Betreff
Energiewende ohne Fracking - Anregung gemäß § 24 GO NW
Vorlage
WP 09-14 SV 01/108
Aktenzeichen
01 rb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Eingabe der Herren Thiele und Mohr zur Kenntnis.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Anregenden möchten mit der Eingabe auf die Korbacher Resolution und die Unterschriftenaktion der Online-Petition an Bundestag und Länderparlamente hinweisen. Ein explizites Verwaltungshandeln wird nicht begehrt, müsste auch abgelehnt werden, da die Stadt Hilden nach jetziger Kenntnislage nicht von einem Frackingverfahren betroffen wäre und es sich insofern nicht um eine Angelegenheit der Gemeinde handelt.

Darüber hinaus hat der Landtag am 15.05.2013 den Entschließungsantrag Drucksache 16/2958  mehrheitlich angenommen:

„Der Landtag begrüßt:

- das Vorgehen der Landesregierung, dass sie unter Einbeziehung der Wissenschaft in

einem gemeinsamen Prozess mit den Unternehmen erarbeitet, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen letztlich liefern müssen, um die Informations- und Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung über mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen; dies soll in einem transparenten und breiten Prozess erfolgen. Im Dialog mit allen Beteiligten (Unternehmen, Behörden, Wissenschaft und den an der Thematik interessierten Bürgerinnen und Bürger) sollen unter Federführung der Wissenschaft Forschungsbohrungen ohne Fracking

erörtert werden.

- das Vorgehen der Landesregierung, zu prüfen, ob geothermische Bohrungen ohne

Fracking und Erkundungsbohrungen für Erdgas aus konventionellen Lagerstätten

ohne Fracking sowie Untersuchungen mit geophysikalischen Methoden vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Risikostudie genehmigungsfähig sind.

- die Positionierung des Bundesrates zum Umgang mit dem Einsatz von FrackingTechnologien mit umwelttoxischen Chemikalien bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten.

Der Landtag bekräftigt:

- seinen als Drucksache 16/1266 „Weiterhin keine Genehmigung von FrackingTechnologie bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas - Wasserschutz sichern – Informations- und Wissensdefizite beseitigen“ gefassten Beschuss.

- dass es auf Grund der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage nicht verantwortbar

ist, zu diesem Zeitpunkt Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas in Nordrhein-Westfalen mit dem Einsatz der Fracking-Technologie zu genehmigen. Über Anträge auf Genehmigung von Fracking-Maßnahmen zur Gewinnung unkonventionellen Erdgases kann somit erst dann entschieden werden, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf

- weiterhin alles zu unternehmen, damit die wertvolle Ressource Wasser geschützt

wird und Fracking unter Einsatz von schädlichen Substanzen in NRW nicht zum Einsatz kommt.“

 

 

Insofern besteht zurzeit keine Veranlassung eine Resolution zu fassen.