hier: Antrag der Fraktion FL in der Sitzung des Rates vom 10.04.2013
Erläuterungen zum
Antrag:
Begründung:
1. Die örtlichen Gegebenheiten ermöglichen mit relativ geringem Aufwand die dringend nötige Aufwertung und größere Integration des Geländes zwischen Gressardplatz und Stadtpark: nähe zur Innenstadt, Integrierung des Stadtparks, ausreichend Parkmöglichkeiten (sollte unserem Antrag zur Öffnung der Tiefgarage stattgegeben werden)
2. Hierdurch wächst auch der Stadthalle, dem Steinhäuserzentrum und dem Stadtpark neue Attraktivität zu. Für die Vereine und die Bürgerinnen und Bürger eröffnen sich neue Spielräume.
3. Das geschäftliche Umfeld des „Alten Marktes“ und der erst kürzlich sanierte Platz selbst werden entlastet. Somit könnte das Versprechen, das dem Bürgerbegehren „Alter Markt“ und der Gastronomie gegeben wurde, endlich eingelöst werden.
Antragstext:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsaussschuss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die defekte Brunnenanlage neben dem Steinhäuserzentrum zu entfernen, um den Hildener Vereinen, z.B. den Karnevalisten, den Schützen und dem „Stadtverband der Musiker und Sänger“, die Möglichkeit zu geben, zwischen Gressardplatz und Teichanlage ihr Festzelt aufzubauen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der im Antrag
vorgeschlagene Standort für die Aufstellung diverser Festzelte wurde von den zu
beteiligenden Fachämtern geprüft, er erscheint jedoch aus Sicht der Verwaltung
aus verschiedenen Gründen ungeeignet.
- Die Fläche, die nach Abbruch der Brunnenanlage sowie der auf dem Platz befindlichen Mastleuchten
zwischen dem Steinhäusercenter und der vorhandenen Grünanlage zu Verfügung
stehen würde, ist erheblich kleiner als die auf dem Markt zur
Verfügung stehende Fläche und wäre
somit nicht für alle Zelte nutzbar.
- Durch die zum Steinhäusercenter einzuhaltende Abstandsfläche (10m)
und die um das Festzelt erforderlichen Fluchtwege, schränkt sich die
Aufstellfläche weiter ein. Insbesondere ist auch die Nähe zur stark
befahrenen Benrather Straße im Evakuierungsfall angesichts der
insgesamt sehr beengten Platzverhältnisse als äußerst problematisch anzusehen.
- Die Aufstellung eines Toilettenwagens auf der Platzfläche selbst
ist wegen des Platzmangels nicht möglich. Hier müsste ein Ersatzstandort
(direkt am Teich?) gefunden werden. Ebenfalls ist in unmittelbarer Nähe
kein Schmutzwasseranschluss vorhanden, sodass hier ein Toilettenwagen mit
Auffangbehälter (erhöhte Kosten) zu verwenden wäre.
- Sollte dieser Standort dauerhaft als Aufstellungsort für ein
Festzelt gewählt werden, wird angesichts der Nähe zur direkt angrenzenden
Wohnbebauung die Erstellung eines Schallgutachtens zur Ermittlung der
„tragbaren Immissionswerte“ an diesem Standort empfohlen. Ein solches
Gutachten wäre ohnehin spätestens bei eingehenden Beschwerden einzuholen.
- Schließlich werden im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes
Innenstadt Hilden (IHK) Gestaltungsvorschläge entwickelt, die eine bessere
Anbindung des Stadtparks an die
Innenstadt bewirken sollen. Ein
Festzelt parallel zur Benrather Str. würde optisch eher als Barriere
wirken und wäre somit kontraproduktiv.Â
(Hinweis: Gemäß der
Zuständigkeitsordnung kann eine abschließende Beratung im
Stadtentwicklungsausschuss erfolgen)
Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein             x |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein x |
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Finanzierung: Falls die Anlegung einer Festplatzfläche
beschlossen wird, muss noch eine konkrete Kostenermittlung für die
Herrichtung der Fläche erfolgen. Neben der Beseitigung der Findlinge müssten
ebenfalls die „Brunnenwälle“ entfernt und das Natursteinpflaster neu verlegt
werden. Gleichfalls müssen die in der Platzmitte vorhandenen 4 Leuchten
versetzt werden. Für die Durchführung diese Arbeiten ist mit Kosten in
5-stelliger Größenordnung zu rechnen. Diese sind nicht im Haushaltsplan
enthalten. |
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Vermerk
Kämmerer |
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