Betreff
Neufassung der Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und dem Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer Hilden e.V.
Vorlage
WP 09-14 SV 50/091
Aktenzeichen
III/50.50.15.37
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuß:

  1. Der Bericht der Schuldnerberatung des SKFM Hilden im Jahr 2012 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Neufassung der Vereinbarung mit dem SKFM Hilden wird in der vorgelegten Form beschlossen.

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit der Vereinbarung vom 08.05.2003 in Form der letzten Änderung vom 09.05.2007, beschlossen vom Rat der Stadt Hilden am 25.04.2007  unter Einbeziehung der über den Kreis Mettmann bezuschussten Kundengruppe des Jobcenter ME-aktiv, wurde die wirksame, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Durchführung der Schuldner- und Insolvenzberatung in Hilden durch den Sozialdienst Katholische Frauen und Männer (SKFM) bezuschusst, in Höhe von zuletzt 109.098,00 Euro. Dieser Zuschuss wurde jeweils um den Zuschuss des Kreises für Leistungsempfänger nach dem SGB II gekürzt, in Höhe von zuletzt 52.709,40 Euro.

Daneben wurde ein Präventionsprojekt für Schülerinnen und Schüler in der Sitzung am 10.06.2009 , SV 50/082, des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales in Höhe von jährlich 20.000.,00 Euro zunächst für die Dauer von 2 Jahren beschlossen. Die erste Projektphase endete Ende 2012. In seiner Sitzung vom 08.02.2012  hat der Sozialausschuss die Fortführung des Projektes bis zum 31.12.2013 beschlossen.

Mit Sitzungsvorlage 50/087, Sozialausschuss 25.02.2013, wurde die dauerhafte Fortführung des Projektes verwaltungsseitig vorgeschlagen. Der Bericht des SKFM über die Präventionsarbeit des Jahres 2012 zeigte sehr deutlich die Notwendigkeit einer dauerhaften Fortführung.  Es wurde der Beschluss gefasst, diese Präventionsarbeit zusätzlich zu den bisherigen Vereinbarungen in eine neue Vereinbarung mit aufzunehmen.

Mit dem SKFM sind Gespräche geführt worden und haben zu dem einvernehmlich abgestimmten Entwurf einer neuen Vereinbarung geführt. Dieser Entwurf ist als Anlage beigefügt.

 

Der SKFM legt den Bericht des Jahres 2012 vor, der Bericht ist als Anlage beigefügt. Zu der Sitzung werden Vertreter des SKFM eingeladen und stehen für Detailfragen zur Verfügung.

 

 

 

 

Gez. Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

050301

Hilfe zum Lebensunterhalt

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0503013000

Zuschüsse

531800

Aufwendung für Zuschüsse an übrige Bereiche

77.500,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) 31.12.2016

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen, in Vertretung Danscheidt