Betreff
Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Hilden:
Einbeziehung von Anfragen und Anträgen aus den Fraktionen
Vorlage
WP 09-14 SV 61/204
Aktenzeichen
IV/61.1 STEP_IHK
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

 

1.       die in den einzelnen Anfragen und Anträgen aufgeworfenen Aspekte in den Beratungen zu den verschiedenen Einzel-Projekten in Vorbereitung zu den Einzelförderanträgen zu diskutieren und zu entscheiden.

 

2.       den Antrag von Herrn Dr. Haupt vom 10.04.2013 auf Schaffung einer Aufstellfläche für Festzelte auf dem Gelände der Brunnenanlage Gressardplatz abzulehnen, da er den Zielsetzungen des Integrierten Handlungskonzeptes widerspricht.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2013 erstmals über den Entwurf des Abschlussberichtes zum Integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt Hilden beraten.

Es wird insoweit auf die Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/199/1 und deren Anlagen verwiesen.

 

Im Vorfeld dieser Sitzung waren die Fraktionen aufgefordert worden, ihre Fragen, Anregungen und Vorschläge für das Integrierte Handlungskonzept zu formulieren und frühzeitig den übrigen Fraktionen sowie der Verwaltung zur Verfügung zu stellen.


Zu den vor der Sitzung eingegangenen Schreiben hat die Verwaltung mit Schreiben vom 10.06.2013 und Mail vom 11.06.2013 Stellung genommen. Neben dem Hinweis von Herrn Dr. Haupt, dass sein Antrag bezüglich der Möglichkeit eines Festzeltes im Bereich Fritz-Gressard-Platz, sind in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 12.06.2013 selbst weitere Themen benannt worden.

 

Um eine einheitliche Information sicher zu stellen und auch, um die verschiedenen diskutierten Aspekte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sollen die Anträge/Anfragen/Anregungen hier gesammelt behandelt werden.

 

Im einzelnen liegen Beiträge der SPD-Fraktion (vom 05.06.2013), der Fraktion Bürgeraktion (vom 06.06.2013), der FDP-Fraktion (vom 10.06.2013) und der Fraktion Bündnis 90/Grüne (vom 12.06.2013) schriftlich vor. Sie sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 12.06.2013 wurden weitere Anregungen seitens der Fraktionen gemacht.

 

Die dUH-Fraktion schlug vor, beim

 

  • Projekt B 1 „Relaunch des Stadtparkes und des Fritz-Gressard-Platzes“ im Stadtpark einen „Mehrgenerationen-Spielplatz“ zu berücksichtigen und die Sichtbarmachung der Itter aus Gründen der Sicherheit und des Hochwasserschutzes nicht weiter zu verfolgen; beim
  • Projekt A 1 „Verbesserung der Verkehrssituation auf der Benrather Straße“ nicht nur einen Parkplatz an der Benrather Straße vorzuschlagen, sondern auch nochmals über eine bauliche Ertüchtigung der Stadthallen-Tiefgarage, die mit ähnlichem finanziellen Aufwand zu erreichen wäre, nachzudenken.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Grüne machte den Vorschlag, das

 

  • Projekt B 4 „Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Familien in der Fußgängerzone – Spielstationen“ in der Realisierung nach 2014 vor zu ziehen (Wiederholung des schriftlichen Beitrages).

 

Von der FL-Fraktion kam die Anregung, beim

 

  • Projekt A 1 auf den in der Entwurfsskizze eingezeichneten kleinen Parkplatz zu verzichten.

 

Alle Beiträge beschäftigen sich im Wesentlichen mit Detailaspekten einiger im Integrierten Handlungskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen.

Grundsätzlich wurden dagegen Zielrichtung und Inhalt des IHK nahezu einhellig begrüßt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die verschiedenen Detail-Aspekte erst dann zu diskutieren, wenn die einzelnen Maßnahmen tatsächlich unmittelbar bearbeitet werden, um sie nach Abschluss der Beratung in einem Einzelförderantrag der Bezirksregierung einzureichen.

 

Der Antrag von Herrn Dr. Haupt sollte auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/141 beraten werden.

 

In der in der Anlage beigefügten Sitzungsvorlage wird ausführlich dargelegt, warum die Idee des Antrages hier nicht umgesetzt werden kann.

Im Zusammenhang mit dem Integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt Hilden ist dabei ausschließlich von Bedeutung, dass die Umsetzung des Antrages den Zielsetzungen des IHK widersprechen würde, nämlich Barrieren zwischen Fußgängerzone und Stadtpark abzubauen, den Stadtpark für die Passanten aus der Fußgängerzone heraus leichter erreichbarer und damit attraktiver zu machen. Ein Festzelt würde vielmehr eine neue Barriere schaffen.

 

Seitens der Verwaltung wird daher im Beschlussvorschlag eine Ablehnung des Antrages angeregt.



Im Folgenden soll nun die bisherigen Stellungnahmen der Verwaltung zu den übrigen Beiträgen dargelegt werden:

 

Anfrage der SPD-Fraktion vom 05.06.2013:

Frage 1: Wie verpflichtend und festgelegt sind die Planentwürfe nach Aufnahme in das Förderprogramm?

 

Hierzu ist auszuführen, dass im IHK neben den Einzelprojekten auch die zeitliche Abfolge dargestellt ist. Mit dem Grundförderantrag wird damit gegenüber dem Fördergeber dargestellt, dass man als Stadt diese vorgestellten Maßnahmen in dem dargestellten Zeitraum umsetzen möchte. Gleiches gilt für den aufgezeigten Kostenrahmen.

Aus hiesiger Sicht verbindlich sind damit zunächst der jeweilige Planungsbereich und das formulierte Planungsziel, jedoch nicht die Entwurfsskizze.

 

Erst mit den Folgeanträgen muss zu den einzelnen Punkten auch die Detailplanung vorgelegt werden (so wie im vorliegenden Fall für das Projekt A 3).

Im Rahmen der Detailplanung ist es selbstverständlich möglich, von den Entwurfsskizzen abzuweichen, wenn das formulierte Planungsziel erreicht werden kann und der angemeldete Kostenrahmen (der wiederum grob auf Basis der Entwurfsskizzen bestimmt wurde) in der Summe aller Projekte nicht überschritten wird.

 

Je detaillierter bereits heute die Planungen sind, desto weniger Spielraum gibt es bei der tatsächlichen Umsetzung bzw. umso mehr Klärungsbedarf ergibt sich im Änderungsfalle.

 

Maßnahmen, die nicht im IHK und damit auch nicht im Förderantrag (bzw. der möglichen Förderzusage) enthalten sind, können dagegen nur eingearbeitet werden, wenn sie das Förderziel nicht beeinträchtigen und aus anderen Quellen (aber nicht aus Fördermitteln) finanziert werden.

 

Frage 2: Wozu verpflichtet sich die Stadt im Falle einer Förderzusage?

 

Die Verpflichtungen der Stadt bewegen sich auf mehreren Ebenen.

Inhaltlich müssen die beantragten Einzelmaßnahmen zur Erreichung des Zuwendungszieles notwendig und zweckmäßig sein. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist zu beachten.

Die Gesamtfinanzierung unter Berücksichtigung der Folgekosten ist seitens der Stadt zu gewährleisten.

Es muss der Kostenrahmen weitestgehend eingehalten werden, es müssen die beantragten Maßnahmen weitgehend umgesetzt werden, es müssen die städtischen Eigenmittel bis 2018 in den städtischen Haushalt eingestellt werden, es müssen die Detailplanungen beauftragt und erstellt werden, es müssen jeweils rechtzeitig die Folgeförderanträge für die Einzelmaßnahmen gestellt werden, es muss ein Abgleich mit anderen Förderprogrammen und Fördergebern erfolgen.

 

Frage 3: Was passiert, wenn einzelne Projekte des IHK nicht oder anders umgesetzt werden?

Frage 4: Muss die Förderung ganz oder teilweise zurückgezahlt werden?

 

Projekte, die gar nicht umgesetzt werden, obwohl sie im ursprünglichen Förderantrag und in einer Förderzusage enthalten sind, fallen aus der Förderung; die Fördermittel müssen i.d.R. zurückgezahlt werden.

Bei Projekten, die anders umgesetzt werden, kommt es auf den Grad des Andersseins an. Solange keine grundsätzlich anderen Ziele verfolgt werden, solange der ursprünglich geschätzte finanzielle Rahmen eingehalten wird, sind Änderungen möglich. Jegliche Änderungen müssen ausführlich begründet werden und dürfen die Zielerreichung nicht gefährden bzw. dem zu erreichenden Ziel nicht widersprechen.

Abweichungen bei der Zielformulierung stellen dagegen das Projekt in Frage und führen aller Wahrscheinlichkeit auch zur Herausnahme aus der Förderung. Die Fördermittel müssen zurückgezahlt werden. Das gilt für das Konzept als Ganzes, aber auch für einzelne Maßnahmen.

Weitere Gründe zur Rückzahlung lt. Landeshaushaltsordnung wären, wenn im Förderantrag falsche Angaben gemacht worden wären, die Fördermittel zweckentfremdet eingesetzt würden, Auflagen aus dem Förderbescheid nicht erfüllt würden oder sich bei der Umsetzung von Maßnahmen Ermäßigungen ergeben würden.

 

Es ist immer daran zu denken, dass Städtebau-Fördermittel inhaltlich zweckgebunden sind und auch der Förderrahmen durch den Förderbescheid festgeschrieben wird. Abweichungen erfordern (schwierige) Nachverhandlungen.

Sofern der Zuwendungszweck mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist, muss geprüft werden, ob das Vorhaben eingeschränkt, umfinanziert oder eingestellt wird oder ob die Zuwendung ausnahmsweise erhöht werden kann. Letzteres ist in der Regel nicht der möglich.

 

Nun zu den angesprochenen Einzelprojekten:

 

Projekt A 1 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Benrather Straße

Projekt A 2 Fuß- und Radwegverbindung Bahnhof – Fußgängerzone

 

Hier ist zunächst anzumerken, dass diese Maßnahme (A 1) nicht Gegenstand des Städtebau-Förderungsantrages ist, sondern dass es einen eigenen (Perspektiv-)Förderantrag für den Bereich des Straßenbaus (Dez. 25 der Bez.Reg. Düsseldorf) geben wird.

Für diesen Förderantrag, sollte es hier zu vertiefenden Planungen kommen, müssen hier weitere Untersuchungen etc. stattfinden, um zu einem Vorentwurf zu kommen. Das wurde so auch mit dem Dez. 25 vereinbart.

Zu den Untersuchungen gehören z.B. Simulationen zur Leistungsfähigkeit bei Zweispurigkeit, ein Sicherheitsaudit, Gespräche mit dem VRR wg. der Umgestaltung von Haltestellen (ÖPNV-Förderung), Gespräche mit Straßen.NRW u.ä. für den Straßenabschnitt der Benrather Straße ab Mittelstraße über den Knotenpunkt Ellerstr./Berliner Str./Benrather Str. bis zur Poststraße.

Auch das Thema des Höhenunterschiedes im Mittelteil (parallel zum Steinhäuser-Zentrum) würde hier nochmals geprüft werden; eine Lösung ist prinzipiell vorstellbar, aber aller Voraussicht nach teuer.

Für die Maßnahme A 2 soll jedoch ein Städtebauförderantrag gestellt werden.

 

Ein kreuzungsfreier Übergang zwischen Mittelstraße und Stadtpark bedeutet entweder einen Tunnel oder eine Brücke.

 

Beide Lösungen scheiden schon aus Platzgründen aus. Verkehrsbauten im öffentlichen Raum müssen üblicherweise behindertengerecht ausgebaut werden, d.h. eine Rampenneigung von 6% ist einzuhalten (für Rollstuhlfahrer, Rollatoren-Benutzer, Radler, Kinderwagen-Schieber usw.).

Aufgrund der Lage im Straßennetz und der Nähe zum Gewerbepark Hilden-Süd ist bei einem Brückenbauwerk eine lichte Höhe von ca. 5-6m einzuhalten, damit Schwertransporte abgewickelt werden können.

Hieraus ergeben sich dann Rampenlängen von ca. 100m auf beiden Seiten der Benrather Straße.

Ein Brückenbauwerk von der hier notwendigen Höhe ist somit gestalterisch und funktional kaum in die enge Umgebung einzufügen und wäre zudem enorm teuer.

Ein Tunnel würde keine kürzere Rampenlänge erfordern, da mehrere Kanal- und/oder Leitungsbauwerke – Regenwasser und Schmutzwasser; Sohlenhöhe ca. 4,50m unter Geländeroberfläche - im Weg sind. Die Baukosten wären aller Voraussicht nach noch höher als bei einer Brücke; zudem würde ein neuer „Angstraum“ geschaffen, verbunden auch mit allen Problemen der Gestaltung und Unterhaltung.

Schließlich müsste ein ebenerdiges Queren der Straße durch Zäune ö.ä. verhindert werden, um eine Benutzung der Brücke/ des Tunnels zu erzwingen (denn diese Benutzung wäre mit erheblichen Umwegen verbunden und daher sehr unattraktiv).

 

Was mit „Erfassung der fußläufigen Wegeverbindungen“ gemeint wird, ist nicht klar. Der südliche Teilabschnitt der Benrather Straße kann heute an drei Stellen auf Lichtsignal-geregelten Übergängen gequert werden. Diese Verbindungen bleiben im Konzept erhalten, eine davon, nämlich die zwischen Mittelstraße und Stadtpark, soll durch die Maßnahmen A 1 und A 2 attraktiver gestaltet werden.

 

Der westliche Teilabschnitt der Benrather Straße wird ebenfalls von der Maßnahme A 1 abgedeckt.

Für die Querungsthematik wird auf das Projekt A 2 verwiesen.

 

Hinsichtlich der Lichtsignalanlagen wird für eine weiterführende Detailplanung davon ausgegangen, dass die vorhandene Fußgänger-Anlage in Höhe Benrather Straße 31/33 nach Osten verschoben wird, um den neuen Fußgängerüberweg zu sichern.

Die Abfolge von Lichtsignalanlagen muss dann ohnehin wiederum mit entsprechenden Simulationen und Schaltprogrammen auf ihre Leistungsfähigkeit geprüft werden.

 

Der im Konzept enthaltene kleine öffentliche Parkplatz ist mit Rücksicht auf die vorhandene Baumkulisse bereits verkleinert worden. Er soll grundsätzlich einen kleinen Beitrag zu Reduzierung des Parkproblemes rund um das Steinhäuser-Zentrum leisten. Er würde öffentlich bewirtschaftet.

Gleichzeitig stellt er aber keine „conditio sine qua non“ dar, er kann aus Gründen der Kostenersparnis auch entfallen.

Das Problem fehlender Kfz-Parkplätze im Umfeld des Steinhäuser-Zentrums kann allerdings in absehbarer Zeit nicht durch eine „Aktivierung“ der ca. 80 Plätze in der TG Stadthalle gelöst werden.

Vertragliche Bindungen, funktionale Zwänge und bauliche Unzulänglichkeiten sprechen dagegen, vor 2019 eine Lösung bekommen zu können.

Darüber hinaus ist bereits geprüft worden, ob eine „Ertüchtigung“ der Tiefgarage förderfähig wäre – mit negativem Ergebnis, da privat und nicht öffentlich.

 

Die angedachte neue Brücke ist für die Funktion einer neuen Querungsmöglichkeit von der Poststraße aus von enormer Bedeutung. Die heutige Brücke steht schlicht an der falschen Stelle. Dazu ist sie in Breite und Gestaltung der neuen Brücke „unterlegen“.

Diese neue Brücke jedoch macht überhaupt erst den beabsichtigten Fußgängerüberweg sinnvoll, weil nur mit der Brücke dann tatsächlich weiter in Richtung Mittelstraße, Fritz-Gressard-Platz, Stadtpark und Stadthalle weiter gegangen werden kann.

Ohne die Einrichtung einer neuen Brücke an der „richtigen Stelle“ kann grundsätzlich auch auf eine neue Querungsmöglichkeit über die Benrather Straße verzichtet werden.

 

Im Zusammenhang mit der Busspur wird darauf hingewiesen, dass es sich hier lediglich um eine Idee handelt, für die Linie 784 einen Vorteil zu schaffen. Diese Linie kann in der Zeit zwischen 07.00 und 19.00 Uhr die Poststraße nutzen.

Auch diese Busspur kann im Zuge einer Detailplanung wegfallen, wenn man sich davon Vorteile zugunsten der Verkehrssicherheit verspricht.

 

Projekt A 4 Neugestaltung des Bereiches „Gabelung“ – Übergang in die Mittelstraße

 

Zunächst sollte man sich darüber einig sein, dass bei einer Neugestaltung des Umfeldes von St. Jacobus-Kirche und neuen Gemeindezentrum sowie einer Verbesserung der Querungsmöglichkeiten der Hochdahler Straße die bisherige Regelung der Taxi-Stellplätze ein massives Hindernis darstellt.

Der rege und regelmäßige Fahrverkehr in der Mittelstraße durch Taxis stört jede Möglichkeit der Neugestaltung oder Aufwertung. Deshalb wird im Konzept der Vorschlag gemacht, eine neue „Taxi-Fläche“ auf der Ostseite der Kirchhofstraße, südlich der Stern-Apotheke, einzurichten. Dieser neue Standort ist immer noch sehr nahe an der Fußgängerzone, insbesondere im Hinblick auf die Absicht, die Fußgängerzonen-Charakteristik optisch bis zur Hochdahler Straße auszudehnen.

Ob an diesem neuen Standort zwei oder drei Taxis stehen können, wäre zu prüfen.

 

Es gibt jedenfalls keinen rechtlichen Anspruch für Taxis, in der Fußgängerzone zu stehen.

 

Projekt B 1 Relaunch des Stadtparkes und Fritz-Gressard-Platz

 

Die meisten von der SPD gemachten Anmerkungen sind bereits in den Konzeptskizzen enthalten.

Natürlich sind diese Konzeptskizzen keine ausgefeilten Detail-Pläne, jedoch kann man den planerischen Ansatz bereits erkennen. Und danach wird sich der hier vorgeschlagene Ideen-Wettbewerb sowohl mit dem Platz zwischen Stadthalle und Steinhäuser-Zentrum beschäftigen (zeitgemäße Gestaltung) als auch mit den Flächen südlich des Steinhäuser-Zentrums. Hier sollen durch entsprechende Umgestaltungen Flächen gewonnen werden, etwa durch eine andere Einfassung des vorhandenen Teiches, durch Verbreiterung der Bewegungsflächen und durch Reduzierung von optischen Wegesperren.

 

Welche Abschnitte der Itter (im Gebiet des Stadtparks) für eine Öffnung herangezogen werden können und wie diese Öffnung aussehen könnte, wird Gegenstand des Ideenwettbewerbes sein.

Von einer „ökologischen Umgestaltung“ der Itter ist man bekanntlich im Zuge des Diskussionsprozesses abgerückt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dann Flächen des Stadtparkes der allgemeinen Zugänglichkeit entzogen werden müssten (Sicherung der naturalisierten Flächen vor Betretung durch einen Zaun).

 

Projekt B 5 Illumination von Itterbrücken

 

Konkrete Folgekosten darzustellen, ist derzeit nicht möglich. Denn es fehlen Aussagen über die Art der Illumination, die Auswahl der Technik, die Zahl der Leuchtmittel usw.

Derartige Aussagen kann erst eine Detailplanung erbringen. Daraus lässt sich dann auch die Höhe der Folgekosten ableiten.

Es kann davon ausgegangen werden, dass bei der Auswahl von Leuchtmitteln nach dem aktuellen Stand der Technik sich zumindest die Stromkosten auf einem niedrigen Niveau bewegen werden.

 

Projekt D 3 Verfügungsfonds

 

Die Bildung eines „Verfügungsfonds“ kann im Rahmen eines Förderantrages bzw. eines Integrierten Handlungskonzeptes nicht erzwungen werden, sie muss allerdings geprüft werden.

 

Bis jetzt gibt es keine klaren und verbindlichen Aussagen von Privaten zu einer Beteiligung an einem Verfügungsfond, demnach auch nicht zu einer möglichen finanziellen Höhe.

Ob die privaten Akteure tatsächlich bereit sind, sich finanziell zu beteiligen, wird sich bei der konkreten Planung und Umsetzung der Maßnahmen ergeben.

 

Das Nichtzustandekommen eines Verfügungsfonds ist kein „K.O.-Kriterium“ für die Vergabe von Städtebaufördermitteln, ein privates Engagement wird jedoch gerne gesehen.

Werbe- und Marketingaktionen, aber auch besondere Illuminationen können nur mit Hilfe eines Verfügungsfonds vom Land NRW (teil-) gefördert werden.

Neben der Stadt, die entweder 50% der Kosten zu tragen hat (wenn es keine Förderung gibt) oder 25% (wenn das Land den öffentlichen Anteil zu 50 % fördert), kann der private Beitrag auch von juristischen Personen, von Firmen u.ä. geleistet werden.

 

Ohne die Akquirierung der privaten Akteure kann ein Verfügungsfonds nicht eingerichtet werden. Geplante Maßnahmen könnten dennoch umgesetzt werden, dann ohne Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Die Finanzierung müsste anders gesichert werden.

 

Vorschlag der Fraktion BÃœRGERAKTION (Mail vom 06.06.2013):

 

Der Umgestaltungsvorschlag der Fraktion BÜRGERAKTION ist nicht Teil des angestrebten und mit der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/199 zur Beratung gestellten Städtebauförderantrags.

Die Maßnahme A1 ist deshalb im Integrierten Handlungskonzept enthalten, weil im Konzept auch alle weiteren Maßnahmen auf Grundlage anderer Förderzugänge zu erläutern sind, die im festzulegenden Planungsbereich / Stadtumbaugebiet angestrebt werden.


Für die Umgestaltung der Verkehrsfläche ist ein eigenständiger (Perspektiv-)Förderantrag zu stellen, der inhaltlich auf Kosten der Stadt Hilden weiter vorbereitet werden muss. Hierzu ist eine (Vor- ) Entwurfsplanung zu erstellen, die Leistungsfähigkeit des Vorplanungsergebnisses mittels einer Verkehrssimulation nachzuweisen sowie ein Verkehrssicherheitsaudit durchzuführen. Die konkretisierte Planung ist mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW als Vertreter des Straßenbaulastträgers (für die B228 der Bund und für die L85/L404 das Land NRW) intensiv zu erörtern und abzustimmen.
Bezüglich der Lage und Ausgestaltung der Bushaltestellen ist weiterhin eine Abstimmung mit der Rheinbahn AG als Betreiberin der Linien 783, 784, 785 und O3 erforderlich.


Erst ein so abgestimmter Entwurf kann Grundlage eines Straßenbauförderantrags, der beim Dezernat 25 der Bezirksregierung einzureichen ist, sein.
(Hierbei ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass dem Land NRW derzeit – laut Auskunft der Bezirksregierung – keine Finanzmittel für Fördermaßnahmen zur Verfügung stehen.)

 

Im Zuge der städtischen Vorplanungen besteht dann die Möglichkeit, auch den hier gemachten Vorschlag auf seine verkehrstechnische und städtebauliche Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

 

Antrag der FDP vom 10.06.2013:

 

zu 1.  (Haushaltsmittel für die Erstellung von oberirdischen Stellplätze für das Steinhäuser Zentrum)
Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, die 80.000,- € zur Errichtung einer öffentlichen Parkplatzanlage zur Unterstützung des Steinhäuser Zentrums im Haushaltsplan aufzunehmen.

 

zu 2.  (Fußgängerüberweg Mittelstraße/Gabelung – vollflächige rote Gestaltung und Einbau von Fahrbahnschwellen)
Die Vorschläge der FDP zur Umgestaltung des Übergangs Kirchhofstr. / Hochdahler Str. sind mögliche Inhalte der ausstehenden konkreten (Vor-)Entwurfsplanung.
Es ist aber jetzt schon absehbar, dass Fahrbahnschwellen auf Grund der regionalen Bedeutung der Landstraße (L403), der Verkehrsdichte sowie der intensiven Nutzung durch Busse des ÖPNV (741, 781, 782 und 784) Probleme aufwerfen.
Bei einer vollflächigen roten Gestaltung des Fußgängerüberwegs ist im Wege des Verkehrssicherheitsaudits zu bedenken, dass die Nutzer verleitet werden, die Straße nicht auf den kürzesten Weg zu queren. Das kann zur Folge haben, dass der Verkehrsfluss (Ring um die Innenstadt inkl. der Anbindung des Parkhauses Am Kronengarten) behindert wird.

 

zu 3.  (Relaunch des Stadtparks – Sichtbarmachung der Itter, Verbesserung der Beleuchtung)
Die Vorschläge der FDP-Fraktion werden im Rahmen der Durchführung des Ideenwettbewerbs in die Diskussion eingebracht
.
Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die Maßnahmen B5 und B6 Maßnahmen des Verfügungsfonds sind und sich somit deren Umsetzung und ihre Priorität nicht im unmittelbaren Einflussbereich der Stadt Hilden befinden.

 

zu 4.  (Verschiebung der Illuminationsvorschläge in den Bereich Vision)
Die Illumination der Itterbrücken sowie die Einrichtung der Lichtbrücke Kurt-Kappel-Straße kann nur als Maßnahme des Verfügungsfonds vom Land NRW zu maximal 25 % gefördert werden. 50 % der benötigten Mittel sind von privater Seite zur Verfügung zu stellen.
Welche Maßnahmen wann aus Mitteln des Verfügungsfonds umgesetzt werden, entscheidet nicht allein die Stadt Hilden – unabhängig, ob vertreten durch den Rat oder die Verwaltung – oder ggfs. der Fördergeber, sondern ein Verwaltungsbeirat, der sich wesentlich auch aus Vertretern der privaten Akteure zusammensetzt. Hier hat die Stadt Hilden keinen unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidung.
Bei den Maßnahmen B5/B6 handelt es sich um Vorschläge, die aus den Expertengesprächen und den Stadtkonferenzen resultieren und in die Diskussion des Verwaltungsbeirates eingebracht werden sollen.

 

zu 5.  (Stellplätze für das Steinhäuser Zentrum)
Zunächst ist hier auf die Ausführungen zu Punkt 1 zu verweisen.
Zur Tiefgarage unter der Stadthalle ist auszuführen, dass auf Grund des Betriebsführungsvertrags Änderungen frühestens ab 2019 möglich sind. Im Übrigen handelt es sich um maximal 85 Stellplätze, die von den Nutzern nur über recht versteckte Wege anzufahren sind, die für den Kunden nicht offensichtlich sind (Wehrstraße, Itterstraße). Außerdem stehen die Stellplätze nicht ständig der Allgemeinheit zur Verfügung, weil bei Veranstaltungen in der Stadthalle die Stellplätze in der Tiefgarage für diese Veranstaltung zur Verfügung stehen müssen.

 

Antrag der Fraktion Bündnis´90/Die Grünen vom 11.06.2013:

 

zu A1:  (Städtebaufördermittel und Parkplatz)
Städtebaufördermittel werden nur gewährt, wenn keine anderen Förderzugänge zu erwarten oder zu erkennen sind. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung und Erneuerung sind Maßnahmen grundsätzlich von anderen öffentlichen Stellen (auch Gesellschaften i. S. von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz) zu tragen oder zu fördern, die hierzu auf anderer rechtlicher Grundlage verpflichtet sind oder das ohne rechtliche Verpflichtung tatsächlich oder üblicherweise tun.
Unbeschadet hiervon können Städtebauförderungsmittel zur Vor- und Zwischenfinanzierung von Maßnahmen anderer Finanzierungsträger innerhalb der Gesamtmaßnahme zeitlich befristet verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Erstattung vereinbart wurde, notwendige Ausnahmen (vorzeitiger Maßnahmenbeginn) zugelassen sind und die Erstattungszahlung innerhalb des Durchführungszeitraumes vom Begünstigten geleistet wird.
Besteht an der Durchführung von Maßnahmen ein erhebliches städtebauliches Interesse und sind bedeutende städtebaulich bedingte Mehraufwendungen zu erwarten, können hierfür ergänzend auch Städtebauförderungsmittel eingesetzt werden. Die Ausgaben der anderen öffentlichen Stellen und der Städtebauförderung sind in diesem Fall getrennt aufzuführen.

Auch wenn aus Sicht der Verwaltung die Schaffung von zusätzlichen oberirdischen Stellplätzen für das Steinhäuser Zentrum zur Stärkung und Attraktivierung des Standortes Sinn macht, ist der Standort der Stellplätze zu überdenken bzw. im Rahmen der nachfolgenden Detailplanung zu klären. Klar ist jedoch, dass es hierfür definitiv keine Städtebaufördermittel gibt. Wie bereits erwähnt, müssen die Mittel von der Stadt oder Privaten zur Verfügung gestellt werden.

zu B4:  (Spielstationen in der Fußgängerzone)
In der Darstellung der Zeitplanung im Abschlussbericht des IHK und der der Sitzungsvorlage beigefügte Übersicht der finanziellen Auswirkungen ist tatsächlich der von der Fraktion Bündnis´90/Die Grünen beschriebene Widerspruch enthalten.
Seitens der Verwaltung war die Umsetzung – wie in der Finanzplanung dargestellt – in 2018 mit Planung in 2017 vorgesehen.
Da ein Vorziehen ins Jahr 2015 mit Planung in 2014 durchaus möglich ist, wird – wie in den zusätzlichen Erläuterungen zu der parallel zu beratenden Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/199/1 die Maßnahme – wie im IHK dargestellt – ins Jahr 2015 verschoben.

Da es sich aber um keine Maßnahme handelt, deren Förderung bereits zum 28.06.2013 als Einzelmaßnahme mit konkreten Planungsunterlagen bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt wird (keine Startermaßnahme), ist eine Umsetzung in 2014 nicht möglich, wenn sie vom Land NRW gefördert werden soll.

zu B5/B6    (Illumination Itterbrücken und Leitsystem)
Die Illumination der Itterbrücken sowie die Einrichtung der Lichtbrücke Kurt-Kappel-Straße kann nur als Maßnahme des Verfügungsfonds vom Land NRW zu maximal 25 % gefördert werden. 50 % der benötigten Mittel sind von privater Seite zur Verfügung zu stellen.
Welche Maßnahmen wann aus Mitteln des Verfügungsfonds umgesetzt werden, entscheidet nicht allein die Stadt Hilden – unabhängig, ob vertreten durch den Rat oder die Verwaltung – oder ggfs. der Fördergeber, sondern ein Verwaltungsbeirat, der sich wesentlich auch aus Vertretern der privaten Akteure zusammensetzt. Hier hat die Stadt Hilden keinen unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidung.
Bei den Maßnahmen B5/B6 handelt es sich um Vorschläge, die aus den Expertengesprächen und den Stadtkonferenzen resultieren und in die Diskussion des Verwaltungsbeirates eingebracht werden sollen.

 

Aus den vorangegangenen Ausführungen ergeben sich im wesentlichen auch die Antworten auf die während der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses gemachten Anregungen:

 

Die Frage der dUH zur Stadthallentiefgarage wurde bereits bei der Beantwortung der FDP-Fragen berücksichtigt (siehe dort).

Die Frage der dUH zur Freilegung der Itter kann dahingehend beantwortet werden, als dass in dem Handlungskonzept dazu kein konkreter Vorschlag mehr gemacht wird. Eine Renaturierung würde dem Stadtpark öffentlich nutzbare Flächen entziehen. Es kann daran gedacht werden, einzelne Stellen im Sinne von Sitzecken oder Aussichtsplattformen hervorzuheben, die dann auch an das Wegenetz im Stadtpark angeschlossen würden. Genaueres kann aber erst nach der Durchführung des im Projekt B1 genannten Ideenwettbewerbes genannt werden.

 

Die Anregung der FL, auf den in Projekt A1 enthaltenen Parkplatz zu verzichten, ist ebenfalls schon angesprochen worden.
Die sich widersprechenden Anregungen pro- und contra zu einem oberirdischen Parkplatz für das Steinhäuser Zentrum zeigen, dass die Diskussion über solch ein Detailthema nicht Gegenstand der Gesamtdiskussion über ein Integriertes Handlungskonzept sein darf, sondern der späteren Detail-Diskussion über einzelne Projekte vorbehalten sein muss.

 

Das von Bündnis 90/Grünen in der Sitzung angesprochene Projekt B 4 „Spielstationen“ wurde ebenfalls bereits beantwortet.

 

 

 

 

Gez.
H. Thiele