Betreff
Schaffung einer Aufstellfläche für Festzelte auf dem Gelände der Brunnenanlage Gressardplatz
hier: Antrag der Fraktion FL in der Sitzung des Rates vom 10.04.2013
Vorlage
WP 09-14 SV 66/141
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Begründung:

 

1.    Die örtlichen Gegebenheiten ermöglichen mit relativ geringem Aufwand die dringend nötige Aufwertung und größere Integration des Geländes zwischen Gressardplatz und Stadtpark: nähe zur Innenstadt, Integrierung des Stadtparks, ausreichend Parkmöglichkeiten (sollte unserem Antrag zur Öffnung der Tiefgarage stattgegeben werden)

2.    Hierdurch wächst auch der Stadthalle, dem Steinhäuserzentrum und dem Stadtpark neue Attraktivität zu. Für die Vereine und die Bürgerinnen und Bürger eröffnen sich neue Spielräume.

3.    Das geschäftliche Umfeld des „Alten Marktes“ und der erst kürzlich sanierte Platz selbst werden entlastet.  Somit könnte das  Versprechen, das dem Bürgerbegehren „Alter Markt“ und der Gastronomie gegeben wurde, endlich eingelöst werden.

 


Antragstext:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsaussschuss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die defekte Brunnenanlage neben dem Steinhäuserzentrum zu entfernen, um den Hildener Vereinen, z.B.  den Karnevalisten, den Schützen und dem „Stadtverband der Musiker und Sänger“, die Möglichkeit zu geben, zwischen Gressardplatz und Teichanlage ihr Festzelt aufzubauen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der im Antrag vorgeschlagene Standort für die Aufstellung diverser Festzelte wurde von den zu beteiligenden Fachämtern geprüft, er erscheint jedoch aus Sicht der Verwaltung aus verschiedenen Gründen ungeeignet.

 

  1. Die Fläche, die nach Abbruch der Brunnenanlage sowie der  auf dem Platz befindlichen Mastleuchten zwischen dem Steinhäusercenter und der vorhandenen Grünanlage zu Verfügung stehen würde, ist erheblich kleiner als die auf dem Markt zur Verfügung  stehende Fläche und wäre somit nicht für alle Zelte nutzbar.
  2. Durch die zum Steinhäusercenter einzuhaltende Abstandsfläche (10m) und die um das Festzelt erforderlichen Fluchtwege, schränkt sich die Aufstellfläche weiter ein. Insbesondere ist auch die Nähe zur stark befahrenen Benrather  Straße  im Evakuierungsfall angesichts der insgesamt sehr beengten Platzverhältnisse als äußerst  problematisch anzusehen.
  3. Die Aufstellung eines Toilettenwagens auf der Platzfläche selbst ist wegen des Platzmangels nicht möglich. Hier müsste ein Ersatzstandort (direkt am Teich?) gefunden werden. Ebenfalls ist in unmittelbarer Nähe kein Schmutzwasseranschluss vorhanden, sodass hier ein Toilettenwagen mit Auffangbehälter (erhöhte Kosten) zu verwenden wäre.
  4. Sollte dieser Standort dauerhaft als Aufstellungsort für ein Festzelt gewählt werden, wird angesichts der Nähe zur direkt angrenzenden Wohnbebauung die Erstellung eines Schallgutachtens zur Ermittlung der „tragbaren Immissionswerte“ an diesem Standort empfohlen. Ein solches Gutachten wäre ohnehin spätestens bei eingehenden Beschwerden einzuholen.
  5. Schließlich werden im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt Hilden (IHK) Gestaltungsvorschläge entwickelt, die eine bessere Anbindung  des Stadtparks an die Innenstadt bewirken sollen.  Ein Festzelt parallel zur Benrather Str. würde optisch eher als Barriere wirken und wäre somit kontraproduktiv. 

 

 

(Hinweis: Gemäß der Zuständigkeitsordnung kann eine abschließende Beratung im Stadtentwicklungsausschuss erfolgen)

 

 

 

 

 

Thiele


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

             x

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

x

Finanzierung:

Falls die Anlegung einer Festplatzfläche beschlossen wird, muss noch eine konkrete Kostenermittlung für die Herrichtung der Fläche erfolgen. Neben der Beseitigung der Findlinge müssten ebenfalls die „Brunnenwälle“ entfernt und das Natursteinpflaster neu verlegt werden. Gleichfalls müssen die in der Platzmitte vorhandenen 4 Leuchten versetzt werden. Für die Durchführung diese Arbeiten ist mit Kosten in 5-stelliger Größenordnung zu rechnen. Diese sind nicht im Haushaltsplan enthalten.

 

Vermerk Kämmerer