Begründung:
Das für diese
Arbeiten notwendige Abpumpen des Teichwassers führt zum Tode aller im Wasser
lebenden Lebewesen und damit zur Zerstörung des Nahrungskreislaufs, angefangen
von Ein- und Mehrzellern, Plankton, Wasserflöhen und Wasserinsekten über
Libellen, Lurche, Frösche bis hin zu den Wasser- und anderen Vögeln.
Antragstext:
Der Bürgermeister
möge die zuständigen Verwaltungsstellen umgehend
wie folgt anweisen; der Rat der Stadt Hilden möge sich für die Zukunft diese
Regel zu Eigen machen:
Sanierungsarbeiten
an den Teichen im Stadtpark und im Holterhöfchen, bes. die Reparatur der
defekten Springbrunnenanlagen, sind während der Vegetationsperiode und der Zeit
der Entwicklung der neuen Generationen von tierischem und pflanzlichem Leben im
Wasser bis zum Beginn der Winterstagnation zu unterlassen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Mit Schreiben vom 02.05.13 stellte die FL-Fraktion den beigefügten
Dringlichkeitsantrag. Da Hauptsatzung und Geschäftsordnung einen
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen nicht vorsehen, wird unterstellt, dass es
sich hier um einen Vorschlag zur Aufnahme eines Punktes auf die Tagesordnung
gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Geschäftsordnung handelt. (Vorschläge, die der
Bürgermeisterin/dem Bürgermeister 21 Tage vor der Sitzung von einer Fraktion
oder von einem Fünftel der Ratsmitglieder unterbreitet werden, sind in die Tagesordnung
aufzunehmen.) Der Antrag vom 02.05.13 ging am gleichen Tag per Mail bei der Verwaltung
ein.
Der Antragsteller bezieht sich in seinem Antrag auf Arbeiten, die in den
letzten Wochen an den Teichanlagen im Holterhöfchen und im Stadtpark durchgeführt
wurden. Sowohl das Holterhöfchen als auch der Stadtpark sind als
innerstädtische Grün- und Parkanlagen angelegt worden. Sie dienen
überwiegend Erholungs- und
Freizeitzwecken der Bevölkerung. Innerhalb dieser Parkanlagen befinden sich
künstlich angelegte Wasserflächen. Diese Wasserflächen verfügen über keinen natürlichen
Zu- und Abfluß. Das Wasser wird aus Brunnenanlagen in den Teich gepumpt.
Überschüssiges Wasser läuft über die angelegten Überläufe ab.
Jeweils nach der Winterzeit werden die künstlichen Teiche gereinigt.
Dabei werden die Ablagerungen beseitigt. Im Schnitt handelt es sich um 8 bis 10
Tonnen Schlamm, Kot und ähnliche Stoffe. Gleichzeitig werden alle anderen
störenden Gegenstände wie z.B. Einkaufswagen, Betonplatten aus dem Wasser
entfernt, die im Verlaufe der zurückliegenden Monate ins Wasser geworfen wurden.
Diese Reinigungsarbeiten wurden im Frühjahr vor Ostern durchgeführt, da
die Winterruhe der Wasserlebewesen nicht gestört werden sollte. Ein starkes
Ablassen des Wassers bei niedrigen Temperaturen würde sonst zu starken
Beeinträchtigungen der im Wasser lebenden Tiere führen.
Anläßlich der diesjährigen Reinigungsarbeiten wurden noch weitere
Wartungsarbeiten durchgeführt. Diese Arbeiten werden soweit möglich zeitgleich
durchgeführt, so dass nur einmal das Wasser aus den Teichen abgelassen werden
muß. Durch das Tiefbau- und Grünflächenamt wurden Arbeiten an einem
Pumpenschacht (Auswechselung eines Schiebers) an eine Firma beauftragt. Durch
den Zentralen Bauhof wurden zwei Pumpen an den Teichen des Stadtparkes vorübergehend
demontiert. Hierbei handelt es sich um notwendige Wartungs- und
Reparaturarbeiten. Keinesfalls wurde eine Sanierung der künstlichen Teiche vorgenommen.
Ein Aufschieben dieser Wartungsarbeiten war nicht möglich. Bei einem
längeren Pumpenausfall und dem fehlenden Sauerstoffeintrag durch die Fontänen
in den Teich (insbesondere bei sommerlichen Temperarturen) kann es zu einem
erhöhten Algenwachstum und einer starken Sauerstoffzehrung im Wasser kommen. Die
Pumpen im Teich sind für die Aufrechterhaltung der Wasserqualität notwendig und
somit auch unerlässlich für die Lebensqualität der dort lebenden Tiere und
Pflanzen.
Für den Einbau der reparierten Pumpen muß der Wasserstand nur gering
gesenkt werden, so dass der Laich ggfs.
nur bedingt in Mitleidenschaft gezogen wird.
Wenn hier nicht gehandelt wird (Sanierung der defekten Pumpen/Fontänen
bzw. übergangsweise intervallweise Frischwassereinspeisung), dürfte es erst
recht zum Tod von im Wasser lebenden Lebewesen kommen.
Bezüglich der Laichzeiten hat das Tiefbau- und Grünflächenamt
mitgeteilt, dass die Laichzeit der dort angesiedelten Rotfeder im Zeitraum
April bis Juni liegt. Die Arbeiten des Zentralen Bauhofes waren bis Ende März
abgeschlossen. Die Laichzeit des dort ebenfalls lebenden Spiegelkarpfens ist
von Mai bis Juli – hier wird in keinster Weise in die Entwicklung der kommenden
Fischgeneration eingegriffen.
Aus Sicht der Verwaltung bedarf es hier keiner Beschlussfassung, da
entsprechend verfahren wird.
Thiele
Bürgermeister