsrat erhält für eigene Aktionen weiterhin € 500,-- und die Vereine werden weiterhin pauschal mit € 700,-- pro Verein bezuschusst.

Die restlichen im Haushaltsplan der  Stadt bereitgestellten Mittel werden als „zweckgebundene Einzelzuschüsse“ ausgezahlt. Zuletzt lag dieser Betrag bei insgesamt € 6000,--.

 

Da sich einige Namen der förderungswürdigen Migrantenvereine erneut geändert haben, ist dieser Sitzungsvorlage in Anlage 5 eine aktuelle Liste beigefügt.

 

Die Vereine wurden bereits am 18.07.2013 im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die nun anstehenden Veränderungen informiert und sind damit einverstanden.

 

 

Gez. Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen:   nein