Betreff
Antrag des Vereins Gemeinsam Leben Lernen e.V.: Antrag nach § 24 GO -Ressourcen für die sonderpädagogische Förderung im Haushalt der Gemeinde
Vorlage
WP 09-14 SV 51/260
Aktenzeichen
III/51/Au
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Begründung:

Im Zuge der inklusiven Schulentwicklung fallen in den kommenden Jahren auch für die Gemeinde Hilden als Schulträger sowie als Sozial- bzw. Jugendhilfeverwaltung Kosten für den Ausbau des Gemeinsamen Lernens an. Gleichzeitig ist mit dem Rückgang der Kosten für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschulen zu rechnen.

Für eine effiziente Ressourcensteuerung ist es unerlässlich, die bisher für die sonder­pädagogische Förderung durch die Gemeinde und den Kreis (wird durch einem separaten Antrag an den Kreis angefragt) aufgewendeten Ressourcen vollständig und strukturiert zu erfassen. Nur so können frei werdende Ressourcen aus der Förderschullandschaft sichtbar gemacht und transparent in die inklusive Schullandschaft übertragen werden.

 


Antragstext:

 

Präambel:

Ressourcen für die sonderpädagogische Förderung im Haushalt der Gemeinde

Mit der Beratung des Entwurfs für das 9. Schulrechtsänderungsgesetz im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Aufbau eines inklusiven Schulsystems eingeleitet, wie es die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) verlangt. Für diese Aufgabe sind nach Artikel 4 Absatz 2 der UN-BRK alle verfügbaren Mittel einzusetzen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat gute finanzielle Voraussetzungen für den Aufbau eines inklusiven Schulsystems. Bei Ländern und Kommunen sind seit Jahrzehnten umfangreiche Etats vorhanden, aus denen die Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung wenn auch separierend in den Sonder- und Förderschulen ­finanziert wird. Diese Mittel gilt es nun, sukzessive für die inklusive Bildung umzuleiten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Transparenz über die bisherige Höhe und Verwendung der Mittel unterschiedlicher Kostenträger (u.a. Schulträger, Sozial- und Jugendhilfe) hergestellt wird. Nur so können Spielräume für den Aufbau inklusiver Bildung erkannt und genutzt werden. Nur so kann festgestellt werden, in welcher Höhe den Kommunen Ressourcen für den Aufbau inklusiver Strukturen zur Verfügung stehen. Nur so kann gesichert werden, dass Kindern und Jugendlichen mit Behinderung die Mittel, die bisher in ihre Bildung investiert wurden, auch im inklusiven Schulsystem zur Verfügung stehen.

Die Elternvereine für inklusive Bildung fragen mit dem folgenden Antrag viele Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zur Offenlegung der Finanzen für die Bildung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an. Der Nachweis dieser Kosten ist den Verwaltungen nach den Vorschriften der LHO NRW möglich und deren Veröffentlichung auf Anfrage nach den §§ 4 und 5 IFG verpflichtend.

 

Unterzeichner:

mittendrin e.V., Köln / Gemeinsam leben lernen Hilden e.V. / Schule für alle e.V. Hennef / Gemeinsam leben — Gemeinsam lernen Kreis Borken / Gemeinsam Leben — Gemeinsam Lernen Brüh' / lnitiativkreis Gemeinsame Schule Wuppertal / Elterninitiative Inklusion Bornheim / Gemeinsam leben — gemeinsam lernen Bonn e.V. / Elterninitiative Kölner GU-Schulen / Mittendrin-Hürth e.V. / Gemeinsam leben, gemeinsam lernen — Olpe plus e.V. / Gemeinsam leben — Gemeinsam lernen Aachen e.V. / Gemeinsam leben, Gemeinsam lernen Pulheim / Die Eltern des GU- Ausschusses der Gesamtschule Köln Hellweide / igll e.V. Initiative gemeinsam leben und lernen, Neuss e.V. / Gemeinsam leben und lernen Düsseldorf e.V. / Gemeinsam leben und lernen Mönchengladbach / Gemeinsam Leben Lernen Solingen e.V. / Regionalarbeitskreis Münsterland von Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen / Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen - Landesarbeitsgemeinschaft NRW e.V. / INVEMA e.V., Kreuztat / Förderverein Gesamtschule Region Siegburg e.V. / Förderverein Gesamtschule Alfter / Förderverein Gesamtschule Aachen-Brand / Impuls21 e.V. Velbert / Elterninitiative Hilden21.de / Förderverein Integrative Kindertagesstätte Karnaper Regenbogen e.V. Hilden

Gemeinsam Leben Lernen e.V.

 

 

Antrag nach § 24 Gemeindeordnunq:

 

Wir beantragen die umfassende Beantwortung folgender Fragen durch die Verwaltung der Gemeinde Hilden. Bei Bedarf sind Informationen von anderen Behörden und Körperschaften einzuholen.

·                Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen Förderschulen in Trägerschaft der Gemeinde / nach Schultyp / für die Schuljahre 2010/11, 2011/12, 2012/13?

·                Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Gemeinde besuchen Förderschulen in privater Trägerschaft bzw. in Trägerschaft des Kreises / nach Träger 1 nach Schultyp / für die Schuljahre 2010/11, 2011/12, 2012/13?

·                Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Gemeinde besuchen Förderschulen des LVR / nach Schultyp / für die Schuljahre 2010/11, 2011/12, 2012/13 ?

·                Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen in der Gemeinde allgemeine Schulen (inklusive Ersatzschulen)/ nach Primarstufe, Sekundarstufe l, Sekundarstufe 2 / nach Schultyp / für die Schuljahre 2010/11, 2011/12, 2012/13?

·                Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemäß Präventionsstufen der Kompetenzzentren besuchen in der Gemeinde allgemeine Schulen (inklusive Ersatzschulen) / nach Präventionsstufen / nach Schultyp / für die Schuljahre 2010/11, 2011/12, 2012/13 ?

·                Wie hoch waren die getätigten Ausgaben der Gemeinde für den laufenden Betrieb der Förderschulen in ihrer Trägerschaft / gesamt und im Durchschnitt / in den Jahren 2010, 2011, 2012 in Bezug auf

·                Abschreibungen?

·                Investitionen?

·                Energiekosten und weitere laufende Betriebskosten? .

·                Gebäudereinigung?

·                Hausmeister?

·                Sekretariat?

·                weitere Personalkosten ?

·                Wie hoch waren die getätigten Ausgaben für.Lehr- und Lernmittel an den Förderschulen der Gemeinde / gesamt und im Durchschnitt aller Schülerinnen und Schüler an kommunalen Förderschulen / den Jahren 2010, 2011, 2012 ?

·                wie hoch waren die getätigten Ausgaben der Gemeinde für Integrationshelfer an Schulen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB / gesamt und im Durchschnitt pro Fall / in den Jahren 2010, 2011, 2012

·                im Einsatz in Förderschulen?

·                im Einsatz in allgemeinen Schulen?

·                Wie hoch waren die getätigten Ausgaben der Gemeinde für Schülerfahrtkosten für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf / gesamt und im Durchschnitt pro Fall / in den Jahren 2010, 2011, 2012

·                für den Transport zu Förderschulen?

·                für den Transport zu allgemeinen Schulen?

·                Wie lang war im Durchschnitt pro Fall die Fahrtstrecke?

·                Welche freiwilligen Leistungen wurden von der Gemeinde in den Jahren 2010, 2011, 2012 erbracht

·                für Förderschulen?

·                für die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in allgemeinen Schulen?

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Schulträger Hilden ist bestrebt, die Umsetzung der Inklusion im Bildungssektor aktiv voran zu treiben.

Dabei ist Integration/ Inklusion ein Thema, dass in Hilden auf eine lange Tradition zurück blicken kann. Hilden hat bereits Ende der 1980er Jahre als einer der ersten Standorte den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung installiert und erfolgreich implementiert. Diese Tradition findet ihre Fortführung im Grundschulbereich durch die Einrichtung einer Schwerpunktschule für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen. Zudem arbeiten seit dem Schuljahr 2011/2012 alle Grundschulen inklusiv, d.h. Kinder mit Förderbedarfen werden in den Regelklassen beschult. Dabei werden sie vom Kompetenzzentrum Hilden/Haan beraten und begleitet.

Im Bereich der weiterführenden Schule entsteht mit der Sekundarschule eine sogenannte Vorreiterschule im Bereich der Inklusion. Diese wird ab dem kommenden Schuljahr 2013/2014 eine integrative Lerngruppe für Kinder mit Förderbedarfen offerieren und hat bereits in ihrem pädagogischen Konzept die Inklusion als Schwerpunktthema verankert. Dieses Angebot ergänzt das Angebot der Bettine-von-Arnim Gesamtschule in Langenfeld, die bereits seit Jahren pro Jahrgang eine integrative Lerngruppe unterhält, welche zu 2/3 mit Hildener Kindern belegt wird.

Alle weiterführenden Schulen tauschen sich zudem in einem Arbeitskreis „Inklusion“ aus, um ihre entsprechenden Konzepte weiter zu entwickeln.

 

All diese Maßnahmen wurden vom Schulträger sowohl inhaltlich, als auch fiskalisch mit- bzw. ausgestaltet.

Des Weiteren gibt es auch über den Bereich Schule hinaus eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen in der Stadtverwaltung, die sich der Thematik Inklusion zuwenden. 

 

Im Sinne des Antrages ist die Verwaltung gerne bereit den Ressourcenansatz konkret zu benennen und schlägt somit dem Rat, nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport vor, dem Antrag zu entsprechen und die gestellten Fragen durch die Verwaltung beantworten zu lassen. 

 

 

 

Horst Thiele

 


Finanzielle Auswirkungen  

Nein