Betreff
Beschlussmanagement - Antrag der CDU-Fraktion vom 29.06.2005 -
Vorlage
WP 04-09 SV 01/042
Aktenzeichen
01-rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt

 

 

 

Günter Scheib

 

 

Beschluss:

 

 

„Der Rat und die Fachausschüsse erhalten von der Verwaltung halbjährlich einen Sachstandsbericht über die Umsetzung politisch initiierter Beschlüsse.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

In der Sitzung des Rates am 29.06.2005 reichte die CDU-Fraktion folgenden Antrag ein:

 

            Der Rat erhält von der Verwaltung halbjährlich einen Sachstandsbericht über die Umsetzung seiner im Rat oder in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse.

 

            Begründung:

 

            Halbjährliche Berichte über die Umsetzung von Beschlüssen des Rates oder seiner Ausschüsse ermöglichen den Mitgliedern des Rates, das Handeln der Verwaltung besser nachvollziehen und kontrollieren zu können.

            Bei zwischenzeitlich eingetretenen veränderten Rahmenbedingungen könnten diese Berichte ferner genutzt werden, um Beschlüsse, insbesondere Aufträge an die Verwaltung, entsprechend anzupassen.

 

            Durch halbjährliche Berichte über die Umsetzung von Ratsbeschlüssen erhalten auch die Bürgerinnen und Bürger mehr Informationen über den Stand der Umsetzung von Beschlüssen und das Handeln der Verwaltung. Dies führt zu mehr Transparenz.

 

            Der Sachstandsbericht soll keine Einzelheiten benennen. Ausreichend ist eine Mitteilung, ob der Beschluss umgesetzt worden ist. Falls eine Umsetzung nicht erfolgt ist, reicht eine Mitteilung über den aktuellen Verfahrensstand sowie den prognostizierten Zeitpunkt der Umsetzung.

 

 

Die Verwaltung steht der Einführung eines „Beschlussmanagementes“ grundsätzlich positiv gegenüber. Auch die Verwaltung sieht in einem entsprechenden Berichtswesen einen Beitrag zu mehr Transparenz des Verwaltungshandelns. Darüber hinaus gehört solch ein Berichtswesen heute zu einem modernen Controllingkonzept.

 

Dennoch muss die Umsetzung – so wie es aus dem Wortlaut des Antrages hervorgeht - kritisch betrachtet werden: Danach soll ein Bericht über die Umsetzung aller im Rat oder in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse erfolgen.

Entsprechend einer Erhebung aus dem Jahre 2003 finden im Jahr rd. 50 Rats- und Ausschusssitzungen statt, in denen rd. 300 Beschlüsse gefasst werden. Davon ausgehend würde der erste Bericht rd. 150 Beschlüssen erfassen, von denen naturgemäß viele noch gar nicht umgesetzt sein können (z.B. Bauplanungsangelegenheiten oder weil der Beschluss erst drei/vier Wochen vorher gefasst wurde). Diese Beschlüsse müssten dann weiter „vorgetragen“ werden, sodass solche Berichte dann zwangsläufig  regelmäßig 250/300 (??) Beschlüsse umfassen würden.

 

Dies ist realistisch gesehen mit der derzeitigen Personalausstattung nicht leistbar, auch nicht mit elektronischer Unterstützung; Die meisten auf dem Markt angebotenen Ratsinformationssysteme beinhalten zwar eine sogenannte „Beschlusskontrolle“, die aber lediglich eine Hilfestellung bei der Erfassung der Beschlüsse darstellt. Der eigentliche und zeitintensive Aufwand (Anschreiben, Erinnerungen, Rücksprachen mit den jeweiligen Fachämtern / Sachbearbeitern, verfassen einer Sachstandsmitteilung) bleibt manuell. Außerdem wurden
die Bereitstellung der für eine Anschaffung eines solchen Ratsinformationssystems benötigten Haushaltsmittel i.H.v. 20.000 (Antrag der FDP vom 4.3.2005) im Rahmen der Haushaltsplanberatungen abgelehnt

 

Es stellt sich aber die Frage, ob solch eine Beschlusskontrolle unter den nachfolgenden Gesichtspunkten überhaupt sinnvoll ist:

  • ein derartiger Bericht wäre nach Auffassung der Verwaltung zu umfangreich, als dass er Ratsmitgliedern oder Bürgern eine wirkliche Übersicht verschaffen könnte;
  • gerade im Jugend- und Kulturbereich gibt es bereits ein umfangreiches Berichtswesen mit regelmäßigen Sachstandsmitteilungen;
  • ob ein Sachstandsbericht zu einem Beschluss beispielsweise zur Erhebung von Beiträgen im Rahmen einer Satzung überhaupt interessiert, ist fraglich

      und schließlich

  • dürfte ein derart umfangreiches Berichtswerk dem Ziel einer größeren Transparenz sogar eher zuwiderlaufen.

 

Die Stadt Düsseldorf hat ein Beschlusscontrolling, welches sich ausschließlich auf „politisch initiierte“ Beschlüsse beschränkt, also Beschlüsse die auf formale Anträge der Fraktionen zurückzuführen sind oder Beschlüsse, die auf Antrag von Fraktionen abgeändert oder ergänzt wurden. Ein solches Beschlusscontrolling wird für Rat und  Fachausschüsse  getrennt durchgeführt.

 

Danach würde eine halbjährliche Berichterstattung schätzungsweise jeweils 15- 20 Beschlüsse aus dem Haupt- und Finanzausschuss und Rat und ebenso viele Beschlüsse aus dem Stadtentwicklungsausschuss umfassen. Bei den übrigen Ausschüssen fallen schon aufgrund der geringeren Sitzungshäufigkeit nicht so viele Beschlüsse an, über die ihrer Art nach berichtet werden müsste.

 

Ein Beschlussmanagement nach dem Beispiel Düsseldorfs wäre nach Einschätzung der Verwaltung umsetzbar.

 

 

 

Günter Scheib