Betreff
Nutzungskonzepte für das Gelände der Theodor-Heuss-Hauptschule:
Antrag der FDP-Fraktion vom 12.12.2012
Vorlage
WP 09-14 SV 61/192
Aktenzeichen
IV/61.1_BPlan 59-Groll
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Nach Auffassung der Hildener FDP ist eine frühzeitige Auseinandersetzung für eine zukünftige Nutzung des jetzigen Geländes der Theodor-Heuss-Hauptschule sehr sinnvoll.

Es ist darauf zu achten, dass bei diesem Prozess die Anwohner, die Bürgerinnen und Bürger, die betroffenen Nachbarn, wie z.B. der Sportverein SV Hilden-Nord oder die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nicht-Behinderte e.V. (Abenteuerspielplatz), in dieses Verfahren frühzeitig mit einbezogen werden.


Antragstext:

 

Die Verwaltung wird gebeten, konkrete Vorschläge oder Konzepte für die Weiterentwicklung des Geländes der Theodor-Heuss-Hauptschule an der Furtwänglerstraße/ Ecke Richard-Wagner-Straße zu erstellen.

Die Vorschläge/Konzepte sind in einer der nächsten Ratssitzungen im Frühjahr 2013 dem Rat zur Beratung vorzulegen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Theodor-Heuss-Hauptschule liegt im Norden der Stadt Hilden (Stadtteil Hilden-Nord).

 

Das zur Schule gehörende Areal beherbergt neben den Schulgebäuden aus Mitte/Ende der 60er Jahre des 20.Jahrhunderts eine (Einfach-) Sporthalle und eine Hausmeister-Wohnung.

 

Der Schulstandort liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 59 aus 02/1966 und ist als „Gemeinbedarfsfläche mit Standort für Schule und Turnhalle“ ausgewiesen.

 

Es ist aufgrund des demographischen Wandels und eines veränderten Schulwahlverhaltens beschlossen, dass mit der Theodor-Heuss-Schule die letzte Hauptschule in Hilden endgültig geschlossen wird.

 

Es stellt sich somit die berechtigte Frage, wie mit dem Standort in der Folge umgegangen werden soll.

Seit Mitte letzten Jahres beschäftigt sich die Stadtverwaltung mit der Frage, welche Nachfolgenutzung ist für das Gelände der zu schließenden Schule angemessen.

 

Aus planerischer Sicht auszuschließen ist eine Verwendung des Standortes für Zwecke des Einzelhandels oder für gewerblich/industrielle Nutzungen (inkl. solcher Nutzungen wie Tankstellen, Autowaschanlagen u.ä.).

 

Ein Flächenanspruch an das Gelände ist als Ergebnis der bisherigen verwaltungsinternen Diskussionen als nicht verlegbar und damit an dieser Stelle zwingend umzusetzen festzuhalten:
Entsprechend dem vom Rat der Stadt Hilden beschlossenen und von den Aufsichtsbehörden genehmigten „Generalentwässerungsplan“ und in Übereinstimmung mit dem ebenfalls vom Rat beschlossenen „Abwasserbeseitigungskonzept“ muss im Eckbereich von Furtwänglerstraße und Richard-Wagner-Straße ein Regenklär- und Regenrückhaltebecken erstellt werden.

Hierfür gibt es einen Zeitplan aus einer Ordnungsverfügung heraus: bis Ende des Jahres 2014 muss eine Planung für ein solches Becken vorgelegt werden; bis Ende des Jahres 2017 sollen die Einleitungsverhältnisse [für Niederschlagswasser] in diesem Bereich des Stadtteils Hilden-Nord [durch den Bau des Beckens] saniert sein.

Das anzustrebende Fassungsvermögen des Regenklär- und Regenrückhaltebeckens liegt nach Berechnungen im Auftrag des BRW (zuständig für den „Hoxbach“, in den das Wasser weiterhin eingeleitet werden soll) bei ca. 1500m³.

Der Standort dieses Beckens, welches im übrigen aus versicherungstechnischen Gründen komplett eingezäunt werden muss, liegt aufgrund der Höhenlagen fest, es handelt sich um den unmittelbaren Eckbereich von Furtwänglerstraße und Richard-Wagner-Straße.

 

Bei der Festlegung der für eine Neunutzung zur Verfügung stehenden Fläche ist zu beachten, dass ein Abstand zum Hoxbach von ca. 15m aus Gründen des Hochwasserschutzes einzuhalten ist.

 

Weitere Flächenansprüche gibt es derzeit nicht.

 

Seitens des Verwaltungsvorstandes ist daher das Ziel formuliert worden, auf dem frei werdenden Gelände – unter Beibehaltung der Sporthalle – Geschosswohnungsbau  errichten zu lassen. Dabei soll das Volumen bei ca. 70 Wohneinheiten liegen, ein Anteil von etwa 30% soll dabei dem öffentlich geförderten Wohnungsbau vorbehalten sein.

 

Es soll aus Sicht der Verwaltung bei der Festlegung einer Nachfolgenutzung hier nicht der gleiche große Aufwand betrieben werden wie etwa im Falle der Aufgabe der Albert-Schweitzer-Schule im Hildener Süden. Vielmehr ist vorstellbar, dass gegebenenfalls im Rahmen eines Investorenwettbewerbes ein geeigneter Entwurf für diesen Standort gefunden werden kann.

 

Seitens der Verwaltung wären hierzu die weiteren Voraussetzungen zu klären; es muss etwa ein Lärmgutachten erstellt werden (im Zusammenhang mit der bestehenden Sportanlage nördlich des Schulstandortes sowie des Jugendzentrums Area 51).

 

Diskussionen über derartige städtebauliche Themen sind üblicherweise Gegenstand der Beratung im Stadtentwicklungsausschuss, weshalb die Verwaltung empfiehlt, das Thema dorthin zu verweisen.


gez.
Thiele


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

nein

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer