Betreff
Betreuungssituation von Kindern im Alter von bis zu 6 Jahren – weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Angebotes-
Vorlage
WP 09-14 SV 51/253
Aktenzeichen
III/51 - Fu
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat nimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Betreuungssituation von Kindern im Alter bis zu 6 Jahren zur Kenntnis.
  2. Der Rat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungssituation zu fördern und zu unterstützen:

 

a.    Die Inbetriebnahme einer integrierten Waldgruppe für Kinder über 3 Jahren im Familienzentrum AWO „Zur Verlach“ zum 01.03.2014. Zur Beschaffung der Ausstattung (Bauwagen und pädagogisches Material) erhält der AWO-Kreisverband einen städtischen Zuschuss in Höhe von 25.000 €. Der Mehraufwand an Betriebskosten in Höhe von 45.600 € wird im Rahmen des Haushaltsplanes 2014 berücksichtigt.

b.    Die Inbetriebnahme einer integrierten Waldgruppe für Kinder über drei Jahre in der evangelischen Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ zum 01.08.2014. Zur Beschaffung der Ausstattung (Bauwagen und pädagogisches Material) erhält die Evangelische Kirchengemeinde einen städtischen Zuschuss in Höhe von 25.000 €. Der Mehraufwand von Betriebskosten in Höhe von 28.700 € wird im Rahmen des Haushaltsplanes 2014 berücksichtigt.

c.    Die Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe (20 Kinder, davon 6 Kinder unter drei Jahren) im Evangelischen Familienzentrum „Erlöserkirche“ zum 01.04.2014. Die Evangelische Kirchengemeinde erhält zur Finanzierung der Umbaukosten im Jahr 2013 einen städtischen Zuschuss in Höhe von 240.000 €. Die Mittel werden im Haushaltsjahr 2013 außerplanmäßig bereitgestellt. Deckung: Reduzierung „Liquide Mittel“. Die Evangelische Kirchengemeinde erhält einen Zuschuss zur Finanzierung  der Einrichtungskosten in Höhe von 25.900 €. Der Mehraufwand an Betriebskosten in Höhe von 55.850 € wird im Haushaltsplan 2014 berücksichtigt.

d.    Die Haushaltsmittel zu 2a (25.000 €) und 2 b (25.000 €) und zu 2c (25.900 €) werden im Vorgriff auf den Haushalt 2014 freigegeben.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt über den aktuellen Stand der Umsetzung der Maßnahme in  der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu berichten.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Auftrag des Jugendhilfeausschusses

 

In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.02.2013 und in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.03.2013 wurde die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung vorgelegt und die Verwaltung beauftragt, die begonnene Planung zur Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen für die Altersgruppe der Kinder über 3 Jahre fortzusetzen und in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses über den aktuellen Stand der Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz für Kinder unter 3 Jahren zu berichten.

 

Mit dieser Sitzungsvorlage kommt die Verwaltung dem Auftrag nach.

 

 

Aktuelle rechtliche Situation

 

Zum 01.08.2013 tritt bundesweit ein erweiterter Rechtsanspruch in Kraft. Danach hat ein Kind ab Vollendung des 1. Lebensjahres einen uneingeschränkten Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege. Weiterhin gilt, dass ein Kind vor Vollendung des 1. Lebensjahres in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege zu fördern ist,

 

-      wenn die Betreuung zur Entwicklung der Persönlichkeit geboten ist oder

-      die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder arbeitssuchend sind oder

-      die Eltern sich in Ausbildung befinden oder

-      die Eltern Leistungen zur Eingliederung nach SGB II erhalten.

 

Ein Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres hat bis zum Eintritt der Schulpflicht einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.

 

Hinzu kommt, dass ab dem 01.08.2013 ein sogenanntes Betreuungsgeld eingeführt wird. Eltern, die ihre Kinder im Altern von 1 bis 3 Jahren nicht in staatlich geförderte Einrichtungen betreuen lassen wollen, erhalten eine monatliche Geldleistung des Staates, wenn sie sich in den ersten Jahren des Kindes zu Hause der Erziehung widmen. Es ist für die Eltern gedacht, die ganz bewusst keinen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen wollen.

 

Das Betreuungsgeld beträgt zunächst 100 €, später 150 € pro Kind. Pro Monat werden zusätzlich 15 € gezahlt, wenn das Betreuungsgeld von den Eltern für die Ausbildung des Kindes angespart oder für die Altersversorgung des Kindes eingesetzt wird. Die aktuelle hohe Nachfrage an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in Hilden lässt die Vermutung zu, dass das Betreuungsgeld nicht zu einer geringeren Nachfrage führen wird.

 

Rechtsanspruch wird in Hilden am 01.08.2013 erfüllt

 

Die Stadt Hilden hat bislang enorme Anstrengungen unternommen, um rechtzeitig zum Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren ein ausreichendes Angebot zu schaffen und hat in den letzten 5 Jahren das Platzangebot mehr als verdreifacht. Zum neuen Kindergartenjahr 2013/2014 wird dadurch eine Versorgungsquote von über 47 Prozent für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren möglich. Rechnet man allein die „Rechtsanspruchskinder“, also die ein- und zweijährigen Kinder, beträgt die Versorgungsquote sogar 60 Prozent. Von daher war die Stadt Hilden gut auf die neue – den Rechtsanspruch auslösende – Situation vorbereitet.

 

Gleichwohl wurde aufgrund der großstadtähnlichen Nachfragestrukturen ein noch höherer Bedarf und damit trotz aller Anstrengungen Versorgungslücken zum 01.08.2013 befürchtet.

 

Nunmehr steht nach Auswertung aller Nachfragen und Anmeldungen fest, dass in Hilden der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren erfüllt werden wird.

Das Platzvergabeverfahren ist nahezu abgeschlossen. Alle angebotenen 288 Plätze in Kindertageseinrichtungen werden belegt werden. Ein geringer Teil der angebotenen 180 Plätze in der Kindertagespflege steht noch zur Verfügung und dient der Abdeckung des noch eintretenden unterjährigen Bedarfes. Zudem ist zu beachten, dass wiederholt Tagespflegeplätze benötigt werden, um eine Randzeitenbetreuung sicherzustellen. Auch der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung für Kinder über 3 Jahren wird im neuen Kindergartenjahr 2013/2014 vollständig erfüllt werden können. Dazu werden auch die Inbetriebnahmen der neuen Kindertageseinrichtung „Itterpänz“ im Holterhöfchen ab dem 01.08.2013 und der Erweiterung der Kita SPE Mühle voraussichtlich zum 01.04.2014 beitragen. Der Stadt Hilden ist damit zum neuen Kindergartenjahr in sehr guter Zusammenarbeit mit allen Kindergartenträgern und allen Kita-Leitungen eine „Punktlandung“ geglückt. Die Familienfreundlichkeit der Stadt wird durch das gute und bedarfsgerechte Angebot der Kleinkinderbetreuung konkret belegt.

 

 

Weitere Handlungsnotwendigkeiten

 

Wie auch der Städte- und Gemeindebund in seinen Mitteilungen am 24.04.2013 zu Recht feststellt, ist der Ausbau mit dem Stichtag 01.08. längst nicht abgeschlossen. Der Stichtag markiere lediglich ein Etappenziel der Kommunen und der Träger beim U3 Ausbau. So ist auch in Hilden zu erwarten, dass Bedarf eine weitere Nachfrage erzeugen wird und die Betreuungsquoten bei der Versorgung von Kindern unter 3 Jahren weiter steigen werden. Es ist mittel- und langfristig eine ähnliche Entwicklung und Nachfrage zu erwarten, wie es bei der Einführung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz für Kinder über 3 Jahre im Jahre 1996 erfolgt ist.

 

Von daher ist es notwendig, die bisherigen Planungen wie bisher kontinuierlich fortzusetzen und durch jährliche Analysen bedarfsgerecht nachzusteuern. Das bisherige Verfahren, die Kindergartenbedarfsplanung aktuell jährlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachfragesituation anzupassen und insbesondere auch in Kenntnis der sich stetig veränderten Förderungsmöglichkeiten des Bundes und des Landes nach zu justieren, hat sich als richtig und erfolgreich erwiesen.

 

Dieser Weg soll in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Kindergartenträgern in Hilden fortgeführt werden. 

 

Der weitere Handlungsbedarf im Bereich der Kleinkindbetreuung ergibt sich in Hilden durch folgende Punkte:

 

1.    Engpass im Versorgungsbereich der Kinder über 3 Jahre

 

Wie bereits in der Vergangenheit dargestellt, ist durch das 5. Schulrechtsänderungsgesetz im Jahr 2011 bis heute ein Engpass der Versorgung der Kinder über 3 Jahre entstanden. Ursprünglich sollte jährlich der Stichtag für die Erlangung der Schulpflicht monatsweise nach hinten geschoben werden, bis er schlussendlich bei 01.12. angelangt wäre. Mit dem 5. Schulrechtsänderungsgesetz NRW ist diese Vorgehensweise aufgehoben worden. Rückläufige Geburtenraten und das weitere Vorziehen des Stichtages auf den 01.12. hätten zur Folge gehabt, dass in des nächsten Jahren ohne langfristige Probleme Betreuungsplätze für Kinder über 3 Jahre in Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahre umgewandelt hätten werden können. Durch das aktuelle Schulgesetz NRW wird der Einschulungsstichtag allerdings auf den 30.09. festgeschrieben. Durch diese veränderte Stichtagsregelung verbleiben mehr Kinder in den Kitas bis sie eingeschult werden. Dadurch wurde die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren erheblich erschwert. Die Städte – so auch Hilden – mussten erheblich mehr Ü-3-Plätze einplanen.

In Hilden wurde die Situation zusätzlich dadurch verschärft, dass die Katholische Kirchengemeinde eine Kita-Gruppe in der Einrichtung St. Elisabeth zum 01.08.2013 schließt und dadurch das Ü-3- Angebot weiter verknappt wurde.

 

Somit gelingt die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz für Kinder über 3 Jahre zum neuen Kindergartenjahr nur mit einer mit den Kindergartenträgern abgestimmten erheblichen Überbelegung. In der Regel entsteht eine Überbelegung von einem Platz pro Gruppe, insgesamt werden 115 Plätze überbelegt.

 

2.    Aktivierung und Inanspruchnahme aller möglichen U-3-Plätze

 

Die Umwandlung von Ü-3-Plätzen in U-3-Plätze führt regelmäßig zu einer Reduzierung von Ü-3-Plätzen, da Ü-3-Gruppen typgerecht eine höhere Platzzahl ermöglichen. Bund und Land fördern allerdings U-3-Plätze. Zusätzliche Ü-3-Plätze werden investiv nicht unterstützt und müssen von den Kommunen allein finanziert werden. Diese Situation wurde bereits in der SV 51/233, die in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.02.2013 und in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.03.2013 beraten worden ist, ausführlich dargestellt. Zudem wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass noch nicht alle möglichen U-3-Plätze im Rahmen des genehmigten und geförderten Endausbaues angeboten werden können, da ansonsten eine ausreichende Versorgung der Ü3 Kinder nicht gewährleistet werden kann. Ausweislich der SV 51/233 können noch weitere 34 geförderte U-3-Plätze nicht angeboten werden und sind mit Ü3 Kindern belegt. Das gleiche gilt für 24 weitere geförderte U-3-Plätze in vorhandenen Gruppen für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren, die aufgrund des Engpasses im Ü3 Bereich noch nicht vollständig genutzt werden konnten.

 

Von daher müssen sich die weiteren zukünftigen Maßnahmen und Entscheidungen darauf konzentrieren:

 

- die Überbelegung im Ü3 Bereich nachhaltig zu reduzieren           und

- die geschaffenen U-3-Plätze vollständig mit U3 Kindern zu belegen.

 

Dieses Ziel ist nur mit der Schaffung weiterer Ü-3-Plätze zu schaffen. Die beschlossene Einrichtung der Kita „Itterpänz“ und die Erweiterung der Kita SPE Mühle reichen dafür nicht aus.

 

 

Weitere Maßnahmen zur konkreten Verbesserung der Betreuungssituation

 

Aus diesem Grund wurden mit verschiedenen Trägern die Situation analysiert und mögliche Erweiterungen des Angebotes erörtert. Dabei sind von der Evangelischen Kirchengemeinde und vom Kreisverband AWO sehr gute und verwertbare Ideen vorgeschlagen worden. Für die notwendige weitere Verbesserung des Betreuungsangebotes für Kinder bis 6 Jahren wird daher die Realisierung folgender Maßnahmen vorgeschlagen:

 

1.    Der Kreisverband der AWO hat die Einrichtung einer Wander- und Erlebnisgruppe (integrierte Waldgruppe für 15 Ãœ3 Kinder) vorgeschlagen, die an die Kita der AWO „Zur Verlach“ angebunden werden würde. Die 15 Kinder der Wander- und Erlebnisgruppe setzen sich im wöchentlichen Rhythmus aus den Kindern der Einrichtung jeder Betreuungsform neu zusammen. Eine Kurzkonzeption ist als Anlage 1 beigefügt. Dieses Konzept der Wander- und Erlebnisgruppe wird bereits in der AWO Kita „Am Bandenfeld“ in Haan sehr erfolgreich praktiziert. Der Kitaträger in Hilden wünscht sich ausdrücklich ein solches Konzept auch in Hilden.

Als Investition entsteht die Beschaffung eines dafür vorgesehenen Bauwagens mit dem dazugehörigen Mobiliar und des pädagogischen Materials. Dazu wäre die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 25.000 € erforderlich. Mit der Verwirklichung dieser auch pädagogisch wertvollen Idee könnten weitere notwendige Ü-3-Plätze geschaffen und die vorhandenen U-3-Plätze entsprechend belegt werden.

Die Schaffung von weiteren Kindergartenplätzen könnte damit sehr wirtschaftlich gelingen. Es wird vorgeschlagen, diese Erweiterung des Angebotes zum 01.03.2014 umzusetzen. Neben dem einmaligen Invest für die Beschaffung des Bauwagens ergibt sich ein Mehraufwand von Betriebskosten in Höhe von 45.600 € im Jahr 2014, in den folgenden Jahren 55.200 € pro Jahr. Die Mittel sind im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2014 bereitzustellen.

 

2.    Auch die Evangelische Kirchengemeinde hat schon seit einiger Zeit die Absicht eine Waldkindergruppe an der evangelischen Kita „Sonnenschein“ im Kalstert zu errichten. Mit der Konzeption des Kreisverbandes der AWO einer „Wander- und Erlebnisgruppe“ wäre das ursprüngliche Vorhaben an diesem Standort zu verwirklichen. Die dortige Kita könnte dadurch an diesem Standort weitere 18 Ãœ-3-Plätze anbieten und mit einem pädagogisch guten Konzept das Gesamtangebot sinnvoll bereichern. Auch hier würden einmalig Kosten in Höhe von zirka 25.000 € entstehen. Die Gruppe soll zum 01.08.2014 eingerichtet werden. Für das Jahr 2014 würde sich ein Mehraufwand in Höhe von 28.700 € an Betriebskosten ergeben, in den Folgejahren 68.000 € jährlich. Die benötigten Mittel sind ebenfalls im Haushaltsjahr 2014 bereitzustellen.

 

3.    Die Evangelische Kirchengemeinde hat weiter vorgeschlagen, das evangelische Familienzentrum „An der Erlöserkirche“, Martin-Luther-Weg, um eine Gruppe zu erweitern. Das an das Außengelände des Evangelischen Familienzentrums angrenzende Matthias-Claudius-Haus könnte durch Umbau den Betrieb einer Gruppe (20 Kinder, davon 6 Kinder unter 3 Jahren) aufnehmen. Eigentümer des Gebäudes ist das Diakonische Werk – Evangelischer Gemeindedienst e. V. Hilden-, welches die dort bislang untergebrachte Begegnungsstätte für ältere Menschen aus funktionalen Gründen in der Nähe einrichten wird. Dadurch werden diese Räume frei. Der Vorstand des Diakonischen Werkes ist bereit, der Evangelischen Kirchengemeinde Hilden die Räumlichkeiten für den Betrieb einer Kita zu vermieten, um den bestehenden Standort des Evangelischen Familienzentrums zukunftsweisend zu stärken. Als Anlage 2 sind die Schreiben der Evangelischen Kirchengemeinde und die entsprechenden Kostenschätzungen beigefügt. Umbau und entsprechender energetischer Ausbau verursachen nach den Ermittlungen des von der Diakonie beauftragten Architekturbüros ibs GmbH Kosten in Höhe von 312.753,41 €.

 

Die Kosten wurden vom Amt für Gebäudewirtschaft geprüft und als angemessen bewertet. Eine Landesförderung für die Schaffung von 6 U-3-Plätzen in Höhe von 45.900 € für den Umbau sowie in Höhe von 18.900 € für die Ausstattung der Plätze wäre möglich und wurde vorsorglich zur Fristwahrung beantragt. Für die Inanspruchnahme dieser Mittel ist es erforderlich, dass die Maßnahme bis zum 31.03.2014 abgeschlossen und umgesetzt wird (Fördermittelvoraussetzung Ausbau U3 – Fiskalpaket 2013 bis 2014, 2. Tranche). Gemeinsam mit der Diakonie und der Evangelischen Kirchengemeinde und Herrn Bürgermeister Thiele wurde eine für alle Beteiligten tragfähige und günstige Finanzierungsform entwickelt. Danach ist eine Kombination eines städtischen Zuschusses und einer Mietzahlung vorgesehen. Die Stadt Hilden gewährt einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 240.000 €. Dazu kommt ein Zuschuss in Höhe von 25.900 € zur Beschaffung der Einrichtung. Die Restkosten einschließlich der jährlichen Kosten für die Instandhaltung werden über eine Mietzahlung mit einer Laufzeit von 20 Jahren finanziert. Die Mietzahlung von 7,86 € pro qm für maximal 185 qm entspricht der maximalen Höhe der vom Landschaftsverband anerkennungsfähigen Mietkosten. Das Finanzierungsmodell führt zu dem erheblichen Vorteil,  dass sich das Land NRW mit 36,5 Prozent an den Mietkosten beteiligt. Mit der Beteiligung an den Umbaukosten und der Gewährung eines Zuschusses wird eine 20jährige Zweckbindungsfrist verknüpft werden. Für die Realisierung der Maßnahmen ist ein Zuschuss in Höhe von 240.000 € im Jahr 2013 erforderlich. Im Jahr 2014 ergibt sich ein Mehraufwand an Betriebskosten in Höhe von 55.850 €, in den Folgejahren 75.150 €. Die Maßnahme soll zum 01.04.2014 umgesetzt werden. Der besondere Vorteil dieses Projektes besteht darin, dass die Evangelische Kirchengemeinde bereit ist, einen Eigenanteil in Höhe von jährlich 10.700 € zu tragen.

 

 

Mit diesen drei Maßnahmen wird die Betreuungssituation für Kinder bis zu 6 Jahren sinnvoll und außergewöhnlich wirtschaftlich erweitert. Die Zahl der Überbelegung kann erheblich reduziert werden. Zum Kindergartenjahr 2014/2015 können alle geschaffenen U-3-Plätze mit U3 Kindern belegt werden. Die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren kann im Kindergartenjahr 2014/2015 auf 53 Prozent gesteigert werden. Bezogen auf die Kinder mit Rechtsanspruch wird eine Versorgungsquote von 67 Prozent erreicht. Dies sollte mittelfristig ausreichen, um die erweiterte Nachfrage abzudecken. Zudem kann der Rechtsanspruch für Kinder über 3 Jahre in den nächsten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt werden.

 

 

Kindergartenbedarfsplanung und Bevölkerungsentwicklung

 

Die Richtigkeit der entwickelten Maßnahmen wurde durch eine Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung und der vorliegenden Daten der Bevölkerungsentwicklung bestätigt. Die Anzahl der Kinder bis 6 Jahren wird sich mittelfristig stabilisieren und sich nur noch geringfügig reduzieren (1,1 bis 2,5 Prozent). Nach den Auswertungen sind in Hilden derzeit 2.607 Kinder im Alter bis zu 6 Jahren vorhanden, im Jahr 2016 werden es voraussichtlich 2.541 Kinder sein. Ausweislich der in Anlage 3 beigefügten Tabelle zur Kindergartenbedarfsplanung sind die vorgeschlagenen Erweiterungen erforderlich, um eine ausreichende Versorgungsquote im Ü3 Bereich dauerhaft zu gewährleisten. Nach den Modellrechnungen des Landesamtes für Information und Technik NRW und den eigenen Daten, sinkt die Zahl der Kinder im Jahr 2024 voraussichtlich auf 2504 Kinder ab. Langfristig werden damit die Überbelegungen sukzessive abgebaut. Im U3 Bereich kann im Kindergartenjahr 2015/2016 eine Versorgungsquote von 55 Prozent erreicht werden. Dies sollte auch einen weiter steigenden Bedarf durchaus abdecken.

 

 

Platzvergabesystem

 

Verschiedene Städte setzen ein Softwaresystem zur Erleichterung der Platzvergabe im Kindergartenbereich ein. So verlangt der von der Stadt Düsseldorf eingesetzte „Kita-Navigator“ einen Eltern-Internet-Account, die Nutzung ist für Eltern verpflichtend.

 

Das in der Stadt Langenfeld genutzte System wird über die persönliche Anmeldung der Eltern in einer Kindertageseinrichtung von der Leitung der Einrichtung gepflegt. Vorteile sind:

 

-      schnelle Klärung der Bedarfslage,

-      Bereinigung der „Wartelisten“,

-      schnellere Vergabe der Plätze.

 

Das Fachamt hat sich bei den Städten, die dieses System einsetzen, ausführlich informiert und ist von den Vorteilen überzeugt. Nunmehr hat allerdings der Städte- und Gemeindebund empfohlen, die weitere Entwicklung auf Landesebene abzuwarten, da die Landesregierung erklärt hat, ein zentrales Bedarfsmeldeverfahren verbunden mit einer Anmeldefrist aufzulegen. Aktuell treten unterschiedliche gewerbliche Dienstleister offensiv an die kommunalen Träger mit dem Ziel heran, ihre Produkte zu verkaufen. Das Jugendministerium wird mit Hilfe einer Arbeitsgruppe auch unter Beteiligung kommunaler Praktiker und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände ein Kita-Navigator-Programm entwickeln. Von daher bleibt diese Entwicklung abzuwarten.

 

 

Fazit

 

  1. Zum kommenden Kindergartenjahr kann der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren und der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder über 3 Jahre in Hilden vollständig erfüllt werden.

 

  1. Der Rechtsanspruch für Kinder über 3 Jahre kann nur mit Hilfe einer Überbelegung der Gruppen im Ü3 Bereich und durch eine teilweise Belegung von U-3-Plätzen mit Ü3 Kindern erreicht werden. Kurz- und mittelfristig gilt es diese Überbelegung zu reduzieren und die geschaffenen U-3-Plätze  vollständig mit U3 Kindern zu belegen.

 

  1. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen:

 

- Erweiterung des Familienzentrums Kita „Erlöserkirche“ um eine Gruppe

- Einrichtung von jeweils einer Wald- und Erlebnisgruppe im Familienzentrum AWO

- „Zur Verlach“ und an der evangelischen Kita „Sonnenschein“

 

würden weitere Ü-3-Plätze geschaffen, die dazu führen, den Engpass im Versorgungsbereich der Ü3 Kinder erheblich zu reduzieren und weitere geschaffene U-3-Plätze zu aktivieren. Damit kann eine Verbesserung der Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren im Kitajahr 2014/2015 in Höhe von 53 Prozent erreicht werden. Im Kitajahr 2015/2016 könnte eine Versorgungsquote von 55 Prozent erzielt werden.

 

  1. Die Übertragung der Aufgabe „Ausbau U3“ hat zu einer wesentlichen Belastung der Städte und Gemeinden geführt. Aufgrund der erfolgreichen Klage der Kommunen vor dem Verfassungsgerichtshof ist in der Folge das Gesetz zur Regelung des Kostenausgleiches für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe – Belastungsausgleichgesetz- beschlossen worden. Die Stadt Hilden hat im Dezember 2012 für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 eine Einmalzahlung von 614.000 € erhalten. Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 erhält die Stadt Hilden eine jährliche zusätzliche Zuweisung in Höhe von über 500.000 €.

 

  1. Über die Beschaffung eines automatisierten Anmeldeverfahrens wird im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2014 entschieden. Bis dahin sollen Erkenntnisse darüber vorliegen, ob und in welcher Form die Landesregierung ein landesweites Bedarfsmeldeverfahren mit einer Anmeldefrist vorgibt und zur Verfügung stellt.

 

gez. Horst Thiele


 

 


Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

060101

Förderung von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013 + 2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

Notwendige Mittelbereitstellung 2013/2014:

Kostenträger

Kostenstelle

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0601010050

Förderung von Kindern in Einrichtungen freier Träger

5113001110/

FZ Erlöserkirche

781800

Zuschuss Umbau

240.000 €/ 2013

 

781800

Zuschuss Ausstattung

25.900 €/ 2014

 

 

531820

gBKZ

116.950 €/ 2014

157.000 €/

Ab 2015

 

 

531870

Freiw. BKZ FZ

8.000 €/ 2014

10.700 €/

Ab 2015

0601010050

5113001020/

FZ AWO Verlach

781800

Zuschuss Bauwagen inkl. Ausstattung

25.000 €/ 2014

 

 

531820

gBZK

49.800 €/ 2014

101.100 €/

Ab 2015

 

 

531870

fBKZ

8.300 €/

2014

10.000 €/

Ab 2015

0601010050

5113001120/

Ev. Kita Sonnenschein

781800

Zuschuss Bauwagen inkl. Ausstattung

25.000 €/

2014

 

 

531820

gBKZ

48.900 €/

2014

117.300 €/

ab 2015

 

 

531870

fBKZ

6.700 €/

2014

16.000 €/

Ab 2015

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0601010050

5113001110/

FZ Erlöserkirche

414100

Landeszuwei-sung

48.500 €/

2014

65.100 €/

Ab 2015

 

 

433110

Kostenbeiträge

20.600 €/

2014

27.450 €/

Ab 2015

0601010050

51130010207

FZ AWO Verlach

414100

Landeszuwei-sung

33.100 €/

2014

40.000 €/

Ab 2015

 

 

433110

Kostenbeiträge

6.600 €/

2014

15.900 €/

Ab 2015

0601010050

5113001120/

Ev. Kita Sonnenschein

414100

Landeszuwei-

sung

20.300 €/

2014

48.650 €/

Ab 2015

 

 

433110

Kostenbeiträge

6.600 €/

2014

15.900 €/

Ab 2015

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Mehrauszahlung 2013: 240.000 € (Erlöser Umbau):

Deckung durch Reduzierung Liquide Mittel

 

Mehraufwand/-auszahlung 2014:

25.900 € (Erlöser Ausstattung Plätze)

+ 130.050 € f./g BK (Erlöser, AWO/Sonnenschein)

+ 50.000 € Bauwagen (AWO/Sonnenschein)

Mehraufwand 2015: f./g BKZ 199.150 € (Erlöser, AWO/Sonnenschein)

 

Mittel für 2014 ff. werden bei der Haushaltsplanung 2014 berücksichtigt.

Vermerk Kämmerer

Gesehen, in Vertretung Danscheidt

 

 


Personelle Auswirkungen NEIN