Betreff
Masterplan Holterhöfchen - Verfüllung der Springbrunnenanlage Kleiner Teich
hier: Antrag der SPD Fraktion zur Tagesordnung im Umwelt- und Klimaschutzausschuss am 03.07.2013
Vorlage
WP 09-14 SV 66/143
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Verwaltung hat in der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/135 den hohen Sanierungsaufwand für diese kleine Teichanlage erläutert. Es wird daher angeregt, sowohl auf die Sanierung als auch den weiteren Betrieb der Anlage aufgrund der hohen laufenden Kosten zu verzichten. Nach der Verfüllung soll das Areal als Wiese zur Verfügung stehen.


Antragstext:

Die SPD-Fraktion beantragt die Verfüllung der kleinen Teichanlage im Hölterhöfchen.


Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion auf Verfüllung des Teiches, wie sie seinerzeit bereits schon im Masterplan Holterhöfchen vorgeschlagen wurde. In der Folge wurden von der Verwaltung ausführliche Erläuterungen und Berechnungen zu unterschiedlichen Varianten (Abriss und Verfüllung, komplette Sanierung sowie die naturnahe Sanierung des Teiches) zur Beratung vorgelegt.

 

Eine naturnahe Sanierung ist aus Sicht der Verwaltung bei dem bestehenden Zierteich mit einer durchgehenden Asphaltdichtung nicht möglich. Hier würde lediglich eine optische Verschönerung durch den Einbau von bepflanzten Schachtringen erfolgen, wobei eine solche Bepflanzung in der großen Teichanlage in den vergangenen Jahren trotz Nachpflanzung von den Wasservögeln regelmäßig zerstört wurde. Zudem wird bei einem Teich ohne Springbrunnenbetrieb die Gefahr  gesehen, dass das Wasser bei sommerlicher Witterung umkippt.

 

Eine vollständige Sanierung des Teiches  in seiner bisherigen Form ist grundsätzlich möglich, jedoch wurde in der Vergangenheit immer wieder auf die hohen jährlichen Unterhaltungskosten hingewiesen (Stromkosten und jährliche Entschlammung ca. 10.000€/a  ohne Kosten für ggfls. anfallende Reparaturarbeiten für die Wassertechnik).  Da sich in direkter Nachbarschaft eine weitere große Teichanlage befindet und auch hier aufgrund des Alters dieser Anlage in den nächsten Jahren (neben dem jährlichen Unterhaltungsaufwand) mit einem erheblichen Sanierungsaufwand zu rechnen ist, hat die Verwaltung vorgeschlagen auf die kleine Teichanlage dauerhaft zu verzichten und keine Sanierung vorzunehmen.

 

Der Abbruch bzw. die Verfüllung der kleinen Teichanlage und die Anlegung einer Rasenfläche an dieser Stelle ist aus Sicht der Verwaltung die sinnvollste Verfahrensweise, da hier für die Zukunft eine dauerhafte Kosteneinsparung erzielt wird.  Die hierdurch frei werdenden Mittel können dann im Bedarfsfall auch sinnvoll in die Sanierung der großen Teichanlage gesteckt werden. Der Verbleib des Elementes Wasser in der Grünanlage ist weiterhin sicher gestellt, zudem wird eine zusätzliche Grünfläche geschaffen.

 

Die Kosten für den Abbruch des Teiches und die Umwandlung in eine Grünfläche sind im Haushaltsplan enthalten, da er Kostenansatz mit einem HV-6 Vermerk versehen ist, ist die Freigabe durch den Fachausschuss erforderlich.

 

 

 

 

Thiele


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1301010010

Teichabbruch und Verfüllung kleiner Teich Holterhöfchen

545007

 

60.000€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

x

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

x

Finanzierung:

Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2013 enthalten jedoch mit einem HV 06 Vermerk versehen (Freigabe durch den Fachausschuss).

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete