Betreff
Prüfung einer Übernahme der Trägerschaft für den Abenteuerspielplatz - Antrag der CDU-Fraktion vom 29.06.2005
Vorlage
WP 04-09 SV 51/058
Aktenzeichen
Dez. III Ga/Ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„ Beschlussfassung wird anheim gestellt“.

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

In der Sitzung des Rates am 29.06.2005 stellte die CDU-Fraktion folgenden Antrag:

 

„Im Jugendhilfeausschuss ist die Verwaltung in der vergangenen Woche beauftragt worden, mit der Freizeitgemeinschaft in Kontraktverhandlungen einzutreten und die Ergebnisse in der nächsten Jugendhilfeausschuss-Sitzung vorzulegen. In diesem Zusammenhang beantragt die CDU-Fraktion, dass der Rat in seiner nächsten Sitzung im September folgende Ergänzung des Beschlussvorschlages beschließt:

 

Die Verwaltung soll in enger Abstimmung mit der Freizeitgemeinschaft prüfen, wie sich die Situation darstellt, wenn die Stadt den Abenteuerspielplatz übernimmt. Hier sind vor allen Dingen finanzielle – aber auch personelle – Konsequenzen interessant, welche Synergieeffekte lassen sich erzielen.“

 

In diesem Zusammenhang wird auf die ausführliche Sitzungsvorlage 51/45 verwiesen, die im Jugendhilfeausschuss am 23.06.2005 beraten wurde. Einstimmig wurde beschlossen:

 

„1.

 

 

 

 2.

 

 

 

 3.

Der Bericht der Verwaltung zu den Jahresabschlüssen 2003 und 2004 des Abenteuerspielplatzes der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. wird zur Kenntnis genommen.

 

Auf der Grundlage des vorgelegten Wirtschaftsplanes wird der Freizeitgemeinschaft im Jahr 2005 ein Zuschuss in Höhe von 242.200 € zum Betrieb des Abenteuerspielplatzes gewährt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Berichtes eine Änderung und Anpassung des Kontraktes zu erarbeiten und in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.“

 

Zwischenzeitlich ist der Kontraktentwurf entsprechend dem Auftrag des Jugendhilfeausschusses weiterentwickelt und seitens der Verwaltung konkretisiert worden. Die entsprechenden Gespräche werden in der nächsten Zeit mit dem Vorstand der Freizeitgemeinschaft geführt werden, sodass, wie vorgesehen, in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Dezember eine Sitzungsvorlage mit dem veränderten und angepassten Kontraktentwurf vorgelegt werden wird.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion begehrt nunmehr darüber hinaus auch eine Prüfung der Konsequenzen, die sich aus einer möglichen Übernahme der Trägerschaft des Abenteuerspielplatzes durch die Stadt ergeben würde. Wie aus der erwähnten SV 51/45 hervorgeht, wurde der Freizeitgemeinschaft seitens der Verwaltung auch das Angebot gemacht, über eine Übergabe des Abenteuerspielplatzes an die Stadt nachzudenken. Die Freizeitgemeinschaft hat mitgeteilt, dass sie jedoch den Abenteuerspielplatz weiterhin in eigener Verantwortung betreuen möchte.

 

Sollte dem Antrag zugestimmt werden, würde das Prüfergebnis in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Beratung vorgelegt werden.

 

 

 

Günter Scheib