Betreff
Satzung zur Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Hilden - Abfallentsorgungssatzung -
Vorlage
WP 09-14 SV 68/048
Aktenzeichen
IV/68
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt:

 

Die als Anlage 1 in vollem Wortlaut vorliegende Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Hilden - Abfallentsorgungssatzung - wird hiermit beschlossen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.”


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist die Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Hilden als Anlage 1 beigefügt.

 

Am 01.06.2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Nachfolgegesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW- / AbfG) in Kraft getreten. Dies macht es erforderlich die bestehende Abfallentsorgungssatzung an das neue Abfallrecht des Bundes anzupassen. Bei einer Nichtanpassung können etwaige verwaltungsgerichtlichen Verfahren zum Nachteil für die Stadt Hilden ausgehen, denn die kommunale Abfallentsorgungssatzung muss mit dem jeweils geltenden Bundesrecht in Einklang stehen.

Der Städte- und Gemeindebund hat hierzu eine neue Mustersatzung erarbeitet. Bislang hat sich die Stadt Hilden grundsätzlich stark an der aktuellen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes orientiert. Dies ist auch in der Neufassung der Abfallentsorgungssatzung der Fall. Hauptsächlich wurden Verweise auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie redaktionelle Änderungen angepasst.

 

Entsprechend des Abstimmungsergebnisses im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz vom 12.09.2011 zum Erfahrungsbericht zur Laubsackausgabe (WP 09-14 SV 68/028) werden die Laubsäcke für einen Euro verkauft. Im Herbst der Jahre 2011 und 2012 hat sich diese Regelung bewährt. Die Regelung wurde die Abfallentsorgungssatzung eingearbeitet.

 

In der Sitzungsvorlage beigefügten Synopse (Anlage 2) sind die Änderungen ersichtlich.

 

 

Die Verwaltung regt an, die Abfallentsorgungssatzung in der vorliegenden Neufassung (Anlage 1) zu beschließen.

 

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister

 

 

Anlage 1:        Neufassung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Hilden - Abfallentsor-                 gungssatzung – vom

Anlage 2:        Synoptische Gegenüberstellung

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

nein

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen, in Vertretung Danscheidt