Erläuterungen zum Antrag:
Mit diesem Antrag
greifen wir den Problembereich Stadthalle und Umgebung wieder auf, auf den wir
zuletzt in unserem Antrag zur Ratssitzung am 21.03.2012 eingegangen waren.
Ziel unseres
Antrags ist es, die Attraktivität der Stadthalle, der Geschäfte im Steinhäuserzentrum
und des Stadtparks merklich zu erhöhen und einen weiteren ‚Grading Down-Effekt‘
zu vermeiden. Die örtlichen Gegebenheiten sind nahezu ideal für die
erfolgreiche Betreibung eines Restaurants: Nähe zur Innenstadt, gleichzeitig
Nähe zum Erholungsgebiet Stadtpark. Die gesamte Infrastruktur ist bereits
vorhanden: große Küchenanlage, Möglichkeit, die Fenster zum Park hin zu öffnen,
eine bereits vorhandene Terrasse, Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage,
Integrierung der Außenrestauration in den Stadtpark.
Antragstext:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt:
Der Bürgermeister
in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsmitglied und der Kämmerer in seiner
Eigenschaft als Geschäftsführer werden gebeten, in der ‚Stadt Hilden Holding
GmbH‘ darauf hinwirken, dass der Aufsichtsrat im Benehmen mit der ‚Alzer
Projectmanagement GmbH‘ folgendes beschließt und die Durchführung veranlasst:
1.
Das
seit Jahren brachliegende, aber voll ausgestattete Restaurant der Stadthalle
wird wieder eröffnet; es wird über die vorhandene Terrasse in den Stadtpark
integriert.
2.
Die
Tiefgarage der Stadthalle wird zu den Restaurantöffnungszeiten für alle
Bürgerinnen und Bürger zugänglich gemacht. Des weiteren steht sie den Besuchern
der Festzelte auf dem Gelände der Ex-Brunnenanlage zur Verfügung, sollte
unserem Antrag zur Entfernung der Brunnenanlage zugunsten der Hildener Vereine
stattgegeben werden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Im Rahmen der Zukunftssicherung der
Stadtwerke Hilden GmbH hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 09.
Juli 2008 eine Reihe von entscheidenden Beschlüssen gefasst, die auch einen
erheblichen Einfluss auf die Betriebsführung der bisherigen Stadthalle Hilden
GmbH hatten.
Auf der Basis vorheriger Ratsbeschlüsse und
der zuvor genannten grundlegenden Änderungen war natürlich auch eine Anpassung
des geschlossenen Betriebsführungsvertrages notwendig. Hierbei wurde eine
Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2019 vereinbart. Änderungen sind daher
nur nach diesem Termin möglich. Leider können in öffentlicher Sitzung keine
weiteren Vertragsdetails mitgeteilt werden.
Lassen Sie mich aber generell zu den
angesprochenen Punkten folgendes ausführen:
- Restaurant
Das Restaurant wurde
seinerzeit unter wirtschaftlichen Gesichtspunkte geschlossen. An dieser
grundsätzlichen Ausrichtung hat sich bis zum heutigen Tage nichts geändert. Der
Gastronomiebereich ist schwer umkämpft und Gaststätten wurden – nicht nur in
Hilden - auch geschlossen.
Â
- Tiefgarage
Auch dieser
Punkt ist nicht neu. Letzmalig hat sich Anfang 2008 der Rat mit dem Thema
„Tiefgarage unter der Stadt Hilden“ beschäftigt und ein Antrag auf Öffnung der
Tiefgarage wurde abgelehnt. In der SV 26/053 hießt es:
„…Grundsätzlich ist diese Möglichkeit natürlich
gegeben, es wären jedoch bauliche Veränderungen erforderlich,
da die Tiefgarage mit aktuell 87 Stellplätzen nicht alle Voraussetzungen für
einen öffentlichen Betrieb erfüllt. So ist die regelmäßige Anwesenheit eines nach
der Garagenverordnung NW vorgeschriebenen Garagenwartes erforderlich. Dieser
benötigt jedoch einen entsprechenden Aufenthalts- und Arbeitsraum, der aber
nicht vorhanden ist. Die baulichen Änderungserfordemisse sind in der
Grob-Kostenschätzung des Architekten A. Böker aufgeführt und entsprechend mit
einer Gesamtsumme von 71.400 € beziffert. Dieser Betrag wäre als Zuschuss an
die Stadthalle Hilden GmbH zu leisten, da die Stadt Hilden nicht Eigentümer des
Objektes ist. Der Architekt weist in seinem Schreiben vom 16.11.2007 weiterhin
darauf hin, dass durch die geringe lichte Breite zwischen den in der Tiefgarage
vorhandenen Stützen besonders enge Bereiche nur von einem PKW genutzt werden
können. Dies schränkt die Nutzungsfähigkeit der Tiefgarage zusätzlich zu der
nur geringen Anzahl von Stellplätzen noch weiter ein.
Die Kosten des laufenden Betriebs einer
öffentlichen Tiefgarage hängen entscheidend von den tatsächlichen
Öffnungszeiten ab. Ausgehend von vergleichbaren Öffnungszeiten wie in der
Tiefgarage am Nove-Mesto-Platz (Mo. -
Do.: 7.00- 22.00 Uhr, Fr./Sa.: 7.00 -23.00 Uhr) werden nach unverbindlicher
Angabe des für die Stadt Hilden tätigen Parkhausbetreibers Q-Park pro Jahr
Aufwendungen von rd. 105.000 € entstehen. Hinsichtlich der zusätzlich
entstehenden Kosten für Parkierungsanlage und Kassenautomaten sind noch keine
weiteren Gespräche mit dem Parkhausbetreiber geführt worden.
Die Fa. Q-Park ist bei ihrer Kostenkalkulation
davon ausgegangen, dass die für die Nutzung der Tiefgarage zu zahlenden
Parkentgelte vollständig bei der Stadt Hilden verbleiben. Die Verwaltung geht
allerdings davon aus, dass die zu vereinnahmenden Beträge in besonders engem
Rahmen bewegen werden. Neben den in den angrenzenden Straßen vorhandenen,
kostenlosen Stellplätzen befindet sich auch das Parkhaus Hofstraße in der Nähe
der Stadthalle. Die Erfahrungen mit diesem Parkhaus zeigen allerdings, dass
auch kurze Fußwege vom Parkplatz bis zur Innenstadt schon zu lang sein können.
Ein wirtschaftlicher Betrieb der Tiefgarage unter
der Stadthalle ist letztlich nicht möglich. Zweifel sind auch angebracht, ob
diese Stellplätze von der Bevölkerung angenommen werden bzw. ob ein
entsprechender Bedarf besteht. Alleine die Tatsache, dass die Tiefgarage an
wechselnden (!) Terminen, und zwar bei Veranstaltungen in der Stadthalle, der
Öffentlichkeit nicht zur Verfügung steht, würde die Akzeptanz des Nutzerkreises
nach Ansicht der Verwaltung deutlich einschränken. Darüber hinaus wäre eine
Änderung des Vertrages mit dem Betreiber der Stadthalle erforderlich, da die
Tiefgarage und deren Erträge bisher vertraglich diesem zugeordnet sind. Die
hieraus für die Stadt resultierenden Kosten sind zur Zeit noch nicht
ermittelbar.“
An diesen
grundsätzlichen Ausführungen hat sich bis heute nichts geändert. Von daher
wurde auch davon abgesehen, die Preise zu aktualisieren. Dabei wird es
tendenziell eher „teurer“. Wie dargestellt, ist ein wirtschaftlichen Betreiben
der Tiefgarage unter der Stadthalle nicht möglich.
Der Antrag ist daher abzulehnen, weil eine Änderung der jetzigen Situation erst nach dem Ende der Vertragslaufzeit (31.12.2019) erfolgen kann.
gez.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
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Produktnummer / -bezeichnung |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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