Betreff
1. Nachtragshaushaltsplan 2005
Vorlage
WP 04-09 SV 20/034
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„ Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass im lfd. Jahr die Aufstellung eines Nachtrages (1. NT) erforderlich ist. Die Verwaltung wird beauftragt alle Maßnahmen – z.B. öffentliche Bekanntmachung, Auslegung des Entwurfes - in die Wege zu leiten, damit in der Sitzung des Rates am 9. November 2005 die Beschlussfassung über den 1. NT erfolgen kann.“

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

1. Auf Grund der Beschlussfassung im Stadtentwicklungsausschuss am 7. Sept. 2005 ergab sich finanziell die Situation, dass eingeplante Verkaufserlöse für das Hinterlände –Gerresheimer Str. 20 – nicht realisiert werden können. Auch ist nicht die Möglichkeit gegeben diese Mindereinnahme aus Rücklagemitteln zu finanzieren. Alleine schon deshalb ist die Aufstellung eines Nachtrages erforderlich.  

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde von Herrn 1. Beigeordneten Horst Thiele auf- und von mir festgestellt.

Die öffentliche Auslegung soll Anfang Oktober 2005 erfolgen.

Die Ansätze des 1. Nachtragshaushaltsplanes sind, soweit erforderlich, erläutert. Hierauf und auf die grundsätzlichen Ausführungen im Vorbericht wird Bezug genommen.

 

2. Im VWH zeichnen sich eine Reihe von Veränderungen ab, die sich aber in der Summe ausgleichen. Von Bedeutung sind dabei:

 

·         höhere Personalaufwendungen,

·         Mehreinnahmen Gewerbesteuer

·         zusätzliche  Beträge für die Gebäudeunterhaltung – Sporthalle Hoffeldstraße –

·         Mindereinnahmen bei den Zuweisungen (Unterabschnitt 9000) und

·         Reduzierte Einnahmen bei der Gewinnausschüttung der Stadtwerke Hilden GmbH.

 

3. Ganz anders sieht dabei der VMH aus. Hauptschwerpunkte sind die Mindereinnahmen bei Hhst. „Verkaufserlöse“. Die beiden eingeplanten  Maßnahmen - Gerresheimer Str. 20 und Kronengarten - können nicht bzw. nicht im lfd. Jahr abgewickelt werden. Um aber die im lfd. Plan vorgesehene Rückzuführung buchen zu können, sind Gegenfinanzierungen (Verkaufserlöse, Rücklagenentnahmen oder Mittel aus der Schulpauschale) notwendig. Von daher waren Ansatzkorrekturen bei der Hhst. Entnahme aus der Rücklage notwendig.

 

Planmäßig sieht § 2 der Haushaltssatzung eine Erhöhung der Kredite vor. Dieses ist bedauerlich. Ich sehe aber auf Grund der jahreszeitlichen Situation nicht die Möglichkeit noch Maßnahmen zu schieben oder  zu strecken um dieses aufzufangen.

 

4. Die Vielzahl der Hhst. im 1. NT ergibt sich nicht durch neuerliche Veränderungen, sondern durch bewilligt und beschlossene üpl/apl. Genehmigungen/Ratsbeschlüsse. 

 

5. Wie auch bei den letzten Nachtragsplänen üblich, werden Sie im 1. Nachtragshaushaltsplan 2005 Sollübertragungen nicht finden. Auf der Basis des § 8 der Haushaltssatzung und der dort fest­geschriebenen Regeln erfolgt im Wege der Budgetierung die Bereitstellung der Mittel innerhalb der Ämter / Dezernate durch Sollübertragung. Weil die Verwaltung quartalsweise über die in Anspruch genommenen Sollübertragungen berichtet und die Beträge sich in der Einnahme und Ausgabe auf jeden Fall immer ausgleichen, wurde darauf verzichtet, die Sollübertragungen in den Nachtragshaushaltsplan mit aufzunehmen. Dieses wäre nämlich nur mit einem sehr großen Aufwand darzustellen.

 

 

 

 

 

 

Bürgermeister

 

Anlage:

1. Nachtrag 2005 - Entwurf -