Betreff
Dringlichkeitsantrag der FL-Fraktion vom 02.05.13 -Sanierungsarbeiten an den Teichen im Stadtpark und Holterhöfchen
Vorlage
WP 09-14 SV 68/047
Aktenzeichen
68
Art
Antragsvorlage

Begründung:

 

Das für diese Arbeiten notwendige Abpumpen des Teichwassers führt zum Tode aller im Wasser lebenden Lebewesen und damit zur Zerstörung des Nahrungskreislaufs, angefangen von Ein- und Mehrzellern, Plankton, Wasserflöhen und Wasserinsekten über Libellen, Lurche, Frösche bis hin zu den Wasser- und anderen Vögeln.

 


Antragstext:

 

Der Bürgermeister möge die zuständigen Verwaltungsstellen umgehend wie folgt anweisen; der Rat der Stadt Hilden möge sich für die Zukunft diese Regel zu Eigen machen:

 

Sanierungsarbeiten an den Teichen im Stadtpark und im Holterhöfchen, bes. die Reparatur der defekten Springbrunnenanlagen, sind während der Vegetationsperiode und der Zeit der Entwicklung der neuen Generationen von tierischem und pflanzlichem Leben im Wasser bis zum Beginn der Winterstagnation zu unterlassen.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

Mit Schreiben vom 02.05.13 stellte die FL-Fraktion den beigefügten Dringlichkeitsantrag. Da Hauptsatzung und Geschäftsordnung einen Dringlichkeitsantrag der Fraktionen nicht vorsehen, wird unterstellt, dass es sich hier um einen Vorschlag zur Aufnahme eines Punktes auf die Tagesordnung gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Geschäftsordnung handelt. (Vorschläge, die der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister 21 Tage vor der Sitzung von einer Fraktion oder von einem Fünftel der Ratsmitglieder unterbreitet werden, sind in die Tagesordnung aufzunehmen.) Der Antrag vom 02.05.13 ging am gleichen Tag per Mail bei der Verwaltung ein.

 

Der Antragsteller bezieht sich in seinem Antrag auf Arbeiten, die in den letzten Wochen an den Teichanlagen im Holterhöfchen und im Stadtpark durchgeführt wurden. Sowohl das Holterhöfchen als auch der Stadtpark sind als innerstädtische Grün- und Parkanlagen angelegt worden. Sie dienen überwiegend  Erholungs- und Freizeitzwecken der Bevölkerung. Innerhalb dieser Parkanlagen befinden sich künstlich angelegte Wasserflächen. Diese Wasserflächen verfügen über keinen natürlichen Zu- und Abfluß. Das Wasser wird aus Brunnenanlagen in den Teich gepumpt. Überschüssiges Wasser läuft über die angelegten Überläufe ab.

 

Jeweils nach der Winterzeit werden die künstlichen Teiche gereinigt. Dabei werden die Ablagerungen beseitigt. Im Schnitt handelt es sich um 8 bis 10 Tonnen Schlamm, Kot und ähnliche Stoffe. Gleichzeitig werden alle anderen störenden Gegenstände wie z.B. Einkaufswagen, Betonplatten aus dem Wasser entfernt, die im Verlaufe der zurückliegenden Monate ins Wasser geworfen wurden.

 

Diese Reinigungsarbeiten wurden im Frühjahr vor Ostern durchgeführt, da die Winterruhe der Wasserlebewesen nicht gestört werden sollte. Ein starkes Ablassen des Wassers bei niedrigen Temperaturen würde sonst zu starken Beeinträchtigungen der im Wasser lebenden Tiere führen.

 

Anläßlich der diesjährigen Reinigungsarbeiten wurden noch weitere Wartungsarbeiten durchgeführt. Diese Arbeiten werden soweit möglich zeitgleich durchgeführt, so dass nur einmal das Wasser aus den Teichen abgelassen werden muß. Durch das Tiefbau- und Grünflächenamt wurden Arbeiten an einem Pumpenschacht (Auswechselung eines Schiebers) an eine Firma beauftragt. Durch den Zentralen Bauhof wurden zwei Pumpen an den Teichen des Stadtparkes vorübergehend demontiert. Hierbei handelt es sich um notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten. Keinesfalls wurde eine Sanierung der künstlichen Teiche vorgenommen.

Ein Aufschieben dieser Wartungsarbeiten war nicht möglich. Bei einem längeren Pumpenausfall und dem fehlenden Sauerstoffeintrag durch die Fontänen in den Teich (insbesondere bei sommerlichen Temperarturen) kann es zu einem erhöhten Algenwachstum und einer starken Sauerstoffzehrung im Wasser kommen. Die Pumpen im Teich sind für die Aufrechterhaltung der Wasserqualität notwendig und somit auch unerlässlich für die Lebensqualität der dort lebenden Tiere und Pflanzen.

Für den Einbau der reparierten Pumpen muß der Wasserstand nur gering gesenkt werden, so dass  der Laich ggfs. nur bedingt in Mitleidenschaft gezogen wird.

 

Wenn hier nicht gehandelt wird (Sanierung der defekten Pumpen/Fontänen bzw. übergangsweise intervallweise Frischwassereinspeisung), dürfte es erst recht zum Tod von im Wasser lebenden Lebewesen kommen.

Bezüglich der Laichzeiten hat das Tiefbau- und Grünflächenamt mitgeteilt, dass die Laichzeit der dort angesiedelten Rotfeder im Zeitraum April bis Juni liegt. Die Arbeiten des Zentralen Bauhofes waren bis Ende März abgeschlossen. Die Laichzeit des dort ebenfalls lebenden Spiegelkarpfens ist von Mai bis Juli – hier wird in keinster Weise in die Entwicklung der kommenden Fischgeneration eingegriffen.

 

Aus Sicht der Verwaltung bedarf es hier keiner Beschlussfassung, da entsprechend verfahren wird.

 

Thiele

Bürgermeister