Beschlussvorschlag:
„ Der Rat der Stadt
Hilden nimmt zur Kenntnis, dass im lfd. Jahr die Aufstellung eines Nachtrages
(1. NT) erforderlich ist. Die Verwaltung wird beauftragt alle Maßnahmen – z.B.
öffentliche Bekanntmachung, Auslegung des Entwurfes - in die Wege zu leiten,
damit in der Sitzung des Rates am 9. November 2005 die Beschlussfassung über
den 1. NT erfolgen kann.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
1. Auf Grund der Beschlussfassung im
Stadtentwicklungsausschuss am 7. Sept. 2005 ergab sich finanziell die
Situation, dass eingeplante Verkaufserlöse für das Hinterlände –Gerresheimer
Str. 20 – nicht realisiert werden können. Auch ist nicht die Möglichkeit
gegeben diese Mindereinnahme aus Rücklagemitteln zu finanzieren. Alleine schon
deshalb ist die Aufstellung eines Nachtrages erforderlich.
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung
wurde von Herrn 1. Beigeordneten Horst Thiele auf- und von mir festgestellt.
Die öffentliche Auslegung soll Anfang Oktober
2005 erfolgen.
Die Ansätze des 1. Nachtragshaushaltsplanes
sind, soweit erforderlich, erläutert. Hierauf und auf die grundsätzlichen
Ausführungen im Vorbericht wird Bezug genommen.
2. Im VWH zeichnen sich eine Reihe von
Veränderungen ab, die sich aber in der Summe ausgleichen. Von Bedeutung sind
dabei:
·
höhere Personalaufwendungen,
·
Mehreinnahmen Gewerbesteuer
·
zusätzliche Beträge
für die Gebäudeunterhaltung – Sporthalle Hoffeldstraße –
·
Mindereinnahmen bei den Zuweisungen (Unterabschnitt 9000) und
·
Reduzierte Einnahmen bei der Gewinnausschüttung der
Stadtwerke Hilden GmbH.
3. Ganz anders sieht dabei
der VMH aus. Hauptschwerpunkte sind die Mindereinnahmen bei Hhst. „Verkaufserlöse“.
Die beiden eingeplanten Maßnahmen - Gerresheimer
Str. 20 und Kronengarten - können nicht bzw. nicht im lfd. Jahr abgewickelt
werden. Um aber die im lfd. Plan vorgesehene Rückzuführung buchen zu können,
sind Gegenfinanzierungen (Verkaufserlöse, Rücklagenentnahmen oder Mittel aus
der Schulpauschale) notwendig. Von daher waren Ansatzkorrekturen bei der Hhst.
Entnahme aus der Rücklage notwendig.
Planmäßig sieht § 2 der Haushaltssatzung eine
Erhöhung der Kredite vor. Dieses ist bedauerlich. Ich sehe aber auf Grund der
jahreszeitlichen Situation nicht die Möglichkeit noch Maßnahmen zu schieben
oder zu strecken um dieses aufzufangen.
4. Die Vielzahl der Hhst. im 1. NT ergibt
sich nicht durch neuerliche Veränderungen, sondern durch bewilligt und beschlossene
üpl/apl. Genehmigungen/Ratsbeschlüsse.
5. Wie auch bei den letzten Nachtragsplänen
üblich, werden Sie im 1. Nachtragshaushaltsplan 2005 Sollübertragungen nicht finden.
Auf der Basis des § 8 der Haushaltssatzung und der dort festgeschriebenen Regeln
erfolgt im Wege der Budgetierung die Bereitstellung der Mittel innerhalb der
Ämter / Dezernate durch Sollübertragung. Weil die Verwaltung quartalsweise über
die in Anspruch genommenen Sollübertragungen berichtet und die Beträge sich in
der Einnahme und Ausgabe auf jeden Fall immer ausgleichen, wurde darauf
verzichtet, die Sollübertragungen in den Nachtragshaushaltsplan mit
aufzunehmen. Dieses wäre nämlich nur mit einem sehr großen Aufwand darzustellen.
Bürgermeister
Anlage:
1. Nachtrag 2005 - Entwurf -