Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuß:
- Der Bericht der Schuldnerberatung des SKFM Hilden im Jahr 2012 wird
zur Kenntnis genommen.
- Die Neufassung der Vereinbarung mit dem SKFM Hilden wird in der
vorgelegten Form beschlossen.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit der Vereinbarung vom 08.05.2003 in Form der letzten Änderung vom 09.05.2007, beschlossen vom Rat der Stadt Hilden am 25.04.2007 unter Einbeziehung der über den Kreis Mettmann bezuschussten Kundengruppe des Jobcenter ME-aktiv, wurde die wirksame, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Durchführung der Schuldner- und Insolvenzberatung in Hilden durch den Sozialdienst Katholische Frauen und Männer (SKFM) bezuschusst, in Höhe von zuletzt 109.098,00 Euro. Dieser Zuschuss wurde jeweils um den Zuschuss des Kreises für Leistungsempfänger nach dem SGB II gekürzt, in Höhe von zuletzt 52.709,40 Euro.
Daneben wurde ein Präventionsprojekt für Schülerinnen und Schüler in der Sitzung am 10.06.2009 , SV 50/082, des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales in Höhe von jährlich 20.000.,00 Euro zunächst für die Dauer von 2 Jahren beschlossen. Die erste Projektphase endete Ende 2012. In seiner Sitzung vom 08.02.2012 hat der Sozialausschuss die Fortführung des Projektes bis zum 31.12.2013 beschlossen.
Mit Sitzungsvorlage 50/087, Sozialausschuss 25.02.2013, wurde die dauerhafte Fortführung des Projektes verwaltungsseitig vorgeschlagen. Der Bericht des SKFM über die Präventionsarbeit des Jahres 2012 zeigte sehr deutlich die Notwendigkeit einer dauerhaften Fortführung. Es wurde der Beschluss gefasst, diese Präventionsarbeit zusätzlich zu den bisherigen Vereinbarungen in eine neue Vereinbarung mit aufzunehmen.
Mit dem SKFM sind Gespräche geführt worden und haben zu dem einvernehmlich abgestimmten Entwurf einer neuen Vereinbarung geführt. Dieser Entwurf ist als Anlage beigefügt.
Der SKFM legt den Bericht des Jahres 2012 vor, der Bericht ist als Anlage beigefügt. Zu der Sitzung werden Vertreter des SKFM eingeladen und stehen für Detailfragen zur Verfügung.
Gez. Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
050301 |
Hilfe zum Lebensunterhalt |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2014 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0503013000 |
Zuschüsse |
531800 |
Aufwendung für Zuschüsse an übrige Bereiche |
77.500,- |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet
durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)
31.12.2016 |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen, in
Vertretung Danscheidt |
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