Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss nimmt die beigefügten Darlegungen zur Situation des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in Hilden zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

Als Anlagen sind mit Stand vom 31.12.2012 folgende Übersichten beigefügt:

 

1.         Anträge von Wohnungssuchenden (Parteien) am 31.12.2012

2.         Anträge von Wohnungssuchenden seit 1995

3.         Statistik der vermittelten Wohnungen im Jahr 2012 (aufgeteilt nach Personengruppen)

4.         Zusammenstellung der vermittelten Wohnungen seit 1996

5.         Anträge auf Erteilung einer allgemeinen Wohnberechtigungsbescheinigung seit 1988

6.         Laufende Zuschüsse von städtischen Wohnungsbaumitteln; Stand 31.12.2012

7.         Übersicht des mit Landesmitteln geförderten Wohnungsbaues seit 2007

8.         Bestand und Entwicklung der öffentlich geförderten Wohnungen seit 2002

 

 

Im Jahre 2012 wurden insgesamt 76 Parteien in öffentlich geförderte Sozialwohnungen und 3 Parteien in frei finanzierten Wohnraum vermittelt. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Vermittlung sich ausschließlich auf Wohnungen im Bestand bezog. In 2012 sind keine öffentlich geförderten Neubaumaßnahmen im Mietwohnungsbereich fertig gestellt worden.

 

Die Zahl der dringenden Fälle gemäß Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz beträgt 13 von den in Hilden wohnungssuchenden 465 Parteien, also rund 2,8 %. Unter „dringende Fälle“ wird auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum angesehen (beispielhafte Aufzählung):

 

1.         Erheblich zu kleine Wohnung ( z.B. 5 Personen in einer 3-Raum-Wohnung)

2.         Räumungsklage

3.         Gehbehinderung bei Wohnung in Obergeschossen ohne Aufzug

4.         Wohnung in Notunterkunft, aber vermittelbar

5.         Schwangerschaft (in zu kleiner Wohnung).

 

Die übrigen Wohnungssuchenden sind gemäß Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum ausreichend versorgt. Hier bestehen jedoch Wünsche nach besserer Wohnqualität, Wohnlage und günstigerem Mietzins. Aufgrund einer zu hohen Miete bzw. der Wohnungsgröße wurden insg. 39 Parteien vom Jobcenter aufgefordert, sich günstigeren Wohnraum zu beschaffen.

 

Die Zahl der Wohnungssuchenden betrug im Jahre 2012 insg. 465 Parteien und ist damit um 32 Parteien gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Wohnungssuchende, die über längere Zeit keinen Kontakt mit dem Amt hatten, auf Anschreiben des Amtes nicht reagiert haben, Wohnungsangebote mehrfach kommentarlos ausgeschlagen haben oder denen Wohnungsangebote per Post nicht zugestellt werden konnten, werden nicht mehr als wohnungssuchend geführt. Die Wohnungsvermietungen im Sozialwohnungsbereich wurden wieder etwas verstärkter unter Einschaltung der Kommune abgewickelt. Auch Wohnungen, die nicht mehr in der öffentlichen Bindung sind, wurden wieder vom Vermieter zur Vermittlung frei gemeldet.

 

Im Bereich der 2-Raum-Wohnungen ist die Wartezeit gegenüber dem Vorjahr unverändert. Hierbei ist anzumerken, dass ein Bedarf an 2-Raum-Wohnungen für Singles gestiegen ist, bestehende Appartements sind weniger gefragt. In allen Bereichen (Alleinstehende und 4- bis 5- Zimmer-Wohnung) bestehen ebenfalls lange Wartezeiten. Bei den 3-Raum-Wohnungen ist die Lage derzeit entspannt.


 

 

Insgesamt 421 Parteien haben einen Wohnberechtigungsschein bzw. eine Zinssenkung beantragt. Davon wurden 387 allgemeine und 4 gezielte und 2 Ausnahme –Wohnberechtigungsscheine ausgestellt. Zwei Anträge wurden wegen Überschreitung der Einkommensgrenze abschlägig beschieden. Weiterhin wurden 21 Bescheinigungen zur Zinssenkung der NRW.Bank ausgestellt.

 

Sieben Wohnberechtigungsscheine wurden wegen Überschreitung der Einkommensgrenze abgelehnt.. Alles in allem wird der Trend einer deutlichen Abnahme der Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen in Hilden – wie auch im Landesdurchschnitt – anhalten.

 

 

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete