Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Behindertenbeirates für das Jahr 2012 zur Kenntnis.
Erläuterungen
und Begründungen:
Der Behindertenbeirat wurde im Juli 1976 gegründet und bildet seitdem die Dachorganisation für die Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen u.ä. und hat einen dementsprechend hohen Stellenwert in der Öffentlichkeit.
Da die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Hilden schon seit Jahren ein wichtiger Bestandteil der Arbeit von Rat und Verwaltung ist, wurde mit Beschluss des Rates am 20.09.2006 die Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen in Hilden beschlossen, die Satzung ist am 30.09.2006 in Kraft getreten.
Mit der Satzung hat der Rat dem Behindertenbeirat die Aufgaben eines Behindertenbeauftragten übertragen. Nach §5 der Satzung ist der Behindertenbeirat berechtigt, mit der Stadt Hilden auf der Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) zur Herstellung der Barrierefreiheit Zielvereinbarungen abzuschließen.
Die Stadt Hilden hat im Dezember 2007 mit dem Behindertenbeirat eine Zielvereinbarung abgeschlossen.
Der Bericht des Behindertenbeirates für das Jahr 2012 ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Zusammengefasst kann man sagen, dass die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hilden und dem Behindertenbeirat positiv verlaufen ist. Seitens des Behindertenbeirates wie auch der Verwaltung wird eine gute und enge Zusammenarbeit betont.
Gez. Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
010104 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0101042000 |
Behindertenbeirat |
531800 |
Zuschüsse |
2.500,00 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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