Betreff
Bebauungsplan Nr. 254 für den Bereich Kunibertstraße/ Lindenstraße/ Am Lindengarten/ Am Wiedenhof:
Ökologische Umgestaltung des Garather Mühlenbaches
Vorlage
WP 09-14 SV 61/196
Aktenzeichen
IV/61.1 Bplan-254_Hol
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

A.    im Zuge der Objektplanung der öffentlichen Grünfläche im Bereich des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 254 die Renaturierung des Garather Mühlenbaches gemäß dem Vorschlag des BRW, welcher die Entfernung und Neupflanzung von Bäumen und Sträuchern im Bereich des Baches sowie die dauerhafte Einfriedung der renaturierten Fläche beinhaltet;

 

       oder

 

B.    den derzeitigen Zustand des Garather Mühlenbaches und der direkten Umgebung im Bereich des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 254 vorerst zu erhalten.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 254 für den Bereich Kunibertstraße / Lindenstraße / Am Lindengarten / Am Wiedenhof wurde letzten Sommer im Stadtentwicklungsausschuss und Rat beantragt, den im südlichen Plangebiet verlaufenden Garather Mühlenbaches ggfs. zu renaturieren.

Hierzu liegt nun eine konkrete Planung des BRW vor. Die Vor- und Nachteile dieser Planung müssen gegeneinander abgewogen werden.

 

Der derzeit durch Ufersicherung begradigte Bach bildet den südlichen Abschluss der bisher vorhandenen sowie der im Bebauungsplan geplanten Grünfläche. Nördlich des Baches befindet sich  ein Kinderspielplatz und direkt südlich schließen sich private Gärten an. Längs des Baches gibt es eine große Anzahl von Ufergehölzen. Diese sind im beigefügten Plan „Derzeitiger Baumbestand“ dargestellt. Aus dem Plan (mit Legende) geht hervor, dass diese Gehölze nicht als erhaltenswert eingestuft wurden. Zudem befinden sich darunter auch einige Eiben, welche auf Grund ihrer Giftigkeit nicht an Kinderspielplätzen stehen sollten.

 

Für die Renaturierung ist vorgesehen, die Ufersicherung zurück zu bauen und das Gewässer zur Spielplatzseite auszuschwenken, damit es frei mäandrieren kann (Planung des BRW im Anhang).

Hierfür muss ein großer Teil der derzeitigen Uferbepflanzung entnommen sowie die südwestliche Sandfläche des Spielplatzes verkleinert werden.

Im Bereich der Renaturierungsfläche wird nur ein Baum als erhaltenswert eingestuft, welcher auch in der Planung erhalten wird, zusätzlich zu fünf weiteren Bäumen. Des Weiteren sollen fünf Erlenhochstämme sowie evtl. einige Ufersträucher neu gepflanzt werden.

Zum Schutz der Anpflanzungen, insbesondere der temporär überfluteten Bereiche und der Böschungsbereiche, ist eine Einfriedung des Baches und der Renaturierungsfläche zum Spielplatz hin von ca. 1,20 m Höhe erforderlich.

 

Im Folgenden sollen die Vor- und Nachteile der Renaturierungsmaßnahme als Grundlage zu einer Entscheidungsfindung dargestellt werden.

 

Nachteilig wirkt sich die Maßnahme zum einen insofern aus, dass der derzeit dichte Baum- und Strauchbestand, auch wenn er nicht schützens- und erhaltenswert ist, stark ausgelichtet werden muss. Zum anderen ist für den Schutz der „ökologischen“ Umgestaltung des Baches eine dauerhafte Einfriedung in Form eines Zaunes oder einer dichten Hecke im Einzugsbereich des Spielplatzes unumgänglich, was den Kindern die Möglichkeit nimmt, den Bach und das Wasser in ihr Spiel mit einzubeziehen. Angesichts der anvisierten „Klientel“ für eine Vermarktung (Stichwort: „Junge Familien“) ist dies zu beachten.

 

„Für“ die Renaturierung des Baches in diesem Abschnitt spricht die ökologische Aufwertung, die sich laut BRW auch auf den Teil des Bachverlaufes auswirkt, der nicht renaturiert werden kann. Die Maßnahme kann in die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung zum Bebauungsplan einfließen. Es werden damit 4.840 Punkte erzielt, die bei Verzicht auf die Maßnahme vom Ökokonto der Fläche am Westring (Gesamtwert von 15.495 Punkten) zusätzlich zu den 9.340 Punkten Defizit abgebucht werden müssten.

 

Um zu einer Entscheidung für oder gegen die Renaturierung zu kommen, muss auch in Betracht gezogen werden, dass gemäß den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie von 2000 bis zum Jahr 2015 grundsätzlich alle Wasserkörper mindestens einen guten ökologischen Zustand erreichen sollen. Die Umsetzung dieses Prozesses kann sich allerdings noch bis maximal 2027 hinziehen. Der BRW ist für die Erreichung dieses Ziels zuständig. Die Nichterfüllung oder Verzögerung des Ziels muss gut begründet werden. Eine solche Begründung ist für den Teilabschnitt im Bebauungsplangebiet schwer zu finden, da es sich um eine städtische und damit verfügbare Fläche handelt und die ökologischen Bedingungen für eine Umsetzung sehr gut sind.

Auch mit in die Abwägung einbezogen werden muss die Tatsache, dass in großen Bereichen des Bachverlaufes das Gewässer für alle frei zugänglich ist, auch an Spielplätzen wie z.B. am Eichelkamp und an der Pestalozzistraße. Da an diesen Spielplätzen der zugängliche Bereich weitläufiger ist, verteilt sich die Nutzung so, dass dort keine nennenswerten Uferschäden entstehen.

 

Die genaue Beschreibung des derzeitigen Zustandes des Gewässers sowie der Maßnahmen zur ökologischen Optimierung kann der beiliegenden Erläuterung des BRW entnommen werden.

 

 

gez.

H. Thiele