Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung
wird anheimgestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
I. Ratsbeschluss von 04.07.2012
Der Rat hat in der
Sitzung vom 04.07.2012 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung
unterbreitet einen Vorschlag, wie unter Beachtung der politischen Gremien eine
umfassende Zielvereinbarung hinsichtlich Qualität und Quantität städtischer
Leistungen erarbeitet werden könnte. Die Vorlage soll u.a. Aussagen zu einem
geeigneten zeitlichen und organisatoÂrischen Rahmen beinhalten.
Ziel ist es
Voraussetzungen zu schaffen, die finanzielle, Leistungs- und Wirkungsaspekte
gleicherÂmaßen berücksichtigen.“
II. Einzelprüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes
der Stadt Hilden im Jahr 2011 vom 08.03.2011 - Controlling in der
Stadtverwaltung Hilden,Â
Situationsbericht und Vorschläge zur Verbesserung
Das
Rechnungsprüfungsamt hat am 11.04.2011 die Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 14/024
(Controlling in der Stadtverwaltung Hilden, Situationsbericht und Vorschläge
zur Verbesserung, 1. Einzelprüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt
Hilden im Jahr 2011) in den Rechnungsprüfungsausschuss eingebracht. Diese
Sitzungsvorlage wurde in der Folgezeit am 14.11.2011 und 23.04.2012 im
Fachausschuss und am 30.11.2011 und 04.07.2012 im Rat behandelt. Der o.g.
Beschluss wurde in der letztgenannten Sitzung einstimmig gefasst.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat sich in seinem Bericht mit dem Thema „Controlling in
der StadtÂverwaltung Hilden“ auseinandergesetzt und kam zu dem Ergebnis, die
Stadt Hilden sei zwar auf einem guten Weg, die vom Landesgesetzgeber mit dem
NKF (Neues kommunales FinanzÂmanagement) beabsichtigte „Neue Steuerung“
einzuführen, habe das Ziel bislang aber noch nicht vollständig erreicht.
Optimierungsbedarf
gibt es nach Auffassung des RPA im Hinblick auf das bisher praktizierte strategische
Controlling. Dieses wird durch die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes selbst
durchÂgeführt auf der Basis strategischer Ziele, die jedoch nicht summarisch
aufgeschrieben, diskutiert und beschlossen worden sind. Das Rechnungsprüfungsamt
sieht die Gefahr, dass durch dieses Controlling nicht alle
Steuerungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden könnten und empfiehlt stattdessen
die Einführung eines zentralen Controllings. Als wesentliche Essenz des
RPA-Berichts kann festgehalten werden: Grundlage eines wirkungsvollen
Controllings sollte sein, in einem ersten Schritt die strategischen Ziele der
Stadt Hilden zu definieren.
III. Projekt „Erarbeitung einer strategischen
Zielplanung“
In dieser
Sitzungsvorlage wird dargestellt, wie die Erarbeitung einer strategischen
Zielplanung unter Einbeziehung von Politik und Verwaltung aussehen könnte. Es
werden Aussagen zu dem zeitlichen und finanziellen Rahmen gemacht und es wird
perspektivisch aufgezeigt, welche weiteren Schritte im Anschluss an die
strategische Zielentwicklung vorgenommen werden müssen, um zu einer anderen Art
der Steuerung zu gelangen.
1.      Neues Steuerungsmodell – Strategisches
Management – Strategische Ziele – Produktkritik (Zusammenhang)
Die KGST
(Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) hat in den 90er
Jahren als Initiatorin des so genannten Neuen Steuerungsmodells (NSM)
bundesweit den Startschuss für die Reform der Kommunalverwaltungen abgegeben.
Diese Reform hat insbesondere auch zum Aufbau der erforderlichen
Steuerungsinstrumente geführt, wobei sich die Kommunen jedoch zunächst
weitgehend auf das operative Management konzentriert haben. Da ohne ein
professioÂnelles strategisches Management das Risiko besteht, dass Programme
und Produkte optimiert werden, die ggfs. in Frage gestellt oder verändert
werden müssten, hat die KGSt den LeitgeÂdanken des NSM weiterentwickelt und ab
dem Jahr 2000 ff. eine Reihe von Berichten zum Themenkreis „Strategisches Management“
herausgegeben. Ziel des strategischen Managements soll hiernach die
Verbesserung der Bürgerzufriedenheit sowie der Effektivität und Effizienz der
Verwaltung sein, indem richtungsweisende Ziele
-Â Â Â Â Â Â Â alles
Handeln von Politik und Verwaltung konsequent an den Herausforderungen (z.B. Demographie,
Finanzsituation u.a.) und Erwartungen der örtlichen Gemeinschaft ausrichten,
-Â Â Â Â Â Â Â die
vielfältigen Aktivitäten der Verwaltung bündeln oder zumindest abstimmen,
-Â Â Â Â Â Â Â Eigenverantwortung
und Flexibilität fördern und
-Â Â Â Â Â Â Â zugleich
für die Vielzahl an Einzelentscheidungen einen Rahmen bieten.
Strategisches
Management und die Instrumente des Neuen Steuerungsmodells gehören somit
zusammen und verstärken sich wechselseitig.
Ein
Hauptbestandteil des strategischen Managements ist die Zielentwicklung. Ziele
sind wiederum die Grundlage von Steuerung und Controlling.
Die KGSt empfiehlt
für die Zielbildung vier Leitfragen[1]:
Eine strategische
Zielplanung definiert die Ziele, die mit dem Handeln der Stadt in den nächsten
5 bis 10 Jahren erreicht werden sollen. Sie legt fest, wohin sich die Stadt in
Zukunft entwickeln möchte und welche Schwerpunkte gesetzt werden. Aus den
strategischen Zielen werden die Leistungen, Aktivitäten und Projekte abgeleitet,
mit denen die definierten gesamtstädtischen und handlungsfelderspezifischen
Zielsetzungen erreicht werden sollen.
Die Festlegung der
strategischen Ziele stellt damit die Grundlage für einen nachfolgenden produkt-
und aufgabenkritischen Prozess dar. Hierbei wird entsprechend der festgelegten
Ziele geprüft, welche Produkte/Aufgaben welchen Beitrag zur vereinbarten
Zielerreichung leisten und in welchem Umfang diese zukünftig weiterhin ausgeübt
werden sollten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Die strategische
Zielplanung ist verbindlicher Leitfaden und Prüfmaßstab für das Handeln von
Politik und Verwaltung. Entscheidungen über Maßnahmen und Projekte sind vor dem
Hintergrund der strategischen Zielplanung zu treffen. Dabei ist die
strategische Zielplanung kein statisches Werk, sondern sie muss laufend auf
ihre Aktualität hin überprüft, diskutiert und angepasst werden.
2.      Ziele des Projekts „Erarbeitung einer
strategischen Zielplanung“
-Â Â Â Â Â Â Â Das
Handeln der Verwaltung und der Politik soll zielgerichteter, zukunftsorientiert
und speziÂfisch für die Stadt Hilden ausgerichtet werden, um auf lange Sicht
hin die wirtschaftliche AufÂgabenerledigung sicherzustellen.
-Â Â Â Â Â Â Â Die
bereits vorhandenen strategischen Positionierungen und Konzepte
(gesamtstädtisch und handlungsfeldbezogen) sollen analysiert werden.
-Â Â Â Â Â Â Â Die
Auswirkungen aus der demografischen Entwicklung (intern und extern) sollen
erkannt und in das Verwaltungshandeln umgesetzt werden.
-Â Â Â Â Â Â Â Die
auf die Stadt zukommenden Herausforderungen für die nächsten 5-10 Jahre sollen
ermittelt werden.
-Â Â Â Â Â Â Â Alle
vorliegenden Informationen sollen systematisch zusammengeführt werden.
-Â Â Â Â Â Â Â Aus
dem zuvor Gesagten sollen die für die Stadt richtigen und zukunftsorientierten
Schlüsse gezogen werden.
Bei der Stadt Hilden liegt eine Vielzahl konkreter
Einzelziele vor, die sich an den Kunden der Stadtverwaltung, den Bürgerinnen
und Bürgern sowie den örtlichen Unternehmen, orientieren. Es wurde bisher
darauf verzichtet, diese in Form einer „Klammer“ als strategische Gesamtziele zusammenzufassen,
wie dies in einigen anderen Städten geschehen ist. Neben dem erheblichen damit
verbundenen Aufwand wurde dies auch deshalb unterlassen, um wenig
aussagekräftige „Allgemeinplätze“ zu vermeiden, die letztlich zu keinen
konkreten Erkenntnissen für Politik, Verwaltung und Bevölkerung führen.
Zu den bereits
vorhandenen strategischen Einzelkonzepten wird beispielhaft auf folgende Themen
verwiesen:
·
Daten zur demografischen Bevölkerungsentwicklung
·
Daten zur Unternehmensstruktur (qualitativ,
quantitative, branchendifferenziert)
·
Fachplanungen, wie z. B.
o
Schulentwicklungsplanung
o
Jugendhilfeplanung
o
Konzept „Strategische Weiterentwicklung des Amtes
für Jugend, Schule und Sport“
o
Leitbild des Amtes für Jugend, Schule und Sport
o
Strategisches Stadtentwicklungskonzept Wohnen
o
Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt
o
weitere Städtebauliche Entwicklungskonzepte (z.B.
Steuerungskonzept Vergnügungsstätten und diverse Gestaltungssatzungen etc.)
o
Verkehrsentwicklungsplanung
o
Wirtschaftsförderungskonzept
o
Integrations- und Migrationskonzept
o
Strategiepapier Kultur
o
und anderes mehr.
3.      Strategische Zielplanung und
Haushaltskonsolidierung
Bei einer Vielzahl
von Kommunen erfolgte die strategische Zielplanung im Zusammenhang mit einer
Haushaltskonsolidierungsuntersuchung. Es wurden externe Beratungsunternehmen
beaufÂtragt, zunächst die strategische Zielplanung zu entwickeln und
anschließend KonsolidierungsÂvorschläge zu erbringen.
Bei der Stadt
Hilden wurde bereits im Jahr 2011 eine externe Organisationsuntersuchung der Gesamtverwaltung
zur langfristigen Konsolidierung des Haushaltes durch die Firma BSL ManageÂmentberatung
durchgeführt, so dass das jetzige Projekt sich primär auf die Erarbeitung der
strateÂgischen Zielplanung konzentrieren könnte.
4.      Externe Begleitung des Projekts
Nach den
Empfehlungen der KGSt und den Erfahrungen anderer Kommunen sollte bei der Entwicklung
einer strategischen Zielplanung auf die Zuhilfenahme eines externen BeratungsÂunternehmens
auf keinen Fall verzichtet werden. Bei jeder internen Lösung besteht die
Gefahr, dass sich Politik und Verwaltung nur schwer von gewohnten
Verhaltensweisen trennen und die jeweils eigenen Perspektiven hinter sich
lassen können. Dies hätte zur Folge, dass inhaltliche Ziele in die Diskussionen
gemischt werden und dadurch die Strukturentwicklung behindert wird. Es wird
angeraten, auch die nach der Zielplanung folgenden Schritte ausschließlich der
Moderation eines externen Beraters anzuvertrauen.
Es sollten nur
Beratungsfirmen ausgewählt werden, die über vielfältige Erfahrungen bei der
ErarÂbeitung von strategischen Zielplanungen im kommunalen Bereich und über die
nötigen Fach- und Methodenkompetenzen verfügen. Wichtig wäre, dass die
Beratungsfirma neutral ist und den freien Blick von außen in das Projekt
einbringt.
Diese
Vorgehensweise wird zurzeit in mehreren Städten in der Bundesrepublik, z.B. in
Philippsburg und Göppingen, durchgeführt.
5.      Erfolgsfaktoren des Projekts
Ein
Zielentwicklungsprojekt kann nur erfolgreich sein, wenn
a)     Politik und Verwaltungsführung
strategisches Management und die Entwicklung strategischer Ziele wollen
(Identifikation)
         Für
den Auf- bzw. Ausbau des strategischen Managements ist es unerlässlich, dass
Politik und Verwaltungsführung einer Kommune von den Vorteilen überzeugt sind
und den EntÂwicklungsprozess maßgeblich tragen und mitgestalten. Politische
Parteien mit ihren unterÂschiedlichen Programmen stehen untereinander im Wettbewerb
und auch die VerwaltungsÂführung hat eigene Ziele und Absichten. Strategisches
Management muss aber trotz der Unterschiede ein gemeinsames Interesse finden.
         Aus
diesem Grund müsste ein entsprechender Beschluss gefasst werden, dass der Rat
eine Steuerung mit strategischen Zielen anstrebt und auch bereit wäre, seine
künftigen Entscheidungen nach diesem Grundsatzbeschluss auszurichten. Gleiches
müsste für die Verwaltung gelten.
b) Â Â Â Â Die Instrumente des Neuen Steuerungsmodells
(NSM) in Grundzügen entwickelt sind
         Diese
Voraussetzung ist bei der Stadt Hilden erfüllt, da die wesentlichen Instrumente
des NSM[2]
sukzessive eingeführt worden sind.
c)     Die Bürger/innen (ggfs. Unternehmerschaft,
Vereine, Verbände u.a.) einbezogen werden
         Bei
einem solchen Prozess ist die Öffentlichkeitsarbeit sehr wichtig, da die
Umsetzung der strategischen Zielplanung auf große Teile der Bevölkerung
Auswirkungen haben würde. Die Bürger/innen sollten daher von vornherein über
das Projekt und die Vorgehensweise inforÂmiert werden, um eine möglichst hohe
Akzeptanz zu erreichen. Die Erwartungen und Erfahrungen der Bürger/innen wären
zudem eine wertvolle Informations- und EntscheidungsÂgrundlage. Wer zufriedene
Kunden/innen haben möchte, sollte ihre Erfahrungen, Ideen und Erwartungen
bereits in der Planungsphase einbeziehen. Dies könnte in Form von BürgerÂbefragungen
bis hin zu Bürgerversammlungen oder Bürgerforen geschehen. Um eine möglichst
breite Berücksichtigung der verschiedenen Interessen zu erreichen, könnten auch
örtliche Unternehmer/innen, Vereine und Verbände in die entsprechenden
Veranstaltungen eingebunden werden.
d) Â Â Â Â Die Mitarbeiter/innen einbezogen werden
         Es
gibt Untersuchungen, die zeigen, dass „einsam von der Spitze“ entwickelte
strategische Pläne häufig scheitern[3].
Die vorhandenen Potenziale und das Wissen der Mitarbeiter/innen sollten
ausgeschöpft werden. Nicht zu verkennen ist auch der Motivationseffekt bei den
Mitarbeitern/innen durch die Beteiligung an der Entwicklung der strategischen
Zielplanung. Eine Beteiligung der Mitarbeiter/innen könnte zu Beginn und am
Ende des Prozesses in Form einer Personalversammlung erfolgen und es könnten
Mitarbeiterbefragungen oder Workshops durchgeführt werden. Zudem sollte im
Intranet fortlaufend über den ProzessÂstand informiert werden.
6.      Alternativen
Das Projekt
„Erarbeitung einer strategischen Zielplanung“ kann theoretisch auf
unterschiedlichen Wegen und in verschiedenen Ausprägungsgraden durchgeführt
werden.
Eine andere als
die hier beschriebene Möglichkeit wäre die Entwicklung der strategischen Ziele
hauptsächlich durch die Politik. Diesen Weg ist z.B. die Stadt Ahrensburg (ca.
32.000 Einwohner, in der Nähe von Hamburg) im Jahr 2005 zusammen mit der KGSt
gegangen[4].
Die strategischen Ziele wurden von einem Gremium bestehend aus Politik
(Vertreter/innen aller Fraktionen) und zwei VerwaltungsÂvertretern in vier
Wochenendworkshops mit Begleitung durch die KGSt entwickelt. Anschließend wurde
allen Ratsmitgliedern die Gelegenheit gegeben, an einer Ergebnispräsentation in
Form einer Informationsveranstaltung teilzunehmen.
In beiden Fällen
wäre zu entscheiden, ob und in welcher Form eine Beteiligung von Bürgern/innen,
Vereinen, Verbänden, Unternehmen und natürlich der Mitarbeiter/innen der
Verwaltung gewünscht ist.
7.      Projektorganisation
Verwaltungsintern
müsste eine Lenkungsgruppe bestehend aus Vertretern der Verwaltung, Personalrat,
Gleichstellung und dem externem Berater eingerichtet werden. Auf der Ebene des
Rates könnte der Haupt- und Finanzausschuss zum Informationsgremium berufen
werden. Die Lenkungsgruppe und der Haupt- und Finanzausschuss müssten stets
über den aktuellen ProjektÂstand informiert werden und diesen steuern.
8.      Projektablauf
Der Projektablauf
einer strategischen Zielplanung könnte wie folgt aussehen:
Lfd. Nr. |
Projektschritt |
1 |
Entwicklung des
Ausschreibungstextes für die externe Beratung mit den BewertungsÂkriterien |
2 |
Vergabeverfahren
mit Beschluss im Haupt- und Finanzausschuss / Rat |
3 |
Erarbeitung der
Projektfeinplanung durch die externe Beratungsinstitution (Zeit- und
Aktivitätenplan für den gesamten Projektverlauf) |
4 |
Vorstellung der
Projektfeinplanung in den politischen Gremien (Haupt- und FinanzÂausschuss
und Rat) und Entscheidung darüber |
5 |
Erfassung der
Rahmenbedingungen der Stadt Hilden Basis könnten
die auf Seite 6 f. unter Nr. 2 genannten bereits vorhandenen Konzepte u.a.
sein. |
6 |
Durchführung
einer IST-Analyse auf der Basis
der unter Nr. 5 erfassten RahmenÂdaten der Stadt Hilden |
7 |
Sitzung der
verwaltungsinternen Lenkungsgruppe |
8 |
Definition und
Beschreibung der Handlungsfelder der Stadt Hilden[5]. Die kommunalen
Handlungsfelder, auf denen die Stadt tätig ist, wären zu erarbeiten, zu
beschreiben und diesen Handlungsfeldern wären die jeweiligen Produkte bzw.
Leistungen zuzuordnen. |
9 |
Bericht im
Haupt- und Finanzausschuss über den aktuellen Projektstand. |
10 |
Durchführung von
Interviews, Workshops und ggfs. Foren, um eine breite Beteiligung aller
Akteure sicher zu stellen und deren Zielvorstellungen zu erfragen. |
10.1 |
Interviews mit
allen Führungskräften der Verwaltung |
10.2 |
Interviews/moderierte
Gespräche mit der Politik (d.h. mit Vertretern aller im Rat vertretenen
Fraktionen) |
10.3 |
Forum mit der
Hildener Unternehmerschaft und ihren Verbandsvertretern (AbendÂveranstaltung) |
10.4 |
Forum mit
Hildener Verbänden, Vereinen, Institutionen (Abendveranstaltung) |
10.5 |
Bürgerforum
(Abendveranstaltung) |
11 |
Sitzung der
Lenkungsgruppe (Information über den aktuellen Projektstand nach den
Interviews, moderierten Gesprächen, Foren etc.) |
12 |
Bericht im
Haupt- und Finanzausschuss über den aktuellen Projektstand |
13 |
Erarbeitung
einer 1. Version der strategischen Zielplanung durch den externen Berater Im Ergebnis
könnte beispielhaft dargestellt werden ·
an welchem/n strategischen Ziel(en) die Stadt
Hilden zukünftig ihr Handeln ausrichten könnte, ·
auf welchen Handlungsfeldern die Stadt Hilden
zukünftig vor dem Hintergrund der strategischen Zielplanung tätig sein
könnte, ·
welche Produkte / Leistungen zukünftig in den
jeweiligen Handlungsfeldern erbracht werden könnten (in einer sogenannten
„Positivliste“), ·
welche Wirkungen und Ergebnisse die jeweiligen
Produkte/Leistungen zu dem/n strategischen Ziel(en) leisten; hierzu erfolgt
eine Priorisierung. Erarbeitung von Leistungsangeboten zur
Zielplanung (Positivliste) ·
Welche pflichtigen Produkte/Leistungen je
Handlungsfeld erbracht werden könnten und in welcher Höhe hierfür Aufwände
(im Ist) entstehen würden. ·
Welche freiwilligen Produkte/Leistungen je
Handlungsfeld erbracht werden könnten und in welcher Höhe hierfür Aufwände
(im Ist) entstehen würden. ·
Welchen Beitrag die jeweiligen
Produkte/Leistungen zur Zielerreichung hätten. |
14 |
Vereinbarung zum
weiteren Vorgehen (Verwaltung und externer Berater) |
15 |
Sitzung der
Lenkungsgruppe; Bericht über den aktuellen Projektstand |
16 |
Sitzung des
Rates (Vorstellung des Entwurfs der strategischen Zielplanung) |
17 |
Klausurtagung
des Rates (Beratung über die strategische Zielplanung und über das weitere
Verfahren) |
18 |
Abschließende
Beschlussfassung über die strategische Zielplanung im Rat |
9.      Umfang des Projekts (Beratertage, Dauer
des Projekts)
Würde das Projekt
wie oben beschrieben durchgeführt, wäre mit einer Dauer von mindestens einem
Jahr zu rechnen. (Start: Beschluss des Rates für die Durchführung des Projekts;
Ende: Rat beschließt die erarbeitete strategische Zielplanung.) Auf der Basis
einer Recherche bei anderen Städten wäre bei einem Projekt im oben dargestellten
Umfang davon auszugehen, dass insgesamt 70 bis 100 Beratertage anfallen
könnten.
10.    Finanzielle Auswirkungen / Kosten des
Projekts
Die Kosten eines
derartigen Projekts sind abhängig von dem tatsächlichen Umfang der ProzessÂbegleitung,
dem Umfang der Beteiligung von Gremien, der Öffentlichkeit etc. Hierüber wäre
im vorliegenden Fall noch zu entscheiden. Aus den eben genannten Gründen können
die Kosten derzeit nicht abschließend kalkuliert werden, sondern es kann
lediglich eine Schätzung auf der Basis der Erfahrungen anderer Städte
vorgenommen werden, die bereits einen vergleichbaren Prozess mit externer
Unterstützung durchgeführt haben. Danach wären Kosten in Höhe von minÂdestens
100.000 € zu erwarten. Diese Kosten setzen sich zusammen aus den
Beratertagessätzen (Vor- und Nachbereitung sowie Beratungen und Veranstaltungen
vor Ort) und den zusätzlich anfallenden Reisekosten.
IV.    Mögliche weitere Vorgehensweise
1.      Aufgaben-/produktkritischer
Prozess
Nach der
Erarbeitung einer strategischen Zielplanung müsste in einem zweiten Schritt
/einem zweiten Projekt ein produkt-/aufgabenkritischer Prozess gestartet
werden. Die meisten Kommunen, die mit Hilfe eines externen Beraters einen
produktkritischen Prozess durchführen, tun dies vor dem Hintergrund bestehender
oder drohender finanzieller Probleme. Im Ergebnis erwarten diese Kommunen von
den externen Beratern konkrete produktbezogene Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung.
In 2011 hat die Firma BSL Public Sector Managementberatung GmbH eine „Externe
Organisationsuntersuchung der Gesamtverwaltung zur langfristigen Konsolidierung
des Haushaltes der Stadt Hilden“ durchgeführt, so dass ein erneuter
Haushaltskonsolidierungsprozess hier nicht angestrebt wird. Dennoch wäre im
Anschluss an die Festlegung der strategischen Ziele eine Betrachtung sinnvoll,
welche Produkte/Aufgaben welchen Beitrag zur vereinbarten Zielerreichung
leisten können und in welchem Umfang diese zukünftig weiterhin ausgeübt werden
müssten. Auch ein solcher Prozess sollte von einem auf diesem Gebiet erfahrenen
externen Beratungsunternehmen begleitet werden. Auf die Ausführungen unter I.
4. wird verwiesen.
Nach den
Erfahrungen anderer Kommunen müsste je nach Intensität des Prozesses mit einer
Projektdauer von mindestens einem Jahr gerechnet werden und auch die Kosten
dürften eine ähnliche Dimension erreichen wie die des Projekts zur strategischen
Zielentwicklung. Zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass zudem bei derartigen
Prozessen innerhalb der Verwaltung erhebliche Personalkapazitäten für die
interne Prozesssteuerung und in allen Fachämtern gebunden würden.
2.      Einführung
eines umfassenden Controllings
Ein dritter
Schritt könnte die Entwicklung eines (strategischen und operativen)
Controllings bei der Stadt Hilden sein. Das Controlling als Instrument der
Steuerungsunterstützung ist untrennbar verbunden mit dem Grundgedanken einer
neuen Steuerung und damit der Implementierung eines strategischen Managements.
Wenn einerseits die Steuerung über Ziele, d.h. durch Vereinbarung von
Leistungs-, Wirkungs- und Finanzzielen erfolgen soll, müsste andererseits das
Nachhalten der Zielerreichung stringent organisiert werden. Das strategische
Controlling unterstützt die Verwaltungsführung und die Politik und wäre daher
zentral anzusiedeln, während das operative Controlling dezentral in allen
Dezernaten/Ämtern angesiedelt werden müsste.
Die Einführung
eines umfassenden Controllings stellt ein sehr komplexes Vorhaben dar, so dass
davon ausgegangen werden muss, dass der Prozess mehrere Jahre dauern wird und
dass dabei erhebliche interne Mitarbeiterkapazitäten gebunden werden. Die
Controllingeinführung ist ein wichtiges Element des Neues Steuerungsmodells und
daher sollte die Koordination in Projektform mit Unterstützung eines
fachkundigen externen Beraters erfolgen.
Im Vorfeld der
Implementierung müssten bestimmte Grundsatzfragen des Controllings geklärt
werden: z.B. wie das Controlling im Detail ausgestaltet sein sollte, wo das
zentrale Controlling anzusiedeln wäre, welche (zusätzlichen) Stellenkapazitäten
für das zentrale und ggfs. auch für das dezentrale Controlling bereit zu
stellen wären und ob und mit welcher Technikunterstützung es durchgeführt
werden sollte. Würde man sich für eine spezielle Software entscheiden, wären
Haushaltsmittel für Anschaffung, Installation, Lizenzen, Wartung und Pflege
einzuplanen. Zusätzliche Stellenkapazitäten müssten im Rahmen des
Stellenplanverfahrens eingerichtet werden.
Sinnvoll könnte es
sein, die Entscheidung, ob und welche Stellenkapazitäten für das zentrale Controlling
eingerichtet werden sollen, bereits vor Projektbeginn zu treffen. Wäre die
Bereitschaft für eine zusätzliche Stelleneinrichtung gegeben und würde man
diese Stelle/n frühzeitig mit qualifiziertem Personal besetzen, könnten von
Anfang an eine fachgerechte interne Prozessbegleitung und eine fachgerechte
Aufgabenwahrnehmung auf Dauer sichergestellt werden. Das Rechnungsprüfungsamt
hat im Jahr 2011 eine interkommunale Umfrage zum Thema Controlling bei 28 Kommunen
mit unterschiedlichen Einwohnerzahlen durchgeführt. Diese Umfrage hat ergeben,
dass Kommunen, bei denen bereits ein zentrales Controlling vorhanden ist,
Stellenkapazitäten zwischen 0,25 und 5,0 VZÄ eingerichtet haben. Würde man in
Hilden z.B. eine Vollzeitstelle für das zentrale Controlling einplanen, müsste
mit jährlichen Kosten in Höhe von ca. 94.000,-- €[6]
gerechnet werden.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
[1] KGST-Bericht 8/2000, Strategisches Management I: Leitbericht für Politik und Verwaltungsführung, S. 13
[2] Kernelemente des NSM: Outputorientierte Budgetierung, Produktspezifische Ergebnissteuerung, dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung, Berichtswesen und Controlling, Kontraktmanagement, Personalentwicklung, technikunterstützte Informationsverarbeitung.
[3] Vgl. Nutt, Paul, C. 1998: Wieso intelligente Unternehmen dumm entscheiden. In: gdi-impuls, Nr. 2/1998, S. 59-69
[4] KGSt-Bericht Nr. 3/2005, Produktkritik: In drei Schritten zur strategischen Steuerung, Mitgliederbericht der Stadt Ahrensburg
[5] Mögliche Handlungsfelder:
Bauen und Wohnen, Bildung, Kinder-, Jugend- und Familienförderung, Kultur,
öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales, Sport, Stadtentwicklung, Umwelt und Natur,
Wirtschaftsförderung ….
[6] Personal-, Sach- und Gemeinkosten einer VZÄ EG 11 (Quelle: KGSt Materialien „Kosten eines Arbeitsplatzes, Stand 2012/2013)
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X Â (hier
ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: Zu den Kosten des Projekts „Erarbeitung
einer strategischen Zielplanung“ kann derzeit nur eine Schätzung auf der
Basis von Erfahrungen anderer Städte abgegeben werden. Im Fall einer externen
Prozessbegleitung, die dringend von KGSt und anderen Städten empfohlen wird,
ist davon auszugehen, dass mit Kosten in Höhe von ca. 100.000 € zu rechnen
ist; in dieser Summe ist der Zeitaufwand für Rat und Verwaltung nicht
enthalten. Für weitere Schritte nach Abschluss des Zielfindungsprozesses
wären zusätzliche Mittel erforderlich. |
|||||||
Vermerk Kämmerer Gesehen, in
Vertretung Danscheidt |
|||||||