Berücksichtigung der Bedürfnisse älterer und alter Menschen sowie Menschen mit Behinderung bei der Bebauung des Geländes der ehem. Albert-Schweitzer-Schule
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss:
Die Verwaltung
wird beauftragt, im noch vorzulegenden Konzept zur Vermarktung der Wohnbaugrundstücke
im Bebauungsplan Nr. 254 „Albert-Schweizter-Schule“ vorzusehen, dass
1. Wohnungen in
Mehrfamilienhäusern barrierefrei/barrierearm ausgestaltet werden und
2. ein Teil der Baugrundstücke,
dem öffentlich-geförderten Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden.
Bauherren
und/oder Bauherrengemeinschaften für „innovative Wohnformen“, wie z.B. Mehrgenerationenwohnen,
Hausgemeinschaften für ältere Menschen, Integratives Wohnen für Menschen unterschiedlicher
Nationalität (mit und ohne Handicap) können geeignete Grundstücke erwerben.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit dem beigefügten Antrag vom 15.04.2013 beantragt die AG
„Mobilität und Wohnen im Alter“ im Seniorenbeirat Hilden sowie ein Vertreter
des Behindertenbeirates, dass bei einer Nachfolgenutzung für die Grundstücke
der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule „sowohl bei Planung als auch Umsetzung
der anstehenden Baumaßnahmen die Bedürfnisse älterer und alter Menschen sowie
Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden“.
Insbesondere sollen barrierefreie/barrierearme Wohneinheiten errichtet, ein
Teil der Wohneinheiten im Rahmen des öffentlich-geförderten Wohnungsbaus
erstellt und die Umsetzung von „innovativen Wohnformen“ unterstützt und
ermöglicht werden.
Im Bereich der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule wird
derzeit der Bebauungsplan Nr. 254 aufgestellt. Der Verfahrensschritt der
„Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange“ wurde am 26.04.2013 beendet. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am 12.06.2013 und anschließend im Rat am 10.07.2013 wird von der Verwaltung
eine Sitzungsvorlage mit dem Ziel der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes zur
Beratung gestellt.
Der Bebauungsplan sieht, wenn er in der vorgelegten Fassung rechtskräftig wird,
den Bau von Mehrfamilienhäusern, von Reihenhäusern sowie von Patio-Häusern in
Form von Kettenhäusern vor.
Somit ermöglicht der Bebauungsplan die Errichtung aller von den Antragstellern
in die Diskussion eingebrachten Wohnformen.
Es gibt jedoch noch kein Vermarktungskonzept der Stadt.
Dieses wird von der Verwaltung im Entwurf erstellt und den politischen Gremien
zur Beratung und ggfs. Beschlussfassung vorgelegt, sobald der
Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt wird und die eingehenden Anregungen
ausgewertet und beurteilt werden können. Dies ist notwendig, um den
tatsächlichen Umfang der einer Vermarktung zur Verfügung stehenden Grundstücke
zu kennen. Erst auf dieser Grundlage kann eine grobe städtebauliche Kalkulation
durchgeführt werden, um einen möglichst kostendeckenden Verkaufspreis zu ermitteln.
Obwohl die Baugrundstücke bisher nicht zum Verkauf angeboten werden, haben sich bereits eine Reihe von Interessenten gemeldet. Diese werden von der Verwaltung erfasst, um sie später auf die Vermarktung hinzuweisen.
Unter anderem liegen der Verwaltung auch Anfragen von drei Vereinen zum „Mehrgenerationenwohnen“ und zum „Wohnen in alternativen Wohnformen“ vor – im frei finanzierten Wohnungsbau.
Außerdem liegt eine Anfrage zum „behinderten gerechten“ Wohnen vor, in Form von Wohngruppen für heranwachsenden Behinderte oder von Appartements, um Menschen mit Handicap ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Im Zusammenhang mit der von den Antragstellern gewünschten
„Unterstützung“ für „innovative Wohnformen“ ist darauf hinzuweisen, dass der
Rat durch Beschluss vom 16.12.2009 die Vergabe von städtischen
Wohnungsbaumitteln / Fördermöglichkeiten erheblich eingeschränkt hat.
Mit Wirkung vom 01.01.2010 umfassen die Fördermöglichkeiten der Stadt nur noch
Einzelfallentscheidungen des Rates im früheren Modell A („Zusatzförderung neben
öffentlichen Mitteln“) sowie Mietzuschüsse aus dem Modell C („Zuschuss zur
Verbilligung freifinanzierten Wohnraums“) und Hilfen aus dem Modell H
(„Umzugskostenbeihilfe“).
Zinszuschüsse zur Hilfe von Eigentumserwerb werden nur noch für die Förderverträge gezahlt, die vor dem 16.12.2009 abgeschlossen waren. Diese Förderung läuft somit aus.
Fördermittel stehen durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW zur Verfügung. Diese Mittel können über den Kreis Mettmann beantragt und abgerufen werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, im noch zu erstellenden Vermarktungskonzept vorzusehen, dass
1. in den Kaufverträgen mit dem Ziel zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern, die Bauherren verpflichtet werden, ausschließlich barrierefreie/barrierearme Wohnungen zu errichten, und
2. einen noch im Vermarktungskonzept festzulegenden Teil für die Errichtung von öffentlich geförderten Wohnraum – ggfs. durch die städtische WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH – zur Verfügung zu stellen.
Sollten im Zuge der Vermarktung Bauherren und/oder Bauherrengemeinschaften für „innovative Wohnformen“,
wie z.B. Mehrgenerationenwohnen, Hausgemeinschaften für ältere Menschen, Integratives
Wohnen für Menschen unterschiedlicher Nationalität (mit und ohne Handicap) sich
um den Erwerb von Baugrundstücken bewerben, sollten diese Bewerbungen im Zuge
des Verkaufsprozesses im Zuge einer Einzelfallentscheidung geprüft werden.
Neben dem Antrag
der AG „Mobilität und Wohnen im Alter“ ist der Sitzungsvorlage auch der
aktuelle Gestaltungsplan zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 254 beigefügt.
gez.
Horst Thiele