Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport die
Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse an Sportvereine in der als
Anlage beigefügten neuen Fassung. Die Neufassung tritt rückwirkend zum
01.01.2013 in Kraft.
Erläuterungen und Begründungen:
Die derzeit gültigen Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an
Hildener Vereine wurden im Jahr 2009 inhaltlich überarbeitet und sind seit dem
01.01.2010 gültig. Der Ausschuss für Schule und Sport legte im Rahmen eines
Grundsatzbeschlusses und auf der Grundlage der Zuständigkeitsverordnung des
Rates die Verwendung der entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 98.000 €
fest. Aufgrund von angepassten Zuschussbeträgen in den Richtlinien werden diese
in den Punkten III. 4. und IV verändert. Daneben werden Ergänzungen in den
Punkten III. 1. und III. 3. vorgenommen:
- Â Â Â Â Punkt III. 4.: Der Stadtportverband
Hilden e.V. erhält einen Zuschuss in Höhe von 11.000 €. Ein Verwendungsnachweis ist in Form des jeweiligen Jahresabschlusses der
Verwaltung vorzulegen.
-Â Â Â Â Â Punkt IV.: Die Mittel der
jährlich vom Land Nordrhein-Westfalen gewährten Sportpauschale werden anteilig mit 40.000 € für
Vereinsmaßnahmen im Sinne der Richtlinien Nr. III.8 und III.9 verwendet.
-     Punkt III. 1.: Für einen erhaltenen
Zuschuss zur Kinder- und Jugendförderung ist der Verwaltung ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
-Â Â Â Â Â Punkt III. 3.:
Zuschussanträge für die Teilnahme von Meisterschaften können bis zum 30.11. bei
der Verwaltung eingereicht werden.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2013 wurde die Zuschusssumme auf
Antrag durch
den Stadtsportverband Hilden e.V. auf 104.000 € erhöht.
In der Anlage befindet sich die Neufassung der
Richtlinien mit der Kenntlichmachung der Ergänzungen und Veränderungen.Â
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
080201 |
Sport-, Vereins- und Verbandsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0802010010 |
Zuschussgewährung |
531800 |
Zuschüsse an übrige Bereiche |
104.000,- |
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0802010010 |
Zuschussgewährung |
531880 |
Zuschüsse aus Sportpauschale |
40.000,- |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen, in
Vertretung Danscheidt |
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