Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von
Zuschüssen an Hildener Sportvereine, dem Hildener Windsurfing Club e.V. einen
städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 16.860,00 € zu bewilligen.
Die Auszahlung
erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen
Zuschussrichtlinien.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Hildener Windsurfing Club e.V. hat mit Schreiben vom 02.04.2013
einen Antrag auf Bezuschussung für die Errichtung einer Lagerhalle neben dem
eigenen Vereinsheim am Elbsee gestellt.
Eine zusätzliche Lagerfläche für Sportgeräte und Zubehör würde die
Vereinsarbeit erheblich erleichtern. Die Möglichkeit, den Mitgliedern,
besonders Kindern und Jugendlichen, vereinseigene Surfgeräte zur Verfügung zu
stellen, verhilft zum Ausbau der Vereinsangebote und Erweiterung der
Vereinsarbeit. Dabei hofft der Verein neue Mitglieder gewinnen zu können. Für
kleinere Reparaturarbeiten würde eine zweckmäßige Lagerhalle ebenfalls bestens
geeignet sein. Eine Baugenehmigung für den geplanten Neubau liegt vor.
Der Verein hat der Verwaltung ein Gesamtangebot für die Errichtung der
Halle vorgelegt. Aufgrund der geringen Größe der Halle und der Absicht, den Bau
in die Hand eines Unternehmens zu geben, war es für den Verein äußerst
schwierig, ein entsprechendes Angebot einzuholen. Die Prüfung des vorliegenden
Angebots durch das Amt für Gebäudewirtschaft hat ergeben, dass „die angebotenen
Preise den üblichen Marktpreisen entsprechen und auch durch eine Änderung der
Konstruktion kein günstigeres Ergebnis zu erzielen wäre“.
Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien
können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen
Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den
Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in
Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Für die Errichtung der Lagerhalle ergibt sich
laut Angebot des Handwerkerunternehmens und der durch das Amt für Gebäudewirtschaft
voraussichtlich zusätzlich benannten Kosten ein Gesamtinvestitionsvolumen in
Höhe von 56.200,00 €. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der
nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein städtischer Zuschuss in
Höhe von maximal 16.860,00 €.
Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend
Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu
gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte
Baumaßnahme auszuzahlen.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 |
Sport-, Vereins- und Verbandsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0802010010 |
Zuschussgewährung |
531880 |
Zuschüsse aus Sportpauschale |
106.169,89 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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