Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt gemäß den §§ 3 bis 5 der Verordnung
zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 07.07.1987 in der zurzeit gültigen
Fassung die Wiederwahl von
Herrn
Ltd. Kreisvermessungsdirektor Wolfgang
Schwandke
zum Sachverständigen für das Vermessungs- und Liegenschaftswesen des
Umlegungsausschusses der Stadt Hilden.
Die Amtsdauer der sachverständigen Mitglieder beträgt nach der
vorgenannten Durchführungsverordnung fünf Jahre.
Erläuterungen und Begründungen:
Herr Schwandke wurde am 5.3.2008 einstimmig vom Rat der Stadt Hilden erstmals
als Sachverständiger für Vermessungsfragen in den Umlegungsausschuss gewählt.
Seitdem hat er mit Engagement und Fachwissen zur erfolgreichen Arbeit
des Umlegungsausschusses beigetragen. Als hauptberuflicher Leiter des
Vermessungs- und Katasteramtes des Kreises Mettmann ist er für seine Aufgabe im
Hildener Umlegungsausschuss bestens geeignet.
Seine fünfjährige
Amtszeit ist nun abgelaufen. Herr Schwandke ist bereit, sich auch für die
nächsten fünf Jahre der Mitarbeit im Umlegungsausschuss zur Verfügung zu stellen.
Gemäß § 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 7.7.1987 ist
eine Wiederwahl zulässig.
Die Verwaltung schlägt daher vor, Herrn Schwandke für die Zeit bis zum 22.
Mai 2018 wiederzuwählen.
gez.
Thiele