Beschlussvorschlag:
„ Beschlussfassung wird anheim gestellt“.
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Rates am 29.06.2005
stellte die CDU-Fraktion folgenden Antrag:
„Im Jugendhilfeausschuss ist die Verwaltung
in der vergangenen Woche beauftragt worden, mit der Freizeitgemeinschaft in
Kontraktverhandlungen einzutreten und die Ergebnisse in der nächsten
Jugendhilfeausschuss-Sitzung vorzulegen. In diesem Zusammenhang beantragt die
CDU-Fraktion, dass der Rat in seiner nächsten Sitzung im September folgende
Ergänzung des Beschlussvorschlages beschließt: Die Verwaltung soll in enger Abstimmung mit
der Freizeitgemeinschaft prüfen, wie sich die Situation darstellt, wenn die
Stadt den Abenteuerspielplatz übernimmt. Hier sind vor allen Dingen
finanzielle – aber auch personelle – Konsequenzen interessant, welche
Synergieeffekte lassen sich erzielen.“ |
In diesem Zusammenhang wird auf die
ausführliche Sitzungsvorlage 51/45 verwiesen, die im Jugendhilfeausschuss am
23.06.2005 beraten wurde. Einstimmig wurde beschlossen:
„1. 2. 3. |
Der Bericht der
Verwaltung zu den Jahresabschlüssen 2003 und 2004 des Abenteuerspielplatzes
der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. wird zur Kenntnis
genommen. Auf der Grundlage
des vorgelegten Wirtschaftsplanes wird der Freizeitgemeinschaft im Jahr 2005
ein Zuschuss in Höhe von 242.200 € zum Betrieb des Abenteuerspielplatzes
gewährt. Die Verwaltung wird
beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Berichtes eine Änderung und
Anpassung des Kontraktes zu erarbeiten und in der nächsten Sitzung des
Jugendhilfeausschusses zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.“ |
Zwischenzeitlich ist der Kontraktentwurf
entsprechend dem Auftrag des Jugendhilfeausschusses weiterentwickelt und
seitens der Verwaltung konkretisiert worden. Die entsprechenden Gespräche
werden in der nächsten Zeit mit dem Vorstand der Freizeitgemeinschaft geführt
werden, sodass, wie vorgesehen, in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im
Dezember eine Sitzungsvorlage mit dem veränderten und angepassten
Kontraktentwurf vorgelegt werden wird.
Der Antrag der CDU-Fraktion begehrt nunmehr
darüber hinaus auch eine Prüfung der Konsequenzen, die sich aus einer möglichen
Übernahme der Trägerschaft des Abenteuerspielplatzes durch die Stadt ergeben
würde. Wie aus der erwähnten SV 51/45 hervorgeht, wurde der Freizeitgemeinschaft
seitens der Verwaltung auch das Angebot gemacht, über eine Übergabe des
Abenteuerspielplatzes an die Stadt nachzudenken. Die Freizeitgemeinschaft hat
mitgeteilt, dass sie jedoch den Abenteuerspielplatz weiterhin in eigener Verantwortung
betreuen möchte.
Sollte dem Antrag zugestimmt werden, würde
das Prüfergebnis in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Beratung
vorgelegt werden.
Günter Scheib