Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Umgestaltung
der Robert-Gies-Straße als Teilprojekt des integrierten Handlungskonzeptes der
Stadt Hilden mit Gesamtkosten von 402.000€.
Die Maßnahme ist
in den Haushaltsplan 2014 aufzunehmen. Der Bau ist in 2014 durchzuführen. Um
dies sicherzustellen, werden die Finanzmittel ohne die Kosten für die
Beleuchtung (70.000€) vorzeitig freigegeben.
Die Verwaltung
wird beauftragt, Zuschussmittel nach dem Städtebauförderungsprogramm zu beantragen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Umgestaltung der Robert-Gies-Straße ist ein Teilprojekt des integrierten Handlungskonzeptes (IHK) der Stadt Hilden. Im Rahmen der Erstellung dieses Konzeptes wurden auch 3 Stadtkonferenzen zur Bürgerbeteiligung durchgeführt. Dabei sind in der 2. Konferenz die geplanten Teilprojekte vorgestellt worden. Anschließend wurden die Teilnehmer gebeten, dazu eine Beurteilung abzugeben. Das hier zu beschließende Projekt wurde als sehr begrüßenswert bewertet.
Insofern wird hier vorgeschlagen, die Umgestaltung der Robert-Gies-Straße als ein sogenanntes Starterprojekt des IHK umzusetzen.
Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, dass sich der Stadtentwicklungsausschuss bereits in 2007/2008 intensiv mit einer Umgestaltungsplanung dieses Bereiches befasst hat. Die Verwaltung war damals beauftragt worden Planungen für eine Verbesserung der städtebaulichen Situation vorzulegen. Diese wurden bis hin zur Beleuchtung/Möblierung auch vorgelegt. Ein abschließender Baubeschluss ist damals dann aber nicht gefasst worden, da mit dem anstehenden Umzug von P+C aus dem jetzigen Itter-Karre die diesbezügliche Entwicklung des Geschäftsgebäudes abgewartet werden sollte.
Nach der Eröffnung des Itter-Karrees würde der südliche Eingangsbereich zur Fußgängerzone seiner jetzigen Bedeutung entsprechend aufgewertet.
Die Gesamtfläche würde durch eine entsprechende optische Gestaltung (Pflaster + Beleuchtung) sowie Beschilderung (10 Km/h, verkehrsberuhigter Geschäftsbereich) insbesondere für Fußgänger attraktiver und sicherer. Nähere Erläuterungen finden sich im beigefügten Erläuterungsbericht.
Bezüglich der geplanten neuen Beleuchtung wird generell der Einsatz von LED vorgesehen. Es wurden in der Beleuchtungsplanung zwei generell unterschiedliche Gestaltungsarten der Leuchten untersucht. Zum Einen Lichtstelen (vergleichbar Dr. Ellen-Wiederhold-Platz) und zum Anderen moderne Mastaufsatzleuchten. Beispiele zu diesen Leuchten sind in der Anlage beigefügt. Beide Leuchtenarten sind für den Einsatzzweck gleichermaßen geeignet. Mastaufsatzleuchten haben Kostenvorteile bei den Bau- und Instandhaltungskosten. In die Kostenberechnung ist die teurere Variante eingestellt worden, um hier noch Entscheidungsfreiheit zu haben. Der Baukostenunterschied beträgt rd. 10.000€.
Es wird vorgeschlagen hier im Baubeschluss noch keine endgültige Entscheidung zur Leuchte vorzunehmen. Der Rat der Stadt Hilden hat im Haushalt 2013 25.000€ für die Erstellung einer Beleuchtungsplanung Mittelstraße bereitgestellt. Es wird daher vorgeschlagen, dass die sich daraus ergebende Leuchtenauswahl auch auf das hier zu beschließende Projekt übertragen wird. In diesem Zusammenhang kann dann ggfls. für den Stadtentwicklungsausschuss auch eine Probeinstallation/Bemusterung vorgenommen werden.
Die Baumaßnahme soll komplett in 2014 ausgeführt werden. Dabei werden die Zufahrten für den Anlieferverkehr und das Parkhaus aufrechterhalten.
Die Gesamtkosten sind mit 402.000€ veranschlagt.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen+Brücken |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 Planungsaufwand / 2014 Umbau |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
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freiwillige Leistung |
x |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1201010010 |
Verkehrsflächen |
521151 |
Straßenunter-haltung |
332.000,- |
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Investition |
Straßen-beleuchtung |
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70.000,- |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja x (werden beantragt) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Die Maßnahme ist nicht in der
mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Sie wird in den Haushaltsplanentwurf 2014
aufgenommen. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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