Betreff
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine - Aktualisierung
Vorlage
WP 09-14 SV 51/249
Aktenzeichen
III-51 le
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport die Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse an Sportvereine in der als Anlage beigefügten neuen Fassung. Die Neufassung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die derzeit gültigen Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Vereine wurden im Jahr 2009 inhaltlich überarbeitet und sind seit dem 01.01.2010 gültig. Der Ausschuss für Schule und Sport legte im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses und auf der Grundlage der Zuständigkeitsverordnung des Rates die Verwendung der entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 98.000 € fest. Aufgrund von angepassten Zuschussbeträgen in den Richtlinien werden diese in den Punkten III. 4. und IV verändert. Daneben werden Ergänzungen in den Punkten III. 1. und III. 3. vorgenommen:

 

-      Punkt III. 4.: Der Stadtportverband Hilden e.V. erhält einen Zuschuss in Höhe von 11.000 €. Ein Verwendungsnachweis ist in Form des jeweiligen Jahresabschlusses der Verwaltung vorzulegen.

-      Punkt IV.: Die Mittel der jährlich vom Land Nordrhein-Westfalen gewährten Sportpauschale werden anteilig mit 40.000 € für Vereinsmaßnahmen im Sinne der Richtlinien Nr. III.8 und III.9 verwendet.

-      Punkt III. 1.: Für einen erhaltenen Zuschuss zur Kinder- und Jugendförderung ist der Verwaltung ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

-      Punkt III. 3.: Zuschussanträge für die Teilnahme von Meisterschaften können bis zum 30.11. bei der Verwaltung eingereicht werden.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2013 wurde die Zuschusssumme auf Antrag durch

den Stadtsportverband Hilden e.V. auf 104.000 € erhöht.

 

In der Anlage befindet sich die Neufassung der Richtlinien mit der Kenntlichmachung der Ergänzungen und Veränderungen. 

 

 

 

Horst Thiele

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

080201

Sport-, Vereins- und Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0802010010

Zuschussgewährung

531800

Zuschüsse an übrige Bereiche

104.000,-

0802010010

Zuschussgewährung

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

40.000,-

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen, in Vertretung Danscheidt

 

 

 


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