Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung
wird anheim gestellt
Günter Scheib
Beschluss:
„Der Rat und die
Fachausschüsse erhalten von der Verwaltung halbjährlich einen Sachstandsbericht
über die Umsetzung politisch initiierter Beschlüsse.“
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des
Rates am 29.06.2005 reichte die CDU-Fraktion folgenden Antrag ein:
Der
Rat erhält von der Verwaltung halbjährlich einen Sachstandsbericht über die
Umsetzung seiner im Rat oder in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse.
Begründung:
Halbjährliche
Berichte über die Umsetzung von Beschlüssen des Rates oder seiner Ausschüsse
ermöglichen den Mitgliedern des Rates, das Handeln der Verwaltung besser
nachvollziehen und kontrollieren zu können.
Bei
zwischenzeitlich eingetretenen veränderten Rahmenbedingungen könnten diese
Berichte ferner genutzt werden, um Beschlüsse, insbesondere Aufträge an die
Verwaltung, entsprechend anzupassen.
Durch
halbjährliche Berichte über die Umsetzung von Ratsbeschlüssen erhalten auch die
Bürgerinnen und Bürger mehr Informationen über den Stand der Umsetzung von
Beschlüssen und das Handeln der Verwaltung. Dies führt zu mehr Transparenz.
Der
Sachstandsbericht soll keine Einzelheiten benennen. Ausreichend ist eine
Mitteilung, ob der Beschluss umgesetzt worden ist. Falls eine Umsetzung nicht
erfolgt ist, reicht eine Mitteilung über den aktuellen Verfahrensstand sowie
den prognostizierten Zeitpunkt der Umsetzung.
Die Verwaltung steht der Einführung eines
„Beschlussmanagementes“ grundsätzlich positiv gegenüber. Auch die Verwaltung
sieht in einem entsprechenden Berichtswesen einen Beitrag zu mehr Transparenz des
Verwaltungshandelns. Darüber hinaus gehört solch ein Berichtswesen heute zu
einem modernen Controllingkonzept.
Dennoch muss die Umsetzung – so wie es aus
dem Wortlaut des Antrages hervorgeht - kritisch betrachtet werden: Danach soll
ein Bericht über die Umsetzung aller
im Rat oder in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse erfolgen.
Entsprechend einer Erhebung aus dem Jahre
2003 finden im Jahr rd. 50 Rats- und Ausschusssitzungen statt, in denen rd. 300
Beschlüsse gefasst werden. Davon ausgehend würde der erste Bericht rd. 150
Beschlüssen erfassen, von denen naturgemäß viele noch gar nicht umgesetzt sein
können (z.B. Bauplanungsangelegenheiten oder weil der Beschluss erst drei/vier
Wochen vorher gefasst wurde). Diese Beschlüsse müssten dann weiter „vorgetragen“
werden, sodass solche Berichte dann zwangsläufig regelmäßig 250/300 (??) Beschlüsse umfassen
würden.
Dies ist realistisch gesehen mit der
derzeitigen Personalausstattung nicht leistbar, auch nicht mit elektronischer
Unterstützung; Die meisten auf dem Markt angebotenen Ratsinformationssysteme
beinhalten zwar eine sogenannte „Beschlusskontrolle“, die aber lediglich eine
Hilfestellung bei der Erfassung der Beschlüsse darstellt. Der eigentliche und
zeitintensive Aufwand (Anschreiben, Erinnerungen, Rücksprachen mit den
jeweiligen Fachämtern / Sachbearbeitern, verfassen einer Sachstandsmitteilung)
bleibt manuell. Außerdem wurden
die Bereitstellung der für eine Anschaffung eines solchen
Ratsinformationssystems benötigten Haushaltsmittel i.H.v. 20.000 (Antrag der
FDP vom 4.3.2005) im Rahmen der Haushaltsplanberatungen abgelehnt
Es stellt sich aber
die Frage, ob solch eine Beschlusskontrolle unter den nachfolgenden Gesichtspunkten
überhaupt sinnvoll ist:
- ein derartiger Bericht wäre nach
Auffassung der Verwaltung zu umfangreich, als dass er Ratsmitgliedern oder
Bürgern eine wirkliche Übersicht verschaffen könnte;
- gerade im Jugend- und Kulturbereich gibt
es bereits ein umfangreiches Berichtswesen mit regelmäßigen
Sachstandsmitteilungen;
- ob ein Sachstandsbericht zu einem
Beschluss beispielsweise zur Erhebung von Beiträgen im Rahmen einer
Satzung überhaupt interessiert, ist fraglich
und schließlich
- dürfte ein derart umfangreiches
Berichtswerk dem Ziel einer größeren Transparenz sogar eher zuwiderlaufen.
Die Stadt Düsseldorf
hat ein Beschlusscontrolling, welches sich ausschließlich auf „politisch
initiierte“ Beschlüsse beschränkt, also Beschlüsse die auf formale Anträge der
Fraktionen zurückzuführen sind oder Beschlüsse, die auf Antrag von Fraktionen
abgeändert oder ergänzt wurden. Ein solches Beschlusscontrolling wird für Rat
und Fachausschüsse getrennt durchgeführt.
Danach würde eine
halbjährliche Berichterstattung schätzungsweise jeweils 15- 20 Beschlüsse aus
dem Haupt- und Finanzausschuss und Rat und ebenso viele Beschlüsse aus dem
Stadtentwicklungsausschuss umfassen. Bei den übrigen Ausschüssen fallen schon
aufgrund der geringeren Sitzungshäufigkeit nicht so viele Beschlüsse an, über
die ihrer Art nach berichtet werden müsste.
Ein
Beschlussmanagement nach dem Beispiel Düsseldorfs wäre nach Einschätzung der
Verwaltung umsetzbar.
Günter Scheib