Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht der
Verwaltung über die Unterbringungssituation in den Übergangsheimen der Stadt
Hilden zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Allgemeines:
Für die Unterbringung von zugewiesenen und zu versorgenden
ausländischen Flüchtlingen hält die Stadt in ausreichendem Maße Übergangsheime
an der Forststr. 21 -23a vor.
Die Versorgungssituation in Hilden war aufgrund ausreichender Vorsorge
sowohl hinsichtlich der Unterbringungsmöglichkeiten als auch der Betreuung in
den vergangen Jahren gut.
Dies wurde den Mitgliedern des Sozialausschusses in den vergangen
Jahren, letztmalig am 14.05.2012
berichtet. Als notwendig wurde dabei auch jeweils das Vorhalten von Unterbringungsreserven
dargestellt.
Die gegenwärtige Zahl der untergebrachten Personen in den
Ãœbergangsheimen Forststr. 21- 23a der Stadt Hilden ist aus der nachfolgenden
Aufstellung:
Während im März 2012 lediglich 71 Personen untergebracht waren,
sind es ein Jahr später zum 31.03. 2013
schon 124 Personen entspricht einer Steigerung um 74% und aktuell 135 Personen,
was einer Steigerung um 90 % bezogen auf den Ausgangswert entspricht.
Entwicklung:
Personen:
Die Zahl der untergebrachten Personen hat sich in den einzelnen
Bereichen unterschiedlich wie nachfolgend dargestellt entwickelt:
Personenkreis |
1994 |
2000 |
2004 |
2005 |
2007 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 März |
Ausl. Flüchtlinge |
652[1] |
307 |
194 |
147 |
101 |
61 |
65 |
65 |
71 |
135 |
Die Unterbringung von Personen in Übergangsheimen/Notunterkünfte
erreichte 1994
ihren Höhepunkt. Danach erfolgte ein kontinuierlicher Rückgang.
Dies hat sich im Verlauf des dritten Quartals 2012 grundlegend
verändert, so dass jetzt die Flüchtlingszahlen kontinuierlich steigend sind.
.
Die Situation im Bereich ausländischer Flüchtlinge ist gegenwärtig nicht einzuschätzen. Laut Bericht des
Bundesinnenministeriums (BMI) sind die Asylbewerberzahlen im Jahr 2010 um ca.
30 % und im Jahr 2011 um ca. 11 % gestiegen.
Eine deutliche Zunahme der Neuzuweisungen
von Asylbewerbern ist auch in Hilden zu
verzeichnen. Allerdings beträgt die Rate der Neuzuweisungen vom Jahr 2009 zum
Jahr 2010Â 86,7 %Â und von 2010 nach 2011Â 57,1%.
.
Eine Prognose der Asylbewerberzahlen ist zum
heutigen Zeitpunkt schwierig, aber es ist davon auszugehen, dass diese weiter
ansteigen werden. Auch die schnelle Versorgung anerkannter Bewerber mit
Wohnraum und die gute Vernetzung und Zusammenarbeit mit dem Kreisausländeramt
führt hier nicht zu einer Entspannung der Situation.
Die Unterbringungskapazitäten in der
Forststraße 21-23 a sind nahezu
erschöpft.
Dies macht die Wiederinbetriebnahme des
Hauses Richratherstr. 257 notwendig.
Das Haus Richratherstr. 257 ist zudem das
einzige Übergangsheim, das kurzfristig mit drei barrierefreien Unterkünften
ausgerüstet werden kann und auch wurde. Diese Art der Ausrüstung ist notwendig
geworden, da uns mittlerweile eine alleinstehende Person im Rollstuhl und eine
Familie mit einem Kind im Rollstuhl zugewiesen wurden.
Die Unterbringung dieses Personenkreises hat
die Anforderungen an die betreuenden Sozialarbeiter und die Hausmeister
deutlich erhöht, denn der Betreuungsaufwand für die Vielzahl der Personen im
Allgemeinen und den behinderten Menschen im Besonderen hat deutlich zugenommen.
Zusammenfassung:
Die Unterbringungssituation in den Ãœbergangsheimen hat sich deutlich
verschärft, wird aber durch Wiederherrichtung des Hauses Richratherstr. 257
erst mal entspannt. Die weitere Entwicklung der unterzubringenden Personen ist
nicht vorherzusagen. Mit ansteigenden Personenzahlen im Bereich Flüchtlinge ist
allerdings zu rechnen.
Ausländische Flüchtlinge sind in der Forststraße untergebracht. Eine
weitere Unterbringungsmöglichkeit stellt die Richratherstr. 257 dar. Die
Forststr. wurde umfangreich saniert; die Sanierung wurde Mitte 2011 beendet.
gez. Horst Thiele
[1] Eine getrennte Ausweisung nach Aussiedlerin und ausl. Flüchtlingen wurde seinerzeit nicht vorgenommen.
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
011301 Gebäudemanagement |
050303 Leistungen nach
dem AsylbLG |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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