Betreff
Zuschussantrag des Hildener Windsurfing Clubs e.V.
Vorlage
WP 09-14 SV 51/248
Aktenzeichen
III-51 le
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine, dem Hildener Windsurfing Club e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 16.860,00 € zu bewilligen.

Die Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen Zuschussrichtlinien.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Der Hildener Windsurfing Club e.V. hat mit Schreiben vom 02.04.2013 einen Antrag auf Bezuschussung für die Errichtung einer Lagerhalle neben dem eigenen Vereinsheim am Elbsee gestellt.

 

Eine zusätzliche Lagerfläche für Sportgeräte und Zubehör würde die Vereinsarbeit erheblich erleichtern. Die Möglichkeit, den Mitgliedern, besonders Kindern und Jugendlichen, vereinseigene Surfgeräte zur Verfügung zu stellen, verhilft zum Ausbau der Vereinsangebote und Erweiterung der Vereinsarbeit. Dabei hofft der Verein neue Mitglieder gewinnen zu können. Für kleinere Reparaturarbeiten würde eine zweckmäßige Lagerhalle ebenfalls bestens geeignet sein. Eine Baugenehmigung für den geplanten Neubau liegt vor.

 

Der Verein hat der Verwaltung ein Gesamtangebot für die Errichtung der Halle vorgelegt. Aufgrund der geringen Größe der Halle und der Absicht, den Bau in die Hand eines Unternehmens zu geben, war es für den Verein äußerst schwierig, ein entsprechendes Angebot einzuholen. Die Prüfung des vorliegenden Angebots durch das Amt für Gebäudewirtschaft hat ergeben, dass „die angebotenen Preise den üblichen Marktpreisen entsprechen und auch durch eine Änderung der Konstruktion kein günstigeres Ergebnis zu erzielen wäre“.

 

Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Für die Errichtung der Lagerhalle ergibt sich laut Angebot des Handwerkerunternehmens und der durch das Amt für Gebäudewirtschaft voraussichtlich zusätzlich benannten Kosten ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 56.200,00 €. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein städtischer Zuschuss in Höhe von maximal 16.860,00 €.

 

Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte Baumaßnahme auszuzahlen.

 

Horst Thiele

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

080201

 

Sport-, Vereins- und

Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0802010010

Zuschussgewährung

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

106.169,89

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete