Betreff
Wahl des Sachverständigen für das Vermessungs- und Liegenschaftswesen im Umlegungsausschuss
Vorlage
WP 09-14 SV 61/191
Aktenzeichen
IV/61.3 U / P2/4
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt gemäß den §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 07.07.1987 in der zurzeit gültigen Fassung die Wiederwahl von

 

Herrn Ltd. Kreisvermessungsdirektor Wolfgang Schwandke

 

zum Sachverständigen für das Vermessungs- und Liegenschaftswesen des Umlegungsausschusses der Stadt Hilden.

 

Die Amtsdauer der sachverständigen Mitglieder beträgt nach der vorgenannten Durchführungsverordnung fünf Jahre.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Herr Schwandke wurde am 5.3.2008 einstimmig vom Rat der Stadt Hilden erstmals als Sachverständiger für Vermessungsfragen in den Umlegungsausschuss gewählt.

 

Seitdem hat er mit Engagement und Fachwissen zur erfolgreichen Arbeit des Umlegungsausschusses beigetragen. Als hauptberuflicher Leiter des Vermessungs- und Katasteramtes des Kreises Mettmann ist er für seine Aufgabe im Hildener Umlegungsausschuss bestens geeignet.

 

Seine fünfjährige Amtszeit ist nun abgelaufen. Herr Schwandke ist bereit, sich auch für die nächsten fünf Jahre der Mitarbeit im Umlegungsausschuss zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 7.7.1987 ist eine Wiederwahl zulässig.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, Herrn Schwandke für die Zeit bis zum 22. Mai 2018 wiederzuwählen.

gez.
Thiele