Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung
Offenlagebeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
1.
die Anregungen der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wie folgt
abzuhandeln:
1.1
Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 22
Gefahrenabwehr, Hafensicherheit, Kampfmittelbeseitigung vom 09.04.2013
Bezirksregierung Abteilung 22
(Kampfmittelbeseitigungsdienst):
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen
liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten
Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt
werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort
einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle
unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie
Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird eine
Sicherheitsdetektion empfohlen. In diesem Fall soll das „Merkblatt für
Baugrundeingriffe“ auf der Internetseite des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
(KBD) beachtet werden.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Die Anregungen des KBD werden in den textlichen Hinweisen des
Bebauungsplanes aufgenommen und entsprechend auch im Umweltbericht unter
Kapitel 5.1 abgehandelt.
1.2
Schreiben der Kreisverwaltung Mettmann vom 25.04.2013
Untere
Wasserbehörde:
Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen gegen die geplante
semizentrale Versickerung keine Bedenken.
Untere
Immissionsschutzbehörde:
Gegen das Bauleitplanverfahren bestehen aus der Sicht des
anlagenbezogenen Immissionsschutzes keine Bedenken.
Untere
Bodenschutzbehörde:
Aus Sicht des allgemeinen Bodenschutzes werden
keine Anregungen vorgebracht.
Für das Plangebiet liegen keine Erkenntnisse, Hinweise oder
Verdachtsmomente zu Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen sowie dadurch
bedingte Beeinträchtigungen vor, so dass diesbezüglich keine Hinweise oder
Anregungen vorgebracht werden.
Kreisgesundheitsamt:
Es werden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Untere
Landschaftsbehörde:
Bedenken oder Anregungen werden nicht vorgebracht. Es werden die
nachfolgend näher dargestellten Hinweise zur Planung gemacht:
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Landschaftsplan:
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Natur-
oder Landschaftsschutzgebiete werden auch nicht berührt. Eine Beteiligung von
Beirat, ULAN- Fachausschuss sowie Kreisausschuss ist daher nicht erforderlich.
-          Umweltprüfung/Eingriffsregelung:
Der Begründung des Bebauungsplanes ist ein Umweltbericht mit durchgeführter
Umweltprüfung (UP) beigefügt worden, in dem die voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet werden. Die Planung bedingt Eingriffe
in Natur und Landschaft. Zur Abarbeitung des entstehenden Ausgleichsbedarfs
wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erarbeitet. Der darin
vorgesehenen Begleichung des verbleibenden Defizits wird zugestimmt.
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Artenschutz:
Nach hiesiger Einschätzung werden lokale Populationen streng geschützter Arten
durch die Planung nicht beeinträchtigt. Die durchgeführte artenschutzrechtliche
Prüfung (ASP) bestätigt dies.
Planung:
Es werden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Die Aussagen und Hinweise der Kreisverwaltung Mettmann werden zur
Kenntnis genommen.
1.3
Schreiben des BUND Ortsgruppe Hilden vom 17.10.2011
Die Planung wird insgesamt als nicht ausgewogen abgelehnt. Der BUND
sieht in der vorgelegten Planung keinen zielführenden Ansatz, die Stellplatznot
an der Köbener Straße sinnvoll zu beseitigen. Stattdessen würde in die Qualität
des Wohnumfelds nachhaltig eingegriffen und die Wohnsituation der Anwohner
verschlechtert.
Der BUND empfiehlt der Wohnbau-Gesellschaft Derr, nach einer
alternativen Lösung zu suchen. Diese könnte zum Beispiel in einer
Kapazitätserweiterung durch Aufstockung oder Umbau der vorhandenen Garagenhöfe
und Stellflächen liegen.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Das Ziel der Planung ist es, dem stark gestiegenen privaten
Stellplatzbedarf entgegen zu kommen und Parkmöglichkeiten auf privatem Grund zu
schaffen und somit den Parkdruck auf der Köbener Str. zu verringern. Diese
Verringerung wird durch die Erweiterung des bestehenden Garagenhofes um weitere
25 Garagen erreicht. Eine Aufstockung, bzw. ein Umbau der bereits vorhandenen
Garagen würde hinsichtlich der entstehenden Kosten (z.B. Beseitigung
vorhandener Garagen und Ersatz durch Doppelstockgaragen) und hinsichtlich des
hohen Wartungsaufwands (insbesondere bei Doppelstockgaragen) in keiner Relation
zum Nutzen stehen. Um die zusätzlichen Kosten auffangen zu können müssten die
Mieten für die Garagen deutlich erhöht werden. Der Empfehlung wird daher nicht
gefolgt.
Eine andere Möglichkeit sei die gezielte Förderung von
Carsharing-Projekten, die die Anwohner zur Abschaffung wenig benötigter PKW
bewegen könnten.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Derzeit existiert in Hilden kein Carsharing-Angebot. Bereits 2008 und
2004 war das Geschäftsmodell in Hilden gescheitert. Ein Anbieter zog sich
bereits in der Vergangenheit aus Hilden zurück, weil sich zu wenig Bürger für
das Angebot interessierten. Zuletzt scheiterte auch das Interesse eines
Anbieters aus Düsseldorf. Derzeit wird seitens der Stadtverwaltung ein Angebot
einer Carsharing-Firma geprüft.
Zu einer möglichen Unterstützung seitens Wohnbau-Gesellschaft H. Derr
mbH & Co.KG von Carsharing-Projekten müssten zunächst konkret derartige
Angebote in Hilden geschaffen werden. Der Empfehlung wird daher nicht gefolgt.
Der BUND führt in der Begründung seiner Stellungnahme des Weiteren aus,
dass, gemäß einer älteren Erhebung, ein Stellplatzfehlbedarf von insgesamt 170
ermittelt wurde. Davon seien auf dem bestehenden Garagenhof 54 Plätze
realisiert worden. Auch mit weiteren 25 Garagen sei ein Mehrbedarf von 90
Stellplätzen nicht gedeckt.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Auch wenn durch die Realisierung von weiteren 25 Garagen der im Jahre
2002 ermittelte Bedarf nicht gänzlich gedeckt werden kann, trägt diese dennoch
zur Entspannung der derzeitigen Situation auf der Köbener Straße bei.
Des Weiteren würde durch die Wahl von Fertiggaragen eine Stellplatzform
gewählt, die einen hohen Fläschenverbrauch verursachen würde. Entgegen § 1a (2)
BauGB würde demnach mit Grund und Boden nicht sparsam und schonend umgegangen.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Die Maße für die geplanten Fertiggaragen liegen bei aufgerundet 2,90m
Breite und 5,50m Länge pro Einzelgarage. Auch für die Anlage von offenen,
ebenerdigen Stellplätzen liegt der Flächenverbrauch nur geringfügig darunter
(2,85m Breite und 5,00m Länge wenn ein komfortables Ein- und Aussteigen nicht
nur bei Kleinwagen und für mobilitätseingeschränkte Personen möglich sein
soll). Die benötigten Flächen für die Aus- und Zufahrt der Stellplatzanlage
bleiben ebenfalls gleich. Zudem ergab die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §
3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 14.02.2013, dass die Realisierung von offenen
Stellplätzen ausdrücklich nicht gewünscht wird. Der Anregung eine andere
Stellplatzform zu wählen wird, auch im Hinblick auf die Ergebnisse aus der Bürgeranhörung
sowie unter Hinweis auf einen ähnlich hohen Flächenverbrauch, nicht gefolgt.
Des Weiteren gibt der BUND OG Hilden an, dass Garagen häufig auch
anderweitig, als zum Parken genutzt würden, sodass sich allein durch den Bau
von Garagen die Stellplatzsituation nicht auf Dauer verbessern würde.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Eine Zweckentfremdung der Garagen kann nicht ausgeschlossen werden, wird
jedoch bereits auch jetzt schon seitens Wohnbau-Gesellschaft H. Derr mbH &
Co.KG überprüft und nach Möglichkeit unterbunden. Der Hinweis des BUND OG
Hilden wird daher zur Kenntnis genommen und auf die derzeitige Praxis zur
Überprüfung der Nutzung verwiesen.
Des Weiteren geht der BUND OG Hilden auf die Bedeutung der vorhandenen
Grünbereiche im Zusammenhang mit der vorhandenen baulichen Dichte im Plangebiet
und dessen Umgebung ein. Die konsequente Durchgrünung der Wohnanlage, mit
Büschen und Bäumen, die die Höhe der Fassaden kaschieren und die Nähe zur
Nachbarbebauung verbergen, würde den Wohnwert erheblich steigern. Die
Eigentümerin würde zudem anhand von entsprechenden Bildern, auf denen die
Grünstrukturen zu sehen sind, für ihre Liegenschaften werben.
Der Bau des Garagenhofs hätte – entgegen den Erwartungen der Planer –
erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild, insbesondere für die Anwohner.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Gemäß des im Rahmen des Bauleitplanverfahren erarbeiteten
landschaftspflegerischen Fachbeitrags ist derzeit ein Landschaftsbild im
engeren Sinne nicht ausgebildet, sondern es ist ein durch Hochhäuser und die
dazwischen angeordneten Abstandsgrünflächen sowie durch mehr oder weniger stark
befahrene Verkehrsstraßen bestimmtes Ortsbild ausgebildet, das keine
besonderen, unbedingt zu erhaltenden, Merkmale aufweist. Die bestehende
Garagenanlage sowie die Wohngebäude, und teilweise auch die vorhandenen Gehölzbestände
lassen Blickbeziehungen nur auf kurze Distanz zu. Die Vorhabenflächen im engeren
Sinne sind auch nicht für die Erholung, von z. B. Anwohnern, ausgebaut oder gar
genutzt, sondern stellen sich lediglich als Teil zusammenhängender
Abstandsgrünflächen im Umfeld der Wohnbebauung dar. Eine maßgebliche
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder der Anwohner hinsichtlich der
Möglichkeit sich zu erholen ist nach Einschätzung der Gutachter und Planer
daher nicht gegeben. Die Ansicht des BUND OG Hilden wird daher nicht geteilt.
Der BUND OG Hilden führt weiter aus, dass der bestehende Garagenhof –
abgesehen von der nicht wahrnehmbaren Dachbegrünung – ökologisch tot sei.
Dieser Anblick bliebe den Anwohnern der Häuser durch den Gehölzstreifen derzeit
erspart. Bei einer Erweiterung des Garagenhofs würden große Teile des
Gehölzstreifens entfernt. Dort, wo heute noch eine verschwenkte,
gehölzbestandene Zufahrt von ca. 5 m Breite zum Garagenhof führt, würde später
eine rund 20 m breite Schneise aus Zufahrt und Fertiggaragen den Blick in den Garagenhof
freigeben. Dach- und Fassadenbegrünung allein würden den trostlosen Anblick
nicht wirkungsvoll verbessern.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Zur gestalterischen Einbindung der neuen Garagenanlage in die
Freiflächen im Umfeld der Gebäude wird der Teil des vorhandenen
Gehölzstreifens, der nicht für die Garagen in Anspruch genommen wird, erhalten
und im Bedarfsfall mit Laubgehölzen nachbepflanzt. Die über den Gehölzstreifen
hinausreichenden Garagen werden durch eine Fassadenbegründung und einen
vorgelagerten Pflanzstreifen für Sträucher (mindestens 2 m breit) gestaltet
werden. Eine freie Sicht, sowohl auf die neuen als auch auf die alten Garagen,
wird durch die Nachpflanzungen und Fassadenbegrünungen gemäß den Angaben des
Bebauungsplanes verhindert. Auch entsteht mit Nichten eine rund 20m breite
Schneise, die den Blick in den Garagenhof freigeben würde. So hat der zukünftige
Zufahrtsweg im Bereich der neuen Garagen lediglich eine Breite von 7,50. Die
überwiegenden Bereiche des alten und neuen Garagenhofes sind somit nicht
einsehbar. Die Ansicht des BUND OG Hilden wird daher nicht geteilt.
Der BUND führt des Weiteren aus, dass auch aus der gegenüberliegenden
Perspektive sich das Landschaftsbild deutlich verschlechtern würde. Derzeit
seien die Hochhäuser der Köbener Straße vom „grünen Ring“ aus betrachtet bis in
die Höhe der vierten Etage durch Aufwuchs begrünt, teilweise durch ganzjährig
begrünte Bäume wie Fichten und Kiefern. Die Teil-Rodung des Gehölzstreifens
würde eine weithin sichtbare Verschlechterung des Landschaftsbildes bewirken.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft werden Maßnahmen
durchgeführt, die insbesondere der Planung „Grüner Ring“ folgen. Längs der
Straße Meide ist vorgesehen in Teilflächen eine Baumreihe mit Bergahorn oder
Spitzahorn bestehend aus sieben Bäumen zu realisieren. Zur vollständigen Kompensation
sind Anpflanzungen von acht weiteren großkronigen Bäumen innerhalb der
Eigentumsflächen des Vorhabenträgers erforderlich. Eine Aufwertung der
Freianlagen zwischen den Wohnhäusern der Wohnungsbaugesellschaft Derr ist vor
allem durch die Anpflanzung von Einzelbäumen möglich, bei denen der offene
Charakter der Flächen erhalten bleibt. Eine flächige Anpflanzung insbesondere
höherwüchsiger Gehölze (z. B. bis in Höhe der vierten Etage) würde diesen
hingegen stören. Durch die Realisierung der Kompensationsmaßnahmen erfolgt
somit mit Blick auf die Planung „Grüner Ring“ gar eine Aufwertung gegenüber dem
jetzigen Zustand. Zu etwaigen Auswirkungen auf das Landschaftsbild wurde weiter
oben bereits Stellung genommen.
Der BUND zieht abschließend das Fazit, dass nur für wenige Anwohner eine
Steigerung des Wohnwertes durch die Schaffung zusätzlicher Stellplätze erreicht
werden könne. Für weitaus mehr Anwohner würde sich die Wohnqualität verringern
durch:
- den Blick in einen leblosen Garagenhof statt in einen lebendigen
Gehölzstreifen,
- eine zusätzliche Lärmquelle unmittelbar vor den Wohnungsfenstern,
- die Zunahme des Verkehrs zwischen den Wohnhäusern und
- den Verlust von Grünanlagen als Naturerlebnisflächen
in einem extrem dicht bebauten und durch Umgebungslärm vorbelasteten
Wohnumfeld.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
In der frühzeitigen Bürgeranhörung am 14.02.2013 gab die Eigentümerin
an, dass Mieter explizit zusätzliche Garagenplätze forderten und auf die
Wohnbau Derr zugekommen seien. Die Warteliste sei lang und es dauere rund 1
Jahr, bis eine Garage zur Verfügung gestellt werden könne. Demnach besteht
offensichtlich bei der Mehrzahl der Mieter, die bisher über keinen, bzw. über
eine unzureichende Anzahl an Stellplätzen verfügen, ein Wunsch nach zusätzlichen
privaten Parkmöglichkeiten. Zudem sind laut Angaben der Eigentümerin, Wohnungen
ohne dazugehörigen Stellplatz kaum noch zu vermieten. Die Meinung des BUND OG
Hilden zusätzliche Stellplätze würden nur für wenige Anwohner eine Steigerung
des Wohnwertes bedeuten, wird somit nicht geteilt. Dies gilt nur für die
Anwohner, die ohnehin bereits über ausreichende private Stellplätze verfügen
und somit bereits in den Genuss eines gesteigerten Wohnwertes kommen, oder für
jene Anwohner, die diese nicht benötigen.
Es wird der Meinung des BUND insofern zugestimmt, als dass durch die
zusätzlichen Garagen und deren Nutzung auch zusätzlicher Lärm entstehen wird
und dies auch Auswirkungen auf einige wenige Mieter haben wird. Gemäß der im
Rahmen des Bauleitplanverfahrens erstellten schalltechnischen Untersuchung
ergab sich, dass mit einer Schallpegelzunahme von ca. 3 dB(A) an den
ungünstigsten Fassaden zu rechnen ist. Tagsüber liegen die Immissionswerte
allesamt unter den Orientierungswerten für Reine Wohngebiete. Nachts werden
diese bereits heute überschritten. Daher wird zur Vermeidung unnötiger Geräuschemissionen
im Bebauungsplan die Verwendung von nachweislich geräuscharmen Toren
festgeschrieben. Insgesamt ist jedoch darauf hinzuweisen, dass, wie der BUND OG
Hilden es bereits ebenfalls angemerkt hat, das Wohngebiet bereits heute von
Umgebungslärm betroffen ist. Insbesondere ist hier das Verkehrsaufkommen auf
dem benachbarten Westring zu nennen, dessen Verkehrslärmimmissionen die
Gesamtsituation maßgeblich prägen. Die derzeitigen Immissionen durch den
bestehenden Garagenhof sind diesen gegenüber untergeordnet und auch der Bau
zusätzlicher Garagen wird an der Gesamtsituation wenig ändern.
Auf die erneuten Anmerkungen des BUND hinsichtlich des Gehölzstreifens
und dem Verlust von Grünflächen wird an dieser Stelle nicht noch einmal
eingegangen. Es wird daher auf die oben gemachten Stellungnahmen verwiesen. Die
Meinung, dass sich die Wohnqualität durch die genannten Punkte verringern
würde, wird nicht geteilt.
2.        die öffentliche
Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 63, 3. Änderung (VEP Nr.
20), sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange bei der Aufstellung von Bauleitplänen gem. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013
(BGBl. I S. 1548) geändert worden ist.
Das Plangebiet
liegt im Hildener Norden zwischen der L282 (Westring) und der Köbener Straße.
Es wird im Norden begrenzt durch das Grundstück des bestehenden Garagenhofes
(Flurstück 550), dem Feuerwehrzufahrtsweg der Hausnummer 8 der Köbener Str. im
Osten (Flurstück 272), der Straßenfläche der Köbener Str. im Süden
(Flurstück 423)
und der Fußgängerzuwegung zur Hausnummer 10 der Köbener Str. im Westen
(Flurstück 271). Das Plangebiet selbst umfasst Teilbereiche der Flurstücke 271
und 272 in Flur 31 der Gemarkung Hilden. Die Größe des Plangebietes beträgt
rund 0,26 ha.
Das Plangebiet
befindet sich im Besitz der Wohnbau-Gesellschaft H. Derr mbH & Co KG,
welche die Planung und Umsetzung des Vorhabens in Auftrag gegeben hat. Ziel der
Planung ist es, den bereits existierenden Garagenhof auf Flurstück 550 zu
erweitern. Im Detail sollen 25 Fertiggaragen nördlich der Wohnhäuser Köbener
Str. Nr. 8 und Nr. 10 errichtet werden. Die Gestaltung der neuen baulichen
Anlagen soll sich an dem bestehenden Garagenhof orientieren (z. B.
Dachbegrünung). Die Zufahrt des bestehenden Garagenhofes wird zur Erschließung
der geplanten Garagen genutzt und geringfügig angepasst werden.
Dem Offenlagebeschluss liegt die Begründung
einschließlich Umweltbericht vom 02.07.2013 zu Grunde.
Erläuterungen und Begründungen:
Am 14.11.2012 wurde im
Stadtentwicklungsausschuss der Aufstellungsbeschluss gefasst für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 63, 3. Änderung, welcher zugleich auch Vorhaben- und
Erschließungsplan Nr. 20 ist, für den Bereich Köbener Straße. Am 04.12.2012
erfolgte die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.
Auslöser für die Aufstellung des Bebauungsplanes
ist der stark gestiegene private Stellplatzbedarf im Bereich der Köbener
Straße. Die Wohnbau-Gesellschaft H. Derr mbH & Co KG beabsichtigt durch die
Planung diesem entgegen zu kommen, Parkmöglichkeiten auf privatem Grund zu schaffen
und somit den Parkdruck auf der Köbener Str. zu verringern.
Zwei erstellte Planungsvarianten sowie eine
Nullvariante wurden im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in der
Bürgeranhörung am 14.02.2013 öffentlich vorgestellt. Die Betroffenen wurden
schriftlich (postalisch) und im Internet eingeladen. Das Protokoll zu der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegt dieser Sitzungsvorlage bei. Die
Inhalte der Bürgerbeteiligung sind in die Abwägung einbezogen worden. Ziel der
Bürgeranhörung war es, das Meinungsbild der Öffentlichkeit bezüglich der zwei
existierenden Planungsvarianten zu erkennen und die hieraus als favorisiert
hervorgehende Variante weiter zu verfolgen. In der Bürgeranhörung kam es zu
einer deutlichen Mehrheit für die erste Planungsvariante, ohne den zusätzlichen
Bau von weiteren 8 Stellplätzen nahe der Köbener Straße.
Mit dem Bebauungsplanentwurf, den Gutachten
und der Entwurfsbegründung wurden mit Schreiben vom 27.03.2013 neben den verwaltungsinternen
Fachämtern die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.
1 BauGB beteiligt. Deren Rückäußerungen sind, wo erforderlich, Gegenstand der Abwägung
im Beschlussvorschlag und der Sitzungsvorlage ebenfalls beigefügt. Aus der
Behördenbeteiligung gingen keine Aspekte hervor, die zu einer grundlegenden
Überarbeitung und/oder Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes führten. Es wurden
jedoch Aktualisierungen und Präzisierungen sowohl in der
Bebauungsplan-Zeichnung als auch in der Begründung zum Bebauungsplan
vorgenommen. Anregungen städtischer Dienststellen wurden nach Absprache soweit
wie möglich berücksichtigt.
Der aktuelle Entwurf ist nun auf einem
Stand, der eine Offenlage möglich macht. Dementsprechend ist der
Beschlussvorschlag formuliert. Bei einem positiven Beschluss wäre eine Durchführung
der Offenlage im Zeitraum Oktober/November 2013 möglich.
Gez.
Horst Thiele