Einbeziehung von Anfragen und Anträgen aus den Fraktionen
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.      die in den einzelnen
Anfragen und Anträgen aufgeworfenen Aspekte in den Beratungen zu den verschiedenen
Einzel-Projekten in Vorbereitung zu den Einzelförderanträgen zu diskutieren und
zu entscheiden.
2.      den Antrag von Herrn Dr.
Haupt vom 10.04.2013 auf Schaffung einer Aufstellfläche für Festzelte auf dem
Gelände der Brunnenanlage Gressardplatz abzulehnen, da er den Zielsetzungen des
Integrierten Handlungskonzeptes widerspricht.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2013 erstmals über den Entwurf des Abschlussberichtes zum Integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt Hilden beraten.
Es wird insoweit auf die Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/199/1 und deren Anlagen verwiesen.
Im Vorfeld dieser Sitzung waren die Fraktionen aufgefordert worden, ihre Fragen, Anregungen und Vorschläge für das Integrierte Handlungskonzept zu formulieren und frühzeitig den übrigen Fraktionen sowie der Verwaltung zur Verfügung zu stellen.
Zu den vor der Sitzung eingegangenen Schreiben hat die Verwaltung mit Schreiben
vom 10.06.2013 und Mail vom 11.06.2013 Stellung genommen. Neben dem Hinweis von
Herrn Dr. Haupt, dass sein Antrag bezüglich der Möglichkeit eines Festzeltes im
Bereich Fritz-Gressard-Platz, sind in der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 12.06.2013 selbst weitere Themen benannt
worden.
Um eine einheitliche Information sicher zu stellen und auch, um die verschiedenen diskutierten Aspekte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sollen die Anträge/Anfragen/Anregungen hier gesammelt behandelt werden.
Im einzelnen liegen Beiträge der SPD-Fraktion (vom 05.06.2013), der Fraktion Bürgeraktion (vom 06.06.2013), der FDP-Fraktion (vom 10.06.2013) und der Fraktion Bündnis 90/Grüne (vom 12.06.2013) schriftlich vor. Sie sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 12.06.2013 wurden weitere Anregungen seitens der Fraktionen gemacht.
Die dUH-Fraktion schlug vor, beim
- Projekt B 1 „Relaunch des Stadtparkes und des Fritz-Gressard-Platzes“ im Stadtpark einen „Mehrgenerationen-Spielplatz“ zu berücksichtigen und die Sichtbarmachung der Itter aus Gründen der Sicherheit und des Hochwasserschutzes nicht weiter zu verfolgen; beim
- Projekt A 1 „Verbesserung der Verkehrssituation auf der Benrather Straße“ nicht nur einen Parkplatz an der Benrather Straße vorzuschlagen, sondern auch nochmals über eine bauliche Ertüchtigung der Stadthallen-Tiefgarage, die mit ähnlichem finanziellen Aufwand zu erreichen wäre, nachzudenken.
Die Fraktion Bündnis 90/Grüne machte den Vorschlag, das
- Projekt B 4 „Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Familien in der Fußgängerzone – Spielstationen“ in der Realisierung nach 2014 vor zu ziehen (Wiederholung des schriftlichen Beitrages).
Von der FL-Fraktion kam die Anregung, beim
- Projekt A 1 auf den in der Entwurfsskizze eingezeichneten kleinen Parkplatz zu verzichten.
Alle Beiträge beschäftigen sich im Wesentlichen mit Detailaspekten einiger im Integrierten Handlungskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen.
Grundsätzlich wurden dagegen Zielrichtung und Inhalt des IHK nahezu einhellig begrüßt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die verschiedenen Detail-Aspekte erst dann zu diskutieren, wenn die einzelnen Maßnahmen tatsächlich unmittelbar bearbeitet werden, um sie nach Abschluss der Beratung in einem Einzelförderantrag der Bezirksregierung einzureichen.
Der Antrag von Herrn Dr. Haupt sollte auf Grundlage der
Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/141 beraten werden.
In der in der Anlage beigefügten Sitzungsvorlage wird
ausführlich dargelegt, warum die Idee des Antrages hier nicht umgesetzt werden
kann.
Im Zusammenhang mit dem Integrierten Handlungskonzept für
die Innenstadt Hilden ist dabei ausschließlich von Bedeutung, dass die
Umsetzung des Antrages den Zielsetzungen des IHK widersprechen würde, nämlich
Barrieren zwischen Fußgängerzone und Stadtpark abzubauen, den Stadtpark für die
Passanten aus der Fußgängerzone heraus leichter erreichbarer und damit attraktiver
zu machen. Ein Festzelt würde vielmehr eine neue Barriere schaffen.
Seitens der Verwaltung
wird daher im Beschlussvorschlag eine Ablehnung des Antrages angeregt.
Im Folgenden soll nun die bisherigen Stellungnahmen der Verwaltung zu den übrigen
Beiträgen dargelegt werden:
Anfrage der
SPD-Fraktion vom 05.06.2013:
Frage 1: Wie
verpflichtend und festgelegt sind die Planentwürfe nach Aufnahme in das Förderprogramm?
Hierzu ist
auszuführen, dass im IHK neben den Einzelprojekten auch die zeitliche Abfolge
dargestellt ist. Mit dem Grundförderantrag wird damit gegenüber dem Fördergeber
dargestellt, dass man als Stadt diese vorgestellten Maßnahmen in dem
dargestellten Zeitraum umsetzen möchte. Gleiches gilt für den aufgezeigten
Kostenrahmen.
Aus hiesiger Sicht
verbindlich sind damit zunächst der jeweilige Planungsbereich und das formulierte
Planungsziel, jedoch nicht die Entwurfsskizze.
Erst mit den
Folgeanträgen muss zu den einzelnen Punkten auch die Detailplanung vorgelegt
werden (so wie im vorliegenden Fall für das Projekt A 3).
Im Rahmen der
Detailplanung ist es selbstverständlich möglich, von den Entwurfsskizzen abzuweichen,
wenn das formulierte Planungsziel erreicht werden kann und der angemeldete Kostenrahmen
(der wiederum grob auf Basis der Entwurfsskizzen bestimmt wurde) in der Summe
aller Projekte nicht überschritten wird.
Je detaillierter
bereits heute die Planungen sind, desto weniger Spielraum gibt es bei der tatsächlichen
Umsetzung bzw. umso mehr Klärungsbedarf ergibt sich im Änderungsfalle.
Maßnahmen, die
nicht im IHK und damit auch nicht im Förderantrag (bzw. der möglichen Förderzusage)
enthalten sind, können dagegen nur eingearbeitet werden, wenn sie das
Förderziel nicht beeinträchtigen und aus anderen Quellen (aber nicht aus
Fördermitteln) finanziert werden.
Frage 2: Wozu
verpflichtet sich die Stadt im Falle einer Förderzusage?
Die
Verpflichtungen der Stadt bewegen sich auf mehreren Ebenen.
Inhaltlich müssen
die beantragten Einzelmaßnahmen zur Erreichung des Zuwendungszieles notwendig
und zweckmäßig sein. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist
zu beachten.
Die
Gesamtfinanzierung unter Berücksichtigung der Folgekosten ist seitens der Stadt
zu gewährleisten.
Es muss der
Kostenrahmen weitestgehend eingehalten werden, es müssen die beantragten
Maßnahmen weitgehend umgesetzt werden, es müssen die städtischen Eigenmittel
bis 2018 in den städtischen Haushalt eingestellt werden, es müssen die
Detailplanungen beauftragt und erstellt werden, es müssen jeweils rechtzeitig
die Folgeförderanträge für die Einzelmaßnahmen gestellt werden, es muss ein Abgleich
mit anderen Förderprogrammen und Fördergebern erfolgen.
Frage 3: Was
passiert, wenn einzelne Projekte des IHK nicht oder anders umgesetzt werden?
Frage 4: Muss die
Förderung ganz oder teilweise zurückgezahlt werden?
Projekte, die gar
nicht umgesetzt werden, obwohl sie im ursprünglichen Förderantrag und in einer
Förderzusage enthalten sind, fallen aus der Förderung; die Fördermittel müssen
i.d.R. zurückgezahlt werden.
Bei Projekten, die
anders umgesetzt werden, kommt es auf den Grad des Andersseins an. Solange
keine grundsätzlich anderen Ziele verfolgt werden, solange der ursprünglich
geschätzte finanzielle Rahmen eingehalten wird, sind Änderungen möglich.
Jegliche Änderungen müssen ausführlich begründet werden und dürfen die
Zielerreichung nicht gefährden bzw. dem zu erreichenden Ziel nicht
widersprechen.
Abweichungen bei
der Zielformulierung stellen dagegen das Projekt in Frage und führen aller
Wahrscheinlichkeit auch zur Herausnahme aus der Förderung. Die Fördermittel
müssen zurückgezahlt werden. Das gilt für das Konzept als Ganzes, aber auch für
einzelne Maßnahmen.
Weitere Gründe zur
Rückzahlung lt. Landeshaushaltsordnung wären, wenn im Förderantrag falsche
Angaben gemacht worden wären, die Fördermittel zweckentfremdet eingesetzt
würden, Auflagen aus dem Förderbescheid nicht erfüllt würden oder sich bei der
Umsetzung von Maßnahmen Ermäßigungen ergeben würden.
Es ist immer daran
zu denken, dass Städtebau-Fördermittel inhaltlich zweckgebunden sind und auch
der Förderrahmen durch den Förderbescheid festgeschrieben wird. Abweichungen
erfordern (schwierige) Nachverhandlungen.
Sofern der
Zuwendungszweck mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist, muss geprüft
werden, ob das Vorhaben eingeschränkt, umfinanziert oder eingestellt wird oder
ob die Zuwendung ausnahmsweise erhöht werden kann. Letzteres ist in der Regel
nicht der möglich.
Nun zu den
angesprochenen Einzelprojekten:
Projekt A 1 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der
Benrather Straße
Projekt A 2 Fuß- und Radwegverbindung Bahnhof – Fußgängerzone
Hier ist zunächst anzumerken, dass diese Maßnahme (A 1) nicht Gegenstand
des Städtebau-Förderungsantrages ist, sondern dass es einen eigenen
(Perspektiv-)Förderantrag für den Bereich des Straßenbaus (Dez. 25 der Bez.Reg.
Düsseldorf) geben wird.
Für diesen Förderantrag, sollte es hier zu vertiefenden Planungen
kommen, müssen hier weitere Untersuchungen etc. stattfinden, um zu einem
Vorentwurf zu kommen. Das wurde so auch mit dem Dez. 25 vereinbart.
Zu den Untersuchungen gehören z.B. Simulationen zur Leistungsfähigkeit
bei Zweispurigkeit, ein Sicherheitsaudit, Gespräche mit dem VRR wg. der
Umgestaltung von Haltestellen (ÖPNV-Förderung), Gespräche mit Straßen.NRW u.ä.
für den Straßenabschnitt der Benrather Straße ab Mittelstraße über den
Knotenpunkt Ellerstr./Berliner Str./Benrather Str. bis zur Poststraße.
Auch das Thema des Höhenunterschiedes im Mittelteil (parallel zum
Steinhäuser-Zentrum) würde hier nochmals geprüft werden; eine Lösung ist
prinzipiell vorstellbar, aber aller Voraussicht nach teuer.
Für die Maßnahme A 2 soll jedoch ein Städtebauförderantrag gestellt
werden.
Ein kreuzungsfreier Übergang zwischen Mittelstraße und Stadtpark
bedeutet entweder einen Tunnel oder eine Brücke.
Beide Lösungen scheiden schon aus Platzgründen aus. Verkehrsbauten im
öffentlichen Raum müssen üblicherweise behindertengerecht ausgebaut werden,
d.h. eine Rampenneigung von 6% ist einzuhalten (für Rollstuhlfahrer,
Rollatoren-Benutzer, Radler, Kinderwagen-Schieber usw.).
Aufgrund der Lage im Straßennetz und der Nähe zum Gewerbepark Hilden-Süd
ist bei einem Brückenbauwerk eine lichte Höhe von ca. 5-6m einzuhalten, damit
Schwertransporte abgewickelt werden können.
Hieraus ergeben sich dann Rampenlängen von ca. 100m auf beiden Seiten
der Benrather Straße.
Ein Brückenbauwerk von der hier notwendigen Höhe ist somit gestalterisch
und funktional kaum in die enge Umgebung einzufügen und wäre zudem enorm teuer.
Ein Tunnel würde keine kürzere Rampenlänge erfordern, da mehrere Kanal-
und/oder Leitungsbauwerke – Regenwasser und Schmutzwasser; Sohlenhöhe ca. 4,50m
unter Geländeroberfläche - im Weg sind. Die Baukosten wären aller Voraussicht
nach noch höher als bei einer Brücke; zudem würde ein neuer „Angstraum“ geschaffen,
verbunden auch mit allen Problemen der Gestaltung und Unterhaltung.
Schließlich müsste ein ebenerdiges Queren der Straße durch Zäune ö.ä.
verhindert werden, um eine Benutzung der Brücke/ des Tunnels zu erzwingen (denn
diese Benutzung wäre mit erheblichen Umwegen verbunden und daher sehr
unattraktiv).
Was mit „Erfassung der fußläufigen Wegeverbindungen“ gemeint wird, ist
nicht klar. Der südliche Teilabschnitt der Benrather Straße kann heute an drei
Stellen auf Lichtsignal-geregelten Übergängen gequert werden. Diese
Verbindungen bleiben im Konzept erhalten, eine davon, nämlich die zwischen
Mittelstraße und Stadtpark, soll durch die Maßnahmen A 1 und A 2 attraktiver
gestaltet werden.
Der westliche Teilabschnitt der Benrather Straße wird ebenfalls von der
Maßnahme A 1 abgedeckt.
Für die Querungsthematik wird auf das Projekt A 2 verwiesen.
Hinsichtlich der Lichtsignalanlagen wird für eine weiterführende
Detailplanung davon ausgegangen, dass die vorhandene Fußgänger-Anlage in Höhe
Benrather Straße 31/33 nach Osten verschoben wird, um den neuen
Fußgängerüberweg zu sichern.
Die Abfolge von Lichtsignalanlagen muss dann ohnehin wiederum mit
entsprechenden Simulationen und Schaltprogrammen auf ihre Leistungsfähigkeit
geprüft werden.
Der im Konzept enthaltene kleine öffentliche Parkplatz ist mit Rücksicht
auf die vorhandene Baumkulisse bereits verkleinert worden. Er soll
grundsätzlich einen kleinen Beitrag zu Reduzierung des Parkproblemes rund um
das Steinhäuser-Zentrum leisten. Er würde öffentlich bewirtschaftet.
Gleichzeitig stellt er aber keine „conditio sine qua non“ dar, er kann
aus Gründen der Kostenersparnis auch entfallen.
Das Problem fehlender Kfz-Parkplätze im Umfeld des Steinhäuser-Zentrums
kann allerdings in absehbarer Zeit nicht durch eine „Aktivierung“ der ca. 80
Plätze in der TG Stadthalle gelöst werden.
Vertragliche Bindungen, funktionale Zwänge und bauliche
Unzulänglichkeiten sprechen dagegen, vor 2019 eine Lösung bekommen zu können.
Darüber hinaus ist bereits geprüft worden, ob eine „Ertüchtigung“ der
Tiefgarage förderfähig wäre – mit negativem Ergebnis, da privat und nicht
öffentlich.
Die angedachte neue Brücke ist für die Funktion einer neuen
Querungsmöglichkeit von der Poststraße aus von enormer Bedeutung. Die heutige
Brücke steht schlicht an der falschen Stelle. Dazu ist sie in Breite und
Gestaltung der neuen Brücke „unterlegen“.
Diese neue Brücke jedoch macht überhaupt erst den beabsichtigten
Fußgängerüberweg sinnvoll, weil nur mit der Brücke dann tatsächlich weiter in
Richtung Mittelstraße, Fritz-Gressard-Platz, Stadtpark und Stadthalle weiter
gegangen werden kann.
Ohne die Einrichtung einer neuen Brücke an der „richtigen Stelle“ kann
grundsätzlich auch auf eine neue Querungsmöglichkeit über die Benrather Straße
verzichtet werden.
Im Zusammenhang mit der Busspur wird darauf hingewiesen, dass es sich
hier lediglich um eine Idee handelt, für die Linie 784 einen Vorteil zu
schaffen. Diese Linie kann in der Zeit zwischen 07.00 und 19.00 Uhr die
Poststraße nutzen.
Auch diese Busspur kann im Zuge einer Detailplanung wegfallen, wenn man
sich davon Vorteile zugunsten der Verkehrssicherheit verspricht.
Projekt A 4 Neugestaltung des Bereiches „Gabelung“ – Übergang in die
Mittelstraße
Zunächst sollte man sich darüber einig sein, dass bei einer
Neugestaltung des Umfeldes von St. Jacobus-Kirche und neuen Gemeindezentrum
sowie einer Verbesserung der Querungsmöglichkeiten der Hochdahler Straße die
bisherige Regelung der Taxi-Stellplätze ein massives Hindernis darstellt.
Der rege und regelmäßige Fahrverkehr in der Mittelstraße durch Taxis
stört jede Möglichkeit der Neugestaltung oder Aufwertung. Deshalb wird im
Konzept der Vorschlag gemacht, eine neue „Taxi-Fläche“ auf der Ostseite der
Kirchhofstraße, südlich der Stern-Apotheke, einzurichten. Dieser neue Standort
ist immer noch sehr nahe an der Fußgängerzone, insbesondere im Hinblick auf die
Absicht, die Fußgängerzonen-Charakteristik optisch bis zur Hochdahler Straße
auszudehnen.
Ob an diesem neuen Standort zwei oder drei Taxis stehen können, wäre zu
prüfen.
Es gibt jedenfalls keinen rechtlichen Anspruch für Taxis, in der
Fußgängerzone zu stehen.
Projekt B 1 Relaunch des Stadtparkes und Fritz-Gressard-Platz
Die meisten von der SPD gemachten Anmerkungen sind bereits in den
Konzeptskizzen enthalten.
Natürlich sind diese Konzeptskizzen keine ausgefeilten Detail-Pläne,
jedoch kann man den planerischen Ansatz bereits erkennen. Und danach wird sich
der hier vorgeschlagene Ideen-Wettbewerb sowohl mit dem Platz zwischen
Stadthalle und Steinhäuser-Zentrum beschäftigen (zeitgemäße Gestaltung) als
auch mit den Flächen südlich des Steinhäuser-Zentrums. Hier sollen durch
entsprechende Umgestaltungen Flächen gewonnen werden, etwa durch eine andere
Einfassung des vorhandenen Teiches, durch Verbreiterung der Bewegungsflächen
und durch Reduzierung von optischen Wegesperren.
Welche Abschnitte der Itter (im Gebiet des Stadtparks) für eine Öffnung
herangezogen werden können und wie diese Öffnung aussehen könnte, wird
Gegenstand des Ideenwettbewerbes sein.
Von einer „ökologischen Umgestaltung“ der Itter ist man bekanntlich im
Zuge des Diskussionsprozesses abgerückt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass
dann Flächen des Stadtparkes der allgemeinen Zugänglichkeit entzogen werden
müssten (Sicherung der naturalisierten Flächen vor Betretung durch einen Zaun).
Projekt B 5 Illumination von Itterbrücken
Konkrete Folgekosten darzustellen, ist derzeit nicht möglich. Denn es
fehlen Aussagen über die Art der Illumination, die Auswahl der Technik, die
Zahl der Leuchtmittel usw.
Derartige Aussagen kann erst eine Detailplanung erbringen. Daraus lässt
sich dann auch die Höhe der Folgekosten ableiten.
Es kann davon ausgegangen werden, dass bei der Auswahl von Leuchtmitteln
nach dem aktuellen Stand der Technik sich zumindest die Stromkosten auf einem
niedrigen Niveau bewegen werden.
Projekt D 3 Verfügungsfonds
Die Bildung eines „Verfügungsfonds“ kann im Rahmen eines Förderantrages
bzw. eines Integrierten Handlungskonzeptes nicht erzwungen werden, sie muss
allerdings geprüft werden.
Bis jetzt gibt es keine klaren und verbindlichen Aussagen von Privaten
zu einer Beteiligung an einem Verfügungsfond, demnach auch nicht zu einer
möglichen finanziellen Höhe.
Ob die privaten Akteure tatsächlich bereit sind, sich finanziell zu
beteiligen, wird sich bei der konkreten Planung und Umsetzung der Maßnahmen
ergeben.
Das Nichtzustandekommen eines Verfügungsfonds ist kein „K.O.-Kriterium“
für die Vergabe von Städtebaufördermitteln, ein privates Engagement wird jedoch
gerne gesehen.
Werbe- und Marketingaktionen, aber auch besondere Illuminationen können
nur mit Hilfe eines Verfügungsfonds vom Land NRW (teil-) gefördert werden.
Neben der Stadt, die entweder 50% der Kosten zu tragen hat (wenn es
keine Förderung gibt) oder 25% (wenn das Land den öffentlichen Anteil zu 50 %
fördert), kann der private Beitrag auch von juristischen Personen, von Firmen
u.ä. geleistet werden.
Ohne die Akquirierung der privaten Akteure kann ein Verfügungsfonds
nicht eingerichtet werden. Geplante Maßnahmen könnten dennoch umgesetzt werden,
dann ohne Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Die Finanzierung müsste anders
gesichert werden.
Vorschlag der Fraktion BÃœRGERAKTION (Mail vom 06.06.2013):
Der Umgestaltungsvorschlag der Fraktion BÃœRGERAKTION ist nicht
Teil des angestrebten und mit der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/199 zur
Beratung gestellten Städtebauförderantrags.
Die Maßnahme A1 ist deshalb im Integrierten
Handlungskonzept enthalten, weil im Konzept auch alle weiteren Maßnahmen auf
Grundlage anderer Förderzugänge zu erläutern sind, die im festzulegenden
Planungsbereich / Stadtumbaugebiet angestrebt werden.
Für die Umgestaltung der Verkehrsfläche ist ein eigenständiger
(Perspektiv-)Förderantrag zu stellen, der inhaltlich auf Kosten der Stadt
Hilden weiter vorbereitet werden muss. Hierzu ist eine (Vor- ) Entwurfsplanung
zu erstellen, die Leistungsfähigkeit des Vorplanungsergebnisses mittels einer
Verkehrssimulation nachzuweisen sowie ein Verkehrssicherheitsaudit durchzuführen.
Die konkretisierte Planung ist mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW als Vertreter
des Straßenbaulastträgers (für die B228 der Bund und für die L85/L404 das Land
NRW) intensiv zu erörtern und abzustimmen.
Bezüglich der Lage und Ausgestaltung der Bushaltestellen ist weiterhin eine
Abstimmung mit der Rheinbahn AG als Betreiberin der Linien 783, 784, 785 und O3
erforderlich.
Erst ein so abgestimmter Entwurf kann Grundlage eines Straßenbauförderantrags,
der beim Dezernat 25 der Bezirksregierung einzureichen ist, sein.
(Hierbei ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass dem Land NRW derzeit – laut
Auskunft der Bezirksregierung – keine Finanzmittel für Fördermaßnahmen zur
Verfügung stehen.)
Im Zuge der städtischen Vorplanungen besteht dann die
Möglichkeit, auch den hier gemachten Vorschlag auf seine verkehrstechnische und
städtebauliche Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
Antrag der FDP vom
10.06.2013:
zu 1. (Haushaltsmittel für
die Erstellung von oberirdischen Stellplätze für das Steinhäuser Zentrum)
Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, die 80.000,- € zur Errichtung einer
öffentlichen Parkplatzanlage zur Unterstützung des Steinhäuser Zentrums im
Haushaltsplan aufzunehmen.
zu 2. (Fußgängerüberweg
Mittelstraße/Gabelung – vollflächige rote Gestaltung und Einbau von
Fahrbahnschwellen)
Die Vorschläge der FDP zur Umgestaltung des Übergangs Kirchhofstr. /
Hochdahler Str. sind mögliche Inhalte der ausstehenden konkreten
(Vor-)Entwurfsplanung.
Es ist aber jetzt schon absehbar, dass
Fahrbahnschwellen auf Grund der regionalen Bedeutung der Landstraße (L403), der
Verkehrsdichte sowie der intensiven Nutzung durch Busse des ÖPNV (741, 781, 782
und 784) Probleme aufwerfen.
Bei einer
vollflächigen roten
Gestaltung des Fußgängerüberwegs ist im Wege
des Verkehrssicherheitsaudits zu bedenken, dass
die Nutzer verleitet werden, die Straße nicht auf den kürzesten Weg zu queren.
Das kann zur Folge haben, dass der
Verkehrsfluss (Ring um die Innenstadt inkl. der Anbindung des Parkhauses Am
Kronengarten) behindert wird.
zu 3. (Relaunch des
Stadtparks – Sichtbarmachung der Itter, Verbesserung der Beleuchtung)
Die Vorschläge der FDP-Fraktion werden im Rahmen der Durchführung des Ideenwettbewerbs
in die Diskussion eingebracht.
Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die Maßnahmen B5 und B6 Maßnahmen des Verfügungsfonds
sind und sich somit deren Umsetzung und ihre Priorität nicht im unmittelbaren
Einflussbereich der Stadt Hilden befinden.
zu 4. (Verschiebung der
Illuminationsvorschläge in den Bereich Vision)
Die Illumination der
Itterbrücken sowie die Einrichtung der Lichtbrücke Kurt-Kappel-Straße kann nur
als Maßnahme des Verfügungsfonds vom Land NRW zu maximal 25 % gefördert werden.
50 % der benötigten Mittel sind von privater Seite zur Verfügung zu stellen.
Welche Maßnahmen wann aus Mitteln des Verfügungsfonds umgesetzt werden, entscheidet
nicht allein die Stadt Hilden – unabhängig, ob vertreten durch den Rat oder die
Verwaltung – oder ggfs. der Fördergeber, sondern ein Verwaltungsbeirat, der
sich wesentlich auch aus Vertretern der privaten Akteure zusammensetzt. Hier
hat die Stadt Hilden keinen unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidung.
Bei den Maßnahmen B5/B6 handelt es sich um Vorschläge, die aus den
Expertengesprächen und den Stadtkonferenzen resultieren und in die Diskussion
des Verwaltungsbeirates eingebracht werden sollen.
zu 5. (Stellplätze für das
Steinhäuser Zentrum)
Zunächst ist hier auf die Ausführungen zu Punkt 1 zu verweisen.
Zur Tiefgarage unter der Stadthalle ist auszuführen, dass auf Grund des
Betriebsführungsvertrags Änderungen frühestens ab 2019 möglich sind. Im Übrigen
handelt es sich um maximal 85 Stellplätze, die von den Nutzern nur über recht
versteckte Wege anzufahren sind, die für den Kunden nicht offensichtlich sind
(Wehrstraße, Itterstraße). Außerdem stehen die Stellplätze nicht ständig der
Allgemeinheit zur Verfügung, weil bei Veranstaltungen in der Stadthalle die
Stellplätze in der Tiefgarage für diese Veranstaltung zur Verfügung stehen
müssen.
Antrag der Fraktion
Bündnis´90/Die Grünen vom 11.06.2013:
zu A1: (Städtebaufördermittel
und Parkplatz)
Städtebaufördermittel werden nur gewährt, wenn keine anderen Förderzugänge zu erwarten
oder zu erkennen sind. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung und Erneuerung
sind Maßnahmen grundsätzlich von anderen öffentlichen Stellen (auch
Gesellschaften i. S. von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz) zu tragen oder zu
fördern, die hierzu auf anderer rechtlicher Grundlage verpflichtet sind oder
das ohne rechtliche Verpflichtung tatsächlich oder üblicherweise tun.
Unbeschadet hiervon können Städtebauförderungsmittel zur Vor- und
Zwischenfinanzierung von Maßnahmen anderer Finanzierungsträger innerhalb der
Gesamtmaßnahme zeitlich befristet verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die
Erstattung vereinbart wurde, notwendige Ausnahmen (vorzeitiger Maßnahmenbeginn)
zugelassen sind und die Erstattungszahlung innerhalb des
Durchführungszeitraumes vom Begünstigten geleistet wird.
Besteht an der Durchführung von Maßnahmen ein erhebliches städtebauliches
Interesse und sind bedeutende städtebaulich bedingte Mehraufwendungen zu
erwarten, können hierfür ergänzend auch Städtebauförderungsmittel eingesetzt
werden. Die Ausgaben der anderen öffentlichen Stellen und der
Städtebauförderung sind in diesem Fall getrennt aufzuführen.
Auch wenn aus Sicht der Verwaltung die
Schaffung von zusätzlichen oberirdischen Stellplätzen
für das Steinhäuser Zentrum zur Stärkung und Attraktivierung des Standortes
Sinn macht, ist der Standort der Stellplätze zu
überdenken bzw. im Rahmen der nachfolgenden Detailplanung zu klären. Klar ist
jedoch, dass es hierfür definitiv keine Städtebaufördermittel gibt. Wie bereits erwähnt, müssen die Mittel von der Stadt oder
Privaten zur Verfügung gestellt werden.
zu B4:Â (Spielstationen
in der Fußgängerzone)
In der Darstellung der Zeitplanung im Abschlussbericht des IHK und der der
Sitzungsvorlage beigefügte Übersicht der finanziellen Auswirkungen ist
tatsächlich der von der Fraktion Bündnis´90/Die Grünen beschriebene Widerspruch
enthalten.
Seitens der Verwaltung war die Umsetzung – wie in der Finanzplanung dargestellt
– in 2018 mit Planung in 2017 vorgesehen.
Da ein Vorziehen ins Jahr 2015 mit Planung in 2014 durchaus möglich ist, wird –
wie in den zusätzlichen Erläuterungen zu der parallel zu beratenden
Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/199/1 die Maßnahme – wie im IHK dargestellt –
ins Jahr 2015 verschoben.
Da es sich aber um keine Maßnahme handelt, deren Förderung bereits zum
28.06.2013 als Einzelmaßnahme mit konkreten Planungsunterlagen bei der
Bezirksregierung Düsseldorf beantragt wird (keine Startermaßnahme), ist eine
Umsetzung in 2014 nicht möglich, wenn sie vom Land NRW gefördert werden soll.
zu B5/B6   (Illumination Itterbrücken und Leitsystem)
Die Illumination der Itterbrücken sowie die Einrichtung der Lichtbrücke
Kurt-Kappel-Straße kann nur als Maßnahme des Verfügungsfonds vom Land NRW zu
maximal 25 % gefördert werden. 50 % der benötigten Mittel sind von privater
Seite zur Verfügung zu stellen.
Welche Maßnahmen wann aus Mitteln des Verfügungsfonds umgesetzt werden, entscheidet
nicht allein die Stadt Hilden – unabhängig, ob vertreten durch den Rat oder die
Verwaltung – oder ggfs. der Fördergeber, sondern ein Verwaltungsbeirat, der
sich wesentlich auch aus Vertretern der privaten Akteure zusammensetzt. Hier
hat die Stadt Hilden keinen unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidung.
Bei den Maßnahmen B5/B6 handelt es sich um Vorschläge, die aus den Expertengesprächen
und den Stadtkonferenzen resultieren und in die Diskussion des Verwaltungsbeirates
eingebracht werden sollen.
Aus den vorangegangenen Ausführungen ergeben sich im
wesentlichen auch die Antworten auf die während der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses gemachten Anregungen:
Die Frage der dUH zur Stadthallentiefgarage wurde bereits
bei der Beantwortung der FDP-Fragen berücksichtigt (siehe dort).
Die Frage der dUH zur Freilegung der Itter kann dahingehend
beantwortet werden, als dass in dem Handlungskonzept dazu kein konkreter
Vorschlag mehr gemacht wird. Eine Renaturierung würde dem Stadtpark öffentlich
nutzbare Flächen entziehen. Es kann daran gedacht werden, einzelne Stellen im
Sinne von Sitzecken oder Aussichtsplattformen hervorzuheben, die dann auch an
das Wegenetz im Stadtpark angeschlossen würden. Genaueres kann aber erst nach
der Durchführung des im Projekt B1 genannten Ideenwettbewerbes genannt werden.
Die Anregung der FL, auf den in Projekt A1 enthaltenen
Parkplatz zu verzichten, ist ebenfalls schon angesprochen worden.
Die sich widersprechenden Anregungen pro- und contra zu einem oberirdischen
Parkplatz für das Steinhäuser Zentrum zeigen, dass die Diskussion über solch
ein Detailthema nicht Gegenstand der Gesamtdiskussion über ein Integriertes
Handlungskonzept sein darf, sondern der späteren Detail-Diskussion über
einzelne Projekte vorbehalten sein muss.
Das von Bündnis 90/Grünen in der Sitzung angesprochene
Projekt B 4 „Spielstationen“ wurde ebenfalls bereits beantwortet.
Gez.
H. Thiele