Beschlussvorschlag:
- Der Rat nimmt
nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Betreuungssituation
von Kindern im Alter bis zu 6 Jahren zur Kenntnis.
- Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss folgende Maßnahmen zur
Verbesserung der Betreuungssituation zu fördern und zu unterstützen:
a.
Die Inbetriebnahme einer integrierten Waldgruppe
für Kinder über 3 Jahren im Familienzentrum AWO „Zur Verlach“ zum 01.03.2014.
Zur Beschaffung der Ausstattung (Bauwagen und pädagogisches Material) erhält
der AWO-Kreisverband einen städtischen Zuschuss in Höhe von 25.000 €. Der
Mehraufwand an Betriebskosten in Höhe von 45.600 € wird im Rahmen des
Haushaltsplanes 2014 berücksichtigt.
b.
Die Inbetriebnahme einer integrierten Waldgruppe
für Kinder über drei Jahre in der evangelischen Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“
zum 01.08.2014. Zur Beschaffung der Ausstattung (Bauwagen und pädagogisches
Material) erhält die Evangelische Kirchengemeinde einen städtischen Zuschuss in
Höhe von 25.000 €. Der Mehraufwand von Betriebskosten in Höhe von 28.700 € wird
im Rahmen des Haushaltsplanes 2014 berücksichtigt.
c.
Die Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe (20
Kinder, davon 6 Kinder unter drei Jahren) im Evangelischen Familienzentrum
„Erlöserkirche“ zum 01.04.2014. Die Evangelische Kirchengemeinde erhält zur
Finanzierung der Umbaukosten im Jahr 2013 einen städtischen Zuschuss in Höhe
von 240.000 €. Die Mittel werden im Haushaltsjahr 2013 außerplanmäßig
bereitgestellt. Deckung: Reduzierung „Liquide Mittel“. Die Evangelische
Kirchengemeinde erhält einen Zuschuss zur Finanzierung der Einrichtungskosten in Höhe von 25.900 €.
Der Mehraufwand an Betriebskosten in Höhe von 55.850 € wird im Haushaltsplan
2014 berücksichtigt.
d.
Die Haushaltsmittel zu 2a (25.000 €) und 2 b
(25.000 €) und zu 2c (25.900 €) werden im Vorgriff auf den Haushalt 2014
freigegeben.
- Die
Verwaltung wird beauftragt über den aktuellen Stand der Umsetzung der
Maßnahme in der nächsten Sitzung
des Jugendhilfeausschusses zu berichten.
Erläuterungen und Begründungen:
Auftrag des
Jugendhilfeausschusses
In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.02.2013 und in
der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.03.2013 wurde die
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung vorgelegt und die Verwaltung
beauftragt, die begonnene Planung zur Schaffung von zusätzlichen
Kindergartenplätzen für die Altersgruppe der Kinder über 3 Jahre fortzusetzen
und in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses über den aktuellen Stand
der Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz für Kinder unter
3 Jahren zu berichten.
Mit dieser Sitzungsvorlage kommt die Verwaltung dem Auftrag nach.
Aktuelle rechtliche Situation
Zum 01.08.2013 tritt bundesweit ein erweiterter Rechtsanspruch in
Kraft. Danach hat ein Kind ab Vollendung des 1. Lebensjahres einen
uneingeschränkten Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder
in der Tagespflege. Weiterhin gilt, dass ein Kind vor Vollendung des 1.
Lebensjahres in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege zu fördern
ist,
-
wenn die
Betreuung zur Entwicklung der Persönlichkeit geboten ist oder
-
die
Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder arbeitssuchend sind oder
-
die
Eltern sich in Ausbildung befinden oder
-
die
Eltern Leistungen zur Eingliederung nach SGB II erhalten.
Ein Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres hat bis zum Eintritt der Schulpflicht
einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.
Hinzu kommt, dass ab dem 01.08.2013 ein sogenanntes Betreuungsgeld
eingeführt wird. Eltern, die ihre Kinder im Altern von 1 bis 3 Jahren nicht in
staatlich geförderte Einrichtungen betreuen lassen wollen, erhalten eine
monatliche Geldleistung des Staates, wenn sie sich in den ersten Jahren des
Kindes zu Hause der Erziehung widmen. Es ist für die Eltern gedacht, die ganz
bewusst keinen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen wollen.
Das Betreuungsgeld beträgt zunächst 100 €, später 150 € pro Kind. Pro
Monat werden zusätzlich 15 € gezahlt, wenn das Betreuungsgeld von den Eltern
für die Ausbildung des Kindes angespart oder für die Altersversorgung des
Kindes eingesetzt wird. Die aktuelle hohe Nachfrage an Plätzen für Kinder unter
3 Jahren in Hilden lässt die Vermutung zu, dass das Betreuungsgeld nicht zu
einer geringeren Nachfrage führen wird.
Rechtsanspruch wird in Hilden
am 01.08.2013 erfüllt
Die Stadt Hilden hat bislang enorme Anstrengungen unternommen, um
rechtzeitig zum Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz
für Kinder unter 3 Jahren ein ausreichendes Angebot zu schaffen und hat in den
letzten 5 Jahren das Platzangebot mehr als verdreifacht. Zum neuen Kindergartenjahr
2013/2014 wird dadurch eine Versorgungsquote von über 47 Prozent für Kinder im
Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren möglich. Rechnet man allein die
„Rechtsanspruchskinder“, also die ein- und zweijährigen Kinder, beträgt die
Versorgungsquote sogar 60 Prozent. Von daher war die Stadt Hilden gut auf die
neue – den Rechtsanspruch auslösende – Situation vorbereitet.
Gleichwohl wurde aufgrund der großstadtähnlichen Nachfragestrukturen
ein noch höherer Bedarf und damit trotz aller Anstrengungen Versorgungslücken
zum 01.08.2013 befürchtet.
Nunmehr steht nach Auswertung aller Nachfragen und Anmeldungen fest,
dass in Hilden der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3
Jahren erfüllt werden wird.
Das Platzvergabeverfahren ist nahezu abgeschlossen. Alle angebotenen
288 Plätze in Kindertageseinrichtungen werden belegt werden. Ein geringer Teil
der angebotenen 180 Plätze in der Kindertagespflege steht noch zur Verfügung
und dient der Abdeckung des noch eintretenden unterjährigen Bedarfes. Zudem ist
zu beachten, dass wiederholt Tagespflegeplätze benötigt werden, um eine
Randzeitenbetreuung sicherzustellen. Auch der Rechtsanspruch auf einen Platz in
einer Kindertageseinrichtung für Kinder über 3 Jahren wird im neuen
Kindergartenjahr 2013/2014 vollständig erfüllt werden können. Dazu werden auch
die Inbetriebnahmen der neuen Kindertageseinrichtung „Itterpänz“ im
Holterhöfchen ab dem 01.08.2013 und der Erweiterung der Kita SPE Mühle
voraussichtlich zum 01.04.2014 beitragen. Der Stadt Hilden ist damit zum neuen
Kindergartenjahr in sehr guter Zusammenarbeit mit allen Kindergartenträgern und
allen Kita-Leitungen eine „Punktlandung“ geglückt. Die Familienfreundlichkeit
der Stadt wird durch das gute und bedarfsgerechte Angebot der
Kleinkinderbetreuung konkret belegt.
Weitere
Handlungsnotwendigkeiten
Wie auch der Städte- und Gemeindebund in seinen Mitteilungen am
24.04.2013 zu Recht feststellt, ist der Ausbau mit dem Stichtag 01.08. längst
nicht abgeschlossen. Der Stichtag markiere lediglich ein Etappenziel der
Kommunen und der Träger beim U3 Ausbau. So ist auch in Hilden zu erwarten, dass
Bedarf eine weitere Nachfrage erzeugen wird und die Betreuungsquoten bei der
Versorgung von Kindern unter 3 Jahren weiter steigen werden. Es ist mittel- und
langfristig eine ähnliche Entwicklung und Nachfrage zu erwarten, wie es bei der
Einführung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz für Kinder über 3
Jahre im Jahre 1996 erfolgt ist.
Von daher ist es notwendig, die bisherigen Planungen wie bisher
kontinuierlich fortzusetzen und durch jährliche Analysen bedarfsgerecht
nachzusteuern. Das bisherige Verfahren, die Kindergartenbedarfsplanung aktuell
jährlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachfragesituation anzupassen
und insbesondere auch in Kenntnis der sich stetig veränderten
Förderungsmöglichkeiten des Bundes und des Landes nach zu justieren, hat sich
als richtig und erfolgreich erwiesen.
Dieser Weg soll in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den
Kindergartenträgern in Hilden fortgeführt werden.Â
Der weitere Handlungsbedarf im Bereich der Kleinkindbetreuung ergibt
sich in Hilden durch folgende Punkte:
1.
Engpass
im Versorgungsbereich der Kinder über 3 Jahre
Wie bereits in der Vergangenheit dargestellt, ist durch das 5.
Schulrechtsänderungsgesetz im Jahr 2011 bis heute ein Engpass der Versorgung
der Kinder über 3 Jahre entstanden. Ursprünglich sollte jährlich der Stichtag
für die Erlangung der Schulpflicht monatsweise nach hinten geschoben werden,
bis er schlussendlich bei 01.12. angelangt wäre. Mit dem 5.
Schulrechtsänderungsgesetz NRW ist diese Vorgehensweise aufgehoben worden.
Rückläufige Geburtenraten und das weitere Vorziehen des Stichtages auf den
01.12. hätten zur Folge gehabt, dass in des nächsten Jahren ohne langfristige
Probleme Betreuungsplätze für Kinder über 3 Jahre in Betreuungsplätze für Kinder
unter 3 Jahre umgewandelt hätten werden können. Durch das aktuelle Schulgesetz
NRW wird der Einschulungsstichtag allerdings auf den 30.09. festgeschrieben.
Durch diese veränderte Stichtagsregelung verbleiben mehr Kinder in den Kitas
bis sie eingeschult werden. Dadurch wurde die Erfüllung des Rechtsanspruches
auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren erheblich erschwert. Die
Städte – so auch Hilden – mussten erheblich mehr Ü-3-Plätze einplanen.
In Hilden wurde die Situation zusätzlich dadurch verschärft, dass die
Katholische Kirchengemeinde eine Kita-Gruppe in der Einrichtung St. Elisabeth
zum 01.08.2013 schließt und dadurch das Ü-3- Angebot weiter verknappt wurde.
Somit gelingt die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen
Kindergartenplatz für Kinder über 3 Jahre zum neuen Kindergartenjahr nur mit
einer mit den Kindergartenträgern abgestimmten erheblichen Überbelegung. In der
Regel entsteht eine Ãœberbelegung von einem Platz pro Gruppe, insgesamt werden
115 Plätze überbelegt.
2.
Aktivierung
und Inanspruchnahme aller möglichen U-3-Plätze
Die Umwandlung von Ü-3-Plätzen in U-3-Plätze führt regelmäßig zu einer
Reduzierung von Ü-3-Plätzen, da Ü-3-Gruppen typgerecht eine höhere Platzzahl
ermöglichen. Bund und Land fördern allerdings U-3-Plätze. Zusätzliche
Ü-3-Plätze werden investiv nicht unterstützt und müssen von den Kommunen allein
finanziert werden. Diese Situation wurde bereits in der SV 51/233, die in der
Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.02.2013 und in der Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 06.03.2013 beraten worden ist, ausführlich
dargestellt. Zudem wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass noch
nicht alle möglichen U-3-Plätze im Rahmen des genehmigten und geförderten
Endausbaues angeboten werden können, da ansonsten eine ausreichende Versorgung
der Ü3 Kinder nicht gewährleistet werden kann. Ausweislich der SV 51/233 können
noch weitere 34 geförderte U-3-Plätze nicht angeboten werden und sind mit Ü3
Kindern belegt. Das gleiche gilt für 24 weitere geförderte U-3-Plätze in
vorhandenen Gruppen für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren, die aufgrund des
Engpasses im Ü3 Bereich noch nicht vollständig genutzt werden konnten.
Von daher müssen sich die weiteren zukünftigen Maßnahmen und
Entscheidungen darauf konzentrieren:
- die Überbelegung im Ü3 Bereich nachhaltig
zu reduzieren          und
- die geschaffenen U-3-Plätze vollständig mit
U3 Kindern zu belegen.
Dieses Ziel ist nur mit der Schaffung weiterer Ü-3-Plätze zu schaffen.
Die beschlossene Einrichtung der Kita „Itterpänz“ und die Erweiterung der Kita
SPE Mühle reichen dafür nicht aus.
Weitere Maßnahmen zur konkreten
Verbesserung der Betreuungssituation
Aus diesem Grund wurden mit verschiedenen Trägern die Situation
analysiert und mögliche Erweiterungen des Angebotes erörtert. Dabei sind von
der Evangelischen Kirchengemeinde und vom Kreisverband AWO sehr gute und
verwertbare Ideen vorgeschlagen worden. Für die notwendige weitere Verbesserung
des Betreuungsangebotes für Kinder bis 6 Jahren wird daher die Realisierung
folgender Maßnahmen vorgeschlagen:
1.
Der
Kreisverband der AWO hat die Einrichtung einer Wander- und Erlebnisgruppe
(integrierte Waldgruppe für 15 Ü3 Kinder) vorgeschlagen, die an die Kita der
AWO „Zur Verlach“ angebunden werden würde. Die 15 Kinder der Wander- und
Erlebnisgruppe setzen sich im wöchentlichen Rhythmus aus den Kindern der
Einrichtung jeder Betreuungsform neu zusammen. Eine Kurzkonzeption ist als Anlage
1 beigefügt. Dieses Konzept der Wander- und Erlebnisgruppe wird bereits in
der AWO Kita „Am Bandenfeld“ in Haan sehr erfolgreich praktiziert. Der
Kitaträger in Hilden wünscht sich ausdrücklich ein solches Konzept auch in
Hilden.
Als Investition entsteht die Beschaffung eines dafür vorgesehenen
Bauwagens mit dem dazugehörigen Mobiliar und des pädagogischen Materials. Dazu
wäre die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 25.000 € erforderlich.
Mit der Verwirklichung dieser auch pädagogisch wertvollen Idee könnten weitere
notwendige Ü-3-Plätze geschaffen und die vorhandenen U-3-Plätze entsprechend
belegt werden.
Die Schaffung von weiteren Kindergartenplätzen könnte damit sehr
wirtschaftlich gelingen. Es wird vorgeschlagen, diese Erweiterung des Angebotes
zum 01.03.2014 umzusetzen. Neben dem einmaligen Invest für die Beschaffung des
Bauwagens ergibt sich ein Mehraufwand von Betriebskosten in Höhe von 45.600 €
im Jahr 2014, in den folgenden Jahren 55.200 € pro Jahr. Die Mittel sind im
Vorgriff auf den Haushaltsplan 2014 bereitzustellen.
2.
Auch die
Evangelische Kirchengemeinde hat schon seit einiger Zeit die Absicht eine
Waldkindergruppe an der evangelischen Kita „Sonnenschein“ im Kalstert zu
errichten. Mit der Konzeption des Kreisverbandes der AWO einer „Wander- und
Erlebnisgruppe“ wäre das ursprüngliche Vorhaben an diesem Standort zu
verwirklichen. Die dortige Kita könnte dadurch an diesem Standort weitere 18
Ü-3-Plätze anbieten und mit einem pädagogisch guten Konzept das Gesamtangebot
sinnvoll bereichern. Auch hier würden einmalig Kosten in Höhe von zirka 25.000
€ entstehen. Die Gruppe soll zum 01.08.2014 eingerichtet werden. Für das Jahr
2014 würde sich ein Mehraufwand in Höhe von 28.700 € an Betriebskosten ergeben,
in den Folgejahren 68.000 € jährlich. Die benötigten Mittel sind ebenfalls im
Haushaltsjahr 2014 bereitzustellen.
3.
Die
Evangelische Kirchengemeinde hat weiter vorgeschlagen, das evangelische
Familienzentrum „An der Erlöserkirche“, Martin-Luther-Weg, um eine Gruppe zu
erweitern. Das an das Außengelände des Evangelischen Familienzentrums
angrenzende Matthias-Claudius-Haus könnte durch Umbau den Betrieb einer Gruppe
(20 Kinder, davon 6 Kinder unter 3 Jahren) aufnehmen. Eigentümer des Gebäudes
ist das Diakonische Werk – Evangelischer Gemeindedienst e. V. Hilden-, welches
die dort bislang untergebrachte Begegnungsstätte für ältere Menschen aus
funktionalen Gründen in der Nähe einrichten wird. Dadurch werden diese Räume
frei. Der Vorstand des Diakonischen Werkes ist bereit, der Evangelischen
Kirchengemeinde Hilden die Räumlichkeiten für den Betrieb einer Kita zu
vermieten, um den bestehenden Standort des Evangelischen Familienzentrums
zukunftsweisend zu stärken. Als Anlage 2
sind die Schreiben der Evangelischen Kirchengemeinde und die entsprechenden
Kostenschätzungen beigefügt. Umbau
und entsprechender energetischer Ausbau verursachen nach den Ermittlungen des
von der Diakonie beauftragten Architekturbüros ibs GmbH Kosten in Höhe von
312.753,41 €.
Die Kosten wurden vom Amt für Gebäudewirtschaft geprüft und als
angemessen bewertet. Eine Landesförderung für die Schaffung von 6 U-3-Plätzen
in Höhe von 45.900 € für den Umbau sowie in Höhe von 18.900 € für die
Ausstattung der Plätze wäre möglich und wurde vorsorglich zur Fristwahrung
beantragt. Für die Inanspruchnahme dieser Mittel ist es erforderlich, dass die
Maßnahme bis zum 31.03.2014 abgeschlossen und umgesetzt wird
(Fördermittelvoraussetzung Ausbau U3 – Fiskalpaket 2013 bis 2014, 2. Tranche).
Gemeinsam mit der Diakonie und der Evangelischen Kirchengemeinde und Herrn
Bürgermeister Thiele wurde eine für alle Beteiligten tragfähige und günstige
Finanzierungsform entwickelt. Danach ist eine Kombination eines städtischen
Zuschusses und einer Mietzahlung vorgesehen. Die Stadt Hilden gewährt einen
einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 240.000 €. Dazu kommt ein Zuschuss
in Höhe von 25.900 € zur Beschaffung der Einrichtung. Die Restkosten
einschließlich der jährlichen Kosten für die Instandhaltung werden über eine
Mietzahlung mit einer Laufzeit von 20 Jahren finanziert. Die Mietzahlung von
7,86 € pro qm für maximal 185 qm entspricht der maximalen Höhe der vom
Landschaftsverband anerkennungsfähigen Mietkosten. Das Finanzierungsmodell
führt zu dem erheblichen Vorteil, dass
sich das Land NRW mit 36,5 Prozent an den Mietkosten beteiligt. Mit der
Beteiligung an den Umbaukosten und der Gewährung eines Zuschusses wird eine
20jährige Zweckbindungsfrist verknüpft werden. Für die Realisierung der Maßnahmen
ist ein Zuschuss in Höhe von 240.000 € im Jahr 2013 erforderlich. Im Jahr 2014
ergibt sich ein Mehraufwand an Betriebskosten in Höhe von 55.850 €, in den
Folgejahren 75.150 €. Die Maßnahme soll zum 01.04.2014 umgesetzt werden. Der
besondere Vorteil dieses Projektes besteht darin, dass die Evangelische
Kirchengemeinde bereit ist, einen Eigenanteil in Höhe von jährlich 10.700 € zu
tragen.
Mit diesen drei Maßnahmen wird die Betreuungssituation für Kinder bis
zu 6 Jahren sinnvoll und außergewöhnlich wirtschaftlich erweitert. Die Zahl der
Ãœberbelegung kann erheblich reduziert werden. Zum Kindergartenjahr 2014/2015
können alle geschaffenen U-3-Plätze mit U3 Kindern belegt werden. Die
Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren kann im Kindergartenjahr 2014/2015
auf 53 Prozent gesteigert werden. Bezogen auf die Kinder mit Rechtsanspruch
wird eine Versorgungsquote von 67 Prozent erreicht. Dies sollte mittelfristig
ausreichen, um die erweiterte Nachfrage abzudecken. Zudem kann der
Rechtsanspruch für Kinder über 3 Jahre in den nächsten Jahren mit hoher
Wahrscheinlichkeit erfüllt werden.
Kindergartenbedarfsplanung und
Bevölkerungsentwicklung
Die Richtigkeit der entwickelten Maßnahmen wurde durch eine
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung und der vorliegenden Daten der
Bevölkerungsentwicklung bestätigt. Die Anzahl der Kinder bis 6 Jahren wird sich
mittelfristig stabilisieren und sich nur noch geringfügig reduzieren (1,1 bis
2,5 Prozent). Nach den Auswertungen sind in Hilden derzeit 2.607 Kinder im
Alter bis zu 6 Jahren vorhanden, im Jahr 2016 werden es voraussichtlich 2.541
Kinder sein. Ausweislich der in Anlage 3
beigefügten Tabelle zur Kindergartenbedarfsplanung sind die vorgeschlagenen
Erweiterungen erforderlich, um eine ausreichende Versorgungsquote im Ü3 Bereich
dauerhaft zu gewährleisten. Nach den Modellrechnungen des Landesamtes für
Information und Technik NRW und den eigenen Daten, sinkt die Zahl der Kinder im
Jahr 2024 voraussichtlich auf 2504 Kinder ab. Langfristig werden damit die
Ãœberbelegungen sukzessive abgebaut. Im U3 Bereich kann im Kindergartenjahr
2015/2016 eine Versorgungsquote von 55 Prozent erreicht werden. Dies sollte
auch einen weiter steigenden Bedarf durchaus abdecken.
Platzvergabesystem
Verschiedene Städte setzen ein Softwaresystem zur Erleichterung der
Platzvergabe im Kindergartenbereich ein. So verlangt der von der Stadt
Düsseldorf eingesetzte „Kita-Navigator“ einen Eltern-Internet-Account, die
Nutzung ist für Eltern verpflichtend.
Das in der Stadt Langenfeld genutzte System wird über die persönliche
Anmeldung der Eltern in einer Kindertageseinrichtung von der Leitung der
Einrichtung gepflegt. Vorteile sind:
-
schnelle
Klärung der Bedarfslage,
-
Bereinigung
der „Wartelisten“,
-
schnellere
Vergabe der Plätze.
Das Fachamt hat sich bei den Städten, die dieses System einsetzen,
ausführlich informiert und ist von den Vorteilen überzeugt. Nunmehr hat
allerdings der Städte- und Gemeindebund empfohlen, die weitere Entwicklung auf
Landesebene abzuwarten, da die Landesregierung erklärt hat, ein zentrales
Bedarfsmeldeverfahren verbunden mit einer Anmeldefrist aufzulegen. Aktuell
treten unterschiedliche gewerbliche Dienstleister offensiv an die kommunalen
Träger mit dem Ziel heran, ihre Produkte zu verkaufen. Das Jugendministerium
wird mit Hilfe einer Arbeitsgruppe auch unter Beteiligung kommunaler Praktiker
und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände ein Kita-Navigator-Programm
entwickeln. Von daher bleibt diese Entwicklung abzuwarten.
Fazit
- Zum kommenden Kindergartenjahr kann der
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren und der
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder über 3 Jahre in
Hilden vollständig erfüllt werden.
- Der Rechtsanspruch für Kinder über 3
Jahre kann nur mit Hilfe einer Überbelegung der Gruppen im Ü3 Bereich und
durch eine teilweise Belegung von U-3-Plätzen mit Ü3 Kindern erreicht
werden. Kurz- und mittelfristig gilt es diese Ãœberbelegung zu reduzieren
und die geschaffenen U-3-Plätze vollständig
mit U3 Kindern zu belegen.
- Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen:
- Erweiterung des Familienzentrums Kita „Erlöserkirche“ um eine Gruppe
- Einrichtung von jeweils einer Wald- und Erlebnisgruppe im
Familienzentrum AWO
- „Zur Verlach“ und an der evangelischen Kita „Sonnenschein“
würden weitere Ü-3-Plätze geschaffen, die dazu führen, den Engpass im
Versorgungsbereich der Ü3 Kinder erheblich zu reduzieren und weitere
geschaffene U-3-Plätze zu aktivieren. Damit kann eine Verbesserung der Versorgungsquote
für Kinder unter 3 Jahren im Kitajahr 2014/2015 in Höhe von 53 Prozent erreicht
werden. Im Kitajahr 2015/2016 könnte eine Versorgungsquote von 55 Prozent
erzielt werden.
- Die Übertragung der Aufgabe „Ausbau U3“
hat zu einer wesentlichen Belastung der Städte und Gemeinden geführt.
Aufgrund der erfolgreichen Klage der Kommunen vor dem Verfassungsgerichtshof
ist in der Folge das Gesetz zur Regelung des Kostenausgleiches für Aufgaben
der öffentlichen Jugendhilfe – Belastungsausgleichgesetz- beschlossen
worden. Die Stadt Hilden hat im Dezember 2012 für die Kindergartenjahre
2011/2012 und 2012/2013 eine Einmalzahlung von 614.000 € erhalten. Ab dem
Kindergartenjahr 2013/2014 erhält die Stadt Hilden eine jährliche
zusätzliche Zuweisung in Höhe von über 500.000 €.
- Ãœber die Beschaffung eines
automatisierten Anmeldeverfahrens wird im Rahmen der Haushaltsplanberatung
2014 entschieden. Bis dahin sollen Erkenntnisse darüber vorliegen, ob und
in welcher Form die Landesregierung ein landesweites Bedarfsmeldeverfahren
mit einer Anmeldefrist vorgibt und zur Verfügung stellt.
gez. Horst Thiele
ja |
||||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060101 |
Förderung von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren |
||||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||||
Haushaltsjahr: |
2013 + 2014 |
|||||||
Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||||
Notwendige
Mittelbereitstellung 2013/2014: |
||||||||
Kostenträger |
Kostenstelle |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag
€ |
||||
0601010050 Förderung von Kindern in Einrichtungen
freier Träger |
5113001110/ FZ
Erlöserkirche |
781800 |
Zuschuss Umbau |
240.000 €/ 2013 |
||||
|
781800 |
Zuschuss Ausstattung
|
25.900 €/ 2014 |
|||||
|
|
531820 |
gBKZ |
116.950 €/ 2014 157.000 €/ Ab 2015 |
||||
|
|
531870 |
Freiw. BKZ FZ |
8.000 €/ 2014 10.700 €/ Ab 2015 |
||||
0601010050 |
5113001020/ FZ AWO Verlach |
781800 |
Zuschuss Bauwagen
inkl. Ausstattung |
25.000 €/ 2014 |
||||
|
|
531820 |
gBZK |
49.800 €/ 2014 101.100 €/ Ab 2015 |
||||
|
|
531870 |
fBKZ |
8.300 €/ 2014 10.000 €/ Ab 2015 |
||||
0601010050 |
5113001120/ Ev. Kita
Sonnenschein |
781800 |
Zuschuss Bauwagen
inkl. Ausstattung |
25.000 €/ 2014 |
||||
|
|
531820 |
gBKZ |
48.900 €/ 2014 117.300 €/ ab 2015 |
||||
|
|
531870 |
fBKZ |
6.700 €/ 2014 16.000 €/ Ab 2015 |
||||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
||||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag
€ |
||||
0601010050 |
5113001110/ FZ Erlöserkirche |
414100 |
Landeszuwei-sung |
48.500 €/ 2014 65.100 €/ Ab 2015 |
||||
|
|
433110 |
Kostenbeiträge |
20.600 €/ 2014 27.450 €/ Ab 2015 |
||||
0601010050 |
51130010207 FZ AWO Verlach |
414100 |
Landeszuwei-sung |
33.100 €/ 2014 40.000
€/ Ab
2015 |
||||
|
|
433110 |
Kostenbeiträge |
6.600
€/ 2014 15.900
€/ Ab
2015 |
||||
0601010050 |
5113001120/ Ev. Kita
Sonnenschein |
414100 |
Landeszuwei- sung |
20.300 €/ 2014 48.650 €/ Ab 2015 |
||||
|
|
433110 |
Kostenbeiträge |
6.600 €/ 2014 15.900 €/ Ab 2015 |
||||
Stehen
für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes
oder der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||||
Wurde die Zuschussgewährung
Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||||
Finanzierung: Mehrauszahlung 2013: 240.000 €
(Erlöser Umbau): Deckung durch Reduzierung Liquide Mittel Mehraufwand/-auszahlung 2014: 25.900 € (Erlöser Ausstattung Plätze) + 130.050 € f./g BK (Erlöser,
AWO/Sonnenschein) + 50.000 € Bauwagen (AWO/Sonnenschein) Mehraufwand 2015: f./g BKZ
199.150 € (Erlöser, AWO/Sonnenschein) Mittel für 2014 ff. werden bei der
Haushaltsplanung 2014 berücksichtigt. |
||||||||
Vermerk
Kämmerer Gesehen, in Vertretung Danscheidt |
||||||||
Personelle Auswirkungen NEIN