Betreff
Restaurant und Tiefgarage Stadthalle - Antrag Fraktion Freie Liberale
Vorlage
WP 09-14 SV 20/105
Aktenzeichen
II/20
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Mit diesem Antrag greifen wir den Problembereich Stadthalle und Umgebung wieder auf, auf den wir zuletzt in unserem Antrag zur Ratssitzung am 21.03.2012 eingegangen waren.

 

Ziel unseres Antrags ist es, die Attraktivität der Stadthalle, der Geschäfte im Steinhäuserzentrum und des Stadtparks merklich zu erhöhen und einen weiteren ‚Grading Down-Effekt‘ zu vermeiden. Die örtlichen Gegebenheiten sind nahezu ideal für die erfolgreiche Betreibung eines Restaurants: Nähe zur Innenstadt, gleichzeitig Nähe zum Erholungsgebiet Stadtpark. Die gesamte Infrastruktur ist bereits vorhanden: große Küchenanlage, Möglichkeit, die Fenster zum Park hin zu öffnen, eine bereits vorhandene Terrasse, Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage, Integrierung der Außenrestauration in den Stadtpark.

 

 

 


Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt:

 

Der Bürgermeister in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsmitglied und der Kämmerer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer werden gebeten, in der ‚Stadt Hilden Holding GmbH‘ darauf hinwirken, dass der Aufsichtsrat im Benehmen mit der ‚Alzer Projectmanagement GmbH‘ folgendes beschließt und die Durchführung veranlasst:

 

1.    Das seit Jahren brachliegende, aber voll ausgestattete Restaurant der Stadthalle wird wieder eröffnet; es wird über die vorhandene Terrasse in den Stadtpark integriert.

2.    Die Tiefgarage der Stadthalle wird zu den Restaurantöffnungszeiten für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich gemacht. Des weiteren steht sie den Besuchern der Festzelte auf dem Gelände der Ex-Brunnenanlage zur Verfügung, sollte unserem Antrag zur Entfernung der Brunnenanlage zugunsten der Hildener Vereine stattgegeben werden.

 

 


Stellungnahme der Verwaltung:

Im Rahmen der Zukunftssicherung der Stadtwerke Hilden GmbH hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 09. Juli 2008 eine Reihe von entscheidenden Beschlüssen gefasst, die auch einen erheblichen Einfluss auf die Betriebsführung der bisherigen Stadthalle Hilden GmbH hatten.

 

Auf der Basis vorheriger Ratsbeschlüsse und der zuvor genannten grundlegenden Änderungen war natürlich auch eine Anpassung des geschlossenen Betriebsführungsvertrages notwendig. Hierbei wurde eine Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2019 vereinbart. Änderungen sind daher nur nach diesem Termin möglich. Leider können in öffentlicher Sitzung keine weiteren Vertragsdetails mitgeteilt werden.

 

Lassen Sie mich aber generell zu den angesprochenen Punkten folgendes ausführen:

 

  1. Restaurant

Das Restaurant wurde seinerzeit unter wirtschaftlichen Gesichtspunkte geschlossen. An dieser grundsätzlichen Ausrichtung hat sich bis zum heutigen Tage nichts geändert. Der Gastronomiebereich ist schwer umkämpft und Gaststätten wurden – nicht nur in Hilden - auch geschlossen.

 

 

  1. Tiefgarage

Auch dieser Punkt ist nicht neu. Letzmalig hat sich Anfang 2008 der Rat mit dem Thema „Tiefgarage unter der Stadt Hilden“ beschäftigt und ein Antrag auf Öffnung der Tiefgarage wurde abgelehnt. In der SV 26/053 hießt es:

 

„…Grundsätzlich ist diese Möglichkeit natürlich gegeben, es wären jedoch bauliche Veränderungen erforderlich, da die Tiefgarage mit aktuell 87 Stellplätzen nicht alle Voraussetzungen für einen öffentlichen Betrieb erfüllt. So ist die regelmäßige Anwesenheit eines nach der Garagenverordnung NW vorgeschriebenen Garagenwartes erforderlich. Dieser benötigt jedoch einen entsprechenden Aufenthalts- und Arbeitsraum, der aber nicht vorhanden ist. Die baulichen Änderungserfordemisse sind in der Grob-Kostenschätzung des Architekten A. Böker aufgeführt und entsprechend mit einer Gesamtsumme von 71.400 € beziffert. Dieser Betrag wäre als Zuschuss an die Stadthalle Hilden GmbH zu leisten, da die Stadt Hilden nicht Eigentümer des Objektes ist. Der Architekt weist in seinem Schreiben vom 16.11.2007 weiterhin darauf hin, dass durch die geringe lichte Breite zwischen den in der Tiefgarage vorhandenen Stützen besonders enge Bereiche nur von einem PKW genutzt werden können. Dies schränkt die Nutzungsfähigkeit der Tiefgarage zusätzlich zu der nur geringen Anzahl von Stellplätzen noch weiter ein.

 

Die Kosten des laufenden Betriebs einer öffentlichen Tiefgarage hängen entscheidend von den tatsächlichen Öffnungszeiten ab. Ausgehend von vergleichbaren Öffnungszeiten wie in der Tiefgarage  am Nove-Mesto-Platz (Mo. - Do.: 7.00- 22.00 Uhr, Fr./Sa.: 7.00 -23.00 Uhr) werden nach unverbindlicher Angabe des für die Stadt Hilden tätigen Parkhausbetreibers Q-Park pro Jahr Aufwendungen von rd. 105.000 € entstehen. Hinsichtlich der zusätzlich entstehenden Kosten für Parkierungsanlage und Kassenautomaten sind noch keine weiteren Gespräche mit dem Parkhausbetreiber geführt worden.

 

Die Fa. Q-Park ist bei ihrer Kostenkalkulation davon ausgegangen, dass die für die Nutzung der Tiefgarage zu zahlenden Parkentgelte vollständig bei der Stadt Hilden verbleiben. Die Verwaltung geht allerdings davon aus, dass die zu vereinnahmenden Beträge in besonders engem Rahmen bewegen werden. Neben den in den angrenzenden Straßen vorhandenen, kostenlosen Stellplätzen befindet sich auch das Parkhaus Hofstraße in der Nähe der Stadthalle. Die Erfahrungen mit diesem Parkhaus zeigen allerdings, dass auch kurze Fußwege vom Parkplatz bis zur Innenstadt schon zu lang sein können.

 

Ein wirtschaftlicher Betrieb der Tiefgarage unter der Stadthalle ist letztlich nicht möglich. Zweifel sind auch angebracht, ob diese Stellplätze von der Bevölkerung angenommen werden bzw. ob ein entsprechender Bedarf besteht. Alleine die Tatsache, dass die Tiefgarage an wechselnden (!) Terminen, und zwar bei Veranstaltungen in der Stadthalle, der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung steht, würde die Akzeptanz des Nutzerkreises nach Ansicht der Verwaltung deutlich einschränken. Darüber hinaus wäre eine Änderung des Vertrages mit dem Betreiber der Stadthalle erforderlich, da die Tiefgarage und deren Erträge bisher vertraglich diesem zugeordnet sind. Die hieraus für die Stadt resultierenden Kosten sind zur Zeit noch nicht ermittelbar.“

 

An diesen grundsätzlichen Ausführungen hat sich bis heute nichts geändert. Von daher wurde auch davon abgesehen, die Preise zu aktualisieren. Dabei wird es tendenziell eher „teurer“. Wie dargestellt, ist ein wirtschaftlichen Betreiben der Tiefgarage unter der Stadthalle nicht möglich.

 

Der Antrag ist daher abzulehnen, weil eine Änderung der jetzigen Situation erst nach dem Ende der Vertragslaufzeit (31.12.2019) erfolgen kann.

 

 

gez.

Horst Thiele


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete