Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. für das Jahr 2012 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung vom 04.07.2012 /SV 50/063) einstimmig dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V (FZG) über die Förderung einer wirksamen bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Arbeit zur Inklusion und Integration von Menschen mit Behinderungen in Hilden zugestimmt. Die Vereinbarung trat am 01.01.2013 in Kraft.
Nach §4 der Vereinbarung ist ein Jahresbericht vorzulegen. Dieser Berichtspflicht ist die FZG fristgerecht nachgekommen; der Bericht 2012 ist als Anlage beigefügt.
Zur Sitzung des Ausschusses werden Vertreter der FZG eingeladen und stehen für Detailfragen zur Verfügung.
Gez. Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
050201 |
Hilfe in besonderen Lebenslagen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0502015000 |
Zuschüsse |
531860 |
Zuschüsse FZG |
134.340,00 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
x |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
x |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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